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1000 Lumen LED am Rennrad

Icvh fühle mich mittlerweile mehr von irgendwelchen Idioten mit zu hellen und sch... eingestellten "Campinglichtern" und Eigenbasteleien am Rad als von Autofahrern geblendet und damit auch gefährdet!!!

Besonders auf Radwegen kommen die entgegen oder auf befestigten Wirtschaftswegen.

Mit Autos gibt es eigentlich nur Probleme bei linksseitigen, tieferliegenden Radwegen.
 
Nee, Jim Knopf, das ist überhaupt nicht sinnbefreit. Im Gegenteil: Die Hersteller wissen doch, worauf es bei ihren Lampen ankommt, wofür sie zugelassen sind und was die Kunden wollen. Und da ist es ganz einfach so, dass die Hersteller bei Lampen mit STVZO-Zulassung idR Lux-Angaben machen. Machen sie Lumen-Angaben, steht idR dabei, dass die Lampe nicht STVZO-konform ist. Das ist ein reiner Erfahrungswert meinerseits. Was der Unterschied ist zwischen Lumen und Lux, ist mir soweit bekannt. Ich kann ja auch nichts dafür, dass die Hersteller das so handhaben und dass der Gesetzgeber eine Lux-Angabe macht.
Dein Argumentation ist nur dann sinnvoll, wenn du sie darauf zurückführst, das du nur Lampen nutzen willst die StVZO konform sind, soweit ja löblich.

Persönlich finde ich Lux Angaben nicht wirklich hilfreich, wenn nicht angegeben wird wie gemessen wurde, in einem Meter Abstand ist die Beleuchtungsstärke halt ne andere als irgendwo im Fernfeld.

Das man Flakscheinwerfer alla Lupine in der Stadt nicht voll aufdrehen sollte sollte eigentlich jedem klar sein. Nichts desto trotz ist's gerade im der Stadt oder Straßenverkehr wichtig gegenseitige Rücksicht zu nehmen. Ob ich nun meine Flak abregel oder nur eine Zugelassene Leuchte nutze sei mal nebensächlich, Hauptsache Licht ist vorhanden.

My 2 cents
Jim
 
Ganz recht, das hätte ich sagen sollen. Ich bin ein schlichter nächstenliebender Geist, der Gutes haben will, ohne anderen zuviel Schlechtes zu geben.
Was die Entfernung angeht, die du immer mit angegeben haben willst, damit du mit der Luxzahl etwas anfangen kannst, so ist auch das längst geregelt: Lux-Angaben bei Fahrradlampen beziehen sich auf eine Entfernung von 10 m. So wie es die STVZO eben will und tut, wenn sie fordert, dass Fahrradlampen in einer Entfernung von 10 m mindestens 10 Lux ankommen lassen müssen. Das ist die Entfernung, in der der hellst Punkt des Scheinwerferlichts auf den Boden trifft, wenn das Ding regelkonform eingestellt ist.
An sich dachte ich immer, dass dieser STVZO-Kram allgemein bekannt ist, aber so langsam werde ich unsicher. Hoffe, es hilft zu verstehen, wie und warum dann Lux-Angaben durchaus Sinn ergeben.
 
Mal ne Frage am Rande....

Eigentlich wurde die StVZO ja von der FZV abgelöst.... auch wenn erstere nun zwar noch existiert, ist doch die FZV übergeorxnet und hat somit "Vorrang"....

Wie verhält sich denn das Thema nun nach Fahrzeug Zulassung verordnung?
 
Das man Flakscheinwerfer alla Lupine in der Stadt nicht voll aufdrehen sollte sollte eigentlich jedem klar sein. Nichts desto trotz ist's gerade im der Stadt oder Straßenverkehr wichtig gegenseitige Rücksicht zu nehmen. Ob ich nun meine Flak abregel oder nur eine Zugelassene Leuchte nutze sei mal nebensächlich, Hauptsache Licht ist vorhanden.

Kann man so sehen - muss man aber nicht. Das Problem ist weniger die Lichtstärke für sich genommen (egal ob Lumen oder Lux) sondern die Blendfreiheit. Wie Du sicherlich schon mal selbst festgestellt hast sind schlecht eingestellte PkW-Scheinwerfer ziemlich unangenehm für den Gegenverkehr. Gleiches gilt für schlecht eingestellte Fahrradscheinwerfer. Wenn Du schon die gegenseitige Rücksichtnahme ansprichst, dann ist eine Lupine o.ä. auch auf Abblendstufe ein no-go im Straßenverkehr. Habe auch einen Lupine-Nachbau in Gebrauch, nutze diesen aber wirklich nur abseits der Straße.

Eigentlich wurde die StVZO ja von der FZV abgelöst.... auch wenn erstere nun zwar noch existiert, ist doch die FZV übergeorxnet und hat somit "Vorrang"....

Wie verhält sich denn das Thema nun nach Fahrzeug Zulassung verordnung?

Das interessiert rein gar nicht. Die FZV hat nur einen Teilbereich der StVZO abgelöst, nämlich denjenigen, der sich mit der Zulassung von (Kraft)Fahrzeugen befasst. Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt, dass da nix über Beleuchtungseinrichtung oder die sonstige Beschaffenheit von Fahrzeugen geregelt ist. Dafür ist immer noch die StVZO zuständig. (<= Edith sagt: Freiradler war schneller :daumen:)

Schöne Grüße von der Mücke
 
Aaaah...... OK.....

Naja.... wenn ich so motorisiert unterwegs bin habe ich das Gefühl das beim PKW chinesisches Nachrüst-Xenon zumindest toleriert wird... oder blaues Licht am LKW...

Und wir unterhalten uns hier über "einen geklauten Apfel..."
 
Naja.... wenn ich so motorisiert unterwegs bin habe ich das Gefühl das beim PKW chinesisches Nachrüst-Xenon zumindest toleriert wird... oder blaues Licht am LKW...

Und wir unterhalten uns hier über "einen geklauten Apfel..."

Das ist leider die Klein-Fritzchen-Logik, die es auf deutschen Straßen zu einem recht unentspannten Gegeneinander werden lässt. 'Der hat aber... also darf ich mindestens auch...!' :rolleyes:
 
Kann man so sehen - muss man aber nicht. Das Problem ist weniger die Lichtstärke für sich genommen (egal ob Lumen oder Lux) sondern die Blendfreiheit. [...], dann ist eine Lupine o.ä. auch auf Abblendstufe ein no-go im Straßenverkehr.

Warum? 250 Lumen auf 26° Raumwinkel (Nach Datenblatt) klingt jetzt nicht übermäßig viel. Über Schlecht eingestellt brauchen wir nicht reden, da kann auch ne ziemliche LED funzel ziemlich blenden.

Die Lichtstärke wird übrigens in Candela gemessen und laut Wikipedia definiert als der Lichtstrom pro Raumwinkel, also wieder was anderes als Lichtstrom und Beleuchtungsstärke.
 
Warum? 250 Lumen auf 26° Raumwinkel (Nach Datenblatt) klingt jetzt nicht übermäßig viel. Über Schlecht eingestellt brauchen wir nicht reden, da kann auch ne ziemliche LED funzel ziemlich blenden.

Die Lichtstärke wird übrigens in Candela gemessen und laut Wikipedia definiert als der Lichtstrom pro Raumwinkel, also wieder was anderes als Lichtstrom und Beleuchtungsstärke.

Vorab: technisch gesehen bin ich unbedarft. Bitte entschuldige also wenn ich hier die Lichtstärke fälschlicherweise ohne mich vorher in Wikipedia schlau gelesen zu haben mit Lux und Lumen vermischt habe ;)

Meine Erfahrung ist leider, dass viele Leute mit den China-Krachern an Helm und/oder Lenker rumfahren und keine Ahnung haben wie schei$$e das ist, wenn man sowas direkt im Gesicht hat. Die merken es dann nämlich nicht mal mehr wenn Du die IXON IQ von 10 Lux auf 40 Lux aufblendest. Besonders schön wenn Dir so jemand auf einem Zweirichtungsradweg begegnet :eek:

Und Tante Google hat mich auch zum Klugscheißer gemacht:
Die von Dir genannten 250 Lumen bei 26° Abstrahlwinkel ergeben 1552432 Candela oder 15 Lux in 10 Meter Entfernung.

Nachtrag 2:
Bei 10 Metern Entfernung ergibt sich aber schon einen Lichtkegel mit einem Durchmesser von 4,6 Metern.
 
Jeder 2. hat seine Standar- mit LED gepimpte- Leuchte zu noch eingestellt- diese und die Helmdinger sind die größten Blender...
 
Icvh fühle mich mittlerweile mehr von irgendwelchen Idioten mit zu hellen und sch... eingestellten "Campinglichtern" und Eigenbasteleien am Rad als von Autofahrern geblendet und damit auch gefährdet!!!

Besonders auf Radwegen kommen die entgegen oder auf befestigten Wirtschaftswegen.

Mit Autos gibt es eigentlich nur Probleme bei linksseitigen, tieferliegenden Radwegen.

Heißer Tipp von einem solchen Idioten ( oute mich gerne ).....fahr doch einfach im Hellen dann brauchste Dich von solchen Idioten wie ich wohl einer bin nicht gefährdet fühlen.....und ich Idiot fahre auch noch gerade im Dunkeln auf Rad - und Wirtschaftswegen......
 
Heißer Tipp von einem solchen Idioten ( oute mich gerne ).....fahr doch einfach im Hellen dann brauchste Dich von solchen Idioten wie ich wohl einer bin nicht gefährdet fühlen.....und ich Idiot fahre auch noch gerade im Dunkeln auf Rad - und Wirtschaftswegen......
Ja klar, ist klar.
Weil Andere sich auf der Straße wie A...löcher verhalten bleib ich zu Hause.
Mannomann.
Lern erst mal die StVO:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Benimmst Du Dich ansonsten im Verkehr genauso wie x-beliebige SUV-Fahrer?
 
Ja klar, ist klar.
Weil Andere sich auf der Straße wie A...löcher verhalten bleib ich zu Hause.
Mannomann.
Lern erst mal die StVO:



Benimmst Du Dich ansonsten im Verkehr genauso wie x-beliebige SUV-Fahrer?

2.Outing....ich fahr ausser Rad auch hin und wieder nen SUV....und nu, muß ich mich jetzt Deiner Wortwahl anpassen.....?
Schlaf schön und träum süß!
 
Ein Problem beim Böller-Abblenden ist auch, dass der abblendende aufgrund der Nachtsichtanpassung die Wirkung des Abblendens überhaupt nicht einschätzen kann: wenn man die Lichtleistung um zB zwei Drittel (oder 1/3, oder 90%, das tut nichts zur Sache) reduziert, wirkt der Folgezustand immer gleich dunkel, egal wie hell oder dunkel der Ausgangszustand war. Für den entgegenkommenden macht es aber sehr wohl einen Unterschied, ob ihm 2 Lux ins Auge funkeln oder 20 Lux blenden (für den geblendeten sind tatsächlich nur die lokalen Lux relevant).

Beispiel (Nachtrag): angenommen, man würde die Nacht gleich mit 4 dieser typischen DX-Chinalampen zum Tag machen - wenn man dann wegen Gegenverkehr 3 davon ausmacht hätte man sicherlich das Gefühl, sehr, sehr großzügig und vollkommen ausreichend abgeblendet zu haben. Aber aus Sicht des Gegenverkehrs ist eine einzelne DX natürlich weiterhin ein Totalblender, bei dem man froh sein kann wenn man die Fuhre noch kontrolliert zum Stillstand bringen kann.
 
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