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Unfall mit/durch anderem Radfahrer

na ja ,aber "Wess Brot ich ess dess Lied ich sing" und "Sachverständiger" ist soweit ich weiß an keine Qualifikation gebunden.
Daher würde ich wenn ein Sachverständiger nötig ist selbst einen beauftragen der dann auch die nötige Qualifikation besitzt und unabhängig bewertet.
 
...und zumindest bei KFZ Unfällen/Schäden musst Du den Gutachter der gegnerischen Versicherung auch gar nicht akzeptieren, beim Rad gilt sicher nichts anderes.
 
Hi, bin heute wieder aus dem Krankenhaus zurück. Die OP lief wohl ohne Probleme ab mir wurde jedenfalls nichts negatives berichtet.
Die Sehne wurde mit zwei Knochendübel wieder befestigt, am ACG Knochen abgehobel, Schleimbeutel raus und die Bizepssehne wurde wohl abgeschnitten und neu angenäht
Die Nachwirkungen der Narkose waren bei mir recht heftig ich musste einen zusätzlichen Tag im Krankenhaus bleiben da ich mich nur am übergeben war,
wahr schlimmer wie nach einem riesen Besäufniss .
Die weitere Behandlung ist erst mal 8 Wochen eine Schulter Fixierungs Orthese tragen und Krankengymnastik.
Naja vielleicht wird es ja noch was mit ein paar Runden im goldenen Oktober.
Von der Versicherung sind noch 425,.. Euro gekommen wofür weiß ich noch nicht,da es aber eine krumme Summe ist wird wohl eine zu prüfende Berchnung kommen.
 
Heute habe ich eine Antwort auf den Widerspruch bei der Krankenkasse erhalten.
Das ist aber nur eine Anfrage ob ich den Widerspruch Aufrecht erhalten möchte.
Dieses mal ist aber eine Berechnung mit dabei, daraus lässt sich ersehen dass Einmalzahlungen nicht berücksichtigt wurden.Es geht so um ca 75 EUR Netto im Monat.
Hier mal meine Antwort an die KK,ich hoffe mal das ist ok so

Berechnung Krankengeld
Versichertennummer ........
Guten Tag, Frau ...
vielen Dank für Ihr Schreiben vom ...08.2013.
Leider haben Sie die beitragspflichtigen Sonderzahlungen der letzten 12 Monate
in Höhe von 93h x ..,07€/h = ....,51 EUR nicht berücksichtigt.
Warum haben Sie diese nicht berücksichtigt? Ich habe extra in meinem Widerspruch darauf hingewiesen.
Aus der Sonderzahlung von ....,51 EUR ergibt sich bei Teilung durch 360 ein Brutto-Hinzurechnungsbetrag von .,41 EUR für Einmalzahlungen pro Kalendertag.
Aus Ihrem errechneten Bruttoentgelt von ..,98 EUR + dem Brutto-Hinzurechnungsbetrag von .,41 EUR ergibt sich ein kumuliertes Brutto Regelentgelt von ...,39 EUR
Den Netto-Hinzurechnungsbetrag errechne ich über den Netto/Bruttovergleich
Die Formel Für die Berechnung des Netto-Hinzurechnungsbetrages lautet dann
..,76 EUR x .,41 EUR = 2,86 EUR
..,98 EUR
Aus Ihrem errechneten Nettoentgelt von ..,76 EUR + dem Netto-Hinzurechnungsentgelt von 2,86 EUR ergibt
sich ein kumuliertes Netto Regelentgelt von ..,62 EUR.
Das Brutto-Krankengeld (90% des kumulierten Nettoentgeltes) beträgt dann nämlich ..,86 EUR.
Ich bitte Sie diese tarifliche Jahressonderzahlung für die ich auch Beiträge abgeführt habe
zu berücksichtigen oder mir die Rechtsgrundlage für die Nichtberücksichtigung zu benennen.
Bis zur Klärung des Sachverhaltes erhalte ich meinen Widerspruch aufrecht.

Mit freundlichem Gruß
 
Klar. Warum solltest Du nicht bei dem Wiederspruch bleiben? Das kostet Dich doch nichts. Wenn Die dann die erneute Begründung nicht ausreicht kannst Du vor dem Sozialgericht klagen. Das kostet Dich ebenfalls nichts. Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos.
 
kurzer Zwischenbericht, 12 Tage nach Op die Fäden sind raus so 10 cm Narbe auf der Schulter noch sechs Wochen den Arm am Körper fest geschnallt.
Das ist wie ne Zwangsjacke, schlafen nur mit Medis im Stundentakt,2mal wöchentlich Krankengymnastik die Beweglichkeit der Schulter ist zur Zeit noch viel schlechter wie vor der Op
Der Widerspruch AOK läuft noch aber die haben in der Firma nochmal Lohnauskünfte angefordert sollte also in die richtige Richtung gehen.
Die zweite Zahlung der Versicherung (425,-) war der Rest zu 70% vom geforderten Sachschaden, Sachverständiger kam keiner.
Alle andere Schäden sind noch in Bearbeitung beim Lohn zbsp habe ich im Juli schon ca.1300,- minus ( Rentenbeiträge Urlaubskasse und Netto)
Eine Klage wegen der angeblichen Mitschuld währe laut Anwalt erst sinnvoll wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ist.
Na mal sehen wie sich das weiter entwickelt, Hauptsache ist erst mal dass die Schulter wieder 100% wird. Ich werde weiter berichten.
 
kurzer Zwischenbericht, 12 Tage nach Op die Fäden sind raus so 10 cm Narbe auf der Schulter noch sechs Wochen den Arm am Körper fest geschnallt.
Das ist wie ne Zwangsjacke, schlafen nur mit Medis im Stundentakt,2mal wöchentlich Krankengymnastik die Beweglichkeit der Schulter ist zur Zeit noch viel schlechter wie vor der Op
Der Widerspruch AOK läuft noch aber die haben in der Firma nochmal Lohnauskünfte angefordert sollte also in die richtige Richtung gehen.
Die zweite Zahlung der Versicherung (425,-) war der Rest zu 70% vom geforderten Sachschaden, Sachverständiger kam keiner.
Alle andere Schäden sind noch in Bearbeitung beim Lohn zbsp habe ich im Juli schon ca.1300,- minus ( Rentenbeiträge Urlaubskasse und Netto)
Eine Klage wegen der angeblichen Mitschuld währe laut Anwalt erst sinnvoll wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ist.
Na mal sehen wie sich das weiter entwickelt, Hauptsache ist erst mal dass die Schulter wieder 100% wird. Ich werde weiter berichten.
Mann oh Mann. Was für ein Rattenschwanz wegen eines unachtsamen Rentners. Hast Du das Rad denn schon checken lassen? Kommt das mit der Zahlung der Versicherung hin?
 
Jo hätte ich am Unfalltag auch nie mit gerechnet.Das Rad war für den Kostenvoranschlag beim Händler zur Durchsicht.
Da die Versicherung die beschädigten Teile nicht will würde ich beim Rad fast plus minus null rausgehen,ein paar Teile die nur zerkratzt sind könnte ich ja noch in der Bucht verkaufen.
Da Die die 30% aber auch bei allem anderen abziehen werde ich wohl klagen müssen, aber das kann ich erst später abschätzen wenn sich alles beziffern lässt.
 
Da Die die 30% aber auch bei allem anderen abziehen werde ich wohl klagen müssen, aber das kann ich erst später abschätzen wenn sich alles beziffern lässt.
So ne Klage ist natürlich immer ein Risiko. Wie schätzt der Anwalt denn überhaupt die Erfolgsaussichten ein?
 
Er meint nicht vorherzusagen aber er hat sich glaube ich auch noch nicht ganz so intensiv damit beschäftigt und dann kommt ja auch noch so Undefiniertes wie Betriebsgefahr gegenseitige Rücksicht unklare Verkehrslage.
Die Zeugin hat aber kein Handzeichen gesehen ,er hat sich auch nicht zum abbiegen zur Mitte eingeordnet, der ist mir einfach vor das Rad gefahren.
Ich bin mir auch wenn ich kritisch suche keines Fehlverhaltens bewusst.
 
Hi, ich habe heute die Antwort auf meinen Widerspruch gegenüber der Krankenkasse erhalten.
Die haben meine errechnete Summe so akzeptiert und ich habe eine Nachzahlung von 140,- erhalten.
So krankheitsmäßig muß ich ja noch bis Ende September dieses Schulter/Arm Ruhigstellungsteil tragen.
Leichte Krankengymnastik habe ich aber die Beweglichkeit der Schulter ist noch schlechter wie vor der OP ,das soll aber normal sein wegen Muskelabbau durch ruhigstellen.
Vom Anwalt/Versicherung gibt es noch nichts Neues.
 
Jo hätte ich am Unfalltag auch nie mit gerechnet.Das Rad war für den Kostenvoranschlag beim Händler zur Durchsicht.
Da die Versicherung die beschädigten Teile nicht will würde ich beim Rad fast plus minus null rausgehen,ein paar Teile die nur zerkratzt sind könnte ich ja noch in der Bucht verkaufen.
Da Die die 30% aber auch bei allem anderen abziehen werde ich wohl klagen müssen, aber das kann ich erst später abschätzen wenn sich alles beziffern lässt.

das würde ich mir gut überlegen. denn wenns gegen Dich ausgeht, haste dann nochmal Anwaltskosten + Gerichtskosten am Backen. und ich würde wetten, dass dir eine gewisse Mitschuld immer angerechnet wird... älterer Verkehrsteilnehmer, besondere Rüksicht zu nehmen, jederzeit bremsbereit zu sein, keine Klingel am Rad etc. pp.

denