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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Na,
einmal im Bürgerkäfig (Auto) hatte ich da einen Motorradfahrer, der so direkt vor meiner Nase in den Kreisverkehr reingefahren ist. Als er dann 2m gefahren war, hat er so einen Schock bekommen, daß er die Maschine gleich weggeschmissen hat. Der sagte nachher nur noch, daß er einfach nicht damit gerechnet hatte, daß ich da mit dem Auto überhaupt noch um die Kurve rumkommen würde... :confused:
Von daher meine Annahme, daß die sich wohl beim Reinfahren denken, daß ich eh rausfahre, weil es vom Tempo sonst nicht paßt.
 
Ja gut, aber das war eben sein Fehler.

Sein Handeln im Straßenverkehr auf irgendwelche Annahmen beruhen zu lassen, ist nicht gerade die Klügste Idee und geht mitunter schief.

Ich vergewissere mich jedenfalls vorher zu hundert Prozent, ob derjenige rausfährt oder drinbleibt, vom Blinken mal ganz abgesehen. Alles andere ist Spekulation und kann böse wehtun :)

Ich achte in letzter Zeit jedenfalls darauf, mehr in der Mitte des Kreisverkehrs zu fahren. Vielleicht suggeriert das reinziehen in die innerste Linie diesen "der wird rausfahren" -Gedanken.
 
Für mich liegt eine Behinderung vor, wenn der Verursacher mit seinem Verhalten mindestens billigend in Kauf nimmt, dass er über das notwendige Maß hinaus (also ohne objektiv nachvollziehbare Rechtfertigung) andere ausbremst...im wahrsten Sinne des Wortes

Da bin ich uneingeschränkt der selben Meinung wie Du.

Welche (wirklich) objektive Rechtfertigung würdest Du für das Nebeneinanderfahren (rechtl. noch nicht einmal verkehrstüchtiger Fahrräder, die eigentlich nix auf der Straße verloren haben!!!!! das sollten wir immer bedenken) anführen?

Mir fällt keine wirklich tragbare Rechtfertigung ein.

Dass Dir keine tragbare Rechtfertigung einfällt, heisst nicht, dass es die nicht gibt. Auf die üblicherweise fehlenden Beleuchtungseinrichtungen bei RR will ich hier mal nicht eingehen, denn das Problem wäre das selbe, wenn alle Rennräder StVZo-konform ausgerüstet wären. Die Häufung von Ausrufezeichen macht Dein Argument auch nicht Eindrucksvoller.
Die Rechtfertigung oder auch das Recht der Radfahrer zu zweit nebeneinander zu fahren ergibt sich aus den genormten Fahrspurbreiten der verschiedenen Straßenklassen. Ein Radfahrer auf einer zweispurigen Straße mit einer Fahrbahn je Richtung und einer Fahrbahnbreite von beispielsweise 2 x 2,75 m kann mit einem mehrspurigen Fahrzeug unter Einhaltung der Mindestabstände auf einer Fahrspur dieser Straße definitiv nicht überholt werden. In dieser Situation ist es für den nachfolgenden Verkehr objektiv unerheblich, ob ein einzelner Radfahrer, oder zwei nebeneinander fahren. Überholt werden kann nur, unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn und ohne Gegenverkehr. Die objektive Behinderung des nachfolgenden Verkehrs geht nicht über das Maß eines einzelnen Radfahrers und damit auch nicht über das notwendige Maß hinaus. Runbecker hatte dazu ja bereits Zahlenbeispiele genannt.

Vergiss dabei nicht, das es in der Praxis fast keinen Unterschied macht, ob man in Einer- oder Zweierreihe fährt: 0,50 m Abstand zum Fahrbahnrand (ist eigentlich zu wenig, 1 m wird ja schon beim passieren von parkenden Autos vom Radfahrer gefordert), 0,50 m eigene Breite, 1,50 m geforderter Abstand beim Überholen sind zusammen mindestens 2,50 m. Bei Fahrbahnbreiten von 2,75 bis 3,75 m je Richtung braucht jeder PKW die Gegenfahrbahn zum Überholen. Und da ist es völlig egal, ob nur ein Radfahrer oder zwei nebeneinander fahren.

Selbstverständlich muss ein langsamer Verkehrsteilnehmer (Trecker, selbstfahrender Bagger, Radfahrerverband, einzelner Radfahrer) dem nachfolgenden Verkehr von Zeit zu Zeit die Gelegenheit geben, zu überholen.
Radgruppen, die die Formation "Wolke" bilden, halte auch ich nicht für Verkehrstauglich. Die sollte man nochmal zum Übungsplatz schicken.

Das Problem manches KFZ-Lenkers ist, dass ihm dieser Zusammenhang zwischen Fahrbahnbreite und Überholmöglichkeit oftmals nicht geläufig ist. Ein Radfahrer hat in dessen Wahrnehmung eine bedingungslos überholbare "Randerscheinung" und keinesfalls ein Verkehrsteilnehmer zu sein. Wie gering die allgemeine Kenntnis der Verkehrsregeln im Bezug auf nichtmotorisierten Verkehr ist, erkennt man auch daran, dass im Rahmen radtouristischer Veranstaltungen sogar von Behörden versucht wird, Radfahrern das Recht auf Bildung eines geschlossenen Verbandes nach §27 StVO wegzunehmen. Die offizielle, von Gerichten dann regelmäßig gerügte Begründung für diesen Rechtsbruch ist dann immer die "Unkenntnis der allgemeinen Verkehrsteilnehmer im Umgang mit geschlossenen Verbänden". Ein Kölner Verwaltungsbeamter hatte das im Rahmen einer Genehmigungsanfrage mal sehr schön auf den Punkt gebracht: "Dä kölsche Autofahrer em alljemeinen iss esu doof, dä kann met enem jeschlossene Verband nit ömjonn."

Sorry, aber ich bin echt der Meinung, dass einige hier lieber mal I. Kant statt der TOUR studieren sollten.
Gemeinsam kommen wir doch alle am Besten voran, also müssen auch alle Rücksicht auf alle nehmen.
Niemals hat eine einzelne Gruppe grds. Vorrang vor allen anderen (was hier aber zu viele für sich beanspruchen).
Und leider gibt es in ALLEN Gruppen immer diese Idioten, gegen die man nichts machen kann....leider auch bei uns.

Da will ich Dir wiederum gerne zustimmen.
 
Nicht blinken, weil das Relaisgeräusch nervt? Ich glaub es hackt!!! :eek:

hast Du den rest auch gelesen??? Wenn er vor der roten Ampel in der Schlange steht! Lies auch mal Post #2406 ... erst lesen, dann blöd meckern...

vielleicht solltest Du Dir Deine Signatur mal zu Herzen nehmen ;)
 
Zitat von KaRPe:
Welche (wirklich) objektive Rechtfertigung würdest Du für das Nebeneinanderfahren (rechtl. noch nicht einmal verkehrstüchtiger Fahrräder, die eigentlich nix auf der Straße verloren haben!!!!! das sollten wir immer bedenken) anführen?

Mir fällt keine wirklich tragbare Rechtfertigung ein.​
Dass Dir keine tragbare Rechtfertigung einfällt, heisst nicht, dass es die nicht gibt. Auf die üblicherweise fehlenden Beleuchtungseinrichtungen bei RR will ich hier mal nicht eingehen, denn das Problem wäre das selbe, wenn alle Rennräder StVZo-konform ausgerüstet wären. Die Häufung von Ausrufezeichen macht Dein Argument auch nicht Eindrucksvoller.
Die Rechtfertigung oder auch das Recht der Radfahrer zu zweit nebeneinander zu fahren ergibt sich aus den genormten Fahrspurbreiten der verschiedenen Straßenklassen. Ein Radfahrer auf einer zweispurigen Straße mit einer Fahrbahn je Richtung und einer Fahrbahnbreite von beispielsweise 2 x 2,75 m kann mit einem mehrspurigen Fahrzeug unter Einhaltung der Mindestabstände auf einer Fahrspur dieser Straße definitiv nicht überholt werden. In dieser Situation ist es für den nachfolgenden Verkehr objektiv unerheblich, ob ein einzelner Radfahrer, oder zwei nebeneinander fahren. Überholt werden kann nur, unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn und ohne Gegenverkehr. Die objektive Behinderung des nachfolgenden Verkehrs geht nicht über das Maß eines einzelnen Radfahrers und damit auch nicht über das notwendige Maß hinaus. Runbecker hatte dazu ja bereits Zahlenbeispiele genannt.

Moment, die objektive Rechtfertigung für die mögliche ungerechtfertigte Behinderung soll sein, dass der Behinderte sowieso schon behindert ist (hört sich irgendwie gemein an:D )?

Okay, eine 2,75-m-Spur, eine Spur pro Fahrtrichtung:
Erster Radler lässt den obligatorischen Meter zum Rand und hat einen Eigenbreite von 50cm (1,5m), dann eine Lücke von 50 cm und der zweite Radler mit 50 cm Breite, die beiden nehmen also eine Breite von 2,5 m ein.
2,5 m zzgl. 1,5 m Mindestabstand beim Überholen macht 4 m.
Zzgl. ein Auto mit heutzutage oft 2,0 m Breite (Spurbreite etwas geringer), macht dann alles zusammen 6 m (also mehr als beide Fahrspuren zusammen).
Das 2m-Auto kann unter Einhaltung des gewünschten 1,5m-Abstandes also nur noch direkt an/in der Grasanabe der Gegenfahrbahn rechtlich sauber überholen.
Der FIAT Uno hat dagegen wohl keine Probleme ;), ein durchnschnittlicher 7,5 Tonner/ein Bus/ ein großes SUV kann hier nicht mehr überholen.
Und gerade diese großen Fzg sollten uns aufgrund der mitgeführten Windwand doch erst recht mit großem Abstand überholen.

Und schon kippt das 2,75-m-Spur-Konstrukt und damit die gesamte Rechtfertigung.
Okay, wenn wir jetzt vielleicht eine 4-m-Spur nehmen funktioniert diese Argumentation schon fast wieder, aber auch dann nicht gegenüber allen KFZ-Klassen (es gibt ja auch noch KRad / Roller....und ganz ehrlich: Wir Radler führen keine Maßbänder mit und prüfen auf welcher Straßenbreite wir uns wie verhalten, oder?(vorsichtig, etwas überspitzt).
Verzeih mir bitte den sarkastischen Unterton, aber mit diesem Spurbreitemodell, welches immer wieder hier im Forum hoch und runtergebetet wird, wird m. E. lediglich ein realitätsferner Optimalzustand zur Rechtfertigung des eigenen (Fehl-)Verhaltens konstruiert, der m.E. weit davon entfernt ist allgemeingültig zu sein.

Und in diesem Themenkomplex "Rechte und Pflichten von uns und anderen" dürfen wir einfach nicht außer Acht lassen, dass wir mit Rädern im Verkehr unterwegs sind, die dort rechtlich nichts zu suchen haben. Völlig unabhängig, was wir von einigen Rechtsgrundlagen sachlich halten, Sie sind nunmal verbindliches Recht und keine Diskussionsgrundlagen.
Wir können nicht immer auf Basis irgendwelcher Gesetze (zum Teil auch noch falsch interpretiert) alle anderen in die Plficht nehmen, während wir selber oft über das Gesetz hinaus agieren, um mehr geht es mir hier eigentlich nicht.
Lass mich platt fragen: "Darf sich die Sau über den Eber beschweren, weil er im Matsch wühlt?"

Selbstverständlich muss ein langsamer Verkehrsteilnehmer (Trecker, selbstfahrender Bagger, Radfahrerverband, einzelner Radfahrer) dem nachfolgenden Verkehr von Zeit zu Zeit die Gelegenheit geben, zu überholen.
Radgruppen, die die Formation "Wolke" bilden, halte auch ich nicht für Verkehrstauglich. Die sollte man nochmal zum Übungsplatz schicken.

Ja, 100% Zustimmung.
Und versteh mich bitte nicht falsch, ich bin ausdrücklich nicht der Meinung, dass KFZ niemals für Radler bremsen müssen, Radler sind vollwertig zu akzeptierende Verkehrsteilnehmer.
Wenn ich als KFZ-Führer auf eine Gruppe auflaufe, die Zweierreihe fährt, ist es für mich okay, dass ich abbremse (und mir ist tagsüber auch egal, ob die Katzenaugen haben), die Ihren Verband ggf. in eine Einerreihe auflösen und ich dann ordentlich überholen kann, oder ich in angemessenem Umfang dahinter warte bis der Gegenverkehr ein ordentliches Überholen zulässt......das ist gemeinsames Vorrankommen (ich bin aber auch ein Warmduscher, ich bremse auch für Hunde, Kinder, Senioren, Autos etc :-) )

Nur leider gibt es auch jene, die stur und rücksichtlos in Ihrer Formation weiterfahren und darauf pfeifen was hinter Ihnen passiert.
Das ist nicht gemeinsames Vorankommen und diese Fahrer behandele ich dann dementsprechend, da sie durch Ihr ignorantes Verhalten schließlich konkludent in eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes einwilligen :D:p
......aber solche Menschen sind es i.d.R., die am lautesten irgendwelche Rechtsgrundlagen, anführen um zu zeigen was die anderen doch so alles leisten müssen...für diese gilt meine Empfehlung zur Lektüre.

Mein persönlicher Härtefall hier im Forum war z.B. ein Rennradler, der auf einer schmalen Landstraße als Einzelfahrer ewig einen Linienbus hinter sich herkriechen ließ und sich dann höllisch aufregte, dass er eine Anzeige bekommen hat. Erfeulicherweise hat der von der Forengemeinschaft viel Feuer bekommen:daumen:

Wir beiden sind also garnicht soweit außeinander, nur bei den Spurbreiten hapert es etwas :bier:

"Dä kölsche Autofahrer em alljemeinen iss esu doof, dä kann met enem jeschlossene Verband nit ömjonn."

ohne Kommentierung, bisher bin ich im ohne Ausrufezeichen und Schimpfworte ausgekommen...
 
Verzeih mir bitte den sarkastischen Unterton, aber mit diesem Spurbreitemodell, welches immer wieder hier im Forum hoch und runtergebetet wird, wird m. E. lediglich ein realitätsferner Optimalzustand zur Rechtfertigung des eigenen (Fehl-)Verhaltens konstruiert, der m.E. weit davon entfernt ist allgemeingültig zu sein.

Das oben von mir vorgestellte Spurbreitenmodell ist absolut nicht realitätsfern und wenn dort zwei Radfahrer nebeneinander fahren, stellt das aus o.g. Gründen keine Behinderung dar, die über die "Behinderung" durch einen Einzelfahrer hinausgeht. Ein sarkastischer Unterton ist meiner Meinung nach hier vollkommen unangebracht. Deine Berechnung, die darin mündet, dass für einen einfachen Überholvorgang die Straße dann mindestens 6 m breit sein müsse, kann ich nur spitzfindig und am konstruktiven Ergebnis uninteressiert nennen.

Wenn ich als KFZ-Führer auf eine Gruppe auflaufe, die Zweierreihe fährt, ist es für mich okay, dass ich abbremse (und mir ist tagsüber auch egal, ob die Katzenaugen haben), die Ihren Verband ggf. in eine Einerreihe auflösen und ich dann ordentlich überholen kann, oder ich in angemessenem Umfang dahinter warte bis der Gegenverkehr ein ordentliches Überholen zulässt......das ist gemeinsames Vorrankommen (ich bin aber auch ein Warmduscher, ich bremse auch für Hunde, Kinder, Senioren, Autos etc :) )

Falls Du in diesem Beispiel einen geschlossenen Verband > 15 Radfahrer meinst, liegst Du mit Deiner Forderung nach Auflösung in eine Einerreihe abseits der StVO. Falls es sich um eine Gruppe < 16 handelt, die auf den ersten Blick widerrechtlich in Zweierreihe fahren, könntest Du Dir als überholwilliger KFZ-Führer je nach Fahrbahnbreite ebenfalls einen Nachteil mit dieser Forderung einhandeln. Die Wegstrecke zum Überholen und damit die Fahrt auf der Gegenfahrbahn verängert sich nicht unerheblich.

Das ist nicht gemeinsames Vorankommen und diese Fahrer behandele ich dann dementsprechend, da sie durch Ihr ignorantes Verhalten schließlich konkludent in eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes einwilligen :D:p..

Im Falle eines Unfalls, der nachweisbar durch die Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands durch den Überholenden verursacht wurde, würde wohl jeder Richter über den Hinweis auf eine konkludente Willenserklärung lachen.

ohne Kommentierung, bisher bin ich im ohne Ausrufezeichen und Schimpfworte ausgekommen...

Vielleicht hast Du das ja missverstanden, das war ein Originalzitat, es waren nicht meine Worte.
 
Sein Handeln im Straßenverkehr auf irgendwelche Annahmen beruhen zu lassen, ist nicht gerade die Klügste Idee und geht mitunter schief.

Ich vergewissere mich jedenfalls vorher zu hundert Prozent, ob derjenige rausfährt oder drinbleibt, vom Blinken mal ganz abgesehen. Alles andere ist Spekulation und kann böse wehtun :)

wobei das ganze System aber auf "Annahmen" beruht. die Crux ist, dass viele was Falsches "annehmen" oder falsch bewerten oder wieder andere sich nicht an die Regeln halten und die richtige "Annahme" des anderen konterkarieren.

-> Radfahrer kommt aus Seitenstraße, rechts vor links, hat Vorfahrt, nimmt also an, PKW von links hält
-> PKWfahrer nimmt an, "da komme ich locker noch durch"
-> als Radfahrer nehme ich grundsätzlich an, mit genügend Abstand überholt zu werden
-> manche PKWfahrer nehmen allerdings an oder meinen, och, da ist auch mit 30cm noch genügend Platz

oder extrem:
-> auf der BAB (mit dem Auto natürlich) nehme ich grundsätzlich an, dass mir keiner entgegenkommt. wie öfter zu lesen ist, kommen ab und zu doch welche. wollte man das einkalkulieren, müsste man mit 40/50 km/h über die Bahn zuckeln.
 
Ab wann fühlst Du Dich denn z.B. als Radfahrer behindert. Wie lange musst Du hinter Inlinern herkriechen, die nebeneinander auf so einem Weg fahren und keinen Platz machen, bis Du Dich behindert fühlst?
Ich gehe mal davon aus, dass sich der Großteil von uns von sowas behindert fühlt.

Ich erst mal nicht - denn ich gehe in so einem Fall immer davon aus daß sie mich, da ich mich ihnen von hinten nähere, einfach noch nicht bemerkt haben (wenn ich ihnen entgegen käme würden sie mit Sicherheit rechts ran fahren)
Diese Situation erlebe ich öfters mal auf z.Bsp. schmalen Radwanderwegen. Auf lautem Zuruf "Rechts ran!" erschrecken sie sich erst mal und machen dann 100%ig sofort Platz (funktioniert auch bei langsameren Radlern)
 
Mal allgemein was in den Raum geworfen:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Nur, weil viele die StVO nicht bis ins Detail kennen, heißt es nicht, daß Sie sich nicht daran halten müßen;)

Radler, Autofahrer, Lieferanten, Polizisten, Fußgänger!
... wenn JEDER defensiv fahren/ sich benehmen würde, gäbe es deutlich weniger Unfälle;)

Meine Meinung

"ausmSauerland"
 
oder extrem:
-> auf der BAB (mit dem Auto natürlich) nehme ich grundsätzlich an, dass mir keiner entgegenkommt. wie öfter zu lesen ist, kommen ab und zu doch welche. wollte man das einkalkulieren, müsste man mit 40/50 km/h über die Bahn zuckeln.

Und das darfst du auch nicht, weil wenn du so langsam bist und dir jemand hinten rein rauscht, bist du erstmal der Unfallverursacher, weil niemand damit rechnen muß, daß da ein PKW so langsam auf der Autobahn unterwegs ist. Gab schon Gerichtsurteile dazu.
 
Ich erst mal nicht - denn ich gehe in so einem Fall immer davon aus daß sie mich, da ich mich ihnen von hinten nähere, einfach noch nicht bemerkt haben (wenn ich ihnen entgegen käme würden sie mit Sicherheit rechts ran fahren)
Diese Situation erlebe ich öfters mal auf z.Bsp. schmalen Radwanderwegen. Auf lautem Zuruf "Rechts ran!" erschrecken sie sich erst mal und machen dann 100%ig sofort Platz (funktioniert auch bei langsameren Radlern)
Und wie oft würdest du das mit den Inline-Skatern machen, bis dir der Kragen platzt? Also stell dir mal vor du müßtest an Ampeln etc. anhalten und die Inliner, die du gerade überholt hast, stellen sich vorne hin und fahren danach wieder nebeneinander, so das du hinterher schleichen mußt. ... Wenn du sowas dank mehrer Inliner, die da unterwegs sind, 50x in einer Stunde hast, würdest wahrscheinlich auch irgendwann aggressiv, weil du selber gar nicht mehr zum Fahren kommst, da da lauter Inliner alles verstopfen.

Was ich damit sagen will: Es sind nicht die vereinzelten Radler, die dem Autofahrer den Kamm schwillen lassen. Es ist die Vielzahl an Radfahrern, die sich selber nicht an die StVO halten, die die Aggressionen verurachen. Oder anders: Fahr mal mit einem LKW durch Münster und guck dir an wie die Radfahrer dort unterwegs sind. Das sind echte Kamikaze-Radler, die auch nicht davor zurückschrecken mal eben hinter einem zurücksetzenden LKW durchzufahren. Motto: Wenn was passiert, hat der doch Schuld... :eek: außerdem hat der doch so viele Spiegel, der muß mich doch sehen.
Oder wenn sie sich an einer Kreuzung noch rechts und links neben den Laster daneben stellen, daß ich mir jedesmal denke: "Gleich fährst einem von denen mit deinen Seitenspiegeln den Kopf ab." :mad:
 
Diese Situation erlebe ich öfters mal auf z.Bsp. schmalen Radwanderwegen. Auf lautem Zuruf "Rechts ran!" erschrecken sie sich erst mal und machen dann 100%ig sofort Platz (funktioniert auch bei langsameren Radlern)
Kenn ich, klingeln find ich irgendwie unhöflich (meine persönliche Meinung), bin kein Pawlowscher Hund, der auf irgendwelche Geräusche konditioniert ist.
Ich brülle immer schon von weitem: "Fahrrad von links!", dann wissen sie auch gleich wohin mit ihrem müden Fleisch. Wenn ich dann vorbeifahre, rufe ich noch laut und höflich "Dankeschön" damit sie wissen, dass mein derber Tonfall vorher nicht bös gemeint war. Manchmal ruft noch jemand "Gern geschehen" hinterher, dann freut's mich immer, dass wir doch alle noch der verbalen Kommunikation (mit all ihren Schwächen) fähig sind.

Abgesehen davon haben wir schnelleren Radler ja kein Grundrecht auf Höchstgeschwindigkeit, wenn also jemand langsam auf dem Radweg unterwegs ist, Inlineskater sind übrigens verpflichtet, den Radweg zu nutzen, kann ihm das niemand verbieten. Deshalb fahre ich auch meist auf der Straße, Denn! auch der Autofahrer hat kein uneingeschränkten Anspruch auf zulässige Höchstgeschwindigkeit (impliziert ja der Begriff schon). Was Fußgänger auf dem Radweg angeht: passiert halt. Mit Absicht eng vorbeifahren ist genauso scheiße und gefährlich.

Ich seh das so: In besiedelten Gebieten war zuerst der Fußgänger, dann kam der Radler, dann das Auto. In der Reihenfolge ist auch die Vorrangsgewährung zu vollziehen (meine Meinung, StVo sieht das sicher anders). Wenn sich gegenseitige Rücksichtnahme auf diesem Paradigma gestaltet, sollte alles etwas stressfreier gehen. Und im Weg stehen wir alle mal.

Ich quatsche hier aber auch bloß altklug, habe vorgestern erst zwei Damen, die ohne zu gucken über die Straße liefen, geschnitten. Die eine hat sich richtig erschreckt, mit "huch" und so. Ich war in dem Moment einfach nur genervt von deren Dösbaddligkeit, kam jedoch einen Augenblick später zu der Erkenntnis, dass mein Schneiden auch nicht gerade die feine englische Art war. Wollte nur nicht anhalten um mich zu entschuldigen - war grad so gut in Fahrt - hoffe, die Dame hat sich nicht zu sehr über den Radfahrerarsch, der gleich danach über eine rote Ampel schoss, geärgert.
 
Inlineskater sind übrigens verpflichtet, den Radweg zu nutzen, kann ihm das niemand verbieten.

StVO § 31 Sport und Spiel:
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
(2) Durch das Zusatzzeichen
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wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
 
Was ich damit sagen will: Es sind nicht die vereinzelten Radler, die dem Autofahrer den Kamm schwillen lassen. Es ist die Vielzahl an Radfahrern, die sich selber nicht an die StVO halten, die die Aggressionen verurachen.
Ich habe vielfach den Eindruck, dass es vollkommen egal ist, ob man sich als Radfahrer an die StVO hält oder nicht, viele Autofahrer fühlen sich immer dann gestört, wenn ihr Vorwärtsdrang in irgend einer Art eingeschränkt wird. Zudem sind die Regelkentnisse unter den meisten Verkehrsteilnehmern derart schlecht, dass StVO-konformes Verhalten gar nicht erkannt werden kann. Indirektes Links abbiegen? Radwegbenutzungspflicht? Zulässiger Überholabstand? Fast jeder Verkehrsteilnehmer weiß nicht, wie er sich als oder gegenüber von Radfahrern richtig zu verhalten. Das ufert final in Aussagen wie: "Ich wusste gar nicht, dass Radfahrer auch Vorfahrt haben können."

Ok, bin bisher immer von meiner Annahme ausgegangen. Aber man lernt ja bekanntlich nie aus.
Explizit von Radwegen ist mMn auch erst seit der 46. Änderungsverordnung der StVO die Rede.
 
Ich habe vielfach den Eindruck, dass es vollkommen egal ist, ob man sich als Radfahrer an die StVO hält oder nicht, viele Autofahrer fühlen sich immer dann gestört, wenn ihr Vorwärtsdrang in irgend einer Art eingeschränkt wird.

Vollkommen richtig! Natürlich gibt es eine Menge Radler, die auf alles scheißen. Und bevor wir uns über Autofahrer auslassen, sollten wir uns erstmal an die eigene Nase fassen. Es ist aber in der Tat so, dass der Autofahrer uns einfach nur nicht mag, weil wir ihm im Weg sind. Außerdem kotzt er ständig ab, dass er uns immer wieder überholen muss und wir an der Ampel wieder vor ihm sind. Da fühlt man sich halt schnell als Opfer. die größte aller deutschen Tugenden. Wohlgemerkt: einige Autofahrer, der Großteil verhält sich uns gegenüber schon fair, wir merken uns ja immer nur die, die scheiße sind.

Die Radwegbenutzungspflicht in mehr oder weniger abgeänderter Fassung besteht übrigens seit 1937, damals mit dem Zusatz: "um der Welt zu zeigen, dass der Deutsche Autofahrer auf Deutschen Straßen ungestört durch Fußgänger oder Radfahrer fahren kann" - wenn auch nicht wörtlich, zumindest sinngemäß.
 
Wieso sollte Skaten zu Sport und Spiel gehören? Das ist genau so quatsch wie Rennrad fahren da grundsätzlich ein zu sortieren. Wenn dem so wäre, wieso dürfen dann Sportautos / Motorräder noch fahren?
 
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