Obwohl eine Radfahrerin den Radweg auf der falschen Seite als Geisterfahrerin verfolgte, trifft sie nur eine Teilschuld von 30% am Unfall mit einen aus der Nebenstraße kommenden Auto, da sie trotz allem vorfahrtberechtigt bleibt.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/931211
Für mich ist das ein Freifahrtschein, sich nicht an die Richtungsbestimmungen auf einem Radweg zu halten. Offenbar wurde die immense Fremdgefährdung, welche Geisterradler hervorrufen, nicht berücksichtigt. Für mich gibt es kaum andere Verkehrsverstöße, die mich mehr stören, als diese von unvernünftigen Ignoranten. Wenn ich mich schon auf einen Radweg zwänge, will ich wenigstens dort ungefährdet fahren können und nicht dort noch ständig ausweichen müssen.
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Für mich ist das ein Freifahrtschein, sich nicht an die Richtungsbestimmungen auf einem Radweg zu halten. Offenbar wurde die immense Fremdgefährdung, welche Geisterradler hervorrufen, nicht berücksichtigt. Für mich gibt es kaum andere Verkehrsverstöße, die mich mehr stören, als diese von unvernünftigen Ignoranten. Wenn ich mich schon auf einen Radweg zwänge, will ich wenigstens dort ungefährdet fahren können und nicht dort noch ständig ausweichen müssen.