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Geisterradler vorfahrtberechtigt

Bill Tür

Geisterradler
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Leipzig
Obwohl eine Radfahrerin den Radweg auf der falschen Seite als Geisterfahrerin verfolgte, trifft sie nur eine Teilschuld von 30% am Unfall mit einen aus der Nebenstraße kommenden Auto, da sie trotz allem vorfahrtberechtigt bleibt.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/931211

Für mich ist das ein Freifahrtschein, sich nicht an die Richtungsbestimmungen auf einem Radweg zu halten. Offenbar wurde die immense Fremdgefährdung, welche Geisterradler hervorrufen, nicht berücksichtigt. Für mich gibt es kaum andere Verkehrsverstöße, die mich mehr stören, als diese von unvernünftigen Ignoranten. Wenn ich mich schon auf einen Radweg zwänge, will ich wenigstens dort ungefährdet fahren können und nicht dort noch ständig ausweichen müssen.
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

100% zustimm!!

Ich habe bereits einen Unfall mitbekommen, den ein Geisterfahrer auf der falschen Seite mit einer Bekannten von mir auf einer der Rheinbrücken verursacht hat. Hätte sie keinen Helm auf gehabt, hätte sie höchstwahrscheinlich ernsthafte Verletzungen gehabt. Der Kopf prallte beim Zusammenstoss auf das Brückengeländer.

Der Geisterfahrer war übrigens ein RR-Fahrer mit Rückenwind und mächtig Speed unterwegs.

Vollidiot!
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Da gebe ich dir vollkommen Recht.
Hinzu kommt noch, was bringt mir eine Teilschuld von nur 30%, wenn ich mit gebrochenen Knochen mindestens 8-10Wochen nicht mehr auf das Rad kann.:mad:
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Naja bei einem Zusammenstoß Fahrrad/Fahrrad sähe die Entscheidung bestimmt anders aus. Hier ging es ja eher darum, dass der Autofahrer die Radlerin gesehen hat aber trotzdem weitergefahren ist und die Radfahrerin so gefährdet hat (weil ein Auto halt den Radfahrer gefährdet ein Fahrrad das Auto aber nicht). Versteh ich jedenfalls so. Wenn man nachts mit einem unbeleuchteten Geisterradler auf dem Radweg zusammen stößt sieht die Sache bestimmt anders aus.
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Naja bei einem Zusammenstoß Fahrrad/Fahrrad sähe die Entscheidung bestimmt anders aus. Hier ging es ja eher darum, dass der Autofahrer die Radlerin gesehen hat aber trotzdem weitergefahren ist und die Radfahrerin so gefährdet hat (weil ein Auto halt den Radfahrer gefährdet ein Fahrrad das Auto aber nicht). Versteh ich jedenfalls so. Wenn man nachts mit einem unbeleuchteten Geisterradler auf dem Radweg zusammen stößt sieht die Sache bestimmt anders aus.

So ist es. In diesem Fall war der Autofahrer einfach zu doof zu behaupten, er habe sie nicht kommen sehen. Warum sollte man auch bei einem Radweg auf Verkehr aus der falschen Richtung achten. Selbst schuld. :>

Aber nur 30% Teilschuld ist schon bisschen wenig. Hasse diese Geisterfahreridioten im Stadtverkehr auch.
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Und nebenbei ein Grund mehr für die nette motorisierte Fraktion, uns in Richtung Fahrradstreifen zu wedeln, egal in welcher Richtung er freigegeben ist. *facepalm*
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Sollte ich mal einen dieser "englischen" Idioten umnieten und der hat mir nen Kratzer in den Lack gemacht, hau ich ihm zusätzlich noch eine aufs Maul.

Kommt hier ständig vor und diese assviolins fühlen sich auch noch im Recht. Penner!:mad:
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Die Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht keineswegs - oder sagt man bei Gericht besser keinesfalls? - neu oder ungewöhnlich.
Das ist ein uralter Hut.
Deswegen sollten wir aus diesem Thread schnellstens einen Pro-Helmpflicht-, Contra-Radwegbenutzungspflicht- und Autofahrer-Bashing-Thread machen!
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Man könnte auch einfach fragen: Habt ihr sonst nichts zu tun als euch über solch eine Scheiße aufzuregen, die euch eigentlich garnicht betrifft?

