• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn Ihr mich also provoziert und mich einen Deppen nennt, ist es okay, wenn Euch eine einschenke?!

Provokation = Reaktion?!
 
Letztlich scheint es aber eine Reaktion auf eine Aktion (Missachtung der Benutzung des Radweges) gewesen zu sein.
Und genau an dem Punkt sind wir dann beim Vorsatz.
Das Überholmanöver des LKW Fahrers hätte demnach nur dazu gedient den Radfahrer zu gefährden.
Also nix mit, "Hab ich nicht gesehen" oder "Situation falsch eingeschätzt" oder "Toter Winkel".
Ne, volle Absicht.
 
Wenn Ihr mich also provoziert und mich einen Deppen nennt, ist es okay, wenn Euch eine einschenke?!

Provokation = Reaktion?!

Es ist ein Unterschied, ob man jemandem den Spiegel vorhält und einem offensichtliches Fehlverhalten aufzeigt oder jemanden grundlos beleidigt.
Bei ersterem kann es u.U. sogar zu Selbstreflexion führen.
 
Mir ging es gestern umgekehrt.
Ich war zu fuss auf dem Gehweg, worauf ein Auto so parkte, dass man nur über den Radweg vorbei konnte.
Ich schaute ob Rad kam und ging dann links am PKW auf dem Radweg vorbei als kurz danach eine ältere Frau auf'm Rad mit Klingelkonzert mich aus dem Weg klingeln wollte und mit wütentendem Geschnaufe an mir vorbei fuhr.
Ich dachte nur, ob sie nicht sieht, dass da ein Auto parkt. Manche Leute pochen auch nur auf ihr Recht, statt mal locker zu bleiben.
 
Und genau an dem Punkt sind wir dann beim Vorsatz.
Das Überholmanöver des LKW Fahrers hätte demnach nur dazu gedient den Radfahrer zu gefährden.
Also nix mit, "Hab ich nicht gesehen" oder "Situation falsch eingeschätzt" oder "Toter Winkel".
Ne, volle Absicht.

Ich gehe nach der Schilderung von @Ma Rt In ebenfalls davon aus, dass die Aktion des LKW Fahrers nur dazu gedient hat, den Radfahrer zu gefährden und den Frust rauszulassen.

Selbst wenn der TE hier einen vorhandenen und benutzungspflichtigen (!) Radweg nicht benutzt hat, gibt es einem anderen Verkehrsteilnehmer noch lange nicht das Recht sich in Selbstjustiz zu üben. - Nur weil auf der Autobahn jemand grundlos über Kilometer stur auf der mittleren Spur unterwegs ist, habe ich ja auch nicht das Recht ihn rechts zu überholen. ;)
 
Die Frage nach dem Radweg dient einzig der Einschätzung, ob der LKW-Fahrer durch eine Aktion von Dir provoziert wurde, oder vollkommen anlasslos versucht hat, Dich aus dem Weg zu hupen. Wie schon hier bemerkt, wird oft auf einen nicht vorhandenen Radweg verwiesen.

Wer einen LKW fährt hat sich nicht provozieren zu lassen. Genauso wie jeder andere der am Straßenverkehr teil nimmt.

Ob ein Radweg wirklich benutzt werden muss (angeordnet per Schild, Nutzung überhaupt möglich und zumutbar) kann von einem Kraftfahrzeug aus niemand sicher beurteilen.

Schon seltsam, wenn Radfahrer sich ähnlich falsch verhalten, indem sie wild klingelnd in eine Gruppe Fußgänger rasen und erwarten die springen schon zu Seite, dann fragt niemand ob das ganze evt. auf einem reinen Radweg war.
 
Die Versicherung wird einem was husten, wenn man mit Pipi in den Augen einen Einbruchsdiebstahl meldet und sich herausstellt, dass man grob fahrlässig nicht abgeschlossen hat.

.

Ob die Haustür offen war oder nicht, spielt aber bei der strafrechtlichen Betrachtung des Einbruchs keine Rolle. Einbruch bleibt Einbruch. Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung. Und Nötigung bleibt eben Nötigung. Gleich, was im Vorfeld statt fand.

Daher auch meine recht provokante Frage, ob es in Ordnung ist, Jemanden eine einzuschenken, wenn derjenige vorher mit einer Beleidigung provoziert hat.

Muss man ja sonst auch Autos mutwillig beschädigen dürfen, wenn die den Radweg zuparken. Wären ja selbst dran Schuld. Und die strafrechtliche Sachbeschädigung nach StGB wäre dann auf jeden Fall unter Beachtung der vorherigen Ordnungswidrigkeit nach StVO aufzuwiegen? Wohl kaum!

Dafür haben wir Ordnungsbehörden. Wenn ein LKW- oder PKW-Fahrer der Meinung ist, dass ein Radfahrer ordnungswidrig die Straße nutzt, steht es ihm frei bei o. g. Behörde Anzeige zu erstatten. Wir leben nicht im wilden Westen, wo der LKW-/PKW-Fahrer sich selbst zum Ordnungshüter erheben kann.
 
Ooooo
Jetzt reicht aber irgendwann

Könnt ihr nicht zu Facebook gehen :D
 
Wer einen LKW fährt hat sich nicht provozieren zu lassen.
Das sehe ich genau so, ist im vorliegenden Fall aber scheinbar passiert.
Ob ein Radweg wirklich benutzt werden muss (angeordnet per Schild, Nutzung überhaupt möglich und zumutbar) kann von einem Kraftfahrzeug aus niemand sicher beurteilen.
Ich bin oft in meinem Rennradrevier mit einem LKW unterwegs. Dort kenne ich jeden (!) Radweg und weiß absolut sicher, ob der benutzungspflichtig und zumutbar, oder unzumutbar ist. Dein Pauschalurteil, dass ein solches Urteil vom KFZ aus nicht abgegeben kann ist hiermit widerlegt.
 
Ich bin oft in meinem Rennradrevier mit einem LKW unterwegs. Dort kenne ich jeden (!) Radweg und weiß absolut sicher, ob der benutzungspflichtig und zumutbar, oder unzumutbar ist. Dein Pauschalurteil, dass ein solches Urteil vom KFZ aus nicht abgegeben kann ist hiermit widerlegt.

Und rechtfertigt dieses Wissen dann irgendwelche Erziehungsmaßnahmen, wenn Du einen Radfahrer triffst, der diese von Dir bekannten, benutzungspflichtigen und intakten Radwege nicht benutzt?
 
Und rechtfertigt dieses Wissen dann irgendwelche Erziehungsmaßnahmen, wenn Du einen Radfahrer triffst, der diese von Dir bekannten, benutzungspflichtigen und intakten Radwege nicht benutzt?
Nein, tut es nicht, aber ich glaube die meisten wollen dir nur sagen, dass sowas halt mal passiert, wenn man andere vielleicht bewusst provoziert. Beide Parteien haben hier anscheinend einen Fehler gemacht. Der Fehler vom LKW Fahrer ist natürlich deutlich gefährlicher, aber wenn man sich selbst nicht an die Regeln hält, sollte man nicht so rumschreien wie du...
Ganz einfache Frage wäre es zu dieser Situation gekommen, wenn du den benutzungspflichtigen Radweg genutzt hättest?
 
Und rechtfertigt dieses Wissen dann irgendwelche Erziehungsmaßnahmen?
Wie oft willst Du es eigentlich noch lesen? In dieser Diskussion hat bisher niemand den LKW-Fahrer derart in Schutz genommen, dass dessen Handeln für "gut" befunden wurde. Es wurde von allen Beteiligten ausnahmslos als "falsch" gewertet.
Du bist es, der nicht erkennen will, dass das Vorkommnis auch auf Dein eigenes Handeln zurückzuführen ist.

Im Übrigen liegst Du mit Deiner Ansicht zum Einbruch falsch. Ein "Einbruch" liegt nur vor, wenn der Einbrecher ein Hindernis (z.B. verschlossene Türe) überwinden muss. Steht die Haustüre offen, wird aus dem vermeintlichen "Einbruch" ein einfacher Diebstahl. Das ist zwar ebenso verwerflich und keinesfalls tolerabel, aber Deine Versicherung, bei der Du Dich gegen "Einbruch" versichert hast, wird Dir im Falle eines einfachen Diebstahls was husten.
 
Der Vergleich mit dem Einbruch/Diebstahl hinkt. Denn was die Versicherung dazu sagt, ist völlig egal.
Entscheidend ist, was der Gesetzgeber dazu sagt. Und wenn der Einbrecher/Dieb die Tür offen vorfindet begeht er in jedem Fall eine Straftat, wenn er in das Haus alleine schon eindringt (Hausfriedensbruch) und wenn er klaut erst recht (Diebstahl). Dass das dann kein Einbruch im eigentlichen Sinne ist, ist völlig unerheblich. Seit wann sind die Versicherungen maßgeblich, wenn es darum geht zu beurteilen, ob sich jemand strafrechtlich verhält.

Der LKW-Fahrer hat in jedem Fall ein grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt - und zwar anscheinend absichtlich.
Nichtsdestotrotz hat sich hier auch der Radfahrer wissentlich falsch verhalten.

Bußgeld müssten beide auferlegt bekommen.

Um zur Versicherung zurückzukommen: Eine Teilschuld hätte dem Radler in jedem Fall zugesprochen werden müssen, falls es zu einem Schadensfall gekommen wäre.
 
[...]Dort kenne ich jeden (!) Radweg und weiß absolut sicher, ob der benutzungspflichtig und zumutbar, oder unzumutbar ist. Dein Pauschalurteil, dass ein solches Urteil vom KFZ aus nicht abgegeben kann ist hiermit widerlegt.

Ist aber schon ein bisschen polemisch: Absolut sicher kannst du doch gar nicht wissen, ob da nicht zerbrochene Bierflaschen oder (gerade jetzt) reifenschlitzender Split liegt, der für Unzumutbarkeit sorgt, oder?

[...]aber wenn man sich selbst nicht an die Regeln hält, sollte man nicht so rumschreien wie du...

Stimmt, er soll gefälligst die Bedrohung seines Lebens ohne Murren hinnehmen, schließlich hat er dabei ja eine Ordnungswidrigkeit begonnen. :rolleyes:

Ganz einfache Frage wäre es zu dieser Situation gekommen, wenn du den benutzungspflichtigen Radweg genutzt hättest?

"Aba Frau Salesch, watt hätte ick denn machen soll'n? Die Situation, in der ick Frau Hildegart Schnakenwurst über den Haufen geschossen hab', wär janich passiert, wenn die einfach zu Hause jeblieb'n wär. UND DIE CHANTAL HAB ICK OCH NICH JESCHLAGEN, WA!" :rolleyes:
 
Was willst du mir jetzt damit sagen?

Hast du meinen Post eigentlich überhaupt richtig gelesen?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten