B
be.audiophil
Das stimmt nur so lange, wie eben noch keiner beweisbar den Zuschlag erhalten hat (s.o.).
Richtig. Wobei dann eine mit reserviert versehene Anzeige einem Anderen bereits für Alle sichtbar ein Vorkaufsrecht einräumt. Solange dann nichts Gegenteiliges passiert, gilt für alle Anderen der Kauf/Verkauf als quasi bereits vollzogen. Am Ende bleibt zu hoffen, daß sich sowohl Käufer als auch Verkäufer dem gleichen Wertesystem im Sinne von Moral und Ethik verpflichtet fühlen. Aber das hatte @Dragon ja auch schon durchblicken lassen.
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