LG
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Nur mal ne Verständnisfrage, man darf nur die Wege mit Rad benutzen wo die blauen Schilder dran sind oder?
Weis ehrlich gesagt nicht worüber ihr hier sprecht :D (zumindest bin ich mir nicht sicher), hab ich bei uns hier noch nicht gesehen sowas.
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Ich sage nur eins "Geisterfahrer auf der Straße frontal umfahren, fertig," der fährt nie mehr falsch. :eek:
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Ein Autofahrer kann im Allgemeinen ja auch nicht wissen, ob der Radweg vielleicht in beide Richtungen freigegeben ist. Daher muss er in beide Richtungen schauen. Auch beim Rechtsabbiegen in beidseitig befahrbare Straßen muss er nach rechts schauen -- evtl. überholender Verkehr hat ggü. Einbiegern ebenfalls Vorfahrt.
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Wenn ich mich schon auf einen Radweg zwänge, will ich wenigstens dort ungefährdet fahren können...
Die Begriffe "Radweg" und "ungefährdet" lassen sich so nicht in einer Aussage kombinieren, denn die meisten Radwege bergen ein erheblich höheres Gefährdungspotential als die Straßen, an denen sie vorbeiführen. Fährt man auf dem Radweg, kann man zwar mit wohligem Gefühl darauf vertrauen, sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung entweder im Vollen richtig zu verhalten oder eben nur zu 70 Prozent, dafür aber geht man ein größeres Eigenrisiko ein; sei es nun durch die Begegnung mit unsicher vorausfahrenden, übergewichtigen Citybike-Fahrerinnen, die beim ersten Klingeln in panisches Schlingern geraten, stockschwingende Rentner oder durch eben jene einbiegende Autofahrer, die Radfahrer allenfalls beim Ausschauhalten nach KFZ-Verkehr nebenbei wahrnehmen, keinesfalls aber den Radweg als einen ebenbürtigen Verkehrsweg ansehen. Radwege zu benutzen, ist so, als würde man sich dazu bekennen, die eigene Gesundheit gerne der Beachtung von Verordnungen unterzuordnen.

Weit unangenehmer als die aufmerksame Polizeikontrolle sind die militanten Propagandisten der Radwegebenutzungspflicht unter den Rennradfahrern selbst, die auf fast jeder RTF oder auch bei zufälligen Begegnungen auf der Strecke anzutreffen sind und lautstark und pöbelnd drängen, man solle doch auch den Radweg benutzen, gerne kombiniert mit einer Beschimpfung, wohl darauf vertrauend, der auf der Straße fahrende wäre in Eile. Was ist es wohl, was diese Hilfspolizisten auf Rennrädern in ihrer Ereiferung antreibt? Deutscher Ordentlichkeitswahn, verbrähmt mit der Sorge gegenüber dem Erscheinungsbild aller Rennradfahrer, das sie durch Radwegmüde gefährdet sehen oder vielleicht doch der Ärger, der folgte, als sie sich als die erkannt haben, die auf diesem hochgefährlichen Randstreifen in einem Tempo unterwegs sind, das die Anschaffung eines kostspieligen Sportgerätes im nachhinein völlig unsinnig erscheinen läßt, sie selbst also, was Sicherheit und Sportlichkeit betrifft, die "Arschkarte" gezogen haben, während der Klügere nun frech und munter an ihnen vorbeirauscht?
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

Obwohl eine Radfahrerin den Radweg auf der falschen Seite als Geisterfahrerin verfolgte, trifft sie nur eine Teilschuld von 30% am Unfall mit einen aus der Nebenstraße kommenden Auto, da sie trotz allem vorfahrtberechtigt bleibt.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/931211

Für mich ist das ein Freifahrtschein, sich nicht an die Richtungsbestimmungen auf einem Radweg zu halten. Offenbar wurde die immense Fremdgefährdung, welche Geisterradler hervorrufen, nicht berücksichtigt. Für mich gibt es kaum andere Verkehrsverstöße, die mich mehr stören, als diese von unvernünftigen Ignoranten. Wenn ich mich schon auf einen Radweg zwänge, will ich wenigstens dort ungefährdet fahren können und nicht dort noch ständig ausweichen müssen.

Das wusste ich schon lange, dass das so ist. Überrascht mich keineswegs!

