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Hier kann ich nur empfehlen der Gemeinde zu schreiben, dass du hiermit auf die Gefahren aufmerksam gemacht hast - und dass du dann erwartest, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls dann auch entsprechend die Verantwortung übernimmt. Ohne wenn und aber.Wir wollten hier mit dem Kitaauschuss gerne Bremsschwellen vor und nach dem Kindergarten montiert haben - O Ton der "Verkehrsabteilung" der Gemeinde - solange nichts passiert sei, habe man keine rechtliche Handhabe... und hier ballern im Herbst gerne vollbeladene Holzlkw an der Kita vorbei.
Naja im Kitaauschuss sitzen Vertreter der Gemeinde, sämtlicher Kindergärten, die Elternvertreter und die Ortsbeiräte....wir sind da ziemlich auf Granit gestossenHier kann ich nur empfehlen der Gemeinde zu schreiben, dass du hiermit auf die Gefahren aufmerksam gemacht hast - und dass du dann erwartest, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls dann auch entsprechend die Verantwortung übernimmt. Ohne wenn und aber.
Bei mir hat das geholfen, dass dann ganz schnell eine Sache umgesetzt wurde, an welche vorher jahrelang Leute gescheitert sind, die ebe "nur" die Gemeinde informiert haben oder ihren Wunsch geäußert haben.
Hier kann ich nur empfehlen der Gemeinde zu schreiben, dass du hiermit auf die Gefahren aufmerksam gemacht hast - und dass du dann erwartest, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls dann auch entsprechend die Verantwortung übernimmt. Ohne wenn und aber.
Ist dann wahrscheinlich ein Grund mehr, warum ein SUV gefahren werden muss...Wir wollten hier mit dem Kitaauschuss gerne Bremsschwellen vor und nach dem Kindergarten montiert haben - O Ton der "Verkehrsabteilung" der Gemeinde - solange nichts passiert sei, habe man keine rechtliche Handhabe... und hier ballern im Herbst gerne vollbeladene Holzlkw an der Kita vorbei.
Ja gut äh ... die Eltern finde ich auch etwas merkwürdig, wenn sie in dieselbe Klasse gehenIch kenne viele Eltern persönlich, die in die selben Klassen gehen wie meine Söhne.
Das kenne ich.Naja im Kitaauschuss sitzen Vertreter der Gemeinde, sämtlicher Kindergärten, die Elternvertreter und die Ortsbeiräte....wir sind da ziemlich auf Granit gestossen
Es ist zum Wütend werden:Das kenne ich.
Vor Jahren ist mein Sohn auf dem Weg zum Kindergarten innerhalb einer Woche 2x auf seinem Rad fast überfahren worden. Er durfte damals ja noch auf dem Gehweg fahren und ist an einer Ausfahrt direkt neben der Einrichtung jeweils, von aus dieser auf die Straße ausfahrenden Autos fast getroffen worden. Es war sehr knapp und auch den Autofahrern ist danach der Schock anzumerken gewesen. Sie haben sich alle sichtlich getroffen entschuldigt. Zusammen mit anderen Eltern wollte wir damals erreichen, dass ein Spiegel an der Ausfahrt installiert wird. Da führte kein Weg rein. Zum Schluss wurde uns gesagt, man habe ja in der Straße des Kindergartens Hinweisschilder (die bekannten" freiwillig 30Km/h wegen uns") aufgestellt. Hat zwar das Problem überhaupt nicht betroffen, aber was soll's...
Ich habe ihn seine restliche Kindergartenzeit zur Sicherheit vor der Ausfahrt schon anhalten lassen, aber die Uneinsichtigkeit und den Unwillen seitens unserer Stadtvertreter hat mich damals sehr irritiert.
Elterntaxis, SUV und Krawaller sind auch nicht mein Ding. Aber vor dem Streit eine Anmerkung:.... auf dem Schulweg, Elterntaxi Porsche Cayenne kommt mir entgegen, macht 0 Anstalten irgendwie von der Mitte der Fahrbahn auszuweichen, an der Stelle passen nicht mal ansatzweise 2 Autos nebeneinander. Es waren vielleicht so 20-30cm Abstand zu meinem Lenker, der Typ war aber echt auf Krawall gebürstet und hat anscheinend nur darauf gewartet, dass ich mich mit ihm anlege, denn er ist direkt stehen geblieben bevor ich überhaupt das erste Mal "1.5 Meter" zu Ende gerufen......
Gefährliches Halbwissen...Der Mindestabstand von 1,50 m gilt beim Überholen und nicht für Gegenverkehr. Gegenverkehr sieht der Radler und es gelten etwa ungeschriebene 1 m oder je nach Geschwindigkeiten noch weniger.
Soll nicht heißen, das 30-40 cm OK wären.
Ich erinnere mich ans Studium: "Herrschende Meinung: XYZ, andere Ansicht: OLG Hamm".Sind Entscheidungen vom OLG Hamm eigentlich irgendwie ernst zu nehmen![]()
Wo ist das Halbwissen? Bei mir, kann sein, aber wo? Habe ich nicht sinngemäß dasselbe geschrieben, wie Du über das Urteil? 1 m oder weniger sind bei Gegenverkehr ggf. zulässig?Gefährliches Halbwissen...
Da gibt es doch was eindeutiges ->
Bei einer Straßenenge, die das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.9 U 59/14) mit einem Mindestseitenabstand von weniger als einem Meter zwischen den Fahrzeugen definiert, müssen beide Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit auf Schritttempo reduzieren – notfalls anhalten - und sich verständigen, wer ausweicht und wer weiterfahren darf. Wenn die Fahrzeuge überhaupt nicht aneinander vorbeikommen, muss ein Fahrzeug zurücksetzen, bis dies möglich ist. Dies ergibt sich laut Gericht aus der in der Straßenverkehrsordnung normierten Rücksichtnahmepflicht.
Quelle: https://www.anwaltssuche.de/aws/Ausweichmanoever_strasse_eng.artikel
Wenn es sinngemäß ist...okay. Die 1m sind jedoch nicht "ungeschrieben" und unter 1m nicht "je nach Geschwindigkeit", sondern ganz eindeutig "Schrittgeschwindigkeit".Wo ist das Halbwissen? Bei mir, kann sein, aber wo? Habe ich nicht sinngemäß dasselbe geschrieben, wie Du über das Urteil? 1 m oder weniger sind bei Gegenverkehr ggf. zulässig?
Gut. Mit ungeschrieben meine ich, dass es nicht gesetzlich ist. Ein Urteil ist natürlich auch geschrieben, zunächst einmal anlässlich eines Einzelfalls. OLG Hamm ist trotzdem sehr bedeutsam, will andere Richter auf vorherige Urteile schauen.Wenn es sinngemäß ist...okay. Die 1m sind jedoch nicht "ungeschrieben" und unter 1m nicht "je nach Geschwindigkeit", sondern ganz eindeutig "Schrittgeschwindigkeit".
Also für 20k wäre mir die Uhr zu schwerWeil der Rennradhype-Faden geschlossen und hier in diesem Faden verwiesen wurde. Es passt so wunderbar zum Thema: