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Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Es gibt da so Dinger, die man anfügen kann, in meinem Fall war das dieser: :rolleyes:

Mein Posting ist nicht ironisch gemeint gewesen, du hast es nur nicht verstanden - es gibt in Deutschland tatsächlich nicht zu jeder Landstraße Radwege, die einen solchen Zustand haben, dass man sie als solche bezeichnen könnte. Und ich sags nochmal - die paar, die es gibt, sind den meisten RR Fahrern (verständlicherweise) zu umständlich zu nutzen, absteigen, schieben/tragen, aufsteigen, fahren, absteigen, schieben/tragen, wieder auf der Straße fahren, wer bitte macht das?
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Danke, jetzt ist mir geholfen. :)
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Na hoffentlich :D Wenn ich was ironisch meine, kennzeichne ich das schon, ich mags aber lieber geradeaus, ich kann dir ja gern mal meine Standardstrecke via Screenshot Google Maps zeigen, was ich in Kauf nehme, um z.B. nicht Landstraße fahren zu müssen - Schotterpassagen und unbequeme kurvige Radwege - aber dafür bin ich ja auch kein klassischer Rennfahrer, sondern Cyclocrosser. :aetsch: Als Rennradler müsste ich halt 20m mein Rad schieben oder tragen und würde somit jede Ehre sprengen. :p
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

So?:confused: Wie ist es denn anders geregelt? Würde mich mal interessieren.

Wenn du ein Rennrad unter 11kg fährst, brauchst du lediglich batteriebetriebenes Licht vorne und hinten. Solange es hell ist, muss es auch nicht am Rad sein, sondern nur mitgeführt werden. Das ist in § 67 Abs. 11 StVZO geregelt.

So long...
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Aha, kennst du in meiner Gegend die Radwege? Da gibts keinen, der über 2km zusammenhängen ist und nicht irgendwo im Trail endet.

Und die Erkenntnis, dass je ein Radfahrer einen Autofahrer zu Schanden geritten hätte, ist mir neu, zeig mir doch mal derartige Berichte. Im Regelfalle ist es wurscht, wer "schuld" ist oder nicht, der Leidtragende ist IMMER der Radfahrer. Und ja....bei uns gibts berüchtigte Waldrennstrecken ohne Blitzer und perfekt ausgebaute Straßen für Autofahrer, die Kreuze an den Ecken sprechen eine deutliche Sprache.

Und wenn du meinst, dass wir hier genug Radwege haben, warst du noch nie in Holland.

Ich für meinen Teil nutze fast ausschließlich Radwege, wenns die gibt, weil mir das Risiko zu groß ist, von einem Kraftfahrer umgeblasen zu werden, soviel dazu...nur wenns keine Radwege gibt, und die gibts bei uns nichtmal auf dem Kaff, da muss ich Kreisstraße, auf die eine Bundsstraße mit enorm Verkehr mündet, fahren, auch wenn hier nur 30kmh erlaubt ist, es ist und bleibt Bundesstraßenverkehr, selbst wenn das Ding Kreisstraße heißt, wo soll ich dann fahren? Auf wurzelverhangenen Passagen, wo ich selbst mit dem Fully durchgerüttelt werde? Oder auf dem Gehweg, der bei uns sowieso schon schmal genug ist.

Und du machst das? Na sicher.

Aber ich finds immer lustig, wie sich einige als Moralapostel aufspielen, ich bin viel unterwegs auf Landstraßen, sowohl mit dem Auto als auch auf anliegenden Radwegen, wenn vorhanden und ich habe noch NIE (ehrlich, noch NIE) einen Rennradfahrer gesehen, der einen Radweg genutzt hat, selbst "wenn" mal eine brauchbare Strecke da war. Aber in Foren spielen sie sich dann wieder auf, sorgen für Recht und Ordnung, selbst nutzen sie höchstwahrscheinlich aber nie Radwege, nichtmal, wenn vorhanden - oder mal ganz anders argumentiert, sie suchen sich erst garkeine Routen, wo es Radwege gibt, sondern fahren von vornherein Landstraße - klar, ist ja auch nicht standesgemäß, wenn man mit dem Rennrad mal bremsen muss, weil da einer auf dem Weg neben der Landstraße joggt oder wenn man mal absteigen muss vom Rad, kommt ja nicht professionell rüber.

Es gibt durchaus Touren, die man zu 95% bestreiten kann, ohne Landstraße zu fahren, nur darf man dann halt nicht von vornherein seine Route über Land und Kreisstraßen planen, denn dort - und das behaupte ich, weil es hier in meiner Gegend fast überall so ist, gibts nicht flächendeckend anliegende Radwege an den Landstraßen, da muss man halt durchs Feld fahren auf betonierten Wegen, die durchaus geeignet sind, das erfordert allerdings Planung und dazu sind die meisten zu bequem, kenn ich doch selbst!

Die Zusammenhangslosigkeit von flächendeckend anliegenden Radwegen finde ich auch lächerlich, selbst im Kreisverkehr wenn da echte Rennradler unterwegs sind in unserer Gegend, obwohl an der Kirche vorbei, da fahren sie immer, manchmal in's Feld hinein, weil die keine Lampe dabei haben, zu 95%, das behaupte ich mal.

Na sicher, Bundesverkehrsstraßen.

In Holland machen sie Gehwege zu wurzelverhangenen Passagen, wo ich selbst fully durchgerüttelt werde, oder auf dem Gehweg, kenn ich auch selbst, muß man halt planen und dazu sind die meisten zu bequem, für betonierte Wege in Holland, denn ich habe noch NIE (ehrlich, noch NIE) Moralapostel gemocht, weil da Jogger immer bremsen müssen.

Und du bist dir sicher? Ich mach das.

Vielleicht sollten wir den rechten Weg mal im Bibelkreis erörten, Du bist jedenfalls herzlich eingeladen! :)
Engagierten Nachwuchsrethorikern sollte man schließlich immer fördern und helfen, kenn ich doch selbst.

Eisbrecher
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Grund:
Ich wurde am letzten Samstag bei sehr schönem Wetter an der Landstraße angehalten und kontrolliert bzw. gefragt, wieso ich denn überhaupt da fahre, dass das lebensgefährlich sei (gut, womit sie nicht zwingend Unrecht hatten).
Und Du bist Du sicher das es eine Landstrasse und keine Autobahn war! :rolleyes:

Gruss, Bidonvergesser
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Mittlerweile hab ich meine anfängliche Unzufriedenheit abgebaut und gehe Kompromisse ein, einer der Gründe, wieso mir kein reinrassiger Renner mehr ins Haus kommt, da ich damit wirklich nur Straße fahren kann.

Ich liebe es, auch mal 5km am Stück wirklich zu fahren, ohne dauernd klingeln, schauen, bremsen zu müssen. Leider kann ich das kaum, sei denn, ich fahre Landstraße. Ich persönlich erlebe den Konflikt, entweder ist die Straße dicht befahren oder sie ist nicht dicht befahren. Ist letzteres der Fall, dann überholen Raser einen meistens ungeniert mit 100 Sachen und dann kann man tatsächlich auf die Autobahn und auf dem Standstreifen fahren (theoretisch). Zumindest fühle ich mich nicht wohl, wenn ich auf einer Landstraße im Wald fahre, selbst im Sommer das Licht nicht gut ist, obwohl ich mir helle (gelbe) Kleidung angewöhnt habe und hinter mir kommt einer angebraust, den ich kaum höre, bedingt durch den Wind (ständiges Umdrehen ist auch nicht ohne bei Tempo 30 bis 40).

Dass speziell im Autoland Deutschland (weltweit bekannt für seine Autobahnen) die Bikerlobby klein ist, wohl auch weil fast keiner der Politiker selbst Fahrrad fährt, ist bekannt, dass die Steuergelder diesbezüglich in Autobahnen und neue Straßen (natürlich oftmals ohne Radwege) verblasen werden, ist auch nix neues. Das alles kann man nicht ändern als kleines Licht.

Unsere Radwege hier sind teils so dermaßen ungeplant hingepflastert, wenn es sie mal gibt, hören mitten in der Pampas auf, ohne Sinn und Städte- u. Verkehrsplanung, man wirds nie ändern können.

