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Ebay Kleinanzeigen Kaufvertrag

Ich hatte vor Jahren mal ein Rad für das Startgebot von einem Euro bei Ebay erstanden.
Der Verkäufer schrieb ziemlich schnell, es sei ja wohl klar, dass er es nicht für einen Euro hergeben kann.
Ich wies auf einen bestehenden Kaufvertrag hin und dass eine Abholung schon organisiert sei.

.......als das Rad bei mir ankam, waren beide Laufräder derbe verbogen.
Der Schaden muss zwischen fotografieren und Abholung durch einen Forumskollegen entstanden sein.:rolleyes:;):eek::D

Auch ich drück die Daumen, dass in Deinem Fall alles heil ankommt.:)
 
Ich hatte vor Jahren mal ein Rad für das Startgebot von einem Euro bei Ebay erstanden.
Der Verkäufer schrieb ziemlich schnell, es sei ja wohl klar, dass er es nicht für einen Euro hergeben kann.
Ich wies auf einen bestehenden Kaufvertrag hin und dass eine Abholung schon organisiert sei.

.......als das Rad bei mir ankam, waren beide Laufräder derbe verbogen.
Der Schaden muss zwischen fotografieren und Abholung durch einen Forumskollegen entstanden sein.:rolleyes:;):eek::D

Auch ich drück die Daumen, dass in Deinem Fall alles heil ankommt.:)


Sowas hatte ich auch im Hinterkopf. Absolut asozial sowas. Der Verkäufer hat in meinem Fall aber selbst eine Leidenschaft für Rennräder und wenn man das hat, dann beschädigt man mutwillig, so glaube ich kein Rad.
Aber mal abwarten...
 
Vielen Dank, für eure vielen Unterschiedlichen Meinungen. Ich habe mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass wenn man einen Kaufvertrag über einen Artikel abschließt der einem nicht gehört, der Käufer Schadensersatz fordern kann.
Der Verkäufer ist jetzt jedenfalls doch zur Vernunft gekommen und hat mir das Rad geschickt, allerdings nicht ohne mir vorzuwerfen, dass es ein Unding ist, dass ich auf den Vertrag bestanden habe.In de Szene sei so ein Verhalten schwer verpöhnt. Ich bin allerdings eher der Meinung, dass es unter vielen hier nicht ok ist wegen dubuosen Gründen von einem Kauf zurückzutreten, für den das Geld sogar schon überwiesen wurde.
Naja wir werden wohl keine Geschäfte mehr machen, aber ich bin froh, dass das Rad jetzt doch bei mir landet.
Gratulation, und wo sind die Bilder???:D
 
Vielen Dank, für eure vielen Unterschiedlichen Meinungen. Ich habe mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass wenn man einen Kaufvertrag über einen Artikel abschließt der einem nicht gehört, der Käufer Schadensersatz fordern kann. ...
So ist es. ---> §§ 281, 280 BGB.
Das war schon immer so. Aber natürlich kann auch der Verkäufer eine einmal abgegebene Willenserklärung anfechten mit der Folge,
daß der Kaufvertrag nicht zustandekommt (s. § 119 BGB). Man sollte diese Regeln kennen. Ansonsten kann das teuer werden.
Ein Kumpel hat das auch mal durchgezogen: Einen Motor für 1 € ersteigert - und der Verkäufer wollte partout nicht liefern.
Der anschließende Rechtsstreit dauerte ein Weilchen, aber am Ende mußte der Verkäufer einen insgesamt 4-stelligen Betrag zahlen -
was er auch tat. Ich bin bestimmt kein Pfennigfuchser oder Prinzipienreiter. Aber manchmal sind solche Erziehungsmaßnahmen ganz einfach
nicht zu vermeiden.
 
.. Der VK sagt im nachhinein, er habe einen Gegenstand verkauft, über den er eigentlich gar nicht hat verfügen dürfen. ...
Wenn es tatsächlich so ist, ist der Kaufvertrag unwirksam. ...

Den Beitrag von @Crocodillo habe ich gerade erst gelesen und wollte das nochmal richtigstellen, damit sich dieser Unsinn nicht festsetzt:
"Unwirksam" ist in diesem Beispiel natürlich gar nichts ! Das wäre ja auch schön einfach für den Verkäufer.
Wenn ich einen Kaufvertrag schließe über einen Gegenstand, der mir nicht gehört, dann wird dadurch natürlich nicht der Bestand des Kaufvertrages berührt. Wieso auch ? Der - redliche - Käufer muß schließlich stets davon ausgehen können, daß der Verkäufer ihm das Eigentum wird verschaffen können.
Auch deshalb gibt es im Zivilrecht das sog. "Abstraktionsprinzip":
Der Kaufvertrag liefert nur die schuldrechtliche Grundlage für das Rechtsgeschäft (sog. "Verpflichtungsgeschäft").
Das Eigentum an einer Sache wird niemals durch den Kaufvertrag übertragen.
Erst durch die Übergabe der Sache an den Käufer findet der Eigentumswechsel statt (sog. "Verfügungsgeschäft", § 929 BGB).
Beide Vorgänge sind strikt voneinander zu trennen. Das wird manchmal sogar im 1. Staatsexamen noch falsch gemacht. :D

Schwierig könnte es allenfalls werden, wenn der nicht dem Verkäufer gehörende Gegenstand dem Käufer nach der Bezahlung übergeben wird.
Dann müßte man fragen, ob es einen Eigentumswechsel gegeben hat oder nicht. Dem Käufer hilft hier § 932 BGB:
Grundsätzlich wird er auch dann Eigentümer, wenn der Gegenstand nicht dem Verkäufer gehört ! Es darf allerdings kein Diebstahl vorliegen (s. § 935 BGB).

Das ist letztlich alles eine Sache der Risikoabwägung: Wer zahlt die "Deppensteuer", wenn beim Verkauf einer der beiden ein Idiot ist ?
Der Gesetzgeber hat sich hier für die Seite des redlichen (!) Käufers entschieden.
Der Käufer darf im Grundsatz davon ausgehen, den Kaufgegenstand erwerben und behalten zu dürfen.
Ein Kaufvertrag ist jedenfalls niemals deshalb "unwirksam", weil der Verkäufer über einen Gegenstand verfügt, der ihm nicht gehört.
 
Bin diesem speziellen Fall hättest du wohl recht gehabt. Im allgemeinen dürfte aber $935 (Diebstahl) greifen, wenn ich z.B. Mutters Schmuck verwickelt, um mein Colnago zu finanzieren. Ob sich der Verkäufer damit einen Gefallen täte, sich selbst des Diebstahls zu bezichtigen, darf aber bezweifelt werden.
Das Wörtchen "allenfalls" betrifft wohl die juristische Bewertung, aber nicht die Wirklichkeit: Dann gibt es garantiert Schwierigkeiten, womöglich ganz handgreifliche.
 
Vielen Dank, für eure vielen Unterschiedlichen Meinungen. Ich habe mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass wenn man einen Kaufvertrag über einen Artikel abschließt der einem nicht gehört, der Käufer Schadensersatz fordern kann.
Der Verkäufer ist jetzt jedenfalls doch zur Vernunft gekommen und hat mir das Rad geschickt, allerdings nicht ohne mir vorzuwerfen, dass es ein Unding ist, dass ich auf den Vertrag bestanden habe.In de Szene sei so ein Verhalten schwer verpöhnt. Ich bin allerdings eher der Meinung, dass es unter vielen hier nicht ok ist wegen dubuosen Gründen von einem Kauf zurückzutreten, für den das Geld sogar schon überwiesen wurde.
Naja wir werden wohl keine Geschäfte mehr machen, aber ich bin froh, dass das Rad jetzt doch bei mir landet.
Da wird es sich wohl derjenige, der mehr geboten hat, anders überlegt haben. :D
 
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