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Garantie - eine unendliche Geschichte

blackwave

Cadence Cadence Cadence!
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Ich muss mir momentan etwas Luft machen .Hintergrund ist der Totalausfall meines Winterhobels. Ich habe mein Komplettrad - Hersteller Haibike / Winora - über den Händler reklamiert, da ich innerhalb der Garantiezeit (fahre dieses Rad in der zweiten Auflage, bisher gut gewesen) sowohl eine ziemlich üble Deformierung in der Kettenstrebe als auch sich lösende Fasern am Gabelschaft feststellen konnte. Garantieabwicklung über Händler.

Rad vor über 6 Wochen eingeschickt, wurde zum Händler geschickt. 4 Wochen keinerlei Reaktion. Irgendwann kam die Aussage, es würde das Modell nicht mehr in meiner Lackierung geben, ob ich statt dessen mit einem komplett schwarzen Rahmen einverstanden wäre. Klar, kein Problem. Zum Hintergrund: ich fahre in diesem Fall eine 56er Rahmenhöhe.

Die Woche kommt ein sehr kleines und leichtes Paket. Ich mach das Teil auf, mir kommt nur ein blanker, schwarzer Rahmen, schätzungsweise 3 Nummern kleiner entgegen. Keine Gabel, keine Anbauteile, nichts. Auch hatte ich kein Tretlagerstandard für Pressfit mehr, sondern plötzlich für BSA. Ich habe mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt, dieser meinte er hat nur den Rahmen weitergeleitet, er wüsste nicht wo der Rest ist. Hersteller angerufen, man hat alles an den Händler geschickt - dieser muss es regeln. Stimmung im Keller.

Paar Tage später trudelt eine weiteres Paket ein, hierdrin befinden sich alle meine Anbauteile (!) Natürlich inklusive meiner Pressfitlager bei einem Rahmen mit BSA Norm. Die Züge liegen gekappt darin, Außenhüllen abgezogen, die Gabel ist die alte - man sieht Sekundenkleber am Gabelschaft. Unabhängig von der Rahmengröße passt der Steuersatz meiner Gabel nicht in das viel zu kleiner Steuerrohr.

Gibt es Tipps, wie man eine derartige Situation idealerweise löst? Ich will einen Rahmen - offensichtlicher Garantiefall - natürlich in meiner Größe. Und: muss ich es akzeptieren, den Rahmen selbst aufzubauen, Geld für Züge, etc. zu investieren, obwohl hier ein klarer Garantiefall vorliegt? Nach über 6 Wochen mit einem nicht fahrbaren Winterrad und einer derartigen Lösung bin ich ziemlich angepisst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Handelt es sich um die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung oder um eine
(freiwillige !) Garantieleistung des Herstellers ? Wann wurde das Rad gekauft ?
 
Es handelt sich um eine vom Händler eingeräumte Garantie von zwei Jahren - der Schaden wurde nach über einem Jahr reklamiert.
 
Du bringst die Begriffe etwas durcheinander:

1. Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB) = Anspruch gegen den Händler
2. Garantie = Anspruch gegen den Hersteller

Der Händler gibt insoweit keine "Garantie", sondern er ist im Rahmen der Gewährleistung sogar gesetzlich verpflichtet,
ein mangelfreies Produkt abzuliefern. Dabei ist allerdings nach sechs Monaten ab Kauf vom Käufer zu beweisen,
daß der Mangel von Anfang an vorhanden war.
Das ist in der Praxis oft ein großes Problem für den Käufer !

Zunächst kannst Du im Rahmen der Gewährleistung nur die Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen, d.h. der Verkäufer muß den Mangel beseitigen.

Inwieweit der Hersteller im Rahmen der Garantiebedingungen für sein Produkt freiwillig einsteht, mußt Du in seinen Garantiebedingungen
nachlesen.

Was Du hier schreibst, klingt nach einem handfesten Kommunikationsproblem zwischen Händler und Hersteller.
Ich weiß, warum ich überwiegend mit inländischen Manufakturen arbeite. :)

Sprich mit dem Händer und sei geduldig mit ihm. Der wird das dann schon richten.
Dokumentiere gut, was bisher passiert ist, falls es zum Streit kommt.
Diesen solltest Du allerdings unbedingt vermeiden.
 