Ich hasse es besonders, wenn ich in vorgeschriebener Richtung unterwegs bin, und ein Falschfahrer frontal auf mich drauf hält, ganz nach dem Motto, du kannst ja nach rechts auf den Fussweg ausweichen.
Falsch gedacht! Ich Bremse nur um eine Kollision zu vermeiden! Ausweichen tuh ich nie!

Ein Autofahrer kann im Allgemeinen ja auch nicht wissen, ob der Radweg vielleicht in beide Richtungen freigegeben ist. Daher muss er in beide Richtungen schauen. Auch beim Rechtsabbiegen in beidseitig befahrbare Straßen muss er nach rechts schauen -- evtl. überholender Verkehr hat ggü. Einbiegern ebenfalls Vorfahrt.
:daumen: Und das ist hier die Lösung des Rätsels!
Außerdem gilt: Ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers, ist kein Grund Ihm seine Vorfahrt zu untersagen.

Das gleiche Prinzip gilt bei einer Einbahnstrasse, wenn diese durch eine gleichrangige Kreuzung führt.
Hier muss der Verkehrsteilnehmer, welcher die Einbahnstrasse kreuzt, auch nach rechts gucken, denn aus der "falschen"-Seite könnte ein andere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) kommen! Dieser hat dann Vorfahrt!
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

@ Flammberg
Dem ersten Absatz kann ich uneingeschränkt zustimmen. Ich dachte durch meine Formulierung wäre erkennbar gewesen, dass ich Radwege auch stets sehr argwöhnisch betrachte und mir immer den dort auftretenden Gefahren bewusst bin. Gedanklich bezog ich mich auch nicht auf solche Gefahrenstellen, welche ich meide, wenn dies machbar erscheint. Ich fahre allerdings mehrmals die Woche auch den zweiten Typ Radweg, welcher deutlich seltener anzutreffen ist - kreuzungsfrei und länger als wenige hundert Meter. Bei mir in der Nähe gibt einen solchen am Wald/Park entlang, auf welchem mir immer wieder dutzende Geisterfahrer in die Quere kommen, die zu faul sind die Straßenseite zu wechseln.
So etwas, wie im zweiten Absatz beschreiben, ist mir noch nie passiert. Entweder sind es Autofahrer oder mir wird nahegelegt, dass ich bei meinem Tempo auf dem Radwege stören würde und gefälligst auf der Straße zu fahren hätte.

@Blackskorpion
Ich weiß und habe dies auch in der Fahrschule gelernt, dass ich als Autofahrer diversen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren muss. Hätte sich die Situation statt mit einem Geisterradler mit einem Fußgänger abgespielt, wäre der Fußgänger und nicht der Autofahrer im Recht gewesen. Mich hatte allerdings die geringe Schuld des Fahrradfahrers überrascht, da in meinen Augen er das Fehlverhalten aufwies. Als Autofahrer hätte ich auch erwartet, dass der Radfahrer, wenn er schon auf der falschen Seite unterwegs ist, wenigstens den Anstand hätte zu warten. Daher hätte ich als Urteil eher eine Gegenüberstellung der Betriebsgefahr des Autos mit der Hauptschuld der Radlerin erwartet.
 
AW: Geisterradler vorfahrtberechtigt

@Blackskorpion
Ich weiß und habe dies auch in der Fahrschule gelernt, dass ich als Autofahrer diversen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren muss. Hätte sich die Situation statt mit einem Geisterradler mit einem Fußgänger abgespielt, wäre der Fußgänger und nicht der Autofahrer im Recht gewesen. Mich hatte allerdings die geringe Schuld des Fahrradfahrers überrascht, da in meinen Augen er das Fehlverhalten aufwies. Als Autofahrer hätte ich auch erwartet, dass der Radfahrer, wenn er schon auf der falschen Seite unterwegs ist, wenigstens den Anstand hätte zu warten. Daher hätte ich als Urteil eher eine Gegenüberstellung der Betriebsgefahr des Autos mit der Hauptschuld der Radlerin erwartet.

In diesem Fall wäre der Fussgänger aber wartepflichtig gewesen, der ist doch kein Fahrzeug im Sinne der STVZO, sondern eben ein Fussgänger.Oder läufst du einfach so über die Strasse?:D

Anstand? Was willst du denn von so Einem erwarten? Hätte er Anstand, würde er nicht dort fahren.:D
 
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