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Durchblick Dienstrad – Teil 1: So geht Dienstrad-Leasing – Kosten, Vorteile und Wartung

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Re: Durchblick Dienstrad – Teil 1: So geht Dienstrad-Leasing – Kosten, Vorteile und Wartung
Was mich noch etwas abhält vom Leasing sind evtl. Garantiefälle oder Rückrufaktionen. Wer ist dann zuständig, im Falle von Direktanbietern, wie Rose oder Canyon. Eigentümer des Rads ist der Arbeitgeber. Wie wird als aktuelles Beispiel der aktuelle Rückruf von den DT-Swiss-Laufrädern gehandhabt. Läuft so was direkt zwischen Canyon und dem Endkunden, über die Leasinggesellschaft, über die Arbeitgeber? Oder auch umgekehrt, wie melde ich einen Garantiefall an?
 
Daneben gibt es weitere Vorteile: So ist das Dienstrad in der Regel gegen Diebstahl versichert. Auch ein Inspektionsservice gehört in vielen Verträgen dazu – man muss sich also weniger Gedanken um ein fahrbereites Fahrrad machen.
Ein wahnsinniger Vorteil mit dem man immer versucht die Leasingverträge schönzurechnen. Auch privat könnte man ein Fahrrad versichern wenn man das möchte. Oft ist über eine Hausratversicherung ein Rad versichert.

Die Rechnung ist schön und gut, man spart sagenhafte 1100€ über das Leasingrad. Nur irgendwie wird der Teil vergessen in dem mir nach 3 Jahren das Rad beim kauf auch immer noch gehört. Beim Leasing fehlt mir dann das Rad und über 2000€.

Ich bin prinzipiell nicht gegen Bike-Leasing, aber meistens ist der Vorteil eher eine quasi 0% Finanzierung wenn man es nicht mit Schönrechnerei der Anbieter übertreibt. Wenn der Arbeitgeber das Rad bezuschusst ist es aber meistens doch ein guter Deal.
 
Wir hatten firmenintern auch mal ein Meeting in dem die kryptische Finanzierung vorgerechnet wurde.
Ich bleibe skeptisch bei der Schönrechnerei.
Da hockt eine Leasingfirma zwischen Händler und Endkunden die keinen Mehrwert liefer aber Geld verdient.
Von der Zeit (=Geld) die da in der Firma verplempert wurde, hätte man allen ernsthaften Interessenten einfach ein Fahrrad schenken können.
 
Der einzige Vorteil für mich bei Job-Rad mit meinem AG ist die Vollkaskoversicherung für 3 Jahre, dh. das Rad ist nicht nur gg. Diebstahl versichert, sondern auch dann werden Schäden am Rad bezahlt, wenn ich selbst stürze, das Rad umfällt etc. Ansonsten gehts sich eigentlich gleich aus, dh. die "Vorteile" über Jobrad würe ich bei meinem (!) Händler damit ausgleichen, daß ich das Rad für 500€ weniger kriegen würde.
Im Ergebnis wie schon so oft geschrieben, muss jeder für sich individuell entscheiden, auch in Abhängigkeit, welcher Leasinggeber und wie der Vertrag dann mit dem Arbeitgeber ausschaut. (ich habe zB. auch kein Inspektionspaket gebucht und bei meinem Vertrag muss ich dann auch nicht (!) jählich das Rad beim Händler warten lassen.... nach meinen Vertragsbedingungen muss das Rad nur im funktionsfähigen Zustand erhalten werden).
 
Hier wird doch was vermischt. Eingangs wird im Text auf die Ähnlichkeit zum Dienstwagen (Gehaltsextra) verwiesen, in der Mitte ist aber eine Beispielrechnung als Gehaltsumwandlung aufgeführt. Ich würde immer auf Gehaltsextra bestehen, sonst sind die Sozialversicherungsbeiträge niedriger. (Dass es auch weniger Rentenpunkte gibt, wurde im Text erwähnt, ist aber für mich irrelevant, weil ich keine Rente mehr in nennenswerter Höhe bekommen werde, egal wie viele Rentenpunkte ich sammle.)
 
