Es geht nicht darum, dass es der erste Interessent auch bekommt, der bereit ist, den aufgerufenen Preis zu bezahlen. Als Verkäufer bin ich grundsätzlich frei in meiner Entscheidung, an wen ich verkaufe. Das kann so subjektive Elemente beinhalten wie mein Gefühl, ob mein "Schätzchen" auch in gute Hände kommt oder ob ich glaube, dass es der Käufer zerlegen und möglichst teuer weiter verkaufen wird. Es ist auch legal (und legitim), auf Abholung zu bestehen oder auf Vorkasse etc. Als Interessent wiederum kann ich sagen, dass ich die Ware vorher sehen will, dass ich sie wegen der Entfernung unbedingt zugeschickt bekommen will oder dass ich nur Paypal akzeptiere. Weder Verkäufer noch Käufer müssen auf die Bedingungen des anderen eingehen, es kommt dann halt kein Vertrag zustande. Wenn man sich aber in allen diesen Punkten einig ist, dann ist eben ein Vertrag zustande gekommen. Der Käufer ist dann verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen und der Verkäufer muss die zugesagte Ware liefern. Das ist nicht nur eine moralische Frage, sondern auch eine juristische. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, man hat auch da Rechte und Pflichten. "Habe ich gerade anderswo noch billiger gesehen" oder "ein anderer bietet 50 Euro mehr" sind bei solchen Privatverkäufen keine Rücktrittsgründe (bei gewerblichen Händlern sieht es anders aus, da haben Kunden auch in dieser Hinsicht mehr Rechte). Dass trotzdem in den allermeisten derartigen Streitfällen am Ende keine Gerichtsverfahren stehen, liegt nur daran, dass es kaum jemandem den Aufwand und Ärger wert ist - mir wäre es das wohl auch kaum. Trotzdem fühle ich mich an abgegebene Zusagen gebunden und erwarte das auch von anderen.