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Buycycle - jetzt noch inkompetenter

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Re: Buycycle - jetzt noch inkompetenter
wahrscheinlich ist es besser, den Thread direkt zumachen zu lassen. Ich wollte einfach auch mal darauf hinweisen, wie die arbeiten. Stell dir vor, du bestellst etwas und die liefern das weißichwohin. Aber völlig klar, ich hab einen gewissen Brast auf die Firma!
Stell dir vor, jemand ärgert sich über eine Firma und sorgt bei zwei unbeteiligten Parteien für viel Frust und Ärger.
Wir reden hier im Zweifel von viel Geld.
Hör hier auf von Moral zu schwallen, schreib die Mail an Buycycle und gut ist.
Meine Güte 🙄

Sich über eine Firma zu ärgern kann berechtigt sein, aber das, was du hier abziehst ist wo besser?
 
Naja, ich warte auf jeden Fall den ganzen Tag zuhause, weil die Versandunternehmen immer nur so Zeitfenster wie "8 Uhr bis Ende Arbeitstag" angeben, an denen man sich freihalten muss.

Das seh ich gar nicht ein, mir von dem Laden noch meinen Tagesablauf diktieren zu lassen, nachdem sie mich schonmal so beschissen haben. Wenn sie mir den bisherigen Schaden begleichen und mir eine angemessene Aufwandspauschale für einen unfreiwillig bei bestem Sommerwetter zuhause verbachten Tag bezahlen, gerne.
Gib denen doch ein Zeitfenster an, das Dir genehm ist. Dann bist Du willig und kooperativ, der Rest ist deren Sache.
Es kann ja wohl niemand von Dir verlangen, für die Fehler von Anderen Urlaub zu nehmen.
 
Stell dir vor, jemand ärgert sich über eine Firma und sorgt bei zwei unbeteiligten Parteien für viel Frust und Ärger.
Wir reden hier im Zweifel von viel Geld.
Hör hier auf von Moral zu schwallen, schreib die Mail an Buycycle und gut ist.
Meine Güte 🙄

Sich über eine Firma zu ärgern kann berechtigt sein, aber das, was du hier abziehst ist wo besser?
Lieber Inni,

ich weiß nicht, wann ich um ein Werturteil zu meinem Verhalten gebeten habe.
Ich hab auch noch keine abschließende Entscheidung getroffen, was ich mache. Und das ist eigentlich gar nicht das THEMA hier, sondern wie dysfunktional diese Firma arbeitet.

Erst mal bin ich genervt davon, dass man mir so einen Ärger aufnötigt. Und dann kommt da natürlich die Erinnerung - das ist eine Firma, mit der ich noch eine Rechnung offen hatte, die mich genötigt hat, ein Rad zu behalten, das ich nur mit Verlust wieder loswerde und das seit Monaten im Keller steht und von mir verdrängt wird, weil sein Anblick mich nur ärgert.

Obwohl sie mir explizit eine Sicherheit, dass das nicht passieren würde, versprochen haben. Und ich sie dafür bezahlt habe.

Und nun soll ich dieser Firma natürlich auch noch bei der Wiedererlangung ihres Eigentums helfen. Dass sich da bei mir innerlich alles sträubt, könnte verständlich sein.

In erster Linie möchte ich hier einen Tatsachenbericht abgeben.

Das machen wir im Forum sonst ja auch. Welche Firma ist wie drauf, welcher Hersteller steht zu seinen Produkten, etc. Im Interesse der radelnden Allgemeinheit.
 
Ich habe zuletzt auch nur negative Erfahrungen mit dem Saftladen gemacht und kann nur jedem abraten, dort zu kaufen oder verkaufen.
Aber ein Fahrrad zu unterschlagen weil der eigene Fall offen ist, finde ich nicht in Ordnung. Gerade weil du selber Probleme hast, weißt du doch, dass es für den Verkäufer und Käufer sehr wahrscheinlich eben nicht mal eben das Geld zurück gibt. Im Zweifel müssen die sich genauso mit buycycle rumschlagen, während es bei buycycle niemanden wirklich interessiert.
Du bestrafst also die Falschen.
 
Und nun soll ich dieser Firma natürlich auch noch bei der Wiedererlangung ihres Eigentums helfen. Dass sich da bei mir innerlich alles sträubt, könnte verständlich sein.
Es ist weder dein Eigentum, noch das der Firma.
Du sträubst dich dagegen, einen Fehler der Firma im Sinne zweier unbeteiligter Parteien zu lösen.

Das lässt sich auch nicht mit viel Text und mimi schönreden.

Und wer andere gendert, sollte sich dessen sehr sicher sein. 🤭
 
Es sollte eher darum gehen, wie besagte Firma arbeitet. Nicht um mich.

Entschuldige, dass ich dich falsch adressiert habe. Mea culpa!
Aber um dein moralisches Urteil habe ich wirklich nicht gebeten und verbitte mir das von Fremden eigentlich. Da hab ich weder Energie noch Lust zu. Persönlichen Rat hole ich mir von Freunden und in der Familie. Im Forum allenfalls technischen.

Der Thread hier kann eigentlich schon zu, es geht mal wieder nicht um's Thema. Leider...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kannst du dir denn so sicher sein, dass es ein Fehler ist?

Vielleicht ist es ja garkein Fehler. Vielleicht ist es ja auch eine Betrugsmaschen und deine (gestohlenen) Daten sind irgendwie darin verwickelt. Ich kenne bucycle nicht und weiß daher nicht wie "sicher" es ist. Aber vielleicht ist es ein Dreiecksbetrug oder es werden mit gestohlenen Kreditkartendaten Fahrräder gekauft und irgendwohin geschickt, um dann einen Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.
 
Wie kannst du dir denn so sicher sein, dass es ein Fehler ist?

Vielleicht ist es ja garkein Fehler. Vielleicht ist es ja auch eine Betrugsmaschen und deine (gestohlenen) Daten sind irgendwie darin verwickelt. Ich kenne bucycle nicht und weiß daher nicht wie "sicher" es ist. Aber vielleicht ist es ein Dreiecksbetrug oder es werden mit gestohlenen Kreditkartendaten Fahrräder gekauft und irgendwohin geschickt, um dann einen Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.
Das wäre jetzt noch eine Option... Darüber hab ich tatsächlich noch nicht nachgedacht.

Bin aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Support und der Website (da wurde andauernd etwas verändert und hat nicht funktioniert, Tracking z.B. war erst nach Auslieferung der Pakete überhaupt aktiv) davon ausgegangen, dass die zu doof sind..
 
Wie kannst du dir denn so sicher sein, dass es ein Fehler ist?

Vielleicht ist es ja garkein Fehler. Vielleicht ist es ja auch eine Betrugsmaschen und deine (gestohlenen) Daten sind irgendwie darin verwickelt. Ich kenne bucycle nicht und weiß daher nicht wie "sicher" es ist. Aber vielleicht ist es ein Dreiecksbetrug oder es werden mit gestohlenen Kreditkartendaten Fahrräder gekauft und irgendwohin geschickt, um dann einen Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.
Deshalb abwarten und Tee oder Bier trinken ... es ist eine unaufgeforderte Lieferung.
 
.....Aber um dein moralisches Urteil habe ich wirklich nicht gebeten und verbitte mir das von Fremden eigentlich.....

Wenn man meint, in einem Forum einen Sachverhalt schildern zu müssen und diverse eigene Reaktionsmöglichkeiten in den Raum wirft, darf man sich zumindest dann nicht über moralische Urteile wundern, wenn man sich nicht nur unmoralisch, sondern darüberhinaus auch unrechtmäßig verhält.

Ansonsten kann man sich wirklich fragen, warum du mit buycycle überhaupt noch unterwegs bist!
 
Bin ich ja nicht mehr. Also mit denen unterwegs. Wie schon erwähnt.

Diese Lieferung kam MONATE nach meinem letzten Kauf dort.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Leistung_(Deutschland) <= soweit ich das verstehe, bin ich nicht zur Mitwirkung verpflichtet.

"Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer, kann die zugesandten Sachen nach herrschender Meinung jedoch in beliebiger Weise gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, denn es trifft ihn keine Aufbewahrungspflicht. Konsequenterweise folgt bei vorsätzlicher Zerstörung der Sache auch nach herrschender Meinung keine Strafbarkeit, was allerdings strittig ist.<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Leistung_(Deutschland)#cite_note-9"><span>[</span>9<span>]</span></a> Obgleich der Unternehmer Eigentümer der versendeten Ware bleibt, sind Herausgabeansprüche von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Veräußert der Empfänger die Waren aber an einen Dritten, der von den Umständen Kenntnis hat, wird dieser hingegen herausgabepflichtig (§ 932 Abs. 2 BGB, § 985 BGB), denn mangels Gutgläubigkeit kann er Eigentum an der weitergereichten Ware nicht erlangen."

Ich werde mal abwarten...

Zu dem Dreiecksbetrug hab ich mir auch meine Gedanken gemacht.

Dagegen spricht, dass ich das Konto auf Buycycle über meinen Apple Account eröffnet habe. Sprich, da hat tendenziell nur Zugriff, wer Zugriff auf mein Ei-Fon und meinen Laptop hat, wegen 2FA. Und auch Zugriffsversuche, die an 2FA scheitern, werden von Apple normalerweise mit Hinweis-Emails quittiert.

Auch ist keinerlei Bestellaktivität in diesem Account zu sehen, das habe ich extra gerade nachgeschaut.

Auf meinen Namen und meine Handynummer, sollten diese geklaut sein (gut möglich) lässt sich schätzungsweise kein neues Konto erstellen, weil diese ja schon mit einem anderen verknüpft sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welchen Wert hatten denn die Laufräder mit dem Defekt auf denen Du sitzen geblieben bist? Ich schätze mal 500-800 Euro?
Kannst Du die als defekt bei Kleinanzeigen verkaufen? Oder bei Buycycle?
 
Welchen Wert hatten denn die Laufräder mit dem Defekt auf denen Du sitzen geblieben bist? Ich schätze mal 500-800 Euro?
So um den Dreh, ja. Eher weniger. Wenig genug, dass ich dem verlorenen Geld nicht noch weiteres für einen Rechtsanwalt hinterherwerfen wollte. Das intakte Laufrad könnte ich ja sogar noch verkaufen, klar.

Nur bleibt ein Haufen Aufwand für einen finanziellen Verlust und das gebrochene Käuferschutzversprechen, für das ich die Firma bezahlt habe, ärgert mich natürlich. Aber es ist "leider" eine Summe, bei der ich lieber unbürokratisch selbst schaue, dass ich meine Verluste minimal halte, anstatt auf meinem "Recht" zu pochen um dann vielleicht doch keines zu bekommen, dafür aber Anwalts/Verfahrenskosten trage, was empfindlich teurer sein könnte, als mein Verlust.

Ich bin mir fast sicher, dass die auch direkt eingelenkt hätten, hätte ich mir einen Anwalt genommen.

Anfangs war ja das Angebot mit "schick's zurück, kostet 100EUR Versand" auf dem Tisch. Dagegen habe ich protestiert und dann wurde ich wegignoriert.

Denke, das ist die Taktik. Wenn die Schadenssumme höher ausfällt nimmt man sich wahrscheinlich eher einen Anwalt und dann reagieren sie bestimmt wieder. Aber das ist natürlich nur Mutmaßung und keine Tatsachenbehauptung.

Deren Argument (Support-Emails) war in etwa sinngemäß: "Das Rad ist 10 Jahre alt und hat nur 1000EUR gekostet, was willst du jetzt von uns?"

Naja, nur, dass ihr euer Käuferschutz-Versprechen einhaltet: wenn defekte Ware geliefert wird, wird rückabgewickelt.

Ist ja nicht so, als dass ich wegen Verschleiß rumgemäkelt hätte, mir wurde einfach ein Rad mit geplatzter Felge verkauft und das dann von Buycycle als altersgemäßer Verschleiß deklariert. Und wenn man dann wissen will, wie das in Einklang mit ihren AGB gehen soll, bekommt man keine Antwort mehr.
 
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Leistung_(Deutschland) <= soweit ich das verstehe, bin ich nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
Hallo cryptocat,
du hast auch die Ausnahmen gelesen?

§ 241a Abs. 2 BGB
"Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können."

Damit hätte der Versender sehr wohl Ansprüche an dich und damit kommt aus meiner Sicht auch wieder § 246 StGB (Unterschlagung) als Möglichkeit in Betracht.

Dann sind wir eben nicht mehr nur bei einem, von dir formulierten, "moralische Werturteil" des Forums, sondern wir wollen dich vor dem Begehen einer möglichen Straftat bewahren.

Meiner Meinung nach solltest du buycycle über die nicht bestellte Ware informieren. Das wäre sowohl moralisch korrekt, als auch juristisch am unbedenklichsten.

Viele Grüße
Ball
 
Bin kein Jurist, du?

Im zitierten Beispiel (Wikipedia) geht man z.B. von einer Verwechslung im Rahmen der Zustellung aus:

"In § 241a Abs. 2 BGB sind Ausnahmen geregelt. Dabei enthält Abs. 2 zwei Alternativen. Hat der Verbraucher Kenntnis (oder fahrlässig Unkenntnis) davon, dass die Warensendung an ihn irrtümlich erfolgte, sei es durch die irrige Annahme einer Bestellung seitens des Unternehmens oder durch irrtümlichen Zugang bei ihm als Empfänger, so gilt der Ausschluss von Ansprüchen nicht für gesetzliche Ansprüche. Klassische Fälle sind die Namensgleichheit des Empfängers an derselben Wohnanschrift oder in der näheren Nachbarschaft."

Die Namensgleichheit kann ich ausschließen, das Paket wurde vonseiten der Versandfirma ganz ordentlich an den einzigen möglichen Adressaten zugestellt.

Die Post ist also nicht schuld. Falsch eingeworfene Briefe darf man natürlich nicht unterschlagen.

Ich glaube das Gesetz wurde extra refomiert, weil es vermehrt zur Unsitte kam, unbestellte Ware zu verschicken und dann deren Bezahlung einzufordern.

Nun ist es ja so, dass quasi jeder erkennt, dass eine Leistung (Ware) nicht für ihn bestimmt war, wenn er sie nicht bestellt hat. Kleine Kinder vielleicht einmal ausgenommen.

Juristisch hab ich da keine Ahnung, wie das auszulegen wäre.

Das schließt ja alle anderen Fälle aus, weil JEDER erkennen können müsste, dass er eine Leistung nicht bestellt hat. Also der irrtümliche Zugang z.B. aufgrund einer Namensverwechslung.

Umgekehrt wäre ja jeder dieser Fälle auch eine irrige Annahme einer Bestellung (seitens des Unternehmens), wenn keine tatsächliche Bestellung (auf diesen Namen) erfolgt ist!

Und dann bräuchte man keinen 241a.

Aber ich hab keine Ahnung und nur mein Bauchgefühl, das mir sagt, dass ich die Forderung meiner Ex ignorieren würde, wenn sie noch Geldschulden bei mir offen hat, gleichzeitig aber ihr beim Auszug zurückgelassenes Fahrrad einfordert. Ich würde ihr den Vogel zeigen und zuerst die Schulden beglichen wissen wollen, vorher würde ich mein Faustpfand nicht hergeben.

Natürlich, juristisch zwei Paar Schuhe. 🫠
 
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