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Wohin mit all den Fahrrädern. Auf die Straße?

In Spielstraßen gilt ein generelles Parkverbot außer auf ausgewiesenen Parkflächen.

So wird es sein. Es soll aber ja auch mal vorkommen das da geparkt wird wo gerade Platz ist. Vorzugsweise nah an der eigenen Haustür und gern auf dem Gehweg wenn einer vorhanden ist.

Das mit den Knebelverträgen für eigentlich nicht nutzbaren Parkraum klingt aber auch eher nicht bürgernah sondern mehr nach politisch legalisierter Abzocke, Mauschelei und dient der Schönfärberei von Statistiken.
 
Hier in England nutzt keiner seine Garage fuer das Auto, sondern als Rumpelkammer/Abstellflaeche...hier haben Haeuser aber auch keinen Keller...
 
Sollte den Staat schlicht nichts angehen, was man mit seiner Garage macht.

Wenn als Baubedingung eine Garage enthalten war und diese als Abstellraum genutzt wird, während das Auto auf der Straße steht, dann ist das nicht so abwegig.
Supermärkte haben meist auch Parkplätze vorzuhalten. Die Fläche darf später auch nicht als zusätzliche Verkaufsfläche genutzt werden. (Zumindest nicht dauerhaft.)
 
Ich vertrete schon lange die Meinung, dass sich kein Auto leisten kann, wer sich keinen Parkplatz dafür leisten mag. Die Nutzung öffentlichen Raums für das kostenlose Abstellen eines Kfz ist eine verdeckte Subvention für die Kfz-Industrie und Kfz-Nutzer. Abgesehen von Zweirädern gibt es das für kein anderes Verkehrsmittel. Schon bei einem Kfz-Anhänger bekomme ich Probleme, von Booten, Flugzeugen etc. ganz zu schweigen - nicht mal mein Pferd dürfte ich im öffentlichen Park dauerhaft "abstellen". Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb es als selbstverständlich angenommen wird, dass man sein privates Kfz ohne weiteres auf öffentlichen Straßen parken darf, ja sogar als Anwohner vielerorts noch Sonderrechte eingeräumt bekommt (Anwohnerparkzonen).

Im konkreten Fall wird sich wohl jemand grob asozial verhalten haben: eigene Garage nicht verwenden und Nachbarn auch ansonsten auf den Geist gehen ... das kommt davon.

Bei mir in der Nachbarschaft gibt es auch einen Fall, über den ich jetzt erst anlässlich dieses Freds näher nachgedacht habe: Ein Grundstück, auf dem eigentlich zwei Stellplätze möglich wären - auf einen hat man zu Gunsten einer Terasse verzichtet. Der zweite behindert den Zugang zur Gartenhütte, wenn ein Auto drauf steht. Er wird also so gut wie nicht benutzt. Die drei Autos der vierköpfigen Familie (2 Erwachsene Kinder) stehen auf der Straße, wo es an Parkplätzen eigentlich immer knapp ist, öfter mal auch regelwidrig auf der Spielstraße. Weil mich das alles nicht stört - mein Auto steht immer in meiner Garage und meine Kinder spielen am anderen Ende der Straße - und ich die Leute auch ganz gut leiden kann, ist es mir egal. Wenn es ein anderer Nachbar wäre ... wer weiß, dann wird das Urteil vielleicht zur Steilvorlage.
 
taunuskriecher hat es gut beschrieben.
Auch wenn es formal keinen Unterschied macht, hätte das Gericht evtl. anders entschieden (ich bin ja hoffnungsloser Optimist), wenn
-der Kläger gar kein Auto hätte mit dem er die Strasse zustellt
-die Garage nicht mit Möbeln und Umzugskartons sondern nur mit Fahrrädern vollgestellt gewesen wäre.
Wobei dann ein Moped formal schon reichen sollte, um einen Unterschied zu machen:D es geht ja um Kraftfahrzeuge, nicht per se um Autos. Vielleicht sogar ein E-Bike? :D
 
Laut Wilhelm Reinhardt von der Offenbacher Bauaufsicht geht es deshalb nicht, dass jemand in seine Garage zehn Fahrräder stellt und das Auto auf der Straße parkt.
Die Variante hatte ich auch nicht gemeint, sonder "-und-"
Interessant wäre eben die Variante, die Garage ist (ordnungswidrig) mit z.B. Fahrrädern belegt, der Besitzer/Mieter parkt aber eben kein Fahrzeug auf der Strasse.
Z.B. weil er keins besitzt.
Muss er sich dann eins anschaffen, um die Garage ordnungsgerecht zu belegen?
 
Die Variante hatte ich auch nicht gemeint, sonder "-und-"
Interessant wäre eben die Variante, die Garage ist (ordnungswidrig) mit z.B. Fahrrädern belegt, der Besitzer/Mieter parkt aber eben kein Fahrzeug auf der Strasse.
Z.B. weil er keins besitzt.
Muss er sich dann eins anschaffen, um die Garage ordnungsgerecht zu belegen?

Nein.
 
Ich kann das Urteil und die Gründe auch sehr gut verstehen. Ich bin auch der Meinung, dass jeder das Geld für einen Stellplatz übrig haben sollte, der sich ein Kfz leisten kann. Bei uns zum Beispiel in einem Neubaugebiet lief ein "Pilotprojekt". Es gab Stellplätze, die man mieten musste, die aber nicht auf einem extra abgetrennten Grund sind, sondern wie freie Stellplätze direkt an der Straße (Tempo 30 Zone). Die Stellplätze kosten so 10-12 Euro/Monat. Außerdem gibt es eine Garage. Trotzdem parken viele Anwohner auf den freien Parkplätzen, die nicht vermietet sind und eigentlich für Besucher etc. geacht sind. Das führt dazu, dass Besucher zu bestimmten Zeiten keine Parkplätze finden oder teils sehr grenzwertig parken.

Klar, es gibt leider auch Beispiele wo Anhänger auf öffentlichem Raum stehen. Dies liegt aber auch oft daran (insbesondere in Städten), dass gar keine oder zu wenig Parkplätze geplant waren. Früher gab es halt weniger Kfz. Diese Probleme werden mit Sicherheitin naher Zukunft auch nicht kleiner.

Aber was passiert, wenn ich in meiner Versicherung angebe, dass das Auto auf dem eigenen Grundstück parkt, bzw. in einer Garage, dann aber das Auto geklaut wird oder ein Kaskoschaden passiert? Was wird da die Versicherung sagen, wenn die Garage eigentlich gar nicht benutzbar ist? o_O
 
Aber was passiert, wenn ich in meiner Versicherung angebe, dass das Auto auf dem eigenen Grundstück parkt, bzw. in einer Garage, dann aber das Auto geklaut wird oder ein Kaskoschaden passiert? Was wird da die Versicherung sagen, wenn die Garage eigentlich gar nicht benutzbar ist? o_O
Die Versicherung interessiert nicht, in welchem Zustand die Garage ist. Wenn im Vertrag steht, das Auto steht in der Garage, es stand zum Zeitpunkt des Diebstahls aber auf der Straße, dann hat man eben die Arschkarte.
 
Die Versicherung interessiert nicht, in welchem Zustand die Garage ist. Wenn im Vertrag steht, das Auto steht in der Garage, es stand zum Zeitpunkt des Diebstahls aber auf der Straße, dann hat man eben die Arschkarte.

Naja, das wär ich eben nicht gleich so sicher. Wenn das Auto z.B. bei Aldi auf dem Parkplatz, auf nem Flughafenparkplatz während des Urlaubs, während der Arbeitszeit auf nem Parkplatz oder bei Verwandten/Bekannten vor der Haustür geklaut wird, kann die Versicherung ja auch nicht mit dem Argument kommen, dass es nicht in der Garage stand.

Oder WEISST du es sicher? Wenn ja, bin ich dir dankbar für die Info.
Hier gibt es ja so Unterscheidungen wie fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich etc. Ich weiß auch nicht wie stark sich die Garage auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.
 
Oder WEISST du es sicher? Wenn ja, bin ich dir dankbar für die Info.
Hier gibt es ja so Unterscheidungen wie fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich etc. Ich weiß auch nicht wie stark sich die Garage auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.

Kommt auf den Vertrag an. Wer wegen ein paar Prozent Police-Ersparnis "Nur-Garagenparken" nimmt, hat im Zweifelsfall ein Problem. Es gibt ja auch die Möglichkeit, nur das Parken zuhause auf Garage festzunageln. Je nach Versicherung, ist fast alles möglich.
Ich habe bei mir drin, dass ich der einzige Fahrer bin. - Das ist aber auch tatsächlich so. Ausnahme: Probefahrt durch Kfz-Werkstatt. Aber da ist der Wagen ja durch die versichert. (Ob das jetzt für Haftpflicht und Kasko gilt, weiß ich nicht. Da müßte ich erst mal nachlesen. Ist mir aber auch völlig egal. Ich bin ja der Einzige, der das Ding fährt. Sollte sich das mal ändern, fliegt die Klausel eben raus.)
Wie gesagt, welche Bedingungen im Vertrag formuliert sind, entscheidet zum Teil auch der Kunde.
 
Darf der Garagenbesitzer dann seine Fahrräder in der Garage parken? Ein KFZ hat er ja nach dieser Konstruktion nicht. Oder muss die dann leer bleiben?

Wenn er kein Auto hat, dann muß da auch keines rein. Natürlich darf der dann auch Fahrräder drin bunkern. Wenn er aber ein Auto hat, dieses aber auf der Straße abstellt, weil die Garage mit Fahrrädern belegt ist, dann ...
Bei Mietgaragen (bspw. Garagenkomplex) sieht das nochmal etwas anders aus. Die dürfen nur für Kraftfahrzeuge genutzt werden.
Siehe auch Tiefgaragen, die zu Wohnungen dazugehören. Entweder nichts oder ein Auto/Motorrad dort abstellen. Hast du kein Auto, kannst du den Platz auch gerne weitervermieten. In Städten nichts leichter als das. ;)
 
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