Aber die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist da ziemlich eindeutig.
Wie weit der Radweg von der Fahrbahn entfernt ist, spielt demnach überhaupt keine Rolle.
Entscheidend ist, ob der Radweg zur Strasse gehört.
Die VwV-StVO ist, wie der Name schon sagt, eine Verwaltungsvorschrift - also Arbeitsanweisung für die Verwaltung. Sie ist kein geltendes Recht im Sinne der unmittelbaren Wirksamkeit gegenüber dem Bürger und damit von diesem auch nicht zu beachten. Sie ist in ihrem Regelgehalt auch nicht direkt einklagbar.
Alle dort enthaltenen Ausführungen zu Radwegen muss ein PKW-/LKW-Fahrer daher weder kennen noch beachten. Wenn's knallt, kannst Du Dich gegenüber dem KFZ'ler also nicht auf die VwV berufen.
Der Hinweis ist (in seiner ganzen schönen Banalität) ja nicht falsch
Aber was ich mich bei dem Hinweis, der ja auch gerne von der Polizei kommt, immer Frage:
a) Wer macht sowas? Also wer fährt mit dem Rad auf eine Kreuzung zu, sieht einen rechts blinkenden LKW und fährt einfach durch, weil er denkt "Hey, ich hab Vorfahrt, dem werde ichs zeigen! YOLO!"
Die wenigsten "denken" sich überhaupt etwas sondern fahren einfach dort entlang, weil es Vorschrift ist und man auf Radwegen sicher ist (wird einem ja von Kindesbeinen an eingeimpft). Mach' mal 'ne Umfrage unter den normalen Fahrradnutzern, in wie weit sie sich mit der "Funktion" des Sysems "fließender Verkehr" auseinander setzen - Du wirst erschrocken sein, welche naiven Antworten da kommen. Bis hin zu so Aussagen, die ich selbst schon gehört habe: "Wieso? War doch frei." von 'ner Mutter mit selbst radelndem kleinen Kind dabei, nach dem Queren einer Kreuzung über 'ne rote Ampel.
b) Wer macht sowas in vergleichbaren Situationen, wenn er nicht auf dem Rad sondern z.B. im Auto sitzt? "Der sieht mich nicht, aber hey, ich hab Vorfahrt!!"
Der pflichtbewusste Autofahrer deutsche hupt aggressiv und gibt Gas.
c) Wie sinnvoll ist so ein Hinweis, wenn man sich anguckt, wer regelmäßig von LKW über den Haufen gefahren - äh: übersehen wird, nämlich Kinder und ältere Menschen? Sozusagen die besonders Schwachen unter den schwächeren Verkehrsteilnehmern.
Der Hinweis ist letztlich lebensrettend, wenn er zusammen mit der Kenntnis
Wenn Du den Fahrer nicht klar und deutlich durch die (Seiten)Scheiben oder den Rückspiegel (großen Hauptspiegel) sehen kannst, kann er Dich auch nicht sehen! gegeben wird.
Die deutsche Radverkehrserziehung beschränkt sich aber lediglich darauf, dass man mit den Füßen auf den Boden kommen muss, artig das Pfötchen raushalten muss (und dann einfach abbiegen kann ohne zu gucken), und auf dem Radweg fahren muss. Das ganze meist auch nur als "Druidenwissen" von Eltern, die selbst keine Leuchten auf dem Rad sind, mündlich an die Kinder weitergereicht.
Ich mach das so und habe es hier auch schon geschrieben.
Allerdings nicht so wie Du es verstanden hast.
Genau aus diesem Grund mache ich das.
Ich lasse solche Situationen weitestgehend eskalieren.
Du Held! Kämpfen für die gute Sache, sich für die Allgemeinheit aufopfern.
Gibt es Kenntnisse darüber, wie viele andere Radfahrer schon gerettet wurden, weil der von Dir "erzogene" KFZ'ler dadurch mehr aufgepasst hat?
Im Ernst: Das mag zum Ausleben eigener Egoismen reichen. Der Sache an sich dient es aber keinesfalls. Ein solches Vorgehen kann nicht als allgemeine Regel für Radfahrende empfohlen werden - ganz abgesehen von der Meinungsbildung über "die Radfahrer" bei den auf diese weise "belehrten" KFZ'ler. Du glaubst ja nicht ernsthaft, dass diese sich dann mit schlechtem Gewissen schämend hinter dem Lenkrad verstecken und sich über ihr Fehlverhalten Gedanken machen.
Darum muss das
Prinzip Radweg abgeschafft werden.
Und gegen was ersetzt werden?
(Jetzt bitte keine egoistische "Ich-als-RR'ler"-Antwort. Die Alternativ-Lösung muss für die anderen 99% der Radfahrenden -kleine Kinder, Hausfrauen, Mütter, Rentner, Lastenradler, Büro-Volk, etc.- auch funktionieren. Und sie sollte den innerörtlichen Verkehrsfluss nicht endgültig zum Erliegen bringen.)