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Konfliktsituationen im Verkehr

Der Fall des Basketballers dient wohl nur dazu, dass man einen strittigen Fall als Beispiel nimmt, bei dem die Angehörigen das Urteil als ungerecht empfinden. Und weil sie in DEM Fall "People of color" sind, entsteht für sie das Gefühl, es könnte aus dem Grund nicht neutral geurteilt worden sein. Im Bericht wird aber an keiner Stelle von den Autoren behauptet oder nahegelegt, dass der Freispruch für den Fahrer des Begleitfahrzeugs in irgendeiner Weise rassistisch sei. ABER die Angehörigen haben halt das Gefühl, es sei möglicherweise so. Und das muss man ernst nehmen, daher wird eben auch wissenschaftlich untersucht, wie neutral die Gerichte sind und ob es (evlt. auch einfach nur unterbewusst) Rassismus gibt.

Ich persönlich sehe da keinen Rassismus, der Fahrer wäre vermutlich von diesem Richter auch freigesprochen worden, wenn das Opfer Thomas Müller oder Olaf Scholz gewesen wäre. Aber da der Fahrer eigentlich ein Profi ist, hätte er vielleicht ein wenig umsichtiger vorgehen müssen - daher wohl die Berufung, da ein anderer Richter vlt. doch eine Schuld erkennen könnte.

ABER: Man hätte sich für den Bericht aber IMHO ganz sicher einen Fall raussuchen können, der ein eindeutigeres Geschmäckle von Rassismus hat. Oder zumindest einen sehr ähnlichen Vergleichsfall raussuchen, bei dem das Opfer weiß war und der Fahrer dann verurteilt wurde. Ich weiß auch nicht, ob Verkehrsfälle das richtige Feld dafür sind, möglichen Rassismus zu finden. Mein Kumpel als ehemaliger Strafverteidiger Jurist hat früher selber vor Gericht ab und an erlebt, dass "ausländischen" Beschuldigten bei so was wie Körperverletzung manchmal weniger geglaubt wurde oder sie härter bestraft wurden als wenn der Beschuldigte "Deutscher" war. SO was könnte man viel eher als Beispielfälle nehmen.
 
Man hätte sich für den Bericht aber IMHO ganz sicher einen Fall raussuchen können, der ein eindeutigeres Geschmäckle von Rassismus hat. Oder zumindest einen sehr ähnlichen Vergleichsfall raussuchen, bei dem das Opfer weiß war und der Fahrer dann verurteilt wurde.

man hat eben genau nicht
und auch nicht nach einem halben jahr forschungsarbeit
einen besseren beispielfall als den gefunden

was bedeutet
dass geforscht wurde und kein rasissmus dokumentiert werden konnte
was eigentlich eine gute nachricht ist
und der dreckssender versucht genau das gegenteil davon zu vermitteln
 
man hat eben genau nicht
und auch nicht nach einem halben jahr forschungsarbeit
einen besseren beispielfall als den gefunden

was bedeutet
dass geforscht wurde und kein rasissmus dokumentiert werden konnte
was eigentlich eine gute nachricht ist
und der dreckssender versucht genau das gegenteil davon zu vermitteln
Ja das ist bei den ÖRR leider kein Einzelfall. Der Rassismusvorwurf wird dort gerne gebracht, auch wenn er nicht berechtigt ist.
Unvergessen dieser Beitrag eines Qualitätsmediums von 2022 über den sich damals viele kaputt gelacht haben. Für mich war der unterschwellige Rassismusvorwurf der da mitschwang aber schon symptomatisch und nicht mehr lustig.
 
Folgender Fall:
Eine breite Straße mit einem breitem Radweg. Derzeit aber aufgrund einer bereits länger vorhandenen Baustelle so gestaltet, dass für eine Strecke von etwa 300 oder 400 Meter ein Überholverbot für Autofahrer von Radfahrern veranlasst wurde. Die Schilder sind in beide Richtungen jeweils dreimal angebracht (VZ 277.1).
Der auf den Bildern zu sehende Peugeot überholte trotzdem sowohl mich als auch den anderen vor mir zu sehenden Radfahrer. Ich hatte eine Cycliq 12 Sport mitlaufen, die das dokumentiert hat. Die Dame, die am Steuer saß und die ich an der nächsten Ampel darauf angesprochen habe, schaute nur stur nach vorne nach dem Motto "interessiert mich alles nicht die Bohne".

