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Konfliktsituationen im Verkehr

Ach das kenne ich nur zu gut von der Grundschule meiner Söhne, dort gibt es auch sowas, erst soll 40 und dann 30 gefahren werden. Ist für manche aber ein geistig zu anspruchsvoller Spagat..
 
Wir wollten hier mit dem Kitaauschuss gerne Bremsschwellen vor und nach dem Kindergarten montiert haben - O Ton der "Verkehrsabteilung" der Gemeinde - solange nichts passiert sei, habe man keine rechtliche Handhabe... und hier ballern im Herbst gerne vollbeladene Holzlkw an der Kita vorbei.
Hier kann ich nur empfehlen der Gemeinde zu schreiben, dass du hiermit auf die Gefahren aufmerksam gemacht hast - und dass du dann erwartest, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls dann auch entsprechend die Verantwortung übernimmt. Ohne wenn und aber.

Bei mir hat das geholfen, dass dann ganz schnell eine Sache umgesetzt wurde, an welche vorher jahrelang Leute gescheitert sind, die ebe "nur" die Gemeinde informiert haben oder ihren Wunsch geäußert haben.
 
Hier kann ich nur empfehlen der Gemeinde zu schreiben, dass du hiermit auf die Gefahren aufmerksam gemacht hast - und dass du dann erwartest, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls dann auch entsprechend die Verantwortung übernimmt. Ohne wenn und aber.

Bei mir hat das geholfen, dass dann ganz schnell eine Sache umgesetzt wurde, an welche vorher jahrelang Leute gescheitert sind, die ebe "nur" die Gemeinde informiert haben oder ihren Wunsch geäußert haben.
Naja im Kitaauschuss sitzen Vertreter der Gemeinde, sämtlicher Kindergärten, die Elternvertreter und die Ortsbeiräte....wir sind da ziemlich auf Granit gestossen
 
Hier kann ich nur empfehlen der Gemeinde zu schreiben, dass du hiermit auf die Gefahren aufmerksam gemacht hast - und dass du dann erwartest, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls dann auch entsprechend die Verantwortung übernimmt. Ohne wenn und aber.

Richtig so. Da ist das ganze dann dokumentiert. Besser als in irgendwelchen Ausschüssen sich ne Abfuhr zu holen......
 
Wir wollten hier mit dem Kitaauschuss gerne Bremsschwellen vor und nach dem Kindergarten montiert haben - O Ton der "Verkehrsabteilung" der Gemeinde - solange nichts passiert sei, habe man keine rechtliche Handhabe... und hier ballern im Herbst gerne vollbeladene Holzlkw an der Kita vorbei.
Ist dann wahrscheinlich ein Grund mehr, warum ein SUV gefahren werden muss...
 
Naja im Kitaauschuss sitzen Vertreter der Gemeinde, sämtlicher Kindergärten, die Elternvertreter und die Ortsbeiräte....wir sind da ziemlich auf Granit gestossen
Das kenne ich.
Vor Jahren ist mein Sohn auf dem Weg zum Kindergarten innerhalb einer Woche 2x auf seinem Rad fast überfahren worden. Er durfte damals ja noch auf dem Gehweg fahren und ist an einer Ausfahrt direkt neben der Einrichtung jeweils, von aus dieser auf die Straße ausfahrenden Autos fast getroffen worden. Es war sehr knapp und auch den Autofahrern ist danach der Schock anzumerken gewesen. Sie haben sich alle sichtlich getroffen entschuldigt. Zusammen mit anderen Eltern wollte wir damals erreichen, dass ein Spiegel an der Ausfahrt installiert wird. Da führte kein Weg rein. Zum Schluss wurde uns gesagt, man habe ja in der Straße des Kindergartens Hinweisschilder (die bekannten" freiwillig 30Km/h wegen uns") aufgestellt. Hat zwar das Problem überhaupt nicht betroffen, aber was soll's...
Ich habe ihn seine restliche Kindergartenzeit zur Sicherheit vor der Ausfahrt schon anhalten lassen, aber die Uneinsichtigkeit und den Unwillen seitens unserer Stadtvertreter hat mich damals sehr irritiert.
 
Das kenne ich.
Vor Jahren ist mein Sohn auf dem Weg zum Kindergarten innerhalb einer Woche 2x auf seinem Rad fast überfahren worden. Er durfte damals ja noch auf dem Gehweg fahren und ist an einer Ausfahrt direkt neben der Einrichtung jeweils, von aus dieser auf die Straße ausfahrenden Autos fast getroffen worden. Es war sehr knapp und auch den Autofahrern ist danach der Schock anzumerken gewesen. Sie haben sich alle sichtlich getroffen entschuldigt. Zusammen mit anderen Eltern wollte wir damals erreichen, dass ein Spiegel an der Ausfahrt installiert wird. Da führte kein Weg rein. Zum Schluss wurde uns gesagt, man habe ja in der Straße des Kindergartens Hinweisschilder (die bekannten" freiwillig 30Km/h wegen uns") aufgestellt. Hat zwar das Problem überhaupt nicht betroffen, aber was soll's...
Ich habe ihn seine restliche Kindergartenzeit zur Sicherheit vor der Ausfahrt schon anhalten lassen, aber die Uneinsichtigkeit und den Unwillen seitens unserer Stadtvertreter hat mich damals sehr irritiert.
Es ist zum Wütend werden:
Hier gab es Beschlüsse, Gefahrendokumentationen, Eingaben. Die Diskussion wurde in Niederschriften festgehalten. Hilft am Ende nix wenn es eine Stelle gibt die es anders einordnet.

Aber gut so ist Kommunalpolitik: Mein Highlight der letzten Jahre: Es wird seit 5 Jahren gestritten ob es ein öffentliches Klo am Hobby-Beachvollyballfeld geben soll/darf/braucht etc.
 
.... auf dem Schulweg, Elterntaxi Porsche Cayenne kommt mir entgegen, macht 0 Anstalten irgendwie von der Mitte der Fahrbahn auszuweichen, an der Stelle passen nicht mal ansatzweise 2 Autos nebeneinander. Es waren vielleicht so 20-30cm Abstand zu meinem Lenker, der Typ war aber echt auf Krawall gebürstet und hat anscheinend nur darauf gewartet, dass ich mich mit ihm anlege, denn er ist direkt stehen geblieben bevor ich überhaupt das erste Mal "1.5 Meter" zu Ende gerufen......
Elterntaxis, SUV und Krawaller sind auch nicht mein Ding. Aber vor dem Streit eine Anmerkung:
Der Mindestabstand von 1,50 m gilt beim Überholen und nicht für Gegenverkehr. Gegenverkehr sieht der Radler und es gelten etwa ungeschriebene 1 m oder je nach Geschwindigkeiten noch weniger.
Soll nicht heißen, dass 30-40 cm OK waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Mindestabstand von 1,50 m gilt beim Überholen und nicht für Gegenverkehr. Gegenverkehr sieht der Radler und es gelten etwa ungeschriebene 1 m oder je nach Geschwindigkeiten noch weniger.
Soll nicht heißen, das 30-40 cm OK wären.
Gefährliches Halbwissen...
Da gibt es doch was eindeutiges ->
Bei einer Straßenenge, die das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.9 U 59/14) mit einem Mindestseitenabstand von weniger als einem Meter zwischen den Fahrzeugen definiert, müssen beide Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit auf Schritttempo reduzieren – notfalls anhalten - und sich verständigen, wer ausweicht und wer weiterfahren darf. Wenn die Fahrzeuge überhaupt nicht aneinander vorbeikommen, muss ein Fahrzeug zurücksetzen, bis dies möglich ist. Dies ergibt sich laut Gericht aus der in der Straßenverkehrsordnung normierten Rücksichtnahmepflicht.
Quelle: https://www.anwaltssuche.de/aws/Ausweichmanoever_strasse_eng.artikel
 
Gefährliches Halbwissen...
Da gibt es doch was eindeutiges ->
Bei einer Straßenenge, die das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.9 U 59/14) mit einem Mindestseitenabstand von weniger als einem Meter zwischen den Fahrzeugen definiert, müssen beide Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit auf Schritttempo reduzieren – notfalls anhalten - und sich verständigen, wer ausweicht und wer weiterfahren darf. Wenn die Fahrzeuge überhaupt nicht aneinander vorbeikommen, muss ein Fahrzeug zurücksetzen, bis dies möglich ist. Dies ergibt sich laut Gericht aus der in der Straßenverkehrsordnung normierten Rücksichtnahmepflicht.
Quelle: https://www.anwaltssuche.de/aws/Ausweichmanoever_strasse_eng.artikel
Wo ist das Halbwissen? Bei mir, kann sein, aber wo? Habe ich nicht sinngemäß dasselbe geschrieben, wie Du über das Urteil? 1 m oder weniger sind bei Gegenverkehr ggf. zulässig?
 
Wo ist das Halbwissen? Bei mir, kann sein, aber wo? Habe ich nicht sinngemäß dasselbe geschrieben, wie Du über das Urteil? 1 m oder weniger sind bei Gegenverkehr ggf. zulässig?
Wenn es sinngemäß ist...okay. Die 1m sind jedoch nicht "ungeschrieben" und unter 1m nicht "je nach Geschwindigkeit", sondern ganz eindeutig "Schrittgeschwindigkeit".
 
Wenn es sinngemäß ist...okay. Die 1m sind jedoch nicht "ungeschrieben" und unter 1m nicht "je nach Geschwindigkeit", sondern ganz eindeutig "Schrittgeschwindigkeit".
Gut. Mit ungeschrieben meine ich, dass es nicht gesetzlich ist. Ein Urteil ist natürlich auch geschrieben, zunächst einmal anlässlich eines Einzelfalls. OLG Hamm ist trotzdem sehr bedeutsam, will andere Richter auf vorherige Urteile schauen.
Praktisch sind die einzelnen Zentimeter aber doch ziemlich unwirksam in Ihrer Festlegung. Wer fährt mit ausgeklappten Zollstock herum? Theor. kann man per Laser messen, aber von wo bis wo? Und hat man mal irgendwie ein Abstandsmaß dargelegt, kann es heißen, Du wärst zu weit links gefahren oder machtest gerade einen Schlenker....oder der Wsgen fuhr doch ganz langsam.
Schwierig ist das. Man sollte sich nicht verbeißen.
 
Weil der Rennradhype-Faden geschlossen und hier in diesem Faden verwiesen wurde. Es passt so wunderbar zum Thema:
 

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