spax
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AW: Damit rechnet wohl wirklich keiner
Bei gemeinsamen Wegen (Zeichen 240) gilt "Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen" ab 1.Sept. gilt zusätzlich "erforderlichen Falls müssen alle die Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen"
Noch hast du Recht, ich hab gefunden wo ich es gelesen habe http://www.adfc.de/5081_1(Info zur StVO Novelle2009 Seite 3) gilt ab 1.September 2009. Beide Regelungen betrafen aber nur Gewege(Zeichen 239 mit zusatzschild).Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#gehwegbenutzung
Das zum Thema, welche Geschwindigkeit auf kombinierten Rad-/Gehwegen zulässig ist. Und zwar immer, egal ob da ein Fußgänger gerade geht oder nicht.
Grüße
Bei gemeinsamen Wegen (Zeichen 240) gilt "Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen" ab 1.Sept. gilt zusätzlich "erforderlichen Falls müssen alle die Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen"