Ich habe Antwort von dem Händler auf meine Reklamation erhalten: Die würden die Kosten des Abschleifens bis zu EUR 100 hier vor Ort übernehmen und mir einen Warengutschein über EUR 50 geben. Ich hatte angeboten, dass Fahrrad bei einer Werkstatt vor Ort zur Reparatur zu geben und um Vorschlag für einen Preisnachlass gebeten. Eine begrenzte Kostenzusage (ich habe keine Ahnung wie teuer das wird) und einen Gutschein über EUR 50 finde ich nicht sehr entgegenkommend, wenn man bedenkt, dass ich EUR 5.700 gezahlt habe und dafür nicht das Bike bekommen habe, was wir vereinbart haben.
Ich könnte darauf bestehen, ein Fahrrad ohne gekürzten Gabelschaft zu bekommen, quasi Nachlieferung, weil die Kürzung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Mir widerstrebt es auch, den Händler quasi "davonkommen" zu lassen und ihn für das Verhalten fast noch zu "belohnen". Andererseits binde ich mir weitere Probleme an den Hals (das geht dann von meiner Arbeits- oder Freizeit ab) und ich habe keine Ahnung, wann ich ein Fahrrad habe, das fahrtauglich ist und über den Spacerturm verfügt.
Ich habe vor ca. 18 Monaten mit dem Biken angefangen, bin ca. 9.000 Km gefahren. Mein Rücken hat ca. 1 Jahr gebraucht, um sich an die gestreckte Position des Canyon Grail AL zu gewöhnen und 200 Km Touren zu fahren. Das Canyon Grail hat ein sportliches S/R Verhältnis, glaube 1,43, also kann ich diese Position lange halten. Andererseits habe ich keine Ahnung, ob die Rückenstreckung des gekürzten Gabelschaftes des SLT noch krasser ist und ich sie über 150-200 Km aushalte. Das zeigt sich nicht, wenn ich mich mal kurz draufsetze. Ich will zwar sportlich fahren, also kommt mir eine Kürzung entgegen, aber ich habe keine Ahnung, ob die Kürzung zu sportlich für mich und meinen Fortschritt ist. Ist sie zu sportlich, habe ich von dem teuren Bike gar nichts.
Was würdet ihr machen?