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Ebay Kleinanzeigen Kaufvertrag

Abasobaba

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Hallo alllerseits, ich habe heute mal wieder eine unangenehme erfahung auf Kleinanzeigen gemacht.
Gestern habe ich ein Angebot über ein Rad abgegeben. Nach kurzem hin und her hat der Verkäufer zugestimmt und mir seine Paypal Daten zukommen lassen. Ich habe das Geld mit passendem Betreff überwiesen. Heute morgen bekomme ich dann die Nachricht, die Ehefrau hätte es verboten, das Rad zu verkaufen und dass es ihm schrecklich leid tut.
Ich habe den Herrn dann darauf aufmerksam gemacht, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, woraufin er erwiederte, er habe das Recht zurück zu treten, da es das Rad seiner Eherfrau ist, dabei hat er in einer vorherigen Nachricht klar geschrieben, es sei SEIN wichtigestes Rad.
Jetzt bin ich am überlegen, was ich machen soll.
 
Klingt auf mich eher nach: "Ich habe ein besseres Angebot bekommen, wo ich mehr Geld rausschlagen kann, daher ist das Rad spontan zum Lieblingsrad der Ehefrau geworden." ;):daumen:

Wenn du dir den Ärger geben willst, kannst sicher auch auf den Vertrag bestehen.
Ich würde dir aber empfehlen das Geld zurückzufordern. Hoffe, du hast nicht per Freunde und Verwandte bezahlt.
 
Nun, die gängigen Anwaltsforen sind da schon eindeutig: ohne Anwalt wirst du nicht weit kommen :D

Kannst ihm ja mal schreiben, paar Gesetzestexte um die Ohren hauen und mitteilen dass du jetzt deine Rechtsschutzversicherung bemühst und einen Anwalt beauftragst. Und das zum Schadensersatz noch Anwalts- und Gerichtskosten kommen und fragen, ob ihm das die 50€ Mehrgewinn vom anderen Interessenten wert ist.
 
Wenn das Geld wieder da sein sollte, dann sollte man das vergessen. Natürlich hätte man einen Herausgabe- oder Schadenersatzanspruch. Angesichts der Rechtslage braucht es dafür auch keine RSV, das zahlt alles die Gegenseite, wenn sie denn kann. Die RSV sollte man wegen solchem Kleinkram nicht belasten, man hat leider nur ein begrenzte Zahl Freischüsse.
Welche Ehefrau verbietet überhaupt den Verkauf von Fahrrädern? So eine Frau gibt es nicht.
 
Nun, die gängigen Anwaltsforen sind da schon eindeutig: ohne Anwalt wirst du nicht weit kommen :D

Kannst ihm ja mal schreiben, paar Gesetzestexte um die Ohren hauen und mitteilen dass du jetzt deine Rechtsschutzversicherung bemühst und einen Anwalt beauftragst. Und das zum Schadensersatz noch Anwalts- und Gerichtskosten kommen und fragen, ob ihm das die 50€ Mehrgewinn vom anderen Interessenten wert ist.


Muss das alles sein nur wegen einen gegenstand den man vorher auch nicht hatte
Bis sowas beim Gericht landet dauerts zig Monate mit ungewissen ausgang
 
Muss das alles sein nur wegen einen gegenstand den man vorher auch nicht hatte
Bis sowas beim Gericht landet dauerts zig Monate mit ungewissen ausgang
Der Ausgang ist hier alles andere als "ungewiß"...und natürlich muß das alles sein.
Weil man irgendwann auch mal lernen muß, daß Worte und Taten im Rechtsverkehr nicht folgenlos sind.
Toll sind immer diese Spezialisten bei ebay:
"Ich weise darauf hin, daß ein Gebot bindend ist und behalte mir vor, die Auktion jederzeit zu beenden."
Ganz großes Kino ! Der andere soll bitteschön immer an seine vertragliche Zusage gebunden sein;
nur ich selber kann es mir natürlich jederzeit anders überlegen.
Ja nee, is klar ! :D
Hier liegt es ja ganz ähnlich: Der VK sagt im nachhinein, er habe einen Gegenstand verkauft, über den er eigentlich gar nicht hat verfügen dürfen.
---> Unbeachtlich. Dem Kaufvertrag ist das egal. Der VK meint weiterhin, er habe ein Rücktrittsrecht. Dieses ergibt sich gem. § 346 I BGB entweder aus dem geschlossenen Vertrag oder aus dem Gesetz. Der VK möge darlegen, woher er sein Rücktrittsrecht ableitet.
Wenn ich der Käufer wäre, hätte der VK jetzt ein paar Schweißperlen mehr auf der Stirn. Und ein paar € weniger. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einfach ziehen lassen, das Objekt (der Begierde - Geld schon zumindest wieder einholen!).
Danach ist man schlauer! :D :bier:
:bier:
Ein anderer vielleicht trostspendender Ansatz, welcher derart - bisher nicht vorgebracht wurde...
:bier:
 
