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Unterwegs mit dem Klassikerersatz

Hatte heute so viel Energie dass ich von ~10 bis 18h am Rad gesessen bin. (Mittagspause 2 Stunden).

Für ein Foto war in einer Pinkelpause zeit.

Für 8 Stunden am Rad sitzen hätte ich nicht die Ruhe. Da würde ich mich lieber drauf setzen und fahren. ;)
 
All Terra in seinem element
 

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In Deutschland zugelassener Mehari - das ist echt selten. Ich dachte immer, das ginge wegen mangelhafter Feuerfestigkeit nicht ....
 
Moin,

Ich hab mich gestern nach einer 60h+ Woche aus der Großstadt aufs Brandenburger Land verdrückt um bei Oma und Opa Kuchen zu essen.
Bei kuschligen 30*Grad ging es übers Brandenburger Radwegenetz durch Kiefernwälder in den hohen Fläming. Am Ende des Tages gab es viel Cola jnd frisches vom Grill :)

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In Deutschland zugelassener Mehari - das ist echt selten. Ich dachte immer, das ginge wegen mangelhafter Feuerfestigkeit nicht ....
In Deutschland bot Citroën den Méhari nicht an, da er keine Allgemeine Betriebserlaubnis erhielt. Die oft kolportierte Annahme, dass hierfür das ABS-ASA Material Typ: Cycolac / Stamylan verantwortlich war, stimmt insoweit nicht, als dass der TÜV Rheinland 1980 im Auftrag von Citroën, die erforderliche F1 Entflammbarkeitsprüfung sowie Splittersicherheit bescheinigte (Prüfung Nr. 957-016/80). Indes wurden in einem gesonderten Bericht u. a. die Stockhebel-Handbremse sowie die Scharfkantigkeit des Aschenbechers im aufgeklappten Zustand bemängelt, neben anderen Rügen bezgl. gefährdender Fahrzeugteile, die beim 2CV Jahrzehnte zuvor kein Problem darstellten. Per Einzelabnahme konnten die Fahrzeuge aber zugelassen werden.
 
Ich könnte mir vorstellen, daß man heute ein Fahrzeug, was in einem EU Land eine allg. Betriebserlaubnis und eine gültige techn. Abnahme hat, problemlos bzw. -ärmer importieren und zulassen kann, ohne noch mal eine Einzelabnahme machen zu müssen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Nee ist nicht so. Bei älteren Fahrzeugen (wie hier der Mehari) ist die Betriebserlaubnis (ABE) rein national.
Da gab es noch keine EU-Harmonisierungen. Da geht es nur über eine Vollabnahme (§21 StVZO).

Bei neueren Fahrzeugen (ab Mitte der 90er) haben Fahrzeuge eine EG-Typgenehmigung (COC-Papier) und da ist es so, dass die Zulassung innerhalb der EU sehr vereinfacht möglich ist (i.d.R. nur eine HU nach §29 StVZO).

Deshalb mein Einwand. Bei nem alten Fahrzeug gilt Bestandsrecht auf Zeitpunkt der Erstzulassung.
Da spielen nachträgliche Gesetzesänderungen (wie z.B. EU-Gesetze) keine Rolle.
 
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