Für alle, die zu der Verurteilung der Ku'-dammraser als Mörder kritiklos applaudiert haben, gebe ich
hier mal einen Hinweis auf eine Kolumne des Bundesrichters Thomas Fischer. Man muss diesem Richter nicht zwingend zustimmen, man darf auch anderer Meinung sein. Folgt man jedoch seinen Argumenten, muss man das ergangene Urteil wegen Mordes zumindest anzweifeln. Ganz besonders interessant finde ich die letzten Absätze auf Seite 6, die sich mit der Bewertung des Vorsatzes und der Eventualität des "versuchten Mordes" beschäftigt.
Müsste analog zum ergangenen Mordurteil nicht auch ein Rennradfahrer, der von einer abschüssigen Straße mit relativ hoher Geschwindigkeit in eine belebte Fußgängerzone einfährt, des versuchten Mordes angeklagt werden?