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Gelöschtes Mitglied 89324
Die "Strafe" ist hier aber eine Ordnungswidrigkeit, die - im Unterschied zur Straftat - nicht geahndet werden muß, sondern kann (§ 47 OWiG). Es geht hier ja gerade darum, ob man behördlicherseits nicht ein Auge hätte zudrücken können. Ehrlich gesagt: Hier in HH interessiert sich keine Sau für Verkehrsregeln. Entsprechend lebensgefährlich ist es für diejenigen, die so blöd sind, sich an diese Regeln zu halten. Wer an einem Zebrastreifen nicht anhält und auch noch so doof ist, sich dabei erwischen zu lassen, kann meinetwegen gerne ein paar € abdrücken. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Polizei hat hier alles richtig gemacht. Danke für die gute Arbeit.Fingerspitzengefühl mal außen vor, aber wenn der Tatbestand erfüllt ist ist die Strafe folgerichtig und man muss auch nicht meckern.