Ich habe das direkt gestern zur Anzeige gebracht und dazu eine Sequenz an Bildern eingereicht (am Ende des Online-Portals besteht die Möglichkeit, entsprechende Dateien beizufügen). Dazu bekomme ich gerade einen Anruf von der Polizei, dass ich dies nicht dürfte, weil dies der Datenschutzgrundverordnung widerspreche, ich Kennzeichen des Fahrzeugs und den anderen Radfahrer nicht unkenntlich gemacht und um Erlaubnis gebeten hätte und da ich bei dem online-Portal angegeben hätte, ich könnte die Dame nicht wieder erkennen, würde das wahrscheinlich eh eingestellt. Gleichzeitig wurde ich gebeten es zu unterlassen, derartige Bilder zu erstellen, wenn der Datenschutzbeauftragte dies mitbekäme, könnte dies ein erhebliches Bußgeld bedeuten.

Da frage ich mich, haben die Ersteller dieser Youtube-Videos auch ein Bußgeld bekommen? (Stichwort "Jagd auf Radfahrer" oder "Überholverbot, Unfall, 2500 € Strafe, Artikel: keinoeffentlichesinteresse.org (aus Folge 97)").
Meine Anmerkung, dass damit die Missachtung des Überholverbots und die Gefährdung von Radfahrern der DSGVO hintenanstehen würden und damit keinerlei derartigen Vergehen geahndet werden könnten, wurde mit einem Schulterzucken zur Kenntnis genommen. Bei mir machte sich sehr das Gefühl breit, dass hier die Autofahrerlobby mal wieder ganze Arbeit geleistet hat und man als Radfahrer eh nichts in der Hand hat außer man hat gleich drei unabhängige Zeugen.
Wohlgemerkt: diese Bilder werden nicht unverpixelt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so wie alle anderen Videos wie die beiden o.g. auch, s. beigefügtes Beispiel.
Zugetragen in einer bekannten größeren Stadt des Ruhrgebiets.
 

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  • Bsp Bessemer Straße.png
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Mit Verlaub, die Polizei hat mal wieder keine Ahnung.

Wie du schon feststellst, ist die DSGVO insofern recht eindeutig, dass du nicht anlasslos einfach durchgehend filmen darfst. Anlassbezogen, und das sehen wohl mittlerweile die meisten DSBs hinsichtlich Dashcams so (die berühmten 30sec pre-recording), sehr wohl, wie du schon feststellst.

Eigentlich unglaublich, dass man weiterhin versucht, das so vom Tisch zu wischen… :(
 
Mit Verlaub, die Polizei hat mal wieder keine Ahnung.

Wie du schon feststellst, ist die DSGVO insofern recht eindeutig, dass du nicht anlasslos einfach durchgehend filmen darfst. Anlassbezogen, und das sehen wohl mittlerweile die meisten DSBs hinsichtlich Dashcams so (die berühmten 30sec pre-recording), sehr wohl, wie du schon feststellst.

Eigentlich unglaublich, dass man weiterhin versucht, das so vom Tisch zu wischen… :(
ich hatte vor Jahren mit diesem Beamten bereits einmal zu tun. Schon damals war man kreativ darin, dass nicht zu verfolgen - und damals konnte ich die Person sehr gut beschreiben.

Hier war die Argumentation aber insbes. darauf ausgerichtet, dass ich Bilder aufgenommen hätte, die dem Datenschutz unterliegen. Das ist ja auch allgemein bekannt, daher wird ja auch für die Allgemeinheit verpixelt.
 
