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Rückruf Cube Agree C:62 Modelle 2025/26: Risiko von Rissbildung an der Gabel

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Re: Rückruf Cube Agree C:62 Modelle 2025/26: Risiko von Rissbildung an der Gabel
Meine Freundin und ich waren heute beim Cube Händler. Muss leider ausgetauscht werden.
Zeitpunkt wollte/konnte uns nicht mitgeteilt werden.

Jetzt denken wir positiv, dass es bis zum Ende der Langlaufsaison (Anfang/Mitte März) ausgetauscht wird.
 
Diese greift, sobald ein fehlerhaftes Produkt einen Menschen verletzt. Ein Rückruf befreit den Hersteller nicht von dieser Haftung. Und selbst wenn CUBE sich finanziell mit einer Produkthaftpflichtversicherung abgesichert hat, wäre der Reputationsschaden erheblich und das Vertrauen der Kunden in CUBE dauerhaft gestört.
nich korrekt! cube warnt davor, das es zu Brüchen und Totalausfall der Gabel kommen kann, und somit auch zu Verletzungen kommen kann. Cube hat ein Fahrverbot ausgerufen. Wer jetzt mit dem Rad fährt, die Gabel bricht und sich verletzt, haftet für den Schaden selber
 
eine Freundin ist auch betroffen

sie soll ihr slt Ende Dezember beim Cube Store abgeben … angeblich soll die Tauschgabel dann im Januar kommen

bin gespannt 😬
 
nich korrekt! cube warnt davor, das es zu Brüchen und Totalausfall der Gabel kommen kann, und somit auch zu Verletzungen kommen kann. Cube hat ein Fahrverbot ausgerufen. Wer jetzt mit dem Rad fährt, die Gabel bricht und sich verletzt, haftet für den Schaden selber
Das ist so nicht richtig. Auch wenn CUBE ein Fahrverbot ausgesprochen und auf mögliche Brüche hingewiesen hat, bleibt die verschuldensunabhängige Produkthaftung bestehen. Wenn ein Produkt bereits fehlerhaft in Verkehr gebracht wurde und dadurch ein Mensch verletzt wird, haftet weiterhin der Hersteller – unabhängig davon, ob der Nutzer vorher gewarnt wurde oder nicht. Ein Rückruf oder eine Warnung erfüllt nur die Produktbeobachtungspflicht und befreit nicht von der Haftung. Hinzu kommt, dass CUBE überhaupt nicht sicherstellen kann, dass wirklich jeder Kunde erreicht wurde, weshalb eine Haftungsfreistellung rechtlich ausgeschlossen ist.
 
Das ist so nicht richtig. Auch wenn CUBE ein Fahrverbot ausgesprochen und auf mögliche Brüche hingewiesen hat, bleibt die verschuldensunabhängige Produkthaftung bestehen. Wenn ein Produkt bereits fehlerhaft in Verkehr gebracht wurde und dadurch ein Mensch verletzt wird, haftet weiterhin der Hersteller – unabhängig davon, ob der Nutzer vorher gewarnt wurde oder nicht. Ein Rückruf oder eine Warnung erfüllt nur die Produktbeobachtungspflicht und befreit nicht von der Haftung. Hinzu kommt, dass CUBE überhaupt nicht sicherstellen kann, dass wirklich jeder Kunde erreicht wurde, weshalb eine Haftungsfreistellung rechtlich ausgeschlossen ist.
da hätte ich gerne mal die Quelle deiner These. Wenn ich trotz Warnungen und Fahrverbot mutwillig mit dem Rad weiterfahre und einen Unfall habe, handel ich grob fahrlässig. Da ist die Schuld nicht nur bei Cube.
 
Fragt doch die KI:

Wenn ein Hersteller die Nutzung untersagt (z.B. wegen einer bekannten Gefahr oder unsachgemäßer Anwendung) und Sie das Produkt trotzdem nutzen, kann dies Ihre Ansprüche aus der Produkthaftung erheblich schwächen oder sogar ganz ausschließen, da der Hersteller Haftung ausschließen kann, wenn Sie das Produkt entgegen den Anweisungen verwenden, der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstand oder der Schaden auf unsachgemäße Anwendung zurückzuführen ist. Es kommt auf die genauen Umstände und die Begründung des Herstellers an, aber die Verletzung von Warnhinweisen führt oft dazu, dass die Haftung des Herstellers entfällt.
Wichtige Punkte zur Produkthaftung:
  • Gefährdungshaftung: Hersteller haften grundsätzlich für Schäden durch fehlerhafte Produkte, auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung nach dem Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG).
  • Ausschlussgründe: Die Haftung entfällt u.a., wenn der Hersteller beweisen kann, dass der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstand, das Produkt verändert wurde oder der Schaden durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde.
  • Ihre Rolle: Wenn Sie eine klare Warnung oder ein Nutzungsverbot ignorieren, liegt oft ein Fall der „unsachgemäßen Anwendung“ vor.
Fazit:
Wenn Sie ein Produkt gegen den ausdrücklichen, begründeten Rat des Herstellers verwenden, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Der Hersteller kann sich darauf berufen, dass die Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung stattfand und seine Produkthaftung somit erlischt.
 
Orbea scheint den selben Hersteller der Gabel zu haben wie Cube. Auch dort gibt es jetzt einen Rückruf der Gabeln beim Avant..
 
Meines Wissens nach gilt das Produkthaftungsgesetz immer und wenn der Rückruf ignoriert wird, ergibt sich eine Mithaftung des Nutzers. Ein Rückruf befreit nicht von der Haftung, aber kann bei ignorieren zu einer Mithaftung des Nutzers führen.

Z.B.: https://www.test.de/Rueckrufe-Wann-Unternehmen-fuer-Produktfehler-haften-5019311-0/

Rückruf befreit Hersteller nicht von der Haftung

Mit einer Rückrufaktion befreit sich der Hersteller nicht von der Haftung. Nur wenn es ihm im Einzelfall gelingt, ein Verschulden des Betroffenen nachzuweisen, kommt er an Schadenersatzforderungen ganz oder teilweise vorbei. Mit einer Produktwarnung verringert das Unternehmen sein Risiko: Steht fest, dass das Opfer den Rückruf kannte, und hat es das Produkt trotz Warnung weiter genutzt, wird es allenfalls für einen Teil seines Schadens Ersatz verlangen können.
 
Fragt doch die KI:

Wenn ein Hersteller die Nutzung untersagt (z.B. wegen einer bekannten Gefahr oder unsachgemäßer Anwendung) und Sie das Produkt trotzdem nutzen, kann dies Ihre Ansprüche aus der Produkthaftung erheblich schwächen oder sogar ganz ausschließen, da der Hersteller Haftung ausschließen kann, wenn Sie das Produkt entgegen den Anweisungen verwenden, der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstand oder der Schaden auf unsachgemäße Anwendung zurückzuführen ist. Es kommt auf die genauen Umstände und die Begründung des Herstellers an, aber die Verletzung von Warnhinweisen führt oft dazu, dass die Haftung des Herstellers entfällt.
Wichtige Punkte zur Produkthaftung:
  • Gefährdungshaftung: Hersteller haften grundsätzlich für Schäden durch fehlerhafte Produkte, auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung nach dem Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG).
  • Ausschlussgründe: Die Haftung entfällt u.a., wenn der Hersteller beweisen kann, dass der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstand, das Produkt verändert wurde oder der Schaden durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde.
  • Ihre Rolle: Wenn Sie eine klare Warnung oder ein Nutzungsverbot ignorieren, liegt oft ein Fall der „unsachgemäßen Anwendung“ vor.
Fazit:
Wenn Sie ein Produkt gegen den ausdrücklichen, begründeten Rat des Herstellers verwenden, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Der Hersteller kann sich darauf berufen, dass die Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung stattfand und seine Produkthaftung somit erlischt.
Nein, eine Warnung oder ein ausgesprochenes Nutzungsverbot befreit den Hersteller nicht automatisch von der Produkthaftung, wenn der Fehler bereits beim Inverkehrbringen vorhanden war und genau dieser Produktfehler ursächlich für den Schaden ist. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine unsachgemäße Anwendung, sondern um einen fehlerhaften Zustand des Produkts. Das Produkthaftungsgesetz sieht deshalb eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers vor.

Die genannten Ausschlussgründe greifen nur, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstanden ist oder der Schaden auf eine Veränderung oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen war. Das betrifft aber ausdrücklich nicht den Fall, dass ein Produkt bereits in fehlerhaftem Zustand ausgeliefert wurde. Dann lässt sich die Haftung nicht nachträglich durch ein Nutzungsverbot ausschließen.

Hinzu kommt, dass CUBE in der Nachweispflicht ist, wie und in welchem Umfang tatsächlich alle betroffenen Kunden informiert wurden. Ein einfacher Brief kann dabei unter Umständen nicht ausreichen, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Kunde ihn erhalten hat. Ein Einschreiben mit Rückschein wäre der eindeutigere Nachweis, weshalb ein Hersteller im Zweifel mehrere und möglichst sichere Informationswege nutzen muss.

Außerdem besteht für den Kunden keinerlei Pflicht, fortlaufend zu kontrollieren, ob ein Rückruf besteht oder ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde. Eine solche Überwachungspflicht ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre praktisch auch nicht umsetzbar.

Deshalb gilt: Wenn ein Produkt bereits fehlerhaft in Verkehr gebracht wurde und genau dieser Fehler zu einem Schaden führt, bleibt der Hersteller haftbar. Ein späteres Nutzungsverbot kann daran nichts ändern und entbindet auch nicht von der Pflicht, alle Kunden zuverlässig und nachweisbar (!) zu informieren.
 
Nein, eine Warnung oder ein ausgesprochenes Nutzungsverbot befreit den Hersteller nicht automatisch von der Produkthaftung, wenn der Fehler bereits beim Inverkehrbringen vorhanden war und genau dieser Produktfehler ursächlich für den Schaden ist. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine unsachgemäße Anwendung, sondern um einen fehlerhaften Zustand des Produkts. Das Produkthaftungsgesetz sieht deshalb eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers vor.

Die genannten Ausschlussgründe greifen nur, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstanden ist oder der Schaden auf eine Veränderung oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen war. Das betrifft aber ausdrücklich nicht den Fall, dass ein Produkt bereits in fehlerhaftem Zustand ausgeliefert wurde. Dann lässt sich die Haftung nicht nachträglich durch ein Nutzungsverbot ausschließen.

Hinzu kommt, dass CUBE in der Nachweispflicht ist, wie und in welchem Umfang tatsächlich alle betroffenen Kunden informiert wurden. Ein einfacher Brief kann dabei unter Umständen nicht ausreichen, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Kunde ihn erhalten hat. Ein Einschreiben mit Rückschein wäre der eindeutigere Nachweis, weshalb ein Hersteller im Zweifel mehrere und möglichst sichere Informationswege nutzen muss.

Außerdem besteht für den Kunden keinerlei Pflicht, fortlaufend zu kontrollieren, ob ein Rückruf besteht oder ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde. Eine solche Überwachungspflicht ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre praktisch auch nicht umsetzbar.

Deshalb gilt: Wenn ein Produkt bereits fehlerhaft in Verkehr gebracht wurde und genau dieser Fehler zu einem Schaden führt, bleibt der Hersteller haftbar. Ein späteres Nutzungsverbot kann daran nichts ändern und entbindet auch nicht von der Pflicht, alle Kunden zuverlässig und nachweisbar (!) zu informieren.
Eigentlich sollte dies auch dem nicht juristisch gebildeten Foristenden klar sein.
 
Eigentlich sollte dies auch dem nicht juristisch gebildeten Foristenden klar sein.
Eigentlich schon. Man kann sich natürlich alles schön reden und sich wundern, warum z. B. bei sicherheitsrelevanten Mängeln von Autos ein Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt verpflichtend ist.

Aber CUBE wird für genau solche Fälle ohnehin eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Eine solche Versicherung dient nicht nur dazu, unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren, sondern reguliert auch berechtigte Personen- und Sachschäden – und das unabhängig davon, ob dem Kunden ein Mitverschulden vorgeworfen werden könnte oder nicht.
 
Hallo zusammen,

ich habe mich mal hier im Forum angemeldet, um von unseren Erfahrungen mit dem aktuellen Rückruf-Fall vom CUBE Agree zu berichten. Es handelt sich um das Rad meiner Frau, die damit leider schon einen längeren Leidensweg hinter sich hat.

Das Rad wurde Ende Mai (bestellt Dezember 2024) im CUBE Store Erlangen von uns in Empfang genommen. Nach rund 1500 km wurde die Erstinspektion Mitte Juli durchgeführt, dabei die Schock-Diagnose: Großflächige Delamination auf der Gabelschaft-Innenseite in Höhe der Vorbau-Klemmung (dort wo sich auch der Expander befindet). Die Probleme mit Delamination scheinen sich also nicht nur auf die Gabelscheiden zu beschränken.

Die Lieferung der Ersatzgabel erfolgte Mitte Oktober, es handelte sich dabei um kein neuwertiges Ersatzteil, sondern um eine gebrauchte Gabel. Anfang Dezember hatte die Werkstatt endlich Zeit (!) die Gabel einzubauen, dabei der nächste Ärger: Starke Lackschäden (Kratzer und großflächige Lackabplatzungen auf der Außenseite, möglicherweise auch beschädigtes Carbon). Daher wolle die Werkstatt die Gabel nicht mehr einbauen. Warum CUBE so eine Gabel verschickt hat und warum die Schäden bei der Anlieferung nicht gleich aufgefallen sind, steht auf einem anderen Blatt.

Die nächste Ersatzgabel wurde für spätestens Januar versprochen, aber wenige Tage später kam es ja dann ganz anders. Anruf vom CUBE Store, dass erst mal gar keine Gabel lieferbar sind, weil alle betroffenen Teile zurückgerufen werden.

Wir sind jetzt gespannt, wie es weiter geht, aber unsere Erwartungen halten sich bei der Vorgeschichte in Grenzen, meine Frau hat die Lust an diesem Rennrad verloren. Sollte es irgendwann mal wieder fahren - wir würden nicht ausschließen, dass das Teil im buycycle zu bewundern sein wird. Schaun wir mal.
 
.... Nach rund 1500 km wurde die Erstinspektion Mitte Juli durchgeführt, dabei die Schock-Diagnose: Großflächige Delamination auf der Gabelschaft-Innenseite in Höhe der Vorbau-Klemmung (dort wo sich auch der Expander befindet). ...
Ich würde sagen: Hut ab dafür, dass der Schaden entdeckt wurde.
Dort in den Gabelschaft hinein zu gucken ist schon ganz schön gründlich inspiziert.
 
Warum CUBE so eine Gabel verschickt hat und warum die Schäden bei der Anlieferung nicht gleich aufgefallen sind, steht auf einem anderen Blatt.
Ehrlichweise liegt das Problem da m.M.n. sehr deutlich bei Multicycle (wozu gefühlt fast alle Cube-Stores in Süddeutschland, insb. der in ER gehören).

-- WARNUNG: Ab hier hauptsächlich OT --

Die Kette ist im Boom extrem schnell gewachsen und nicht hinterhergekommen, in Fläche qualifiziertes Personal zu gewinnen oder aufzubauen. Das geht da los, dass mir ein Store Manager zu meinem Agree damals Schläuche dazu verkaufen wollte, deren Ventillänge für die Felgen zu kurz waren, und hört da auf, dass man insb. im Rennrad-Business eigentlich wissen muss, wer im Laden der Einäugige unter den Blinden ist.

Wir sind vor kurzem auf der Suche nach einem E-Bike für meine Freundin in einen Multicycle Store gegangen nachdem wir in einem privat geführten Geschäft mit anderen Marken waren und mussten wieder mal feststellen, dass in Puncto Beratung und Kompetenz Welten zwischen den beiden Stores lagen.
Auch im Gespräch mit einem ehem. Mechaniker hat man mir erzählt, dass zwischenzeitlich gefühlt jeder der geradeauslaufen und ein Werkzeug festhalten kann dort einen Job gefunden hat.

Das soll natürlich nicht heißen, dass bei Multicycle nur Pfeifen rumlaufen - das Geschäftsmodell basiert nach meiner Erfahrung aber ganz klar auf Standard-E-Bikes für Standardkunden mit Standardfragen. Bei der niedrigen Marge beim Verkauf eines Cubes ist es da auch verständlich, dass man nicht von Ulle persönlich beraten wird, aber das muss man halt auch trotzdem wissen. Aus meiner Erfahrung ist es aber schon ein größeres Glück, wenn man dort jemanden erwischt, der halbwegs Ahnung von Rennrädern hat.

By the way: Am anderen Ende der Straße ist es auch nicht besser - ich glaube in meinem Erwachsenenalter bin ich in der Öffentlichkeit nie aufgrund von Wut laut geworden; in dem Laden war's dann soweit. Ich bin vor kurzem nach 9 Jahren aus ER weggezogen und habe in der Zeit im Umkreis keinen Laden gefunden, bei dem ich geblieben bin. Entweder wegen schlechter Qualität der Tätigkeiten (z.B. Mantel falschrum aufgezogen nachdem ich das Tubeless-Laufrad nicht dicht bekommen und deshalb vorbeigebracht habe, quittiert mit einem "Ups"), teilweise auch wegen Dreistigkeit (Favorit: Freilauf wollte für ein Rad mehr Geld als UVP, weil man dafür dann bei denen dafür bezahlen darf, dass sie einem auch den Service für das Rad machen. War mitten in der Pandemie), oft ist aber auch das Thema, dass die Leute kaum bis kein Rennradgeschäft haben und sojemandem drücke ich mein Tarmac auch nur ungerne vertrauensvoll in die Hand - auch wenn die Person dafür natürlich nichts kann.
Beste Erfahrung meinerseits, wenn auch Außerhalb: Herobikes in Rednitzhembach. Sind gerade in finanzieller Schieflage, aber sehr kompetente und liebe Menschen.

Genug OT meinerseits. Sorry an alle die das durchgelesen haben und auf was substanzielles gewartet haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das muss nicht zwangsläufig ein Problem in der Fertigung sein. Die Konstruktion kann genauso Schuld daran haben.
Hier vermutlich eher weniger der Fall. Rahmen/Gabel gibt es unverändert seit Saison 2022. Sprich wir sind jetzt im fünften Jahrgang. Und nur Jg25 und 26 sind betroffen, also VERMUTLICH eher ein Produktionsproblem.
 
https://www.orbea.com/int-de/avant-support-centre

Wenn man wie Cube Räder für den halben Preis anbietet und den billigsten Lieferanten (in China?) wählt sind solche Probleme völlig normal. Hat mich eh gewundert wie ein CX mit allen Schikanen 2500 Euro kostet.

Aber Orbea ist doch eher obere Mittelklasse/ untere Spitzenklasse?
Der Rückruf ist doch aus dem Jahr 2014! 🤷🏻‍♂️🤦🏻‍♂️😂

https://www.bikeradar.com/news/orbea-recalls-avant-disc-road-bikes-for-fork-hazard
 
Bei Cube gibt es zwar deutlich häufiger Korrekturen als bei Premiumbrands,
Die verkaufen auch tausendfache, wenn nicht zehntausendfache, Stückzahlen sogenannter „Premiumbrands“.
Du kannst kein Ultegra-Vollcarbonrenner für unter 3000 anbieten (Attain C:62 SLT), und auch noch die Aufbauqualität wie bei einem 9'000.- Renner.
Cube kann und tut dies auch. Den Preisunterschied muss man natürlich immer auch Ausstattungsbereinigt sehen.
Ich habe mein Cube in Spandau bei einem freien Händler gekauft, wäre es betroffen würde ich jetzt trotzdem zu Cube nach Mitte fahren
Bei Cube gibt es nur freie Händler. Cube selbst betreibt keine eigenen Geschäft, wie zB Trek.
kann ja nicht sein das der freie Händler der den Fehler nicht gemacht drauf zahlen muss....
… also zahlt ein anderer freier Händler, der am Verkauf deines Rades nichts verdient hat
Fehler findest du selbst, oder?
Nach meiner Erfahrung wirken Cube Räder out of the Box so, als wären Teile einfach nur dran geschraubt aber nichts eingestellt
Wie viele Räder hast du denn so bereits direkt aus dem Cube Werk selbst, also von keinem Händler, so bekommen, um dies einschätzen zu können?
 
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