Die Haarspalterei zwischen Hirntod und Tod ist der Unterschied zwischen Leben und Tod.
Noch einmal: der Hirntod ist eine gesellschaftliche Übereinkunft, keine wissenschaftliche Tatsache!
Dazu gibt es auch neue Fachliteratur von Robert Truog, Anästhesieprofessor und Direktor der Harvard Medical School, also jener Instutition, die 1968 den Hirntod als Tod des Menschen inthronisiert hat.
Truog selbst distanziert sich von der Dead-Donor-Rule, nachdem herauskam, daß der Organismus nach der Hirntoddiagnose eben nicht zusammenbricht und der als tot diagnostizierte Patient beatmet über Jahre hinaus weiterleben kann (in einem dokumentierten Fall sogar 14!!! Jahre). Das zeigt sich auch in den Fällen, in denen schwangere Hirntote ein lebendes Kind austragen konnten.
Nicht umsonst sprechen sie mittlerweile von „justified killing“, also gerechtfertigtem Töten, um an lebendfrische Organe zu kommen.
Immer wieder tauchen Fälle auf, in denen für hirntot diagnostizierte Patienten wieder ins Leben zurückkamen. Siehe auch Jan Kerkhoff, Trenton Mc Kinley u.a.
Ein solcher Fall ist auch Jahi McMath. Nach Aussage des renommierten Neurologen Alan Shewmon zeigte sie Monate nach dem diagnostizierten Hirntod Reaktionen, die mit einem Hirntod nicht vereinbar waren. Dieser Fall war Anlass für die internationale Konferenz der Harvard Medical School of Bioethics im April 2018.
Diese Konferenz wäre wohl kaum gehalten worden, wenn der Hirntod eindeutig den Tod bedeuten würde.
https://initiative-kao.de/harvard-bioethik-konferenz-2018-den-tod-definieren/
Siehe auch diesen Fall:
Erschreckend auch, wie viele Hirntoddiagnosen sich als falsch herausstellen. Nachforschungen nennen Zahlen von 30%.
Interessant ist auch ein Fall, bei dem für eine hirntote Schwangere eine Betreuung verlangt worden war.
Zuerst wurde dies abgeschmettert, weil eine Tote keine Betreuung mehr bräuchte.
Dann aber wurde dem Verlangen nachgegeben.
Mit einer interessanten Begründung:
„
Bemerkenswert ist, worauf der Münchener Kommentar zurecht hinweist, dass auch das Transplantationsgesetz (...) keine allgemeine Definition des Todes des Menschen enthält. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG bestimmt, dass die Entnahme von Organen zulässig ist, wenn „der Tod des Organoder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“. Die eigentliche Zulässigkeitsvoraussetzung für die Organentnahme ist also „der Tod“. Eine Definition des Todes findet sich jedoch an keiner Stelle des Gesetzes.“
Weiter im Text:
„
Ob die von der BÄK aufgestellte Behauptung schlüssig ist, kann hier nicht nachvollzogen werden, weil die erforderliche Begründung fehlt. Ferner kann eine Richtlinie der BÄK, die neben einer unbegründeten Behauptung ausschließlich Regelungen für die Hirntodfeststellung in Zusammenhang mit Organtransplantationen enthält, keine Allgemeinverbindlichkeit für alle Lebensbereiche beanspruchen. Sie ist auch als Äußerung einer privatrechtlich organisierten Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern keine Institution, die den Gerichten bindende Vorgaben machen könnte.“
https://www.gesetze-bayern.de/Conte...N-44283?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Noch einmal: nicht einmal die Bundesärztekammer gibt eine allgemeinverbindliche Definition darüber ab, was der Tod ist.
Sie definiert den Tod nicht und maßt sich doch an, den Hirntod als Tod des Menschen zu deklarieren.
Armseliger geht’s nun wirklich nicht!
Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, sich ausschlachten zu lassen wie ein Schwein am Haken.
Mir ist daran nichts gelegen.