klausimausi
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Is' nich' - ausser du wohnst in Österreich. Für Rennradfahrer gilt in D die Radwegbenutzungspflicht genau so wie für Fahrer von Einkaufsrädern. D.h. Sind die blauen Lollies da, muß erst einmal der Radweg benutzt werden. Es gibt aber Ausnahmen:Le Baron schrieb:Argument 1: Rennradfahrer dürfen auf der Straße fahren (11kg). Richtig oder bezieht sich das wirklich nur auf das Gewicht, dass man ohne Licht auf der Straße fahren darf?
Ein Auto das vollflächig den Radweg zuparkt macht den Radweg unbenutzbar, man darf auf die Strasse (nie Gehweg) ausweichen, muß aber bei nächster Gelegenheit wieder auf den Radweg auffahren.
Verstellen Mülltonnen, große Menschenmassen oder ähnliches den Radweg vollfächig -> Dito
Beim Linksabbiegen darf (sofern keine Linksabbiegeführung auf dem Radweg vorhanden ist) auf der Strasse eingeordnet werden.
Fehlt an einer Kreuzung oder Einmündung der blaue Lolli, ist die Radwegebenuzungsplicht wieder aufgehoben.
Ist ein Radweg nicht straßenbegleitend, ist er auch nicht benutzungsplichtig
und und und ... ein endloses Thema.
Und die Autofahrer kapieren's meist eh nicht, weil sie gar nicht wollen.
Und nun zur positiven Seite: Wer von euch hat von den Freunden in Grün schon einmal ein Ticket bekommen, weil er einen Radweg nicht benutzt hat? Ich für meinen Teil noch nie, mich hat noch nicht einmal einer angehalten.
Und warum nicht? Weil die meisten Polizisten ganz genau wissen, dass es sowohl für die Fussgänger als auch für die Radfahrer sicherer ist, auf der Straße zu fahren.
Leider kann aber im Einzelfall doch mal ein Ticket fällig sein und sollte die Versicherung auf dumme Gedanken kommen und sich auf den Standpunkt stellen, auf dem Radweg wäre nix passiert, kann's nach einem Unfall auch teuer werden.
So oder so, die Radfahrer sind die verar**ten. Auf der Strasse illegal, am Radweg langsam & gefährlich.

Gruß,
Klaus
PS: Schnell fahren wollen ist überigens kein Grund, auf die Straße auszuweichen - leider (glückliches Österreich)