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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Ist das Gespann denn nicht erlaubt? Wenn ja, warum sollte es denn nicht erlaubt bleiben. Weil Rennradfahrer sich ärgern, wie Autofahrer, weil sie etwa behindert werden und nur schwerlich vorbei kommen?

Der Grund, auf dem Radweg zu fahren ist sicherlich das Sicherheitsbedürfnis bei dem Radfahrer des Gespanns. Auf der Hauptfahrbahn wird relativ zu Radfahrern zu schnell gefahren und Autofahrer sind großteils ungeduldig (oder hirnlos). Eine städtische Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h könnte abhelfen, sodass die Gespanne nicht langsamer fahren als Autos. Der Verkehr fließt dann.

Die unterschiedlichen Regelungen für Höchstgeschwindigkeiten sind m.E. ziemlich irre, sie schaffen Konflikte und Gefahren. Neben der allgemeinen 30-, 50- und 100 km/h Regelung werden bestimmte Fahrzeuge maßregelt: Pedelec, E-Bike, Mofa, Moped, Behindertenauto, Trecker, Bagger, LKW, Roller, Busse... (15, 20, 25, 40, 45, 60, 80, 100 km/h...).
Mein Gedanke ist: Entweder man hat für jede Geschwindigkeitskategorie eine Fahrbahn/Straße oder man richtet die Höchstgeschwindigkeit nach den Langsamsten aus, zumindest in der Stadt. Letzteres wäre ohne Platzbedarf und Baukosten möglich, kostenlos! Wenn man, bzw. die Gesellschaft, das nicht will, nimmt man alle diese Konflikte in Kauf, i.d.R. zu Lasten der Schwächeren und ungepanzerten.

Die Panzerung der Autos nimmt seit Jahren zu, der Anteil der verunglückten Radfahrer steigt (Prozentual).

https://www.spiegel.de/auto/strasse...oppelt-a-1403e7a5-fc81-45c8-92ca-f6c2846f4f98
 
Frage, sollte sowas auf radwegen erlaubt sein?
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Natürlich. Das Ding ist nicht sonderlich breit für ein Lastenrad. Ein Anhänger für Kinder dürfte kaum weniger breit sein. Wo würdest du die Grenze ziehen?

Zur Rechtslage:
Für die Fahrer von Lastenrädern gelten die Verhaltensvorschriften wie für Fahrradfahrer allgemein. Dazu gehören das Recht / die Pflicht zur Benutzung von Radwegen und für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen, Busspuren und Gehwegen und das Rechtsüberholen wartender Autos am rechten Fahrbahnrand.

Bei benutzungspflichtigen Radwegen besteht eine Sonderregelung für mehrspurige Lastenräder (wie auch für Fahrräder mit Anhänger). Deren Fahrer*innen „sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.“ (siehe Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 2 StVO, Rand-Nummer 23)
 
Zuletzt bearbeitet:
Funktioniert doch wie gewollt. Verstehe die Anführungszeichen nicht. Die Radspur ist sicher.
Wir sprechen uns dann wieder, wenn der erste Radfahrer an so einem Begrenzungsstein verunglückt.

Ich finde es im übrigen ziemlich doof, etwas auf der Straße zu montieren, dass bei entsprechender Schneelage schlicht nicht mehr zu sehen sein wird.
 
Die oben aufgezeigten Begrenzungssteine sind durchaus sehr gefährlich für Zweiradfahrer. Das aber schon beim Überholen eines Rades ohne Anhänger.

War die Maßnahme gut gemeint für Radfahrer oder doch für Autofahrer?
Damit hält man ja lästige, langsame Radler von der Autofahrspur fern. Was das nicht schon immer der eigentliche Sinn aller Radwege, die Fahrbahn für Autos frei zu halten? Den Leuten wird es anders erzählt, "wir tun was für Euch". Das ist nicht falsch, aber eben nicht alles.
 
Bei benutzungspflichtigen Radwegen besteht eine Sonderregelung für mehrspurige Lastenräder (wie auch für Fahrräder mit Anhänger). Deren Fahrer*innen „sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.“ (siehe Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 2 StVO, Rand-Nummer 23)
Mit solch einer Regelung sind Konflikte vorgegeben.

