Runbecker
Senioren-Fräd/Grenzfahrer
Edit sagt: Aua, kann mir ein ModAdmin die Überschrift korrigieren, soll Fahrbahnbenutzung heissen. Edit2: Vielen Dank!
"Mittwoch, 25. Januar 2012 11.10 Uhr
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Radfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine parallel verlaufende Straße benutzt, haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich mit. Nach Auffassung des Gerichts müssen Radfahrer einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko (Az.: 24 U 34/11).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs, als er auf einer Ölspur ausrutschte. Er verlangte von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz. Das OLG winkte jedoch ab. Der Kläger habe seinen Sturz mit verschuldet, so die Richter. Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen."
Quelle: dpa bzw. http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_25013/index.php
Interessante Begründung: "Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen."
Hätte der Autofahrer nicht Öl verloren, auch nicht.
Hätte einer eine andere Strecke genommen, auch nicht.
Wäre der Radfahrer früher gefahren, auch nicht.
Aber:
Hätte der Verunglückte statt dem Rennrad einen Roller oder ein Leichtkraftrad benutzt, wäre der Unfall wohl auch passiert.
Was rauchen die heutzutage in Frankfurter Justizkreisen?
"Mittwoch, 25. Januar 2012 11.10 Uhr
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Radfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine parallel verlaufende Straße benutzt, haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich mit. Nach Auffassung des Gerichts müssen Radfahrer einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko (Az.: 24 U 34/11).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs, als er auf einer Ölspur ausrutschte. Er verlangte von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz. Das OLG winkte jedoch ab. Der Kläger habe seinen Sturz mit verschuldet, so die Richter. Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen."
Quelle: dpa bzw. http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_25013/index.php
Interessante Begründung: "Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen."
Hätte der Autofahrer nicht Öl verloren, auch nicht.
Hätte einer eine andere Strecke genommen, auch nicht.
Wäre der Radfahrer früher gefahren, auch nicht.
Aber:
Hätte der Verunglückte statt dem Rennrad einen Roller oder ein Leichtkraftrad benutzt, wäre der Unfall wohl auch passiert.
Was rauchen die heutzutage in Frankfurter Justizkreisen?