AW: 6,8 Kg Grenze bei B/C-Rennen gültig? In der Praxis egal?
herrje, jetzt spielt doch nicht die moralapostel. wir sind doch eigentlich alle völlig d'accord: regeln sind dafür da, dass man sie befolgt. ok. ermessensspielräume sind nicht vorgesehen. auch ok. aber in der praxis gibt es die spielräume manchmal eben doch, und genau das ist meine antwort auf die ausgangsfrage.
weil es zu meiner aktiven zeit noch nicht die 6,8kg-regel gab, nehm ich wieder das beispiel spinergy. ich habe mehrmals erlebt, dass trotz verbot hier und da ein fahrer am start die laufräder drin hatte, dies der wa auch gesehen hat und die leute trotzdem fahren ließ (ich fuhr meine übrigens dann nur noch im training

). nun war die verbotsbegründung der uci ja, die laufräder wären im falle eines massensturzes zu gefährlich, wenn man im gewühl hineingeriete. völliger nonsens. meine finger sind genauso hin, wenn sie sich in ein schnell drehendes speichenrad (messerspeichen

) verirren. so sahen das die fahrer und auch mancher wa. der ersparte sich das genöle von aufgrund zweifelhaften regeln disqualifizierten spinergy-fahrern und eine verzögerung des zeitplans. die übrigen fahrer zuckten da nur mit den schultern.
ich find's ok, wenn sich wa-funktionäre bei solchen pipirennen mal die freiheit rausnehmen, sich über allgemein und zu recht als unsinnig kritisierte uci-regeln wegzusetzen, sofern sie dadurch nicht grob fahrlässig handeln und andere in gefahr bringen. nimmt der sache auch den bierernst. wir sind ja nicht auf'm amt.
nichtsdestotrotz halte ich disqualifizierung bei vorsätzlichem technikregelverstoß dann für angemessen, wenn andere fahrer dadurch deutlich und messbar übervorteilt wurden. reicht ja schon, wenn in b/c-rennen sportlich gesehen anarchie herrscht

da soll man wenigstens technisch nicht alles dürfen. leistungen müssen vergleichbar bleiben. aber nicht um jeden preis bis zur vierten stelle hinterm komma. finde ich.