1. Wenn der "mehrspurige" Radler den Radweg für annehmbar hält, gilt das noch lange nicht für andere, die dort fahren. Weil es sehr eng werden kann.
2. Fährt der "mehrspurige" Radler auf der Hauptfahrbahn, wird er den Ärger der Autofahrer zu spüren bekommen. Das ist insbesondere mit Kindern gar nicht angenehm.

Man kommt immer wieder zurück auf die Gefahren, die von Autos ausgehen. Anstatt das zu ändern, versucht man immer verkrampfter klitzekleine Schutzzonen für Schwächere zu schaffen.
 
Natürlich. Das Ding ist nicht sonderlich breit für ein Lastenrad. Ein Anhänger für Kinder dürfte kaum weniger breit sein. Wo würdest du die Grenze ziehen?
Definiere bitte "nicht sonderlich breit".
Die sind so breit wie unsere radwege.

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Die dinger mögen nur leicht breiter sein als ein herkömmliches lastenrad, allerdings sind sie höher und versperren zudem die sicht.
Hier wäre meine grenze, für auf dem radweg fahrende lastenräder, überschritten.
Meines erachtens gehören die dinger zwingend auf die straße.

Bist du/ihr, schon mal hinter so einem teil gefahren, bzw. gibt es solche fahrzeuge auch bei euch?
 
und dann noch solche Nasen wie gestern Abend nur eben eine Pizza holen - der hätte eigentlich schon über das Radfahrerlogo stolpern müssen, kein Wunder, dass sich dann gleich noch ein zweiter dazu gesellte - the same procedure as every day. Macht 55.- für die Stadtkasse Wülfrath, kenne ich kein Erbarmen

Leere Straße, da fährt man vorbei und gut ist. Leben und leben lassen.
 
Wir sprechen uns dann wieder, wenn der erste Radfahrer an so einem Begrenzungsstein verunglückt.

Ich finde es im übrigen ziemlich doof, etwas auf der Straße zu montieren, dass bei entsprechender Schneelage schlicht nicht mehr zu sehen sein wird.

So ist es. Halte sowieso nicht viel von "Radinfrastruktur", die bauliche Trennung macht sie noch schlimmer. Erstens gefährlicher, zweitens verlangsamt sie den Radverkehr, siehe auch Zusammenhang zur Frage nach dem Transport-Velo. Überholen ist da wie auch bei unsicheren Radlern oder Kids unmöglich, im Gegensatz zur Straße. Radverkehr, der so ausgebremst wird, verliert an Attraktivität.
 
Definiere bitte "nicht sonderlich breit".
Die sind so breit wie unsere radwege.

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Die dinger mögen nur leicht breiter sein als ein herkömmliches lastenrad, allerdings sind sie höher und versperren zudem die sicht.
Hier wäre meine grenze, für auf dem radweg fahrende lastenräder, überschritten.
Meines erachtens gehören die dinger zwingend auf die straße.

Bist du/ihr, schon mal hinter so einem teil gefahren, bzw. gibt es solche fahrzeuge auch bei euch?
Ist das ein benutzungspflichtiger Radweg? Dafür ist er doch viel zu schmal.
 
Ist das ein benutzungspflichtiger Radweg? Dafür ist er doch viel zu schmal.
Ja, aber solange ihn keiner weg klagt...
Und wenn Du das tust, machst Du Dir auch keine Freunde. Erst heute Morgen wieder einen erwachsenen Mann auf dem Rad gesehen, der in einer Dorfstraße bei wenig Verkehr und Tempo 30 auf dem Bürgersteig geradelt ist. Radfahrer sind halt auch keine homogene Gruppe.
 
Mit solch einer Regelung sind Konflikte vorgegeben.

1. Wenn der "mehrspurige" Radler den Radweg für annehmbar hält, gilt das noch lange nicht für andere, die dort fahren. Weil es sehr eng werden kann.
2. Fährt der "mehrspurige" Radler auf der Hauptfahrbahn, wird er den Ärger der Autofahrer zu spüren bekommen. Das ist insbesondere mit Kindern gar nicht angenehm.

Man kommt immer wieder zurück auf die Gefahren, die von Autos ausgehen. Anstatt das zu ändern, versucht man immer verkrampfter klitzekleine Schutzzonen für Schwächere zu schaffen.
Die einzige vernünftige lösung wären imo eigentlich fahrradstraßen oder zumindest radspuren in der Breite einer regulären Fahrspur wie es das ja zum Beispiel in Holland gibt.