.....Nur irgendwie wird der Teil vergessen in dem mir nach 3 Jahren das Rad beim kauf auch immer noch gehört. Beim Leasing fehlt mir dann das Rad und über 2000€.

....
Der Teil wurde nicht vergessen, da die Ersparnis angegeben wird, nach Abzug der Leasinggebühren und dem Kauf zum Restwert.
Bedeutet: Das Fahrrad gehört mir nach den 3 Jahren und ich habe zusätzlich über 1100,-€ gespart.
 
Der Teil wurde nicht vergessen, da die Ersparnis angegeben wird, nach Abzug der Leasinggebühren und dem Kauf zum Restwert.
Bedeutet: Das Fahrrad gehört mir nach den 3 Jahren und ich habe zusätzlich über 1100,-€ gespart.
In der Rechnung steht kein Kostenpunkt "Kauf zum Restwert" oder übersehe ich etwas? Nach Leasingende gehört das Rad nach wie vor der LEasinggesellschaft.

Wenn der Restwert 20% des UVP wären (600€) und ich noch die bekloppten 550€ Versicherung abziehe steht am Ende exakt null Differenz :)
 
Mal die Nachteile:

Es wird immer der UVP angerechnet. Eventuelle Reduzierungen sind hier irrelevant.

Da man weniger Einkommen versteuert, kriegt man am Ende auch etwas weniger Rente.

Wenn das Rad gestohlen wird, schützt einen zwar die Versicherung davor, es ersetzen zu müssen. Aber man hat halt dann auch kein Rad mehr. Falls man es nach drei Jahren raus kaufen wollte.

Wenn eine Reparatur sich über Monate hinzieht, kann man in der Zeit nicht fahren aber zahlt weiter. Einem Freund passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Nur UVP, derzeit gibt es Rabatte bis zu 30%-50%. Bei UVP freuen sich nur die Hersteller und Händler.
2. Oft muss man Inspektions- und Wartungsintervalle der Hersteller einhalten, das Bike gehört einem ja nicht. Die Intervalle sind oft extrem kurz. Muss man jede Inspektion und Wartung bezahlen, wird es nochmal teurer.

Ich würde immer Kauf vorziehen, entweder gebraucht, reduziert oder mit Gebrauchtteilen selbst aufgebaut.
 
Es wird immer der UVP angerechnet. Eventuelle Reduzierungen sind hier irrelevant.
Nein - manche Händler machen das zwar so, viele aber auch nicht (meins hat 4500€ statt 7000 gekostet, das war dann auch die Grundlage für das Leasing).
Für's Rauskaufen ist immer der UVP relevant, das stimmt allerdings.
Da man weniger Einkommen versteuert, kriegt man am Ende auch etwas weniger Rente.
Was sich im (sehr) niedrigen einstelligen Euro-Bereich/Monat bewegt.
Wenn das Rad gestohlen wird, schützt einen zwar die Versicherung davor, es ersetzen zu müssen. Aber man hat halt dann auch kein Rad mehr. Falls wann es nach drei Jahren raus kaufen wollte.
Das ist tatsächlich ein Nachteil.
Wenn eine Reparatur sich über Monate hinzieht, kann man in der Zeit nicht fahren aber zahlt weiter. Einem Freund passiert.
Im Gegensatz zu einem gekauften Rad?
 
Nein - manche Händler machen das zwar so, viele aber auch nicht (meins hat 4500€ statt 7000 gekostet, das war dann auch die Grundlage für das Leasing).
Für's Rauskaufen ist immer der UVP relevant, das stimmt allerdings.

Was sich im (sehr) niedrigen einstelligen Euro-Bereich/Monat bewegt.

Das ist tatsächlich ein Nachteil.

Im Gegensatz zu einem gekauften Rad?
Ja im Gegensatz zu einem gekauften Rad. Weil das kostet mich nicht monatlich Leasing.

Und ich habe einen anderen Hebel: EU-Gewährleistungsrecht. Fristen setzen, Kaufvetrag rücksbwickeln. Bei Jobrad & Co. bist du nur der Bitsteller.

Zur Rente: Ich würde das nicht so klein sehen. Es sind nur ein paar Euro im Monat. Das aber über (hoffentlich) viele Jahre oder sogar Jahrzehnte. Und ist dann da noch was gespart? Ich würde sagen da wird die Kalkulation noch enger. Und wer öfters Jobrad macht der addiert natürlich die paar Euro auf einen immer höheren Betrag.
 
Wie oben erwähnt stimmt das nicht für die Leasingraten.

Du versteuerst UVP.

https://bikeleasing.de/faq

Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Dienstfahrrad – nicht anhand des tatsächlichen Kaufpreises, sondern auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Das kann sich bei stark reduzierten Fahrrädern auf die Gesamtersparnis durch das Leasing-Modell auswirken.
 
In der Rechnung steht kein Kostenpunkt "Kauf zum Restwert" oder übersehe ich etwas? Nach Leasingende gehört das Rad nach wie vor der LEasinggesellschaft.

Wenn der Restwert 20% des UVP wären (600€) und ich noch die bekloppten 550€ Versicherung abziehe steht am Ende exakt null Differenz :)
Dort steht: "Kosten Dienstrad (Nettodifferenz x 36, zzgl. voraussichtlicher Gebrauchtkaufpreis"

Wenn man nachrechnet wurden hier genau 15% Restwert angesetzt, die auch im Text so genannt werden (15-20%).
 
Du versteuerst UVP.

https://bikeleasing.de/faq

Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Dienstfahrrad – nicht anhand des tatsächlichen Kaufpreises, sondern auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Das kann sich bei stark reduzierten Fahrrädern auf die Gesamtersparnis durch das Leasing-Modell auswirken.
Yup - 0,25% vom UVP.
In meinem Fall sind das 17,50€ geldwerter Vorteil (auf 7000€ UVP) anstatt 11,25€ - trotzdem spare ich ~25% auf das bereits reduzierte Rad. 🤷‍♂️
 
1. Nur UVP, derzeit gibt es Rabatte bis zu 30%-50%. Bei UVP freuen sich nur die Hersteller und Händler.
2. Oft muss man Inspektions- und Wartungsintervalle der Hersteller einhalten, das Bike gehört einem ja nicht. Die Intervalle sind oft extrem kurz. Muss man jede Inspektion und Wartung bezahlen, wird es nochmal teurer.

Ich würde immer Kauf vorziehen, entweder gebraucht, reduziert oder mit Gebrauchtteilen selbst aufgebaut.
Zumindest bei Jobrad ist es so, dass der Verkaufspreis (also der rabattierte Preis) als Grundlage für die Berechnung der Rate hergenommen wird. Diesem werden aber oft 7% Provision aufgeschlagen. Was dann wiederum auch wieder die Rate erhöht.
Unattraktiv wird dann auch eine Ablöse am Leasingende, weil dann werden die x% Ablösesung von der UVP berechnet. Ein stark reduziertes Rad ist daher oft im Leasing mit Ablöse kaum günstiger. Möglicherweise will man die Ablösung von vorneherein gar nicht, dann kann man sich über niedrige Raten freuen.

Oft kann man auch wählen, ob das Inspektionspaket genommen wird. Hat man es nicht gewählt, gibt es auch keinen Zwang Wartungsintervalle einzuhalten.

Es gilt auf jeden Fall vorher zu rechnen und die Kosten über die gesamte Laufzeit einem Direktkauf (voller Rabatt, keine Provision,...) gegenüberzustellen.
 
Zur Rente: Ich würde das nicht so klein sehen. Es sind nur ein paar Euro im Monat. Das aber über (hoffentlich) viele Jahre oder sogar Jahrzehnte. Und ist dann da noch was gespart? Ich würde sagen da wird die Kalkulation noch enger. Und wer öfters Jobrad macht der addiert natürlich die paar Euro auf einen immer höheren Betrag.
Was man hier aber zur Vollständigkeit noch dazusagen muss: Das trifft nicht alle.

Gutverdiener haben diesen Nachteil schlicht nicht, sobald sie die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Damit wird Leasing auch gewissermaßen eine Subvention für ohnehin schon gut verdienende Personen.
 
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