Du bringst die Begriffe etwas durcheinander:

1. Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB) = Anspruch gegen den Händler
2. Garantie = Anspruch gegen den Hersteller

Der Händler gibt insoweit keine "Garantie", sondern er ist im Rahmen der Gewährleistung sogar gesetzlich verpflichtet,
ein mangelfreies Produkt abzuliefern. Dabei ist allerdings nach sechs Monaten ab Kauf vom Käufer zu beweisen,
daß der Mangel von Anfang an vorhanden war.
Das ist in der Praxis oft ein großes Problem für den Käufer !

Zunächst kannst Du im Rahmen der Gewährleistung nur die Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen, d.h. der Verkäufer muß den Mangel beseitigen.

Inwieweit der Hersteller im Rahmen der Garantiebedingungen für sein Produkt freiwillig einsteht, mußt Du in seinen Garantiebedingungen
nachlesen.

Was Du hier schreibst, klingt nach einem handfesten Kommunikationsproblem zwischen Händler und Hersteller.
Ich weiß, warum ich überwiegend mit inländischen Manufakturen arbeite. :)

Sprich mit dem Händer und sei geduldig mit ihm. Der wird das dann schon richten.
Dokumentiere gut, was bisher passiert ist, falls es zum Streit kommt.
Diesen solltest Du allerdings unbedingt vermeiden.

Oh, meinte natürlich Gewährleistung, sorry! :)Kommunikationsproblem steht außer Frage, ich bin es nur leid, mich dazwischen zu stellen. Vor allem, weil es offenbar auch nicht gewünscht ist. Ich bin nicht auf Streit aus, bin aber ziemlich gefrustet, da ich sowohl den zeitlichen Rahmen als auch das Ergebnis völlig daneben finde - das steht ja außer Frage. Es passt genau nichts. Ich kaufe nie übers Internet Räder, habe das Rad nur schonmal gekauft (wurde geklaut), kannte die Geo, deswegen habe ich dann eben im Internet zugeschlagen, ist ja nur ein Winterrad. Trotzdem ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
D.h. Du hast nur den Rahmen im Internet gekauft und dann beim Händler aufbauen lassen ?
Und nun wurde der falsche (Ersatz-)Rahmen geschickt ?
Verstehe ich irgendwie nicht, weil Du schreibst, daß Du nie übers I-net Räder kaufst,
aber beim Rahmen dann doch im I-net zugeschlagen hast.
Egal: Ärgerlich ist das natürlich.
Pech, wenn sowohl auf Hersteller- wie auf Händlerseite Trantüten arbeiten.
Ich erlebe beides jeden Tag - bin manchmal eben auch etwas langsam. :)
Besorge Dir irgendeine Ausweichgurke und freue Dich, wenn das andere Rad
dann irgendwann kommt. Auf den Tisch hauen kann man aber trotzdem etwas.
 
D.h. Du hast nur den Rahmen im Internet gekauft und dann beim Händler aufbauen lassen ?
Und nun wurde der falsche (Ersatz-)Rahmen geschickt ?
Verstehe ich irgendwie nicht, weil Du schreibst, daß Du nie übers I-net Räder kaufst,
aber beim Rahmen dann doch im I-net zugeschlagen hast.
Egal: Ärgerlich ist das natürlich.
Pech, wenn sowohl auf Hersteller- wie auf Händlerseite Trantüten arbeiten.
Ich erlebe beides jeden Tag - bin manchmal eben auch etwas langsam. :)


Äh, ne.Ich kaufe für gewöhnlich keine Räder im Netz. Da ich aber exakt das gleiche Rad hatte und mir dieses geklaut worden ist, habe ich es mir im Internet gekauft da es noch Restposten gab. Meine anderen Räder baue ich schon selbst auf ;) Missverständlich ausgedrückt, langer Tag heute..
 
Mein Tip:
Immer am Ball bleiben und keine Schuldzuweisungen formulieren. Nur Fakten. Und immer Appell um Hilfe/Mitwirkung formulieren.
 
Irgendwie musste ich das jetzt 3xlesen, um zu verstehen, was Du eigentlich im I-Net gekauft hast. Ein komplettes Rad? Keinen Bausatz? Keinen Rahmen den Du selber mit eigenen Teilen aufgebaut hast? Bitte, das ist essentiell zur Beantwortung Deiner Fragen, weil der Vertragsgegenstand jedesmal was anderes ist.
Wenn ersteres (komplettes Rad), dann ist genau das Vertragsgegenstand. Dann muss Dein Vertragspartner genau das nacherfüllen. Incl. Aufbau und evtl. nötiger Aufwände, damit das passt (anderes Lager/Kurbel). Garantieen schliessen sowas (Arbeit) üblicherweise aus!

Zu Deiner Beruhigung, Du stehst nicht dazwischen. Du kannst de facto immer nur einen Anspruch zur Zeit geltend machen, wenn Du den Händler zur Nachbesserung/Nacherfüllung auf Gewährleistung aufgefordert hast, und der das bestätigt/anerkannt hat, brauchst Du Dich um den Hersteller nicht zu kümmern.
Gewährleistung hat auch den Vorteil, daß man hier Fristen setzen kann, die zwar nicht gesetzlich genau festgelegt sind, die aber "angemessen" sein müssen.

Wenn der Händler "nur den Rahmen weitergeleitet" hat, gibts 2,5 Möglichkeiten:
-das ist ein eher unterbelichteter Kistenschubser, der eigentlich selber keine Ahnung hat, was er da treibt, und was seine Aufgabe ist, und was nicht.
-das ist ein linker Vogel, der grundsätzlich zwar schon weiß, was seins wäre, aber erstmal alles abzudrücken versucht.
-es gibt Mischungen der ersten beiden Möglichkeiten, und Händler, die einfach überfordert sind.

Tipps zum Vorgehen....im Prinzip wie Seto schrieb, sachlich, Fakten. Bzgl. Hilfe/Mitwirkung wäre ich vorsichtig. Klar, ich würde auch anbieten den irrgelaufenen Rahmen und das zweite Paket mit den Anbauteilen zu seinen Lasten an seine Adresse abzuschicken, da braucht er keine Abholung zu organisieren, ein gut organisierter Shop schickt Dir dafür eine Versandschein (DHL-Paketmarke o.ä.), irgendwelche Zusagen, selber was zusammenzubauen was über die Beseitigung von "Versandstellungen" hinausgeht, grundsätzlich nicht, schon gar nicht ohne vorherige Absprache, und ungefragt? Eben.

Sei klar und eindeutig in der Kommunikation, frühzeitig Fristen setzen kann man (erstmal) auch freundlich. Soviel wie möglich schriftlich, solange alles freundlich ist, wenigstens per E-Mail. Wenn mir einer am Telefon ständig das Paradies verspricht, nichts schreiben kann, und dann Funkstille ist, bis ich das nächste mal nachfasse, ist mein Telefon ganz schnell kaputt.

Solltest Du bei dem Händler nur den Rahmen gekauft haben, und selber aufgebaut, sieht das ganz anders aus. Wieso hast Du dann das komplette Rad hingeschickt?

Büschen besserwissern, @Sparkassendirektor, natürlich kann auch der Händler eine Garantie zusagen, und dann besteht neben der Gewährleistung auch dieser Anspruch gegen ihn. Machen wenige, und ich würde hier auch davon ausgehen, daß blackwave Herstellergarantie meint.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Büschen besserwissern, @Sparkassendirektor, natürlich kann auch der Händler eine Garantie zusagen, und dann besteht neben der Gewährleistung auch dieser Anspruch gegen ihn. Machen wenige, und ich würde hier auch davon ausgehen, daß blackwave Herstellergarantie meint.

Ich kenne keinen einzigen Händler, der neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen noch eine zusätzliche
Garantie geben würde. Diejenigen, die das gemacht haben, sind wahrscheinlich alle pleite. :)
Genau wie Du habe ich übrigens auch nach viermaligem Lesen nicht verstanden,
was hier eigentlich Gegenstand der Reklamation ist bzw. was von wem verkauft wurde.
 
Irgendwie musste ich das jetzt 3xlesen, um zu verstehen, was Du eigentlich im I-Net gekauft hast. Ein komplettes Rad? Keinen Bausatz? Keinen Rahmen den Du selber mit eigenen Teilen aufgebaut hast? Bitte, das ist essentiell zur Beantwortung Deiner Fragen, weil der Vertragsgegenstand jedesmal was anderes ist.
Wenn ersteres (komplettes Rad), dann ist genau das Vertragsgegenstand. Dann muss Dein Vertragspartner genau das nacherfüllen. Incl. Aufbau und evtl. nötiger Aufwände, damit das passt (anderes Lager/Kurbel). Garantieen schliessen sowas (Arbeit) üblicherweise aus!

Zu Deiner Beruhigung, Du stehst nicht dazwischen. Du kannst de facto immer nur einen Anspruch zur Zeit geltend machen, wenn Du den Händler zur Nachbesserung/Nacherfüllung auf Gewährleistung aufgefordert hast, und der das bestätigt/anerkannt hat, brauchst Du Dich um den Hersteller nicht zu kümmern.
Gewährleistung hat auch den Vorteil, daß man hier Fristen setzen kann, die zwar nicht gesetzlich genau festgelegt sind, die aber "angemessen" sein müssen.

