• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread

Anzeige

Re: Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread
Traumhaftes Rad 😊...
Kann man sich genau so ins Wohnzimmer stellen
139,-Euro
1699960741157.png

https://www.kleinanzeigen.de/s-anze...buttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios
Aber! Beim genauen Lesen sieht man da:
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Kaufangebot dar und dient lediglich um auf das Objekt aufmerksam zu machen.
 
Naja, ein Inserat bei Kleinanzeigen, ist wahrscheinlich sowieso nicht wirklich verbindlich. So oder so. Erst wenn ich dir darauf schreibe, und du noch mal bestätigst, dann ist es wahrscheinlich verbindlich. Zumindest in der Theorie.
Wobei das auch im Ladengeschäft als auch Online Shops gilt, ansonsten könnte man bei jedem Storno die Ware einklagen. Nur bei Ebay /Auktionen ist das anders.
 
Wobei das auch im Ladengeschäft als auch Online Shops gilt, ansonsten könnte man bei jedem Storno die Ware einklagen. Nur bei Ebay /Auktionen ist das anders.
Deswegen, ob er das jetzt in die Annonce rein schreibt oder nicht, es ist sowieso nur eine Kleinanzeige, nicht mehr und nicht weniger. Von daher keiner von uns hat den Anspruch auf ein Schnäppchen, was er dort entdeckt, nur weil er die Annonce sieht. Das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen.
 
Deswegen, ob er das jetzt in die Annonce rein schreibt oder nicht, es ist sowieso nur eine Kleinanzeige, nicht mehr und nicht weniger. Von daher keiner von uns hat den Anspruch auf ein Schnäppchen, was er dort entdeckt, nur weil er die Annonce sieht. Das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen.
Da hast du Recht und dafür gibts sogar einen juristischen Fachbegriff: „invitatio ad offerendum“ ;-)

Es wird hier juristisch konstruiert, dass das "Angebot" des Händlers nur eine Einladung zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Käufer darstellt und dieses dann vom Verkäufer final angenommen wird. Somit braucht es keine solchen "Disclaimer" wie in der obigen Anzeige.
 
Da hast du Recht und dafür gibts sogar einen juristischen Fachbegriff: „invitatio ad offerendum“ ;-)

Es wird hier juristisch konstruiert, dass das "Angebot" des Händlers nur eine Einladung zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Käufer darstellt und dieses dann vom Verkäufer final angenommen wird. Somit braucht es keine solchen "Disclaimer" wie in der obigen Anzeige.
Ist doch ein schöner Ausklang der Woche, dass ich wenigstens einmal Recht habe. 😉😅
 
Da hast du Recht und dafür gibts sogar einen juristischen Fachbegriff: „invitatio ad offerendum“ ;-)

Es wird hier juristisch konstruiert, dass das "Angebot" des Händlers nur eine Einladung zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Käufer darstellt und dieses dann vom Verkäufer final angenommen wird. Somit braucht es keine solchen "Disclaimer" wie in der obigen Anzeige.
Hach herrlich, da kommen Erinnerungen an's erste Semester hoch!:D
Noch schöner klingt aber die offerta ad in certas personas😍
 
schon gelöscht. wer hat zugeschlagen, war ja ein Schnapper. ich fands aber irgendwie zuviel gewollt und damit irgendwie ne Bastelarbeit.
Keine Ahnung. Für Sammler sicher trotzdem interessant. Ich meine 2500 wollte er haben, nimmst du 2000 und sagst du kommst es direkt abholen, wird das meist gehen. Ich hab’s jedenfalls nicht.
 
Zurück