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Verkehrte Welt?

Crash_Kid

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Hallo,

Ich habe vor etwa zwei Stunden einen Unfall mit einer Rechtsabbiegerin gehabt. Ich fuhr dabei auf dem die Straße begleitenden Radweg, als die Frau kurz vor mir völlig blind nach rechts abbog (mich somit in ihrem 'regulären Manöver' bereits zum Bremsen zwang) und urplötzlich mitten auf dem Radweg eine Vollbremsung einlegte sodass ich trotz Vollbremsung in ihrem Heck landete. Die Begründung war ein ominöser dritter Radfahrer, der die Fußgängerfurt 'in hohem Tempo' überquerte - jedoch von mir und einem kurz hinter mir fahrenden Radfahrer nicht gesehen wurde.

Nun nahm die Polizei dies alles auf und erklärte mir am Ende, dass der Unfallverursacher der Dritte wäre und ich eine eventuelle Teilschuld hätte, da ich ja nicht in ihrer Seite, sondern ihrem Heck, landete.

Hab ich hier irgendwas verpasst??
 
da sieht die Polizei wohl es als eine Straße und quasi als Auffahrunfall. Ohne zu schauen auf eine andere Fahrspur (Radweg) zu ziehen, dürfte nicht so einwandfrei sein. Wenn die Fahrerin sich querstellt -> Anwalt wie fastdarkness schon sagt.
Eventuell mal aufzeichnen zum besser Verständnis.
 
Es ist nicht Aufgabe der Polizei, die Schuldfrage zu klären.
Was die Beamten vor Ort so alles von sich geben, ist vollkommen belanglos.
Ab zum Anwalt. Haft- und Rechtsschutzversicherung sind hoffentlich vorhanden.
 
Ja, Rechtsschutz ist vorhanden und wird zeitnah kontaktiert.
Und ja, sie sagten, es stelle sich wie ein Auffahrunfall aus deren Sicht dar.
 
Umkehrschluss wäre, als Autofahrer muss ich nur schnell genug rechts abbiegen, sodass mir der Fahrradfahrer, dem ich die Vorfahrt nehme, hinten reinfährt.



Und ja, sie sagten, es stelle sich wie ein Auffahrunfall aus deren Sicht dar.

Selbst wenn, der Pkw muss dich vorher doch quasi überholt haben, oder? Dann ist auch er dafür verantwortlich, dass er erst mit ausreichenden Abstand vor dir einschert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Umkehrschluss wäre, als Autofahrer muss ich nur schnell genug rechts abbiegen, sodass mir der Fahrradfahrer, dem ich die Vorfahrt nehme, hinten reinfährt.
Exakt das habe ich mir gedacht. Habe die dann aber nur noch reden lassen und nichts weiter kommentiert.

Selbst wenn, der Pkw muss dich vorher doch quasi überholt haben, oder? Dann ist auch er dafür verantwortlich, dass er erst mit ausreichenden Abstand vor dir einschert.

Deshalb meine Aussage, es wäre ein völlig blindes Abbiegemanöver gewesen.
Der Zeuge bestätigte meine Aussage vollständig, er sagte aus, dass die Frau, so wie es sich ereignete, unmöglich die nötige Rücksicht walten ließ. Was schon alleine dadurch deutlich werden sollte, dass ich auch ohne ihre Vollbremsung zu einer Bremsung genötigt wurde..
 
Die Polizei nimmt den Unfall auf und schreibt vielleicht auch eine Anzeige. Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, sich zu Schuldfragen zu äußern.

Bei mir war es vor Kurzem ähnlich. Strafrechtlich entscheidet unter Umständen ein Staatsanwalt (das Verfahren einzustellen) oder ein Richter (im Strafprozess). Zivilrecht machen die Anwälte unter sich aus, oder eben ein Zivilrichter. Beide Verfahren sind (meistens) unabhängig voneinander, einen Anwalt zu nehmen macht in meinen Augen aber in jedem Falle Sinn.
 
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