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Das ist nun wirklich kein Alleinstellungsmerkmal!Als Ausgleich sind dafür dann die Radwege in einem sehr schlechten Zustand.....
Schade - und ich hatte gehofft....Das ist nun wirklich kein Alleinstellungsmerkmal!
Wenn Du da Schwatz-Gelb trägst, passiert nix. Dann bleibst Du allein...Darf ich denn allein ohne behördliche Genehmigung durch Schleswig-Holstein radeln?
Was passiert, wenn ich unterwegs einer Gruppe Radfahrer begegne? Darf ich mich ihnen auf weniger als fünfzig Meter nähern? Wenn nein, was passiert, wenn die Gruppe sich unbemerkt von hinten annähert? Verliere ich dann bei einem Unfall meine Schadenersatzansprüche?
da Leben aber leider auch RadfahrerDa kann man nur eins machen, nicht hinfahren, da gibt es eh nur Wind und toten Fisch. Der Tourismus dort wird sich bedanken.
Gibt es in der Politik eigentlich nur noch Vollpfosten?
... sowas schreit ja geradezu einen "critical mass" auf einer Strecke von ca 4,9km zu veranstalten; immer schön rundherum...eine Rücksprache mit dem Landesverkehrsministerium in Kiel ergab, dass auch die Nutzung von Landes- und Bundesstraßen ohne Fahrradwege durch die Gruppen in Ordnung sei, solange die jeweiligen Strecken möglichst nicht länger als fünf Kilometer sind.
In Bayern heißen die Landesstraßen übrigens Staatsstraßen (denn Bayern ist ja auch ein Freistaat und kein Freiland ). Die Staatsstraßen bei mir in der Umgebung sind meistens (mit wenigen Ausnahmen) ziemlich stark befahren, Kreisstraßen eher weniger (mit Ausnahmen).