Einen Anspruch dürftest du schon haben, aber bei dem Verhältnis Streitwert/Aufwand ist da auch kein Anwalt scharf drauf.

Gegen Vergütungsvereinbarung würde ich es machen, aber darauf wärst du wiederum nicht scharf...

Geld zurück und gut ist. :bier:
 
...
Der VK sagt im nachhinein, er habe einen Gegenstand verkauft, über den er eigentlich gar nicht hat verfügen dürfen.
---> Unbeachtlich. Dem Kaufvertrag ist das egal.
Wenn es tatsächlich so ist, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Wenn die Frau allerdings 1,60m groß ist und das Fahrrad einen 60er Rahmen hat, kann man getrost davon ausgehen, dass das eine Lüge ist.
 
Vielen Dank, für eure vielen Unterschiedlichen Meinungen. Ich habe mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass wenn man einen Kaufvertrag über einen Artikel abschließt der einem nicht gehört, der Käufer Schadensersatz fordern kann.
Der Verkäufer ist jetzt jedenfalls doch zur Vernunft gekommen und hat mir das Rad geschickt, allerdings nicht ohne mir vorzuwerfen, dass es ein Unding ist, dass ich auf den Vertrag bestanden habe.In de Szene sei so ein Verhalten schwer verpöhnt. Ich bin allerdings eher der Meinung, dass es unter vielen hier nicht ok ist wegen dubuosen Gründen von einem Kauf zurückzutreten, für den das Geld sogar schon überwiesen wurde.
Naja wir werden wohl keine Geschäfte mehr machen, aber ich bin froh, dass das Rad jetzt doch bei mir landet.
 
Vielen Dank, für eure vielen Unterschiedlichen Meinungen. Ich habe mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass wenn man einen Kaufvertrag über einen Artikel abschließt der einem nicht gehört, der Käufer Schadensersatz fordern kann.
Der Verkäufer ist jetzt jedenfalls doch zur Vernunft gekommen und hat mir das Rad geschickt, allerdings nicht ohne mir vorzuwerfen, dass es ein Unding ist, dass ich auf den Vertrag bestanden habe.In de Szene sei so ein Verhalten schwer verpöhnt. Ich bin allerdings eher der Meinung, dass es unter vielen hier nicht ok ist wegen dubuosen Gründen von einem Kauf zurückzutreten, für den das Geld sogar schon überwiesen wurde.
Naja wir werden wohl keine Geschäfte mehr machen, aber ich bin froh, dass das Rad jetzt doch bei mir landet.
Verpöhnt, ist ja ein Lacher. Wieso sollte man nicht auf einen geschlossenen Vertrag bestehen? ich überlege mir doch vorher, ob ich einen Vertrag abschließe. Zumindest hat er damit ja zugegeben, dass er dazu noch gelogen hat. Ein Depp mind. wenn nicht ein Betrüger.
 
Vielen Dank, für eure vielen Unterschiedlichen Meinungen. Ich habe mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass wenn man einen Kaufvertrag über einen Artikel abschließt der einem nicht gehört, der Käufer Schadensersatz fordern kann.
Der Verkäufer ist jetzt jedenfalls doch zur Vernunft gekommen und hat mir das Rad geschickt, allerdings nicht ohne mir vorzuwerfen, dass es ein Unding ist, dass ich auf den Vertrag bestanden habe.In de Szene sei so ein Verhalten schwer verpöhnt. Ich bin allerdings eher der Meinung, dass es unter vielen hier nicht ok ist wegen dubuosen Gründen von einem Kauf zurückzutreten, für den das Geld sogar schon überwiesen wurde.
Naja wir werden wohl keine Geschäfte mehr machen, aber ich bin froh, dass das Rad jetzt doch bei mir landet.
In welcher Szene denn?:D
 
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