Folgender Fall:
Eine breite Straße mit einem breitem Radweg. Derzeit aber aufgrund einer bereits länger vorhandenen Baustelle so gestaltet, dass für eine Strecke von etwa 300 oder 400 Meter ein Überholverbot für Autofahrer von Radfahrern veranlasst wurde. Die Schilder sind in beide Richtungen jeweils dreimal angebracht (VZ 277.1).
Der auf den Bildern zu sehende Peugeot überholte trotzdem sowohl mich als auch den anderen vor mir zu sehenden Radfahrer. Ich hatte eine Cycliq 12 Sport mitlaufen, die das dokumentiert hat. Die Dame, die am Steuer saß und die ich an der nächsten Ampel darauf angesprochen habe, schaute nur stur nach vorne nach dem Motto "interessiert mich alles nicht die Bohne".

Ich habe das direkt gestern zur Anzeige gebracht und dazu eine Sequenz an Bildern eingereicht (am Ende des Online-Portals besteht die Möglichkeit, entsprechende Dateien beizufügen). Dazu bekomme ich gerade einen Anruf von der Polizei, dass ich dies nicht dürfte, weil dies der Datenschutzgrundverordnung widerspreche, ich Kennzeichen des Fahrzeugs und den anderen Radfahrer nicht unkenntlich gemacht und um Erlaubnis gebeten hätte und da ich bei dem online-Portal angegeben hätte, ich könnte die Dame nicht wieder erkennen, würde das wahrscheinlich eh eingestellt. Gleichzeitig wurde ich gebeten es zu unterlassen, derartige Bilder zu erstellen, wenn der Datenschutzbeauftragte dies mitbekäme, könnte dies ein erhebliches Bußgeld bedeuten.
So ist halt strenggenommen die Rechtslage, wenn Du ständig filmst. Daher ist der Hinweis korrekt.

Siehe auch zB https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Kurz: Man darf ohne Erlaubnis im öffentlichen Raum eigentlich gar nicht direkt gefilmt werden. Wenn die Cam aber dauernd läuft, ist dies oftmals der Fall. Eigentlich darf die Cam nur anlassbezogen laufen, weswegen für Autos Cams empfohlen werden, die je nach Erschütterung aufzeichnen, wenn mutmaßlich ein Unfall passiert ist (die Cams sind vorher schon aktiv, speichern aber dann halt nur bei einem Unfall die letzten Sekunden). Ob nun ein Fehlverhalten schon "anlassbezogen" ist? Glaub ich wohl kaum. Erst recht ist es nicht "anlassbezogen" zu sagen "ich erlebe oft beim Radfahren Verhalten, also ist DAS ein Anlass für mich, den Verkehr ständig aufzunehmen".

Je nach Gericht werden daher Aufnahmen, die anlasslos entstanden sind, meistens gar nicht erst akzeptiert und können auch ein Bußgeld einbringen. Das ist aber umstritten, der eine Richter entscheidet so, der andere so. Die bei Dir zuständige Polizei wir da wohl eine klare Regelung haben, an die sie sich hält, oder aber der, der dich anrief, ist ein Klugscheißer und hat nicht GANZ recht.

Wenn es nur um ein Fehlverhalten geht, also kein Unfall, ist die Sache sowieso nochmal strenger. Beim ADAC steht dazu auch "Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen."

Hattest Du denn durchgehend gefilmt, oder erst nach dem Vorfall die Speichertaste gedrückt für die letzten zb 30 Sekunden?

Da frage ich mich, haben die Ersteller dieser Youtube-Videos auch ein Bußgeld bekommen? (Stichwort "Jagd auf Radfahrer" oder "Überholverbot, Unfall, 2500 € Strafe, Artikel: keinoeffentlichesinteresse.org (aus Folge 97)").
Ohne jetzt extra diese Videos anzuschauen, aber: Ja, wenn sie die Leute nicht unkenntlich machen, kann es juristischen Ärger geben.

