Deshalb hatte ich ja auf die hierzu vorliegenden Urteile hingewiesen. Du hast aber natürlich recht; die Absicht ist der eigentliche Schlüssel.
Entscheidend ist immer die Gesamtschau der Verkaufsaktivitäten. Das BGH hat hierzu klare Leitlinien veröffentlicht. Entspr. diesen handelt gewerblich, wer
- viele Produkte gleichzeitig verkauft. Kritisch wird es vor allem, wenn das über einen langen Zeitraum (anstatt nur einmalig) vorkommt. Der BGH hatte beispielsweise 66 Bewertungen als Verkäufer innerhalb von 9 Monaten als gewerblich eingeschätzt.
- viele gleichartige Artikel zur selben Zeit verkauft. Das LG Frankfurt hatte beschlossen, dass schon der Verkauf von 10 Markenartikeln nicht mehr als privater Gelegenheitsverkauf gelten könne ( Az.:2/03 O 192/07 vom 08.10.2007).
- Artikel verkauft werden, welche man selbst erst kurz vorher angeschafft hat.
- einen Gewerbeschein besitzt
Eine kurze Internet-Recherche ohne die API von
eBay zu benutzen, zeigt, daß er schon so einige unlautere Verkaufsaktivitäten hinter sich hat.
Bei Facebook bietet er aktuell 15 Räder an. Bei den Kleinanzeigen lassen sich auch noch über Google zurückliegende Verkäufe sehr leicht ausmachen. Das Ganze hat also System.
Prust.

Da wird Dir als Gewerblichem mit derart negativem Einschlag und nach der heutigen Vorstellung garantiert Niemand so schnell eine sinnvolle Antwort geben. Das Kind ist für Dich erstmal in den Brunnen gefallen. Und wenn Du in einem halben Jahr erneut mit Wertanfragen auftauchen solltest, werden unsere Trüffelschweine auch sehr schnell erschnüffelt haben, daß Du gewerblicher Verkäufer bist, der vom Forum nur absaugen will. Darauf reagieren die Jungs und Mädels hier sehr sensibel bis zornig. Und das ist auch gut so.
