B
be.audiophil
Das stimmt nur so lange, wie eben noch keiner beweisbar den Zuschlag erhalten hat (s.o.).
Richtig. Wobei dann eine mit reserviert versehene Anzeige einem Anderen bereits für Alle sichtbar ein Vorkaufsrecht einräumt. Solange dann nichts Gegenteiliges passiert, gilt für alle Anderen der Kauf/Verkauf als quasi bereits vollzogen. Am Ende bleibt zu hoffen, daß sich sowohl Käufer als auch Verkäufer dem gleichen Wertesystem im Sinne von Moral und Ethik verpflichtet fühlen. Aber das hatte @Dragon ja auch schon durchblicken lassen.
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. Gerecht ist was ich für richtig halte, ist ein eher narzisstischer Ansatz und das wiederrum hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gerechtigkeit ist der feste und dauernde Wille, jedem sein Recht zuzuteilen (Ulpian; 170–228 n. Chr.). Gerechtigkeit regelt die Beziehungen von Menschen zu anderen Menschen, sie betrifft also Interaktionen, und sie enthält immer ein Moment von Gleichheit. Mit der subjektiven Bewertung eines Gegenstands hat es nichts zu tun.
Ist das nicht einbißchen so wie; Fahrrad gut abschließen, das verhindert das moralisch fragwürdige Verhalten des Diebs? Will heißen, nicht derjenige, demgegenüber ein Dritter moralisch fragwürdiges Verhalten an den Tag legt, muß sein Verhalten ändern, damit der andere moralisch einwandfrei handelt, sondern der dessen Verhalten kritisiert wird müßte sich fragen, ob er sich weiterhin so verhalten will? Dabei ist die Versteigerung ein Möglichkeit, frei nach dem christlichen Moralkodex ...und führe und nicht in Versuchung. Also eine valide Lösung, aber nur, wenn auf einer Entscheidung des Dritten beruhend! 