Meine Anmerkung, dass damit die Missachtung des Überholverbots und die Gefährdung von Radfahrern der DSGVO hintenanstehen würden und damit keinerlei derartigen Vergehen geahndet werden könnten, wurde mit einem Schulterzucken zur Kenntnis genommen.
Ein Schulterzucken per Anruf? ^^ Das musst Du mal erklären... oder war es eine verbales Schulterzucken? :D


Bei mir machte sich sehr das Gefühl breit, dass hier die Autofahrerlobby mal wieder ganze Arbeit geleistet hat und man als Radfahrer eh nichts in der Hand hat außer man hat gleich drei unabhängige Zeugen.
Gab es denn bei dem Überholen eine Gefährdung? Wenn ja, dann kann man nur hoffen, dass die es trotzdem verfolgen - nur weil EIN Polizist Dir was am Telefon sagt, muss die Sache ja nicht so laufen, wie er meint. Dass man zb drei Zeugen braucht ist an sich Quatsch. Aber trotzdem kann es eingestellt werden, weil ja nichts passiert ist und das Verfahren viel teurer als ein mögliches Bußgeld wäre, erst Recht falls die Fahrerin Einspruch einlegt.

Aber falls es keine Gefährdung gab, wäre ich sogar heilfroh, wenn so was direkt eingestellt wird. Denn nur anzeigen WEIL jemand ein Schild missachtet hat würde ich persönlich als korinthenkackerische Prinzipienreiterei empfinden. Egal ob es jetzt um "Auto überholt verbotenerweise" oder "ein Radfahrer fährt bei Rot, weil meilenweit alles frei ist" oder "ein Radfahrer steigt am Zebrastreifen nicht ab" geht: keine Gefährdung = Leben und leben lassen IMHO. Wenn die Polizei es mitbekommt, soll derjenige halt bluten. Aber ansonsten ärgern und vergessen, nicht zum Anzeigenhauptmeister mutieren...


Wohlgemerkt: diese Bilder werden nicht unverpixelt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so wie alle anderen Videos wie die beiden o.g. auch, s. beigefügtes Beispiel.
Zugetragen in einer bekannten größeren Stadt des Ruhrgebiets.
Dass es nur der Polizei zugänglich ist, spielt dabei keine Rolle. Allein das ständige Aufnehmen des Verkehrs ohne Erlaubnis der dabei sichtbaren Verkehrsteilnehmer ist erstmal gesetzeswidrig, und gesetzeswidrig entstandene Aufnahmen darf man im Zweifel gar nicht verwenden, weil der Anwalt des Beschuldigten ansonsten Einspruch erheben kann und damit das ganze Verfahren evtl. nichtig wird. Da muss schon etwas krasses passieren, damit die Bilder doch verwendet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist halt strenggenommen die Rechtslage, wenn Du ständig filmst. Daher ist der Hinweis korrekt.

Siehe auch zB https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Kurz: Man darf ohne Erlaubnis im öffentlichen Raum eigentlich gar nicht direkt gefilmt werden. Wenn die Cam aber dauernd läuft, ist dies oftmals der Fall. Eigentlich darf die Cam nur anlassbezogen laufen, weswegen für Autos Cams empfohlen werden, die je nach Erschütterung aufzeichnen, wenn mutmaßlich ein Unfall passiert ist (die Cams sind vorher schon aktiv, speichern aber dann halt nur bei einem Unfall die letzten Sekunden). Ob nun ein Fehlverhalten schon "anlassbezogen" ist? Glaub ich wohl kaum. Erst recht ist es nicht "anlassbezogen" zu sagen "ich erlebe oft beim Radfahren Verhalten, also ist DAS ein Anlass für mich, den Verkehr ständig aufzunehmen".

Je nach Gericht werden daher Aufnahmen, die anlasslos entstanden sind, meistens gar nicht erst akzeptiert und können auch ein Bußgeld einbringen. Das ist aber umstritten, der eine Richter entscheidet so, der andere so. Die bei Dir zuständige Polizei wir da wohl eine klare Regelung haben, an die sie sich hält, oder aber der, der dich anrief, ist ein Klugscheißer und hat nicht GANZ recht.

Wenn es nur um ein Fehlverhalten geht, also kein Unfall, ist die Sache sowieso nochmal strenger. Beim ADAC steht dazu auch "Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen."

Hattest Du denn durchgehend gefilmt, oder erst nach dem Vorfall die Speichertaste gedrückt für die letzten zb 30 Sekunden?


Ohne jetzt extra diese Videos anzuschauen, aber: Ja, wenn sie die Leute nicht unkenntlich machen, kann es juristischen Ärger geben.


