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an juristen: versandbike probefahren, dann zurückschicken?!

Gregster

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hi,
habe das cube peloton rh 56 gekauft, weiss aber nicht 100% ob es passt.
inwieweit kann ich es "in gebrauch nehmen", aber so, dass der händler es dann nehmen muss, falls ich zu dem ergebnis komme es passt nicht??
darf ich einmal um den block fahren, garnicht fahren oder 2 stunden testen?
euer gregster
 
Nichts für ungut, aber stell erst mal Sattelhöhe und Vorbauwinkel ordentlich ein (siehe mein Kommentar hierzu in Deinem anderen Beitrag).

Außerdem ist eine juristische Beratung übers Forum eigentlich nicht erlaubt. ;)

Daher eine Gegenfrage von mir: Wenn Du Händler wärst, würdest Du eine gebrauchte Sache zurücknehmen wollen? Ich könnte mir vorstellen, dass Du es nur auspacken und probesitzen darfst, so dass alles noch neu ist bzw. auch so aussieht. Ein Blick in die AGB könnte hier evtl. helfen. Ansonsten schau ins Fernabsatzgesetz.

Kleiner Spaß am Rande: Sollte man Sachen, die z.B. übers Internet bestellt wurden, gebraucht zurückgeben können, dann werde ich wohl in Zukunft bei Billy Boy nur noch online shoppen ;)
 
Hallo Gregster, bin zwar kein Jurist, aber das Rad sollte so zurück gehen, wie Du es bekommen hast. Das heißt ohne Gebrauchspuren. Sollte in den AGB des Versenders aber ausgeführt sein. Sonst ruf doch einfach mal an und frag nach oder laß es Dir per Email bestätigen - dann hast Du es schriftlich. Laut Fernabsatzgesetz hast Du 14 Tage ab Empfang der Ware, um die Rücksendung zu tätigen. Wenn der Vesender dann jedoch Teile austauschen muß (angebremste Reifen, verschmutztes Lenkerband...) wird Dir das sicher in Rechnung gestellt.

Gruß
 
Hallo,

wenn du enstprechend in den AGBs darauf hin gewiesen wurdest, gilt folgendes:

Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß er abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB Wertersatz für einem von ihm bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung dieser zurückzuführen ist.

Dann ist eine Probefahrt die normalerweise immer Gebrauchsspuren hinterläst nicht zu empfehlen.

Wenn du nicht darauf hin gewiesen wurdest, kannst du das Rad bestimmungsgemäß in Gebrauch nehmen und dennoch von deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen, ohne für eine Wertminderung haften zu müssen.

So zumindest mein Rechtsverständnis

Gruß
ltz400
 
ein Fernabsatzgesetz gibt es in Deutschland nicht mehr!

Wenn der Händler dich nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass du verschlechterungen bezahlen mußt, kannst du 14 Tage mit dem Ding durch Salzwasser fahren.
Wenn der Händler dich nicht auf das Rückstrittsrecht hinweist, hast du 6 Monate zeit.

Der Hinweis muß AUSDRÜCKLICH sein, d.h. eine erwähnung in den AGB reicht nicht.
 
Der einfachste Weg dies festzustellen, ist doch den Versender anzurufen und zu fragen, dann hast Du Gewissheit.
Es tut eigentlich nichts zur Sache, aber wenn man nicht weiß, was für eine Rahmenhöhe und einen Vorbau man braucht und nicht mit der Materie vertraut ist, verstehe ich nicht, warum man dann bei einem Versender kauft. Ein vernünftiger Händler läßt Dich ausgiebig probefahren und wechselt Dir auch nach einer Testphase noch den Vorbau.
Und ein vernünftiger Versender müßte zumindest die wichtigsten Daten am Telefon abfragen können und dann in der Lage sein, Dir ein passendes Rad zu schicken.
 
Sinn der Umsetzung der EG-Richtlinie zu Fernabsatzverträgen in nationales Recht (in diesem Fall das BGB) ist, dass der Verbraucher eine nicht vor Ort gekaufte Ware ebenso wie im Ladengeschäft in Augenscheinnahme nehmen kann.

Auf der anderen Seite muss der Unternehmer natürlich vor der Wertminderung geschützt werden, wenn er ein Produkt benutzt zurückerhält.

Insofern kann man selbstverständlich bei einem Versender kaufen, wenn man sich bewusst ist, dass eine Wertminderung ersetzt werden muss.

Das Risiko kann man ausschließen, wenn man im Laden vor Ort kauft. Dort kann man (ausgiebig) testen, zahlt aber ggfs. einen höheren Preis.

Und nebenbei: Bei Hygieneartikeln kann man grundsätzlich von einer vollständigen Wertminderung nach Benutzung ausgehen. Also nix mit Kondomrückgabe nach Gebrauch :)
 
Also wenn ich das so lese, bleibt mir dir eigentlich nur ein Rat zu geben:

Ruf beim Händler an und frag ihn, ob das in Ordnung geht wenn du kurz ne Runde drehst. Alles andere kann zu Streit führen, den du vielleicht ja gewinnen magst, allerdings sicher nicht haben möchtest. Ein anständiger Händler wird dich das Ding Probefahren lassen, bei einem anderen solltest du nicht kaufen.

