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Damit rechnet wohl wirklich keiner

AW: Damit rechnet wohl wirklich keiner

Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#gehwegbenutzung

Das zum Thema, welche Geschwindigkeit auf kombinierten Rad-/Gehwegen zulässig ist. Und zwar immer, egal ob da ein Fußgänger gerade geht oder nicht.

Grüße
Noch hast du Recht, ich hab gefunden wo ich es gelesen habe http://www.adfc.de/5081_1(Info zur StVO Novelle2009 Seite 3) gilt ab 1.September 2009. Beide Regelungen betrafen aber nur Gewege(Zeichen 239 mit zusatzschild).
Bei gemeinsamen Wegen (Zeichen 240) gilt "Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen" ab 1.Sept. gilt zusätzlich "erforderlichen Falls müssen alle die Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen"
 
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