ad-mh
Am Ausbauende des RS1 - Mülheim Speldorf
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Ist rechtlich nicht zu beanstanden.Hatte das inzwischen schon mehrmals bei Kleinanzeigen. Wow, Schnäppchen, bin der erste der sich meldet und dann sind da aber die anderen in der Schlange, von denen einer oder mehrere einfach mehr bieten. War jedesmal sauer auf den Verkäufer....aber ja, watt soll man machen. Markt halt.
"invitatio ad offerendum" aus dem lateinischen.
Die Anzeige ist rechtlich vom Preis her nicht bindend, sondern versteht sich als Aufforderung an Interessenten, ein Angebot abzugeben.
Das ist das Gleiche wie die Preisauszeichnung eines Einzelstücks im Schaufenster. Wenn hier 20 Leute gleichzeitig den Vertrag annehmen würden, dann hätte der Ladenbetreiber das Problem, dass er wegen des Einzelstücks nur einen Vertrag erfüllen könnte. 19 andere könnten auf Schadensersatz klagen. Das Problem hatten schon die Römer erkannt, dass das so nicht funktionieren kann.
Die Auszeichnung mit dem Preis im Schaufenster ist also kein Angebot, sondern nur eine nicht rechtlich bindende "Vorstufe" davon.
Du gibst ein Angebot ab und ein anderer gibt ein höheres Angebot ab. Der der VK akzeptiert das höhere Angebot. Der KV kommt mit dem Anderen zustande.
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