Da halte ich dagegen: Der verstorbene Eigentümer kann auch einfach die Lust verloren oder erkrankt sein, bevor er das Rad in die Scheune stellte. Das für das Wegstellen kausale Ereignis muß kein Unfall gewesen sein. Das unterstellst Du einfach, was logisch unzulässig ist.

Mein Keller z.B. ist voll mit Top-Material, das ich vielfach vergessen habe. Wenn mir morgen beim Radfahren ein Bücherregal auf den Kopf fällt und meine Erben den Keller ausräumen, werdet ihr verwundert feststellen, daß da gar nix kaputt ist bei den vielen Shamals, Ventos, Dura Ace und Campa Record-Gruppen.

In dem hier besprochenen Gios-Beispiel müßten sich jedenfalls noch weitere, unfalltypische Spuren finden (z.B. Lackdefekte, 2 verschiedene Laufräder o.ä.). Trifft hier dem Bildmaterial nach zu urteilen alles offensichtlich nicht zu.
Ich wäre ja geneigt, die Karre zu kaufen, um euch alle zu ärgern. Die 400 Piepen wären mir gerade mal egal.
Die älteren Compact Pro - Rahmen sind schon nett.