Ein Schulterzucken per Anruf? ^^ Das musst Du mal erklären... oder war es eine verbales Schulterzucken? :D



Gab es denn bei dem Überholen eine Gefährdung? Wenn ja, dann kann man nur hoffen, dass die es trotzdem verfolgen - nur weil EIN Polizist Dir was am Telefon sagt, muss die Sache ja nicht so laufen, wie er meint. Dass man zb drei Zeugen braucht ist an sich Quatsch. Aber trotzdem kann es eingestellt werden, weil ja nichts passiert ist und das Verfahren viel teurer als ein mögliches Bußgeld wäre, erst Recht falls die Fahrerin Einspruch einlegt.

Aber falls es keine Gefährdung gab, wäre ich sogar heilfroh, wenn so was direkt eingestellt wird. Denn nur anzeigen WEIL jemand ein Schild missachtet hat würde ich persönlich als korinthenkackerische Prinzipienreiterei empfinden. Egal ob es jetzt um "Auto überholt verbotenerweise" oder "ein Radfahrer fährt bei Rot, weil meilenweit alles frei ist" oder "ein Radfahrer steigt am Zebrastreifen nicht ab" geht: keine Gefährdung = Leben und leben lassen IMHO. Wenn die Polizei es mitbekommt, soll derjenige halt bluten. Aber ansonsten ärgern und vergessen, nicht zum Anzeigenhauptmeister mutieren...



Dass es nur der Polizei zugänglich ist, spielt dabei keine Rolle. Allein das ständige Aufnehmen des Verkehrs ohne Erlaubnis der dabei sichtbaren Verkehrsteilnehmer ist erstmal gesetzeswidrig, und gesetzeswidrig entstandene Aufnahmen darf man im Zweifel gar nicht verwenden, weil der Anwalt des Beschuldigten ansonsten Einspruch erheben kann und damit das ganze Verfahren evtl. nichtig wird. Da muss schon etwas krasses passieren, damit die Bilder doch verwendet werden.
natürlich habe ich nicht durchgehend gefilmt, die Sequenz dürfte max. eine Minute lang sein. Von daher erfolgte hier kein ständiges Aufnehmen des Verkehrs. Dass das nur anlassbezogen erfolgen darf, ist mir auch bekannt. Ich hatte dazu mit unserem Datenschutzbeauftragten schon Kontakt.

  • Schulterzucken per Anruf: bezog sich darauf, dass auf meinen Einwurf überhaupt nicht reagiert wurde.
  • Drei Zeugen brauchen: das war eine bewusst provokante Aussage / Vermutung von mir.
  • Gefährdung: nun ja, wenn der PKW deutlich mehr als die dort vorgegebenen 30 kmh fährt, mit etwas zu wenig Abstand vor einer kleinen Kuppe überholt mag jeder das für sich bewerten, wie gefährlich er das empfindet. Es wird sicher manche geben, die das als ganz normal empfinden, viele aber eben auch nicht. Wenn der Radfahrer vor mir einiges weiter links gefahren wäre, was er hätte tun sollen, um einen möglichen dooring-Unfall zu vermeiden, wäre das ganze noch einiges enger geworden. So hätte die Frau im Falle eines dooring-Unfalls im dümmsten aller Fälle nicht allzuviel Platz mehr zur Verfügung gehabt.
 
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natürlich habe ich nicht durchgehend gefilmt, die Sequenz dürfte max. eine Minute lang sein. Von daher erfolgte hier kein ständiges Aufnehmen des Verkehrs. Dass das nur anlassbezogen erfolgen darf, ist mir auch bekannt. Ich hatte dazu mit unserem Datenschutzbeauftragten schon Kontakt.

