wolle-GrLi
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Auch wenn es in Englisch ist. Es beschreibt den Vertrag den man abschließt mit allen Eventualitäten. Das finde ich prinzipiell OK. Vertrag kommt ja von sich vertragen bei Dissenz. Das Schriftstück hilft dann dabei. Man muss nur schauen, ob einem alles zusagt.Ich weiß nicht: Wenn eine gewerbliche GbR auf kleinanzeigen.de unter "Rechtliche Hinweise" erst einmal meterweise englisches Legalesisch serviert, stellt sich keinerlei Kaufinteresse ein.
