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Gestern gestürzt...Polizei sieht Teilschuld

AW: Gestern gestürzt...Polizei sieht Teilschuld

Das Foto zeigt aber höchstens einen kombinierten Geh- und Radweg, vielleicht auch nur einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg. Was für ein Schild steht an der letzten Kreuzung oder Einmündung vor dieser Stelle zur Kennzeichnung als "für beide Fahrtrichtungen vorgesehen"?

Das vor der Hecke dürfte ja wohl die breite gepflasterte Ausfahrt des Nachbarhauses sein. Ob hinter der Hecke die Hofausfahrt des abgebildeten Hauses oder vielleicht ein Sandkasten für Kinder ohne Gartenzaun ist, kann man aus diesem Abstand so wenig sehen wie das dort laut Beschreibung in der Einfahrt stehende Auto. Wenn man dann näher dran ist, dann schon. Gleich danach folgen jedenfalls das Garagentor und die Haustür des abgebildeten Hauses, die unmittelbar auf diesen kombinierten Geh- und Radweg münden.

Sicher ist es Blödsinn, an dieser Stelle eine sichtbehindernde Hecke zu pflanzen (die scheint noch jung zu sein und soll wohl künftig noch wesentlich höher wachsen). Aber darauf einfach draufzu"brettern"? Habt ihr keine Kinder?

Armes Deggenhauser Tal.

Und eine alte Oma aus einem der wenigen Häuser in Mennwangen muss dann mit ihrem Eingangrad auf dem Weg in den nächsten Teilort auf der Straße fahren, die dir zu gefährlich ist?

An dieser Stelle endet mein dbzgl. Beitrag....ich wünsche keinem von Euch diese Situation...und wer hier mit 10km/h auf seinem Renner vorbei radelt, den gibt es nicht! Radweg ist für beide Fahrtrichtungen zu nutzen!
Mein letzter Eintrag ist dann das Urteil!
 
AW: Gestern gestürzt...Polizei sieht Teilschuld

Doch habe ich, wenn an dieser Stelle 23km/h zu schnell sind, dann sollen sie den Radweg sperren! Ich möchte ehrlich sein, und dann meine Konsequenzen daraus ziehen! Bin schon lange gegen die Radwegbenutzungspflicht; nur so wollte ich mein Ansinnen nicht unterlegen!

"..wenn man als Fahrer eines KFZ nicht vernünftig den kreuzenden Verkehr an einer Ausfahrt einsehen kann, ist man nach STVo sogar verpflichtet sich durch eine zweite Person ausweisen zu lassen."
Dies ist für mich für diese Situation die richtige Erläuterung!
Auch mit 10Km/h wäre ich hier gegen das Auto geprallt!

Nicht nur der Autofahrer muss acht geben sondern auch du. Das wird wahrscheinlich so hinauslaufen das 23 viel zu schnell waren an dieser einen Stelle.

Frage mich auch warum du überhaupt ein Foto von der falschen Stelle postest, dass stiftet nur für Verwirrung.
 
AW: Gestern gestürzt...Polizei sieht Teilschuld

3. Gehe ich davon aus, dass sich ein Autofahrer sich hier vorsichtig in den Fahrradweg rein tastet.

Man kann auch an die Zahnfee glauben ;)

Ich geh bei so einer nicht einsehbaren Stelle IMMER davon aus, daß ein Auto, ein Kind oder sonstwas da rausschießen könnte. Das heißt, erstmal vorab den einsehbaren Bereich (Geradeaus) checken und, wenn dort die Luft rein ist, danach mit erhöhter Wachsamkeit die "Gefahrenzone" fixieren und evtl. schonmal präventiv abbremsen.

Entweder das, oder man fährt halt auf der Fahrbahn!

Bei diesen "beidseitig befahrbaren" Radwegen kommt noch ein Problem hinzu: selbst wenn der Autofahrer guten Willens ist, und bei der Ausfahrt auf den Radweg guckt, dann beachtet er meistens nur die "richtige" Seite, weil er nicht ahnt, daß auch ein Radfahrer von der "falschen" Seite kommen könnte. Das ist mit ein Grund, warum beidseitig befahrbare Radwege noch gefährlicher sind als die "normalen".

Das ist möglicherweise auch ein Grund, warum sich hier die Unfallgegnerin im Recht fühlt (der Radfahrer kam von der "falschen" Seite und dazu noch viel zu schnell...)
 
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