Nein, da verwechselst Du etwas. Aber das können letztlich nur Juristen wissen.

Es gibt insgesamt 3 Rechtsgebiete, in denen eine nicht zugelassene Lampe Probleme machen kann:
1) Zivilrechtlich, wenn die Lampe mitursächlich für einen Unfall ist,
2) Wettbewerbsrechtlich
3) Ordnungswidrigkeitenrechtlich, weil nur zugelassene Bauteile verwendet werden dürfen.
Was Du meinst, ist der Punkt Nr. 1. Das hat es auch schon gegeben, aber ist sicher nicht der häufigste Fall. Für den Verkäufer sind die beiden letztgenannten Punkte wichtig.
Aber was rede ich...