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Unfall mit Motorradfahrer: Rechtsfrage

finde es ja interessant dass belo sich anscheinend so gut auskennt, dass er mir ohne dabei gewesen zu sein den fahrfehler unterstellen kann.

Sorry, aber Deinen eigenen Fahrfehler (offensichtlich kein ausreichender Sicherheitsabstand) hast Du in Deiner eigenen Unfallbeschreibung sehr gut beschrieben.

ablauf des unfalls:
abendverkehr, ziemlich dicht. ampel wird grün, ich fahr hinter 2 motorradfahrern her und beschleunige, die motorradfahrer auch. plötzlich bremst einer ohne zu schauen oder ohne zu blinken ab und lenkt nach rechts um in eine tanke einzubiegen. ich reagiere auf das bremsen des motorradfahrers mit bremsen und nach rechts ausweichen, dann lenkt er selber nach rechts um abzubiegen und ich muss so hart bremsen dass es mich übern lenker haut. kein kontakt mit motorradfahrer.

Wenn Du dann auch noch nicht in der Lage bist, den wirklich guten und umfassenden Rat vom Sparkassendirektor anzunehmen oder wenigstens zu überdenken, kann Dir niemand helfen.

die dümmlichen kommentare kann man sich auch bitte sparen, vielen dank.

Ja, Du hättest besser Deinen eigenen Rat befolgt.
 
"abendverkehr, ziemlich dicht. ampel wird grün, ich fahr hinter 2 motorradfahrern her und beschleunige, die motorradfahrer auch. plötzlich bremst einer ohne zu schauen oder ohne zu blinken ab und lenkt nach rechts um in eine tanke einzubiegen. ich reagiere auf das bremsen des motorradfahrers mit bremsen und nach rechts ausweichen, dann lenkt er selber nach rechts um abzubiegen und ich muss so hart bremsen dass es mich übern lenker haut. kein kontakt mit motorradfahrer."

Die Schilderung ist ja interpretierbar. MF biegt ohne zu blinken nach rechts in Tankstelle ein. Das ist ja meistens so eine 45°-Sache, von der Straße zu den Zapfsäulen. Stillson ist hinter ihm, bremst und weicht scharf nach rechts aus, um den MF rechts zu passieren. In diesem Moment zieht der MF noch mehr nach rechts, und schneidet Stillson damit den Ausweichweg ab.
Es wäre wohl ein bisschen viel vom MF verlangt, ständig nach rechts zu schauen, ob ihn da ein Rennradler passieren will. Und wenn er mehr als eine 50er fährt, dürfte ihm das Reagieren auch schwer fallen.
Dumm gelaufen. Einen Fuffi beim MF abholen und besser aufpassen. Fehlertolerantes Fahren nennt man das.
 
Sorry Leute, ich verstehe gerade gar nichts mehr. Ersetzt mal Motorrad durch Auto, dann möchte ich mal hören, was hier abgeht, wenn ein Auto beim rechts Abbiegen ohne zu blinken einen Radler (fast) abräumt. Und wieso ist einem Motorradfahrer ein Schulterblick nicht zuzumuten, einem Autofahrer aber schon? Ich kapiere den Unterschied nicht wirklich, aber egal, ich gehe jetzt radeln (Sonne, 16°, es geht aufwärts :)).
 
Vollkommen unabhängig von Unfallgeschehen ist es verboten, rechts zu überholen. Der Motorradfahrer hat nach der Schilderung des TE diesen nicht (fast) abgeräumt, sondern der Radfahrer wäre fast gegen den Motorradfahrer gefahren, wenn der nicht vorher gestürzt wäre

Der Radfahrer hat von hinten kommend rechts neben dem fahrenden Motorradfahrer auf der Fahrbahn einfach nichts zu suchen. Dementsprechend braucht der Motorradfahrer auch nur nach rechts zu schauen, wenn der den Geh- Rad- oder Rad/Gehweg kreuzt.

Bei uns kommt die Sonne auch gleich durch, Luftdruck ist schon geprüft :)
 
Der RRFahrer ist aber nicht neben dem Auto auf einem Radweg sondern hinter dem Auto gefahren. Damit ist er nicht unbedingt mit einem Schulterblick zu sehen. Außerdem darf man rechts nicht überholen (versuchen).
Wäre der RR-Fahrer auf einem Radweg gewesen, sehe es anders aus.

Da besteht kein Unterschied zwischen Auto und Motorrad und denn hat IMHO auch keiner gemacht.
 
Es sagt ja niemand, dass der MF alles richtig gemacht hat. Schulterblick beim Abbiegen ist Pflicht. Auch für Motorradfahrer, natürlich. Wenn Du bei Abbiegen zur Zapfsäule dann noch mal mehr nach rechts ziehst, machst Du dann nochmal einen Schulterblick? Sorry, wer rechnet damit, dass auf dem Tankstellengelände ein Radler von rechts hinten so schnell in deine Fahrrichtung reinfährt? Schnell war er wohl, sonst wäre er beim wiederholten Bremsen nicht über den Lenker gegangen.
Die ganze Diskussion ist eh müßig, weil die Schilderung nicht sehr präzise ist.
 
Mit dem Schulterblick beim Abbiegen schaut man doch nur, ob einer neben einem ist (Toter Winkel). Man schaut doch nicht ganz nach hinten. Nach den Schilderungen des TE war er nie neben dem Motorradfahrer. Er fuhr hinter dem Motorrad, hat gebremst als der Motorradfahrer gebremst hat und als er merkte, dass es nicht reicht und auch nach rechts nicht mehr ausweichen kann, hat er eine Vollbremsung gemacht und hat sich überschlagen.
 
Innerorts auf mehrspurigen Straßen darf man rechts überholen.
Glaubst du, dass der Motorradfahrer von der zweiten Spur nach rechts abbiegen wollte?

Außerdem wenn man es genau nimmt, dürfen das nur Kraftfahrzeuge bis 3,5t.
STVO §7
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
 
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