  • Schulterzucken per Anruf: bezog sich darauf, dass auf meinen Einwurf überhaupt nicht reagiert wurde.
  • Drei Zeugen brauchen: das war eine bewusst provokante Aussage / Vermutung von mir.
  • Gefährdung: nun ja, wenn der PKW deutlich mehr als die dort vorgegebenen 30 kmh fährt, mit etwas zu wenig Abstand vor einer kleinen Kuppe überholt mag jeder das für sich bewerten, wie gefährlich er das empfindet. Es wird sicher manche geben, die das als ganz normal empfinden, viele aber eben auch nicht. Wenn der Radfahrer vor mir einiges weiter links gefahren wäre, was er hätte tun sollen, um einen möglichen dooring-Unfall zu vermeiden, wäre das ganze noch einiges enger geworden. So hätte die Frau im Falle eines dooring-Unfalls im dümmsten aller Fälle nicht allzuviel Platz mehr zur Verfügung gehabt.
Mit Gefährdung meinte ich, nicht, ob man den Vorgang als normal oder nicht normal empfindet. Ich meinte damit, ob jemand dadurch zB ins Schlingern gekommen ist oder ausweichen musste oder es fast einen Kontakt gab. Also wirklich fast, nicht "wow, das waren nur 50cm statt 1,50m Abstand" oder "WENN das Rad wegen einer Autotüre einen 1m-Schlenker macht, kracht es", denn für DEN Fall wäre jeder Überholvorgang unter 2m Abstand schon eine Gefährdung. Oder ob es Gegenverkehr gab, der bremsen musste und/oder das überholende Auto musste den vorderen Radfahrer schneiden zum Einscheren, um einen Unfall zu vermeiden.

Aber wenn es einfach "nur" ein regelwidriges Vorbeifahren war, das man selber als gewagt und nicht normal wahrnahm, selber als Autofahrer nicht machen würde, es aber keine direkte Gefährdung gab. würde ich mich einfach nur ärgern und es vergessen. Ich würde nur Leute anzeigen, wegen denen ich mindestens bremsen/ausweichen musste (egal ob per Rad oder Auto), um einen Unfall zu vermeiden, und selbst das hab ich bisher noch nie gemacht, weil es mir zu viel Aufwand ist und am Ende vermutlich eh auf eine Einstellung hinausläuft. Egal ob ich per Rad oder Auto unterwegs bin.
 
Mit Gefährdung meinte ich, nicht, ob man den Vorgang als normal oder nicht normal empfindet. Ich meinte damit, ob jemand dadurch zB ins Schlingern gekommen ist oder ausweichen musste oder es fast einen Kontakt gab. Also wirklich fast, nicht "wow, das waren nur 50cm statt 1,50m Abstand" oder "WENN das Rad wegen einer Autotüre einen 1m-Schlenker macht, kracht es", denn für DEN Fall wäre jeder Überholvorgang unter 2m Abstand schon eine Gefährdung. Oder ob es Gegenverkehr gab, der bremsen musste und/oder das überholende Auto musste den vorderen Radfahrer schneiden zum Einscheren, um einen Unfall zu vermeiden.

Aber wenn es einfach "nur" ein regelwidriges Vorbeifahren war, das man selber als gewagt und nicht normal wahrnahm, selber als Autofahrer nicht machen würde, es aber keine direkte Gefährdung gab. würde ich mich einfach nur ärgern und es vergessen. Ich würde nur Leute anzeigen, wegen denen ich mindestens bremsen/ausweichen musste (egal ob per Rad oder Auto), um einen Unfall zu vermeiden, und selbst das hab ich bisher noch nie gemacht, weil es mir zu viel Aufwand ist und am Ende vermutlich eh auf eine Einstellung hinausläuft. Egal ob ich per Rad oder Auto unterwegs bin.
und selbst wenn sie es einstellen, wäre ja schon viel gewonnen, wenn die Polizei an nennen wir es mal neuralgischen Punkten zumindest einmal im Jahr Präsenz zeigen würde. Wenn dabei Radfahrer auch negativ auffallen, wäre das halt so und müsste auch entsprechend angesprochen werden.
Es gibt andere Kreise und Kommunen auch hier in der Gegend, die im Rahmen von Schwerpunktkontrollen da auch zumindest zweimal im Jahr etwas genauer hinschauen. Habe ich in dieser Kommune noch nicht erlebt.
 
Muss man ja auch nicht. 🤷‍♂️
Es wird dann halt kein Vorrang gewährt...
Du weißt doch genau, worum es bei dem Beispiel geht :rolleyes: Mir ging es bei meinen Beispielen um die "Ich zeige jemanden an, NUR weil er was falsch gemacht hat, auch wenn gar nix passiert ist"-Attitüde. Unabhängig davon, ob derjenige nun überhaupt rechtlich richtig liegt oder nicht - viele Leute glauben nun mal, Radler MÜSSEN auf Zebrastreifen schieben. Anderes Beispiel: Wenn jemand einen Radfahrer anzeigt, weil der auf der Straße fährt im Glauben, der Radfahrer müsse auf dem schon längst nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg fahren. Die Motivation der Anzeige ist mein Kritikpunkt.


und selbst wenn sie es einstellen, wäre ja schon viel gewonnen, wenn die Polizei an nennen wir es mal neuralgischen Punkten zumindest einmal im Jahr Präsenz zeigen würde. Wenn dabei Radfahrer auch negativ auffallen, wäre das halt so und müsste auch entsprechend angesprochen werden.
Dann reicht es aber, die Polizei zu informieren. Muss doch nicht direkt eine Anzeige sein. In vielen Städten gibt es zudem auch Fahrradbeauftragte und/oder ADFC.

Es gibt andere Kreise und Kommunen auch hier in der Gegend, die im Rahmen von Schwerpunktkontrollen da auch zumindest zweimal im Jahr etwas genauer hinschauen. Habe ich in dieser Kommune noch nicht erlebt.
Okay, aber nur weil Du es nicht erlebst, muss das ja nicht heißen, dass es nicht stattfindet. ;) Ich bin zB die letzten 3 "Blitzermarathon"-Tage hier in Köln per Auto unterwegs gewesen, und hab nicht eine einzige Kontrolle bemerkt. Es gab die Aktion aber definitiv. :D Man fährt ja nicht von 6 bis 18 Uhr durchgängig ständig alle neuralgischen Stellen ab.

Aber vlt kannst Du es ja bei der Stadt oder der örtlichen Polizei rausfinden, ob es schon mal Schwerpunktaktionen gab. So was scheitert in vielen Kommunen allerdings am Personalmangel. Trotzdem finde ich es gut, wenn man sich für so was einsetzt - mir stößt es nur ganz übel auf, wenn manche Leute - ohne dass wirklich etwas passiert ist - direkt eine Anzeige machen oder vor Gericht gehen, nur WEIL jemand einen Regelverstoß begangen hat. Ganz allgemein, nicht nur beim Verkehr.
 
...
Dann reicht es aber, die Polizei zu informieren. Muss doch nicht direkt eine Anzeige sein. ...
Das ist - nebenbei bemerkt - dasselbe: "Anzeige" bedeutet, daß die Ermittlungsbehörden über einen Sachverhalt "informiert" werden. Eine Strafanzeige ist insoweit kein besonderes Verfahrenserfordernis. Die Behörden sind gem. § 152 II StPO grundsätzlich verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln.
 
Das ist - nebenbei bemerkt - dasselbe: "Anzeige" bedeutet, daß die Ermittlungsbehörden über einen Sachverhalt "informiert" werden. Eine Strafanzeige ist insoweit kein besonderes Verfahrenserfordernis. Die Behörden sind gem. § 152 II StPO grundsätzlich verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln.
Das ist schon klar, dass eine Anzeige auch gleichzeitig eine Information über einen Vorfall ist. ich meinte aber nicht, die Polizei auf einen konkreten Vorfall hinzuweisen, sondern auf eine allgemeine mögliche Gefahrenstelle, und dabei kann man dann erwähnen, dass man selber dort auch schon mal regelwidrig überholt wurde.

Ich finde es bei einer Anzeige aber übertrieben, dass die Polizei dann auch noch zb versuchen muss, den Beschuldigten zu kontaktieren und all das Gedöns, obwohl er nur eine Regel verletzt, aber niemanden direkt genötigt oder gar verletzt hat. Eine Anzeige ist nun mal so oder so ein großer Aufwand mit viel Papierkram. Da finde ich es besser, die Behörden weniger formal über Gefahrenstellen zu informieren, dann haben die auch viel mehr Zeit um mal Kontrollen durchzuführen als wenn Polizei/Behörden/Gerichte überspitzt gesagt den halben Tag den Sachverhalt einzelner Anzeigen bewerten und den Rest des Tages Briefe verschicken, dass das Verfahren eingestellt wurde...
 
Das ist schon klar, dass eine Anzeige auch gleichzeitig eine Information über einen Vorfall ist. ich meinte aber nicht, die Polizei auf einen konkreten Vorfall hinzuweisen, sondern auf eine allgemeine mögliche Gefahrenstelle, und dabei kann man dann erwähnen, dass man selber dort auch schon mal regelwidrig überholt wurde.

Ich finde es bei einer Anzeige aber übertrieben, dass die Polizei dann auch noch zb versuchen muss, den Beschuldigten zu kontaktieren und all das Gedöns, obwohl er nur eine Regel verletzt, aber niemanden direkt genötigt oder gar verletzt hat. ...
Genau dafür ist die Polizei aber eigentlich da !
--> Strafverfahren vs.
--> Ordnungswidrigkeitenverfahren
Mir ist es grundsätzlich egal, ob die nun viel oder wenig Arbeit haben. Ich bezahle Steuern dafür.
Deswegen will ich auch am Telefon keinen Beamten haben, der von irgendwas eine Ahnung hat - nur eben von dem nicht, wofür er bezahlt wird.
 
Du weißt doch genau, worum es bei dem Beispiel geht :rolleyes: Mir ging es bei meinen Beispielen um die "Ich zeige jemanden an, NUR weil er was falsch gemacht hat, auch wenn gar nix passiert ist"-Attitüde.
Ich verstehe zwar worauf Du hinaus willst und finde es auch übertrieben jede Kleinigkeit zur Anzeige zu bringen, allerdings bedeutet das im Umkehrschluss letztlich, solange nichts passiert, ist mehr oder weniger alles egal.
Wir haben besonders als Radfahrer das Problem, dass die meisten Verstöße von Autofahrern die uns Radfahrer betreffen, auch eine Gefährdung für uns darstellen. Vieles davon wird aber überhaupt nicht kontrolliert geschweige denn geahndet. Also auch wenn in einer konkreten Situation nichts passiert ist, kann ich doch verstehen, dass manche den Verstoß trotzdem bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es führt halt nur zu nichts.

Ich habe das in meinen Leben bisher einmal getan. Als Fußgänger habe ich Kinderwagen schiebend an einer Fußgängerampel die Straße überquert. Ich war noch nicht richtig auf dem gegenüberliegenden Gehweg, als direkt hinter mir ein Auto ungebremst über die noch rote Ampel fuhr. Abstand zu mir ca. 0,5m. 50m weiter hält der Fahrer an und parkt auf dem Gehweg. Auf meine Frage, ob er weder mich, die anderen Fußgänger oder die rote Ampel bemerkt hat, antwortete er mir, ich soll mich nicht so haben (die genaue Formulierung bringe ich jetzt mal nicht), schließlich wäre ja nichts passiert. Auf diese/seine Frechheit habe ich dann mein Smartphone gezogen und ihn mitsamt Auto fotografiert. Die nachfolgenden Beleidigungen habe ich ignoriert und noch ein paar Zeugenanschriften gesammelt. Und bin ein Tag später beim Kontaktbereichsbeamten aufgeschlagen und habe das ganze zur Anzeige gebracht. Raus gekommen ist genau nichts.
Das solche Menschen sich so benehmen wie sie es tun, liegt genau daran, es hat keine Konsequenzen.
 
Genau dafür ist die Polizei aber eigentlich da !
--> Strafverfahren vs.
--> Ordnungswidrigkeitenverfahren
Mir ist es grundsätzlich egal, ob die nun viel oder wenig Arbeit haben. Ich bezahle Steuern dafür.
Deswegen will ich auch am Telefon keinen Beamten haben, der von irgendwas eine Ahnung hat - nur eben von dem nicht, wofür er bezahlt wird.
noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
 
noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
 
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