Überholverbot für alle (Schild 276 ohne Zusatz und durchgezogene Linie)Überholverbot für Kraftfahrzeuge oder für Zweiräder?
Grüße
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Überholverbot für alle (Schild 276 ohne Zusatz und durchgezogene Linie)Überholverbot für Kraftfahrzeuge oder für Zweiräder?
Grüße
Wobei ja nur äusserst selten bei durchgezogenen Linien ausreichend Platz zum Überholen vorhanden wäre wenn der Seitenabstand eingehalten werden soll.Durchgezogene Linie bedeutet aber nicht Überholverbot!
Auch wenn dort ganz offensichtlich nicht ausreichend Seitenabstand beim Überholen einhaltbar ist.
Wenn ausreichend Platz vorhanden ist dürfen bei durchgezogener Linie auch zweispurige Fahrzeuge überholt werden..
Grüße
Schlicht NEIN.Überholverbot für alle (Schild 276 ohne Zusatz und durchgezogene Linie)
Wenn ich nochmal an meine Frage erinnern dürfte, was meint der Expertenkreis?Ich habe der Verkehrsgesellschaft bei Google mal einen Stern gegeben, aber ich glaube das ist denen egal - die haben in letzter Zeit nur schlechte Rezensionen.
Was anderes: dichtes Überholen Radfahrer kostet 30, mit Gefährdung 80, 1 P. Ab wann liegt Gefährdung vor?
Überholen bei Überholverbot (besteht hier) 70, mit Gefährdung 250, 1P, 1 M.Fahrverbot.
Was liegt hier jetzt konkret vor?
Das stimmt natürlich!Wobei ja nur äusserst selten bei durchgezogenen Linien ausreichend Platz zum Überholen vorhanden wäre wenn der Seitenabstand eingehalten werden soll.
Gefährdung liegt zum Beispiel vor wenn du reagieren mustest um Schaden abzuwenden. Also sowas wie bremsen, ausweichen oder wegen eines Windstoßes der von einem überholenden Fahrzeug herrührte gegensteuen.Wenn ich nochmal an meine Frage erinnern dürfte, was meint der Expertenkreis?
Allein der fehlende Abstand ist schon eine Gefährdung. Wie soll der Fahrer denn wissen, dass Du geradeaus fahren kannst?Der hier nur dicht, keine Gefährdung. .Wenn ich einen Schlenker fahren würde: Gefährdung?
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Aus gegebenen Anlass hab ich eine Frage:
Laut STVO ist das Parken auf Radwegen verboten. Parken heißt länger als 3 Min stehen. Bußgeld 55-110 Euro.
Wie sieht es aber bei Radwegen mit Landwirtschaftlichen Verkehr frei aus?
Dürfen da Landwirtschaftliche Fahrzeuge für zB die Ernte den Radweg blockieren?
Oder dient der Weg ausschließlich nur zur Fahrt zum und vom Feld?
Wär ich auch, wenn wenigstens ein kleiner Streifen frei gehalten würde, wo man noch fahren kann. Aber angeblich können sie mit dem Traktor nicht mit einer Reifenbreite ins Feld fahren. Der Radfahrer kann durch einen Graben vorbeischieben.Auf Grund des Wetters haben die aktuell nur nen sehr kleines Zeitfenster für die Ernte.
Ich bin als Landkind sehr nachsichtig.
Ich wage mal zu behaupten, daß es sich hier nicht um einen Radweg handelt, denn so einer ist weder von Breite noch von Tragfähigkeit her geeignet, mit solchen Landmaschinen befahren zu werden.Wär ich auch, wenn wenigstens ein kleiner Streifen frei gehalten würde, wo man noch fahren kann. Aber angeblich können sie mit dem Traktor nicht mit einer Reifenbreite ins Feld fahren. Der Radfahrer kann durch einen Graben vorbeischieben.
Sie könnten auch erst in den Radweg fahren, wenn wirklich beladen werden kann. Aber nein, die stehen die ganze Zeit dort, oft auch zwei Fahrzeuge, obwohl nur ein Drescher unterwegs ist.
Die erwarten Rücksicht, sind aber selber dazu nicht bereit.
Ach naja einen halben Meter Platz lassen, falls jemand vorbei kommen sollte, halte ich jetzt nicht für überzogenIch wage mal zu behaupten, daß es sich um einen Radweg handelt, denn so einer ist weder von Breite noch von Tragfähigkeit her geeignet, mit solchen Landmaschinen befahren zu werden.
Vermutlich geht es hier um asphaltierte Wirtschaftswege, auf denen Radfahrer "geduldet" sind. Die Landwirte zu mehr Rücksicht aufzufordern, halte ich für überzogen. Immerhin sind diese nur ein paarmal im Jahr für einige Stunden dort unterwegs. Ich suche mir dann entweder einen anderen Weg oder schiebe/trage mein Rad an den Hindernissen vorbei.
Zum Teil doch. Und unterhalten auch....und die landwirtschaftlichen Wege werden sicher nicht von den Bauern bezahlt.