Daher hab ich meinen persönlichen Kompromiss im Cyclocross gefunden, damit kann ich wenigstens mal von der Landstraße ab in den Wald, wenn ich keine Lust mehr hab auf Verkehr oder merke, dass zuviel los ist und überhaupt bin ich flexibler. Leider nicht so flexibel, dass ich jetzt jeden Trail mitnehmen kann, da machen meine Gelenke und der Rücken schlapp.

Bei mir in der unmittelbaren Nähe (5km etwa) gibts nur eine Regionalparkroute, die bis auf wenige Schotterpassagen RR tauglich ist, die wird allerdings (schön für mich) nie von RR Fahrern genutzt, allenfalls mal von einsamen Cyclocrossern. Das Glück hat nicht jeder, allerdings ist die Strecke insgesamt auch "nur" 50km lang und wenn man mal schön lang fahren will im Sommer, ist das auch relativ eintönig, da quasi reinrassige Rennstrecke und nicht wirklich viel Abwechslung. Glücklicherweise lässt sich da mit 5% landstraße viel kombinieren, die Landstraße muss man stückweise fahren, um auf die andere Seite zu kommen.

Ich bewundere das einerseits und kritisiere es andererseits, wenn ich einsame Rennradler sehe, die mittig auf der linken Fahrbahn fahren, weil sie am unbefestigten Seitenstreifen so schlaglochverhangen ist, dass ich sie als Autofahrer nur überholen kann, wenn ich wirklich komplett links fahre, d.h. nur möglich, wenn absolut kein Gegenverkehr.

Ich erlebe es oft, dass die RR Fahrer in kurvigen und schönen Landstraßen bei uns fahren, die dann schön bergauf gehen, kurvig und eng sind, seitlich schön windgeschützt, aufgestülpter Acker sag ich mal, oftmals aber lebensgefährlich, wenn eilige LKW Fahrer dort waghalsig überholen, man sieht keinen Gegenverkehr, der Radler braucht im Wiegetritt oft 2x soviel seitlichen Platz, ..... Horror ist das!

Darüber hab ich mich verdammt lange und oft geärgert, sowohl als Autofahrer als auch als RR Fahrer. Ich werd sowas nicht mehr machen.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Die Polizisten haben Unrecht, denn das Fahren auf der Straße ist allgemeinhin sicherer als auf so genannten "Radwegen".

Was von Radwegen zu halten ist siehe hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html

Radfahrer gehören gleichberechtigt auf die Straße.
Rücksichtslose Autofahrer und Raser müssen hinter Gitter und nicht die Opfer auf schmale zugeparkte Holperpisten abgedrängt und zum Tragen von bunten Plastiknarrenkappen genötigt werden.

Hier in Potsdam gibt es zwar eine Reihe von Radwegen, diese sind aber bereits mit einem Alltagsrad oft unbenutzbar. Es sind Holper- und Schüttelpisten, gefährliche lose Gehwegplatten, fehlende Gehwegplatten, Längsrillen, Querkanten, manche sind gerade mal so breit wie ein Lenker.

Da in Potsdam noch nicht jeder die Errungenschaft des Bitumens kennt gibt es noch sehr viel Kopfsteinpflaster, welches sogar noch neu verlegt wird. Auch Radwege werden immer wieder durch Stücke aus Kopfsteinpflaster unterbrochen, vor allem an Einfahrten. Bereits geringe Nässe reicht aus und das Kopfsteinpflaster wird zur Rutschbahn. Ich bin bereits mehrfach, sogar als langsamer Alltagsradler, auf Kopfsteinpflaster gestürzt, da darauf einfach das Vorderrad wegrutscht. Wenn ein Kind angesprungen kommt können Autofahrer auf ihren Kopfsteinpflaster-Ausfahrten bei Nässe nicht bremsen, sie schlittern darauf einfach weiter. Bei mir in der Straße sind auf dem Kopfsteinplaster bereits mehrere Fußgänger gestürzt.

Einige Straßen haben nur auf einer Seite einen Radweg, wodurch einige bildungsferne Zeitgenossen nicht auf der richtigen Straßenseite bleiben, wozu sie verpflichtet wären, sondern dann auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg weiterfahren und dort Kollisionen und riskante Ausweichmanöver provozieren.

Radwege enden abrupt ohne Alternative zum Weiterfahren. An "Fußgänger"-Unterführungen ist Vorsicht angesagt, denn mitunter kann es unangekündigte Treppenstufen oder Vorsprünge an der Decke bzw. eine für Radfahrer zu niedrige Deckenhöhe geben.

Es gibt auch einige Stellen, mit "Sprungrampen", Hebung der Teerdecke durch Baumwurzeln, oder Aufschüttung von Teer für Baustellenausfahrten - ohne Warnschilder auf unbeleuchteten Radwegen :spinner: !!! Bereits zügig fahrende Alltagsradler, die solche Stellen im Dunkeln nicht rechtzeitig sehen können gefährlich stürzen.

Weiterhin gibt es noch sogenannte Suggestivstreifen. Hier ist das Radfahren ein gefährliches Spießrutenlaufen zwischen sich unvermittelt öffnenden Autotüren, Fußgänger, die ohne nach rechts und links schauen hervorspringen, ausscherenden und rechtsabbiegenden Autos, Autos, die ohne zu gucken von Nebenstreifen auf den Suggestivstreifen fahren, und meistens ist er sowieso zugeparkt.

Ein Rennrad, das jedes Stinkemopped hinter sich lässt und mitunter so schnell wie der Autoverkehr ist gehört definitiv auf die Straße.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Wenn ein Radweg entlang der Straße führt, gilt Benutzungspflicht. Wenn es zum Unfall kommt, hat der Radfahrer schlechte Karten, weil er auf der Straße dann rein gar nichts zu suchen hat. Ist halt so...
Sonst darf auf allen Straßen (Ausnahme: Kraffahrstraßen) gefahren werden !

Und außerdem muss das Rennrad gemäß der StvO ausgestattet sein (Klingel, Beleuchtung...)

Also ganz so ist es ja nicht. Es gibt schon Ausnahmen von der Benutzungspflicht. Nur man sollte sie halt nicht nur vom Hörensagen kennen sondern auch mal im Gesetz nachschlagen !!!!

Siehe Beitrag # 2 von Corny
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Die Polizisten haben Unrecht, denn das Fahren auf der Straße ist allgemeinhin sicherer als auf so genannten "Radwegen".

Was von Radwegen zu halten ist siehe hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html

Radfahrer gehören gleichberechtigt auf die Straße.
Rücksichtslose Autofahrer und Raser müssen hinter Gitter und nicht die Opfer auf schmale zugeparkte Holperpisten abgedrängt und zum Tragen von bunten Plastiknarrenkappen genötigt werden.

Hier in Potsdam gibt es zwar eine Reihe von Radwegen, diese sind aber bereits mit einem Alltagsrad oft unbenutzbar. Es sind Holper- und Schüttelpisten, gefährliche lose Gehwegplatten, fehlende Gehwegplatten, Längsrillen, Querkanten, manche sind gerade mal so breit wie ein Lenker.

Da in Potsdam noch nicht jeder die Errungenschaft des Bitumens kennt gibt es noch sehr viel Kopfsteinpflaster, welches sogar noch neu verlegt wird. Auch Radwege werden immer wieder durch Stücke aus Kopfsteinpflaster unterbrochen, vor allem an Einfahrten. Bereits geringe Nässe reicht aus und das Kopfsteinpflaster wird zur Rutschbahn. Ich bin bereits mehrfach, sogar als langsamer Alltagsradler, auf Kopfsteinpflaster gestürzt, da darauf einfach das Vorderrad wegrutscht. Wenn ein Kind angesprungen kommt können Autofahrer auf ihren Kopfsteinpflaster-Ausfahrten bei Nässe nicht bremsen, sie schlittern darauf einfach weiter. Bei mir in der Straße sind auf dem Kopfsteinplaster bereits mehrere Fußgänger gestürzt.

Einige Straßen haben nur auf einer Seite einen Radweg, wodurch einige bildungsferne Zeitgenossen nicht auf der richtigen Straßenseite bleiben, wozu sie verpflichtet wären, sondern dann auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg weiterfahren und dort Kollisionen und riskante Ausweichmanöver provozieren.

Radwege enden abrupt ohne Alternative zum Weiterfahren. An "Fußgänger"-Unterführungen ist Vorsicht angesagt, denn mitunter kann es unangekündigte Treppenstufen oder Vorsprünge an der Decke bzw. eine für Radfahrer zu niedrige Deckenhöhe geben.

Es gibt auch einige Stellen, mit "Sprungrampen", Hebung der Teerdecke durch Baumwurzeln, oder Aufschüttung von Teer für Baustellenausfahrten - ohne Warnschilder auf unbeleuchteten Radwegen :spinner: !!! Bereits zügig fahrende Alltagsradler, die solche Stellen im Dunkeln nicht rechtzeitig sehen können gefährlich stürzen.

Weiterhin gibt es noch sogenannte Suggestivstreifen. Hier ist das Radfahren ein gefährliches Spießrutenlaufen zwischen sich unvermittelt öffnenden Autotüren, Fußgänger, die ohne nach rechts und links schauen hervorspringen, ausscherenden und rechtsabbiegenden Autos, Autos, die ohne zu gucken von Nebenstreifen auf den Suggestivstreifen fahren, und meistens ist er sowieso zugeparkt.

Ein Rennrad, das jedes Stinkemopped hinter sich lässt und mitunter so schnell wie der Autoverkehr ist gehört definitiv auf die Straße.


Hallo,
das mag ja alles soweit richtig sein. Diese Radwege gibt es fast ueberall.
Dennoch ist es Vorschrift, bei richtig gekennzeichneten Radwegen, diesen auch zu benutzen.
Und wenn man dann (verstaendlicherweise) auf der Straße faehrt und dort von der Polizei angehalten und auf den Radweg verwiesen wird, kann man eigentlich nur auf das Nachsehen des Polizisten hoffen.
Ob das nun alles sinnvoll ist mit der Radwegbenutzungspflicht, darueber laesst sich streiten, aber das Thema wurde ja eh schon mehrfach durchgekaut und ich moechte hier keine neue Diskussion starten.

MfG
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Wenn du ein Rennrad unter 11kg fährst, brauchst du lediglich batteriebetriebenes Licht vorne und hinten. Solange es hell ist, muss es auch nicht am Rad sein, sondern nur mitgeführt werden. Das ist in § 67 Abs. 11 StVZO geregelt.

So long...

Lustigerweise muss es nicht mal im Dunklen am Rad und eingeschaltet sein.
Das ist nirgends geregelt. Es reicht, wenn man's dabai hat ;)
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Hallo,
das mag ja alles soweit richtig sein. Diese Radwege gibt es fast ueberall.
Dennoch ist es Vorschrift, bei richtig gekennzeichneten Radwegen, diesen auch zu benutzen.
Und wenn man dann (verstaendlicherweise) auf der Straße faehrt und dort von der Polizei angehalten und auf den Radweg verwiesen wird, kann man eigentlich nur auf das Nachsehen des Polizisten hoffen.
Ob das nun alles sinnvoll ist mit der Radwegbenutzungspflicht, darueber laesst sich streiten, aber das Thema wurde ja eh schon mehrfach durchgekaut und ich moechte hier keine neue Diskussion starten.

MfG

Genau: für alle interessierten: SuFu!

Die Threads dieses Jahres mal zusammengefasst:

1: Bei korrekter Beschilderung sind auch wir Rennradfahrer zur Benutzung der Radwege verpflichtet.
2: Auch auf guten Radwegen ist das Risiko für Rennradfahrer deutlich höher, als wenn wir auf der Straße fahren: Autofahrer übersehen uns an Einmündungen, andere Radfahrer/Rentner/Kinder/Walker/Hunde sind Gefahren und es liegt mehr Glas.....(hier gehen die Meinungen/Untersuchungen auseinander und es kommt auf den Einzelfall an - aber die Tendenz ist eben die, das auch gute Radwege gefährlicher sind, als Straßen).
3: Von der Sicherheit abgesehen, macht es auf vielen Radwegen keinen Spaß/keinen Sinn, mit dem Rennrad zu fahren. Viele Kurven, an jeder Kreuzung 4 Ampeln satt einer, schlechter Belag, ...
4: Viele Radwege sind wegen dem Belag, der vielen Einmündungen, der Bushaltestellen etc. unzumutbar. Das steht aber nicht per se fest, sondern muss im Einzelfall nachgwiesen werden.
5: (Zu) viele Autofahrer bekommen - aus für mich immer noch nicht ganz nachvollziehbaren Gründen! - bei einem Radfahrer auf der Strasse Aggresionen und leben die auch aus. Die Erhöhen dann das Risiko auf den eigentlich sichereren Strassen...

Deshalb stehen wir Rennradler - wie aber andere Radfahrer im Prinzip auch - vor dem Dilemma: Aus (Verkehrs-)Sicherheitsgründen besser auf der Strasse fahren - aber andererseits auf Radwege verdonnert zu werden. Und deshalb auf der "sicheren" Strasse das Risiko einzugehen, bei einem Unfall Probleme mit der Radwegbenutzungspflicht zu bekommen.

Und Dilemmata zeichnen sich dadurch aus, dass es keine eindeutige Lösung gibt. Jeder muss immer wieder für sich selbst feststellen, "fahre ich auf diesem Radweg oder nehme ich diese Strasse?"

Zu genau dieser Frage hat es dieses Jahr einige sehr interessante :D Diskussionen hier im Forum gebeben. Viel Spaß beim Lesen!

Eine Spezialfrage wäre z.B.: "Ist es o.k., sich ganz bewusst Straßen zum trainieren zu suchen, auf denen es keine Radwege gibt - damit man auf der Straße fahren kann/muss, ohne von bekloppten Busfahrern auf den Radweg genötigt werden zu können?" (Ich sage: ja)
Oder: "Sollte man sich ne Hausrunde suchen, auf der man möglichst nur auf Radwegen, Feldwegen oder Seitenstrassen fahren kann?" (Ich sage: ja)

Ich versuche, es so zu machen: Innerorts tendenziell eher auf der Straße als auf dem Radweg (wenn vorhanden) fahren und in Kauf nehmen, dass man damit Autofahrer nervt (dann fällt man zumindest auf und wird nicht übersehen) - aber dafür immer nett und freundlich bleiben, wenn man auf der Straße unterwegs ist (wie schon im Thread geschrieben: immer nett zurückwinken)
Außerorts aber tendenziell eher auf dem Radweg. Da muss man die - wenigen - Einmündungen dann halt in Kauf nehmen.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

ich kann mich da an eine 11kg regel erinnern,
alles was drunter liegt darf auf strasse fahren,
jeder der eine lizens besitz darf auf der strasse fahren,
auf der strasse darf der fahren wenn er seine bzw. die gesundheit anderer
gefährdet sieht wenn er auf dem radweg fährt...bla bla bla...
ausgenommen sind logischer weise besonders gekennzeichnete straßen wie kraftfahrstrassen autobahnen etc.
ausser man wohnt oder fährt in griechenland, da bin ich sogar schon ohne probs auf der autobahn gefahren und von grün-weissen noch freundlich angefeuert worden, da ist auch nicht soviel verkehr wie bei uns hier :-)
meint ihr profil fahren auf radwegen oder lassen sich von autos abschrecken :-) ?
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

ich kann mich da an eine 11kg regel erinnern,
alles was drunter liegt darf auf strasse fahren,
jeder der eine lizens besitz darf auf der strasse fahren,

Also dass mit der 11kg Regel stimmt so auf keinen Fall. Diese Gewichtsgrenze ist irgendwann willkürlich bestimmt worden, um Fahrräder, die leichter sind als Sportgeräte zu klassifizieren. Dabei ging es aber nicht um die Radwegebenutzungspflicht, sondern um die Befreiung von einer fest montierten Beleuchtungsanlage. Auch ein 6kg-Rad muss den Radweg benutzen, wenn er als benutzungspflichtig ausgeschildert ist.