Wenn der Händler "nur den Rahmen weitergeleitet" hat, gibts 2,5 Möglichkeiten:
-das ist ein eher unterbelichteter Kistenschubser, der eigentlich selber keine Ahnung hat, was er da treibt, und was seine Aufgabe ist, und was nicht.
-das ist ein linker Vogel, der grundsätzlich zwar schon weiß, was seins wäre, aber erstmal alles abzudrücken versucht.
-es gibt Mischungen der ersten beiden Möglichkeiten, und Händler, die einfach überfordert sind.

Tipps zum Vorgehen....im Prinzip wie Seto schrieb, sachlich, Fakten. Bzgl. Hilfe/Mitwirkung wäre ich vorsichtig. Klar, ich würde auch anbieten den irrgelaufenen Rahmen und das zweite Paket mit den Anbauteilen zu seinen Lasten an seine Adresse abzuschicken, da braucht er keine Abholung zu organisieren, ein gut organisierter Shop schickt Dir dafür eine Versandschein (DHL-Paketmarke o.ä.), irgendwelche Zusagen, selber was zusammenzubauen was über die Beseitigung von "Versandstellungen" hinausgeht, grundsätzlich nicht, schon gar nicht ohne vorherige Absprache, und ungefragt? Eben.

Sei klar und eindeutig in der Kommunikation, frühzeitig Fristen setzen kann man (erstmal) auch freundlich. Soviel wie möglich schriftlich, solange alles freundlich ist, wenigstens per E-Mail. Wenn mir einer am Telefon ständig das Paradies verspricht, nichts schreiben kann, und dann Funkstille ist, bis ich das nächste mal nachfasse, ist mein Telefon ganz schnell kaputt.

Solltest Du bei dem Händler nur den Rahmen gekauft haben, und selber aufgebaut, sieht das ganz anders aus. Wieso hast Du dann das komplette Rad hingeschickt?

Büschen besserwissern, @Sparkassendirektor, natürlich kann auch der Händler eine Garantie zusagen, und dann besteht neben der Gewährleistung auch dieser Anspruch gegen ihn. Machen wenige, und ich würde hier auch davon ausgehen, daß blackwave Herstellergarantie meint.

Komplettrad gekauft, dieses eingeschickt, primär kam erstmal nur ein Rahmen zurück, dieser zwei Nummern zu klein, mit BSA statt Pressfit und völlig nackt.
Anbauteile lieblos in eine Kiste geklatscht und paar Tage danach erhalten. Züge gekappt und teilweise aus den Außenhüllen gezogen. Email diesbezüglich an Händler und auch noch an Hersteller, bisher natürlich nicht beantwortet, klar.
 
Ok, blackwave. Freundlich und nett, aber bestimmt beim Händler anfragen, wann Du Dein Rad wiederbekommst.
Ausserdem, was Du mit den Dir offensichtlich irrtümlich zugesandten Teilen tun sollst.
In dem Kontext vielleicht auch ebenfalls freundlich aber klar und unmissverständlich darstellen, was Deiner Ansicht nach Gegenstand des Vertrages ist:
Ein Stk. Fahrrad, wie gekauft, kein Bausatz. (Oder hüpft aus dem nächsten Paket, der Monteur, ders zuammenbaut;))
Absprachen wie: Ja, andere Farbe geht, wenns den Rahmen nicht mehr mit Pressfit gibt, kann er evtl. (sein Aufwand, auch für andere Teile) BSA verbauen, sind reelle Zugeständnisse Deinerseits. Mit der Farbe ist das ja wohl auch ordentlich gegangen (Anfrage vom Händler, Bestätigung Deinerseits, Go). Aber irgendwo zwischen Farbe und stattdessen ein Hollandrad mit Torpedo 3-Gang als Ersatz liefern gibt es Grenzen.
Selbst eine Absprache wie, Du baust es selber zusammen wäre im Prinzip machbar, beidseitig einvernehmlich! Theoretisch kann Dir das ja die Ausfallzeit verkürzen. Das würde ich aber grundsätzlich nur mit Geschäftspartnern machen, auf die ich mich blind verlassen kann (da ist Dein Händler lange raus), und eigentlich nur gegen angemessene Entschädigung und eine klare und dokumentierte Vereinbarung wie das gehen soll. (siehe P.S.:)

Bzgl. Sparkassendirektors Bemerkung, daß man Streit unbedingt vermeiden sollte, ich glaube, ich widerspreche ihm da mit folgendem gar nicht grundsätzlich:

Ich würde mich bei solchen Dingen immer so verhalten, daß ich im Streitfall nicht nackt dastehe. Also wie gesagt, schriftlich kommunizieren, schriftliche Zusagen einfordern,(angemessene) Fristen setzen. Wenn das unterschwellig signalisiert, daß man den Streit als letztes Mittel nicht fürchtet, kann das durchaus förderlich sein, diesen letztlich zu vermeiden.
Es gibt natürlich immer Klotzköppe, die auch nur die Nachfrage, wann sie denn in der Lage wären, schriftlich zu bestätigen, wie langs denn dauern wird, als Kriegserklärung nehmen, aber die haben dann auch als Händler nix auf dem Markt verloren.

P.S.: Weil ich schrieb ich würde evtl. auch selber bauen, als hypothetisches Beispiel:
Ich habe bei meinem Stammhöker um die Ecke ein Komplettrad gekauft, und fahr damit gleich in den Urlaub. Dann reißt 'ne Speiche, ein STI verreckt oder die Kurbel bricht, und das zwei Wochen vor Urlaubsende.
Der weiß, wie ich schraube, ich kenn ihn, und beides seit Jahren. Dann könnten wir zwei beide den Deal machen, daß er die Kurbel oder den STI nach Malle schickt, oder ich beim nächsten Verleiher 'ne Speiche und 'ne viertelstunde Zentrierständer schnorre.
Sonst würde der das selber überhaupt nicht wollen, daß ich seine Probleme ausbügele, und genau deshalb ist so jemand die Ausnahme von der Regel.
Nein, auch der zahlt mir für die Stillstandszeit nicht das Leihrad. Das ist mein Risiko ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das musste ja kommen das ich mich jetzt melde, der jenige der von der Garantie und der Gewährleistung machner Hersteller arg endteuscht bin.

Reklamation beim hersteller des Rennrades. So wie ich das gelesen habe hat sich der Hersteller auf die Gewährleistung eingelassen. Gegenstand der Sache ist das Komplettrad. Beim einsenden des defekten rades ist zu erwarten, das man auch ein komplettes Rad zurückbekommt. Alles ander ist nicht akzeprtabel. Den ganzen Prüttel zurücksenden mit der freundlichen Aufforderung ein komplettes rad in der größe 56 zurückzuliefern. Keine gekappten Züge oder sonstige Bausätze. Und nicht vergessen ein Frist zu setzen die akzeptabel ist. 3-4 Wochen dürfen ausreichen. Wenn es bis dahin nicht funktioniert hat, Rechtsunterstützung anfordern.

Wie mittlerweile alle hier in diesem Forum wissen das ich einen Pinarello Fake gekauft habe, habe ich diese Probleme nicht. Kaputt ist kaputt.

Aber das Teil hält sehr gut und ist ausserordentlich robust.

Das erspart mir diese Auseinandersetzung mit Vollidioten die nicht mal fragen welche Rahmengröße zu liefern ist!

Das ist nun die 2. Top Marke von denen nun so eine Gawährleistungskatastrophe heraufbeschworen wird. Alle preisen ihren doch so guten Service an für den man doch mitbezahlt. Und was ist damit. Die leisten sich noch nicht mal Mitarbeiter die ihr Gehirn einschalten bevor sie was tun. So sieht das aus mit dem ach so guten Service.

Doc
 
Ich sehe,

wir verstehen uns sehr gut. Und lesbar war das auch. Obder brauchst du jetzt schon eine Brille Whitywater?

Ach so ja, Hallo hier Doc.

Für alle die das vermisst haben.

;)

7. Kaugimmifahrer vom Mickimausrennen am 25. und 26. Mai 2013 in Duckstadt.

1. Gedächnissrennen - RTF von Trans Alpin Express e. V. am Dito.
 
Danke der Nachfrage, gerade neue aus dem Laden geholt.
Nein, das war ehrliche Sorge, die Diktion und Häufigkeit von Rechtschreibfehlern hätte auf deutliche emotionale Belastung schliessen lassen.
 
Update: Ich habe Donnerstag, also unmittelbar nachdem ich die Ware erhalten habe, Kontakt mit dem Händler aufgenommen und um Kontakt gebeten. Bisher natürlich ergebnislos. Ich bin sowas von stinksauer, mir fehlt auch momentan die Zeit, meiner Ware hinterher zu laufen.Tips für den weiteren Verlauf? Aussitzen ist für mich keine Option.
 
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