K
kastel67
Quelle n-tv
naja....ich kann damit leben!!
Gruß k67
Dienstag, 16. Dezember 2008
Überwiegend illegal
Batterieleuchten an Fahrrädern
Die Deutschen gelten als Menschen, die Gesetze meist achten. Im Straßenverkehr zeigt sich jedoch besonders bei den Radfahrern, dass dies nicht immer so ist. Speziell im Bereich der Fahrradbeleuchtung ist ein Trend zu erkennen, der den Vorschriften gar nicht entspricht: Denn während der Gesetzgeber eine komplette und fest montierte Lichtanlage mit Dynamo vorsieht, setzt eine große Zahl von Radlern auf die praktische Alternative jener Lampen, deren Licht mit Hilfe von Batterien oder Akkus erzeugt wird.
Wie groß der Anteil der Batterieleuchten bei den Fahrrädern ist, weiß niemand - Statistiken werden nicht erhoben. Auch die Anbieter entsprechender Beleuchtungen belassen es beim Ungefähren: "Die Nachfrage steigt - vor allem in den letzten Jahren", sagt Alexander Glink, Mitarbeiter des Importeurs Paul Lange. Das Unternehmen bietet unter anderem die Batterieleuchten der Marke Cateye an.
Der Hersteller Busch + Müller setzt zwar vor allem auf Fahrradbeleuchtung gemäß der Vorschriften in modernem Gewand. Doch auch hier weiß man: "Bei den Batterieleuchten handelt sich um einen wachsenden Bereich", so Mitarbeiter Norbert Roth.
Keine umständlich Montage
Der Unterschied zwischen traditioneller Beleuchtung und den Batterie- oder Akkuleuchten zeigt sich in Form verschiedener Vor- und Nachteile. Die Beleuchtung ohne Dynamo wird oft gerade aus dem Grund genutzt, dass keine umständliche Montage notwendig ist. Auch das Verlegen - oder bei älteren Drahteseln Reparieren - von Kabeln ist nicht nötig. Stattdessen werden Halter an das Fahrrad geschraubt, in die dann die Leuchten eingesteckt werden. Manche Lampen kommen auch ganz ohne zusätzliche Halter aus und werden zum Beispiel direkt an den Lenker geklemmt.
Doch was im Alltag als praktisch empfunden wird, sehen Fachleute kritisch. "Ein Manko der Batterieleuchten ist, dass sie zum Schutz vor Diebstahl immer vom Rad abgenommen und mitgeschleppt werden müssen", sagt Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen. Außerdem müssten für den Neukauf der in regelmäßigen Abständen schwächelnden Batterien zusätzliche Kosten eingeplant werden. Alternativ gibt es Akkus für den Betrieb der Lampen - die müssten aber regelmäßig geladen werden. Gerade bei niedrigen Temperaturen sei damit zu rechnen, dass Strom für die Leuchte nur eine vergleichsweise kurze Zeit zur Verfügung stehe.
Eingeschränkte Straßenverkehrszulassung
Das eigentliche Problem liegt allerdings auf rechtlicher Seite. "Tatsächlich zugelassen sind Batterieleuchten nur für den Einsatz an Rennrädern bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm", sagt Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad Industrie-Verbandes (ZIV) in Bad Soden am Taunus. "An Mountainbikes werden sie geduldet." Auch Angebote von Batterieleuchten, die "StVZO-zugelassen" sein sollen, beziehen sich allein auf diese Regel.
Dass die Regelung alles andere als zeitgemäß ist, haben auch die Fachleute längst erkannt. In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Versuche, die starre Regel im Hinblick auf die Fahrradbeleuchtung aufzubrechen und neue Vorschriften durchzusetzen. Erfolgreich war dies nicht: Die Vorgaben bleiben auf vorerst unabsehbare Zeit unverändert.
Handhabung in der Praxis
Geändert hat sich dagegen das Vorgehen im Alltag - und zwar nicht nur auf Seiten der Fahrradfahrer, die Batterielampen nutzen. "Die Praxis zeigt heute, dass Batterielicht akzeptiert wird", sagt Bettina Cibulski. "Ein Polizist wird in der Regel nichts dazu sagen." Schließlich haben die Ordnungshüter genügend Probleme mit jenen Radfahrern, die gänzlich ohne Licht durch Nacht und Nebel strampeln. Bei Unfällen gebe es zwar keine Pauschalregelungen. Kollidiert aber ein Autofahrer mit einem Batterie-beleuchteten Fahrrad, wird er seine Schuld mit einem Hinweis auf Beleuchtungsregeln kaum mindern können.
Außerdem sind die Fahrradhersteller und -händler nicht unschuldig an der Verbreitung der kabellosen Beleuchtung. Schließlich werden Mountainbikes und Trekking-Räder nicht selten ohne vorinstallierte Beleuchtung angeboten. Die Nachrüstung mit Batterie-Licht ist eine gängige Lösung - was laut Bettina Cibulski unverständlich ist: "Ein Auto wird schließlich auch nicht ohne Beleuchtung verkauft."
Laut dem Paragrafen 67 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung muss ein Fahrrad mit einem Dynamo sowie einem Scheinwerfer und einem Rücklicht als "aktiver" Beleuchtung ausgerüstet sein. Zusätzlich müssen zwei Speichenstrahler je Laufrad, Pedalrückstrahler, ein Großflächen- und ein kleiner Rückstrahler (Rot) und ein Frontreflektor (Weiß) vorhanden sein.
Von Heiko Haupt (dpa)
naja....ich kann damit leben!!
Gruß k67