Das Problem mit solchen Dingen ist immer, das man schon genau hingucken muß, was da abläuft. Ein, zwei Normen aus dem BGB zitieren hilft da nicht wirklich.
Wenn du magst, setz ich mich mal dran, und schau mir das genau an (dafür brauch ich dann aber AGB's usw.). Übrigens bin ich noch kein Volljurist (bin noch ein Stückchen davor, aber wird schon ;) ), deswegen darfst du das nicht als Beratung im eigentlichen Sinne, sondern als "freundschaftliche" Meinung verstehen, die keinen Anspruch auf Richtigkeit stellt.

Ich würde es allerdings echt so machen, ihn anzurufen!

Gruß Jann
 
Entweder Versender anrufen und fragen, aber keinesfalls das Rad in Betrieb nehmen, das kann teuer werden. Denn der Versender kann ein Rad das gefahren, hin- und hergesandt wurde nicht mehr als neu verkaufen. Der Schaden kann bis zu 35% betragen. Also Vorsicht! :dope:
 
Banshee schrieb:
Kleiner Spaß am Rande: Sollte man Sachen, die z.B. übers Internet bestellt wurden, gebraucht zurückgeben können, dann werde ich wohl in Zukunft bei Billy Boy nur noch online shoppen ;)


:D Tja, Eigentor - die Frage des Threaderstellers -zurückgeben wenn es nicht passt :D
 
bei sonder und maßanfertigungen kann/wird sowas zumindest in österreich ausgeschloßen.
 
So zumindest mein Rechtsverständnis

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt...
Rechtsverständnis hat ja nicht unbedingt etwas mit der realen Rechtslage zu tun.

Schon mal aufgefallen, daß fast jeder auf diesem Planeten Antworten auf
juristische Fragen geben kann? Ich finde, bei keiner Disziplin wird die eigene
Meinung von Laien mehr als Tatsache hingestellt, als bei der Juristerei.

Alex
 
Um das zu vermeiden, nerv ich lieber hier einmal mehr rum um mich hinterher nicht kaputt zu ärgern.

Bin 1,76 cm, Schrittlänge 78, Gewicht 90 kg, die einen meinen 51ziger oder 53ziger, steileren Vorbau oder Spacer.

Blamiere mich lieber dumm zu fragen als hinterher dumm dazustehen!

bohneberger

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'Die Dummen sind immer die Dummen!'
 
bohneberger schrieb:
Um das zu vermeiden, nerv ich lieber hier einmal mehr rum um mich hinterher nicht kaputt zu ärgern.

Bin 1,76 cm, Schrittlänge 78, Gewicht 90 kg, die einen meinen 51ziger oder 53ziger, steileren Vorbau oder Spacer.

Blamiere mich lieber dumm zu fragen als hinterher dumm dazustehen!
Mal ganz offen:

die Rennradfahreridealmaße für's "Rad von der Stange" hast du nicht gerade und ich schätze mal, du stehst eher noch am Anfang deiner Radfahrkarriere.

Da scheint mir ein Probesitzen unabdingbar. Denn auch die Vorbaulänge spielt ja eine bedeutende Rolle. Wenn du das ganze lieber "anonym", also ohne zu großen Verkaufsdruck seitens des Verkäufers haben willst, dann gehe doch zum nächsten BOC (Stadler, etc). Die lassen dich sogar eine Inhouse Proberunde drehen. Ob du dich dann für ein 2Danger Rennrad oder was anderes entscheidest, werden die verkraften; kannst das 2Danger dann ja auch gerne über's Internet bestellen (bei BOC eh empfehlenswert, da die Ladenpreise bei denen oft die Mwst zweimal drinnen haben:D ).

Bei 1.76 dürfte dir ein 51er Rahmen mit klassicher Form zu klein sein, 53 oder 54cm sollten da eher hinkommen. Wenn du's richtig sportlich willst, einen Sloping-Rahmen in S, ansonsten in M.

Gruß
Bergmarder
 
Storck Vision Light 51ziger Slopingrahmen, Spacer vorhanden, Vorbaulänge und Stellung?

Passt?

Nächste Größe bei Strock gleich 55ziger?????

Grüße

bohneberger
 
bohneberger schrieb:
Storck Vision Light 51ziger Slopingrahmen, Spacer vorhanden, Vorbaulänge und Stellung?

Passt?

Nächste Größe bei Strock gleich 55ziger?????

Grüße

bohneberger
ein Slopingrahmen mit 51er Sitzrohr entspricht so in etwa 56-58cm klassisch, oder eben Größe "M". Vorbaulänge 90 oder 100, kann man nicht sagen, wenn man nicht weiß, inwiefern du denn ein Rennrad gewöhnt bist. Als Vorbau würde ich was klasisches mit 6° Winkel nehmen Ritchey Pro oder WCS, den kann man problemlos umdrehen. Übertreib's nicht mit den Spacern, max. 3cm!

Ein 55er Sloping ist m.E. ein Riesenrahmen, kenne Storck allerdings nur vom Namen und Mal-gesehen-haben.

Abgesehen davon, muß man manchmal und wenn man's ganz optimal haben will, auch mal auf ein Fabrikat verzichten: wenn ich einen 57er Rahmen will, dann nützt mir ein Hersteller mit 56 oder 58cm nix.
 
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