Allerdings verstehe ich natürlich auch das es da Probleme gibt, der verkehrsraum ist nunmal begrenzt und politisch wird verkehrsraum der Autofahrer reduzieren immer schwierig sein, einige lokalpolitiker die es versucht haben wurde abgewählt (zum Beispiel die grünen in Darmstadt).

Am besten wäre es gewesen vor dem Bau der Häuser zusätzliche Flächen für radstraßen zu schaffen, aber dafür ist es natürlich jetzt zu spät, mit Ausnahme von Neubaugebieten.
 
.. für ein Lastenrad. Alle zweispurigen Fahrräder (wie auch Räder mit Anhängern) haben in etwa diese Breite.

Wie gesagt, ein cargobike aka schwerlasttransportfahrrad ist noch mal mehr als ein lastenrad.
Sie sind breiter und versperren durch den "koffer" die sicht.
Zudem dürfen sie bis zu 500kg auf die waage bringen.
Das ist ein kleinwagen von damals...
Meines erachtens gehören die dinger auf die straße.
 
Ein Mensch wurde getötet.

Das Urteil ist das eine, die Freiheit zu Rasen ist das andere. Unsere Gesellschaft nimmt das hin. Man darf fahren, so schnell die Karre schafft. Wenn es kein Rennen ist, ist 330 km/h legal, genauso wie 200 km/h. Man könnte gesetzlich vorschreiben, alle Fahrzeuge aus 100 km/h zu drosseln. Und wer mit frisiertem Fahrzeug erwischt wird, erhält 1 Jahr Haft.
 
Man darf fahren, so schnell die Karre schafft.
Das stimmt nicht und das weißt du auch. Man muss immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Im Falle eines Unfalls steht dann schonmal die Hypothese im Raum, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war.
Ich kann auch unfallfrei 300km/h fahren, wenn die Strecke geradeaus geht, es heller Tag ist und sonst niemand auf der Straße unterwegs. Leider wird auch auf zweispurigen Autobahnen 250 gefahren und es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, weil Autos die Spur wechseln und nicht mit solchen Geschwindigkeiten rechnen.

Die Sanktionierung ist leider uneinheitlich, die Gesetze schwammig, weswegen es weiter viele Leute geben wird, die das Risiko eingehen.

Auch mit Tempo 100 wird man das Rasertum nicht stoppen können, wie oben geschrieben war ja nur 100 erlaubt.

Man könnte auch die Gesetze eindeutig formulieren, z.B. 50 drüber = 5 Jahre Knast ohne Bewehrung. Dann ist klar, dass Rasen eine Straftat ist, die nicht zu entschuldigen ist. Aber sowas haben wir eben nicht, und dann stimme ich dir soweit zu, als dass die Gesellschaft Tote durch den Straßenverkehr in Kauf nimmt, es weitgehend verfehlt, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen, sei es Kleinwägen oder Rad/Fußgänger.
 
Man könnte auch die Gesetze eindeutig formulieren, z.B. 50 drüber = 5 Jahre Knast ohne Bewehrung. Dann ist klar, dass Rasen eine Straftat ist, die nicht zu entschuldigen ist. Aber sowas haben wir eben nicht, und dann stimme ich dir soweit zu, als dass die Gesellschaft Tote durch den Straßenverkehr in Kauf nimmt, es weitgehend verfehlt, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen, sei es Kleinwägen oder Rad/Fußgänger.
Ich glaube, dass es eine Illusion ist ein Verkehrsgeschehen mit 0 Toten als möglich anzusehen.
Menschen machen Fehler und diese Fehler führen, bei genügend kritischer Masse - die in D auf jeden Fall vorhanden ist, zu Todesfällen.
Diese Unfälle muß man wohl als Preis der Mobilität leider akzeptieren - illusorische Forderungen wie "50 km/h zuviel = 5 Jahre" oder "Mehr als 100 km/h = 1 Jahr Haft" helfen dabei keinem sondern diskreditieren nur den Standpunkt desjenigen, der sowas von sich gibt, da hier keinerlei Verhältnismäßigkeit zu den restlichen Regularien (StGB) vorhanden sind.

Und natürlich gibt's immer Luft nach oben, aber mMn steht Deutschland bei den Verkehrsopfern nicht so schlecht da, oder?
 
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