Das mit der Lizenz hab ich auch schon öfter gehört, aber dazu keinen entsprechenden Passus in StVO oder beim BDR gefunden. Da würde ich mich also im Zweifelsfalle nicht drauf verlassen.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Also dass mit der 11kg Regel stimmt so auf keinen Fall. Diese Gewichtsgrenze ist irgendwann willkürlich bestimmt worden, um Fahrräder, die leichter sind als Sportgeräte zu klassifizieren. Dabei ging es aber nicht um die Radwegebenutzungspflicht, sondern um die Befreiung von einer fest montierten Beleuchtungsanlage. Auch ein 6kg-Rad muss den Radweg benutzen, wenn er als benutzungspflichtig ausgeschildert ist.

Das mit der Lizenz hab ich auch schon öfter gehört, aber dazu keinen entsprechenden Passus in StVO oder beim BDR gefunden. Da würde ich mich also im Zweifelsfalle nicht drauf verlassen.

ich hab das so gelesen, finde aber die passende seite nicht mehr!
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

ich hab das so gelesen, finde aber die passende seite nicht mehr!

Was von beidem hast du wo gelesen?

Das mit der 11kg-Regel, da bin ich mir 100% sicher, dass sich die nur auf die Beleuchtung bezieht.

Bei der Lizenz, das hab ich wie gesagt auch schon oft gehört, hab aber hier schon oft mit Polizisten gesprochen (einer von denen fährt auch Rennrad und hat sich nochmal extra informiert) und die wissen nichts von dieser Regelung.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Ja, bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Und sonst gilt noch immer: Was in der Bild oder auf irgendeiner Seite im Internet steht, ist nicht die Wahrheit, sondern bestenfalls gemutmaßter Populismus.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Das mit der Lizenz habe ich aber auch schon "früher" mal gehört. Vielleicht gab es die Regelung mal?

Und wie Corny schon richtig sagt: Die 11-Kilo-Regel bezieht sich auf die Beleuchtung bzw. darauf, dass Beleuchtung einer bestimmten Art bei für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrrädern vorgeschrieben ist. Räder unter 11kg gelten eben nicht als für den Straßenverkehr zugelassene Fahrräder sondern als Sportgeräte. Wenn man es ganz hart auslegen will, dürfen Rennräder also nur auf Privatgelände, Radbahnen oder im offiziellen Radrennen gefahren werden.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Die 11kg Grenze bezieht sich lediglich auf die Ausnahmen für Rennräder (und nur solche , ein MTB mit 4kg wenns denn das gäbe fällt da nicht drunter !) bei der Beleuchtung und ergibt sich aus der Strassenverkehrszulassungsordnung:

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
Absatz 11 :

Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Abs.1, Satz 2 mitgeführt werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17, Abs. 1 StVO beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.
3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4. anstelle des Scheinwerfers nach Abs. 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Abs. 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Abs. 5 mitgeführt werden.

Bei der Radwegebenutzungspflicht gibt es weder die Ausnahme bzgl Rennrad noch für Lizenzfahrer. Beides sind nur Mythen, die der Prüfung in der STVO nicht standhalten. In vielen Fällen haben aber Polizisten bei Rennfahrern die im Besitz einer gültigen Lizenz sind beide Augen zugedrückt und von einer gebührenpflichtigen Verwarnung Abstand genommen. Dies ist aber nur ein freundliches Entgegenkommen der uniformierten Herren und keinesfalls ein einklagbares Recht.

Welche Fahrbahn zu benutzen sei regelt §2 der STVO

Absatz 1 besagt:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

hierbei ist ein Fahrrad auch ein Fahrzeug. Somit müssen Fahrräder zunächst einmal grundsätzlich die Fahrbahn benutzen

Absatz 4 regelt die Bestimmung für Radfahrer im einzelnen:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Es gibt aber noch eine Ausnahme, wann man als Radfahrer den Radweg trotz Beschilderung nicht benutzen muss. Dies findet sich in §27 Verbände:

Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

In diesem Fall trifft die Regelung der Radwegebenutzungspflicht nicht zu.
 
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