.. Der VK sagt im nachhinein, er habe einen Gegenstand verkauft, über den er eigentlich gar nicht hat verfügen dürfen. ...
Wenn es tatsächlich so ist, ist der Kaufvertrag unwirksam. ...
Den Beitrag von
@Crocodillo habe ich gerade erst gelesen und wollte das nochmal richtigstellen, damit sich dieser Unsinn nicht festsetzt:
"Unwirksam" ist in diesem Beispiel natürlich gar nichts ! Das wäre ja auch schön einfach für den Verkäufer.
Wenn ich einen Kaufvertrag schließe über einen Gegenstand, der mir nicht gehört, dann wird dadurch natürlich nicht der Bestand des Kaufvertrages berührt. Wieso auch ? Der - redliche - Käufer muß schließlich stets davon ausgehen können, daß der Verkäufer ihm das Eigentum wird verschaffen können.
Auch deshalb gibt es im Zivilrecht das sog. "Abstraktionsprinzip":
Der Kaufvertrag liefert nur die schuldrechtliche Grundlage für das Rechtsgeschäft (sog. "Verpflichtungsgeschäft").
Das Eigentum an einer Sache wird niemals durch den Kaufvertrag übertragen.
Erst durch die Übergabe der Sache an den Käufer findet der Eigentumswechsel statt (sog. "Verfügungsgeschäft", § 929 BGB).
Beide Vorgänge sind strikt voneinander zu trennen. Das wird manchmal sogar im 1. Staatsexamen noch falsch gemacht.
Schwierig könnte es allenfalls werden, wenn der nicht dem Verkäufer gehörende Gegenstand dem Käufer nach der Bezahlung übergeben wird.
Dann müßte man fragen, ob es einen Eigentumswechsel gegeben hat oder nicht. Dem Käufer hilft hier § 932 BGB:
Grundsätzlich wird er auch dann Eigentümer, wenn der Gegenstand nicht dem Verkäufer gehört ! Es darf allerdings kein Diebstahl vorliegen (s. § 935 BGB).
Das ist letztlich alles eine Sache der Risikoabwägung: Wer zahlt die "Deppensteuer", wenn beim Verkauf einer der beiden ein Idiot ist ?
Der Gesetzgeber hat sich hier für die Seite des redlichen (!) Käufers entschieden.
Der Käufer darf im Grundsatz davon ausgehen, den Kaufgegenstand erwerben und behalten zu dürfen.
Ein Kaufvertrag ist jedenfalls niemals deshalb
"unwirksam", weil der Verkäufer über einen Gegenstand verfügt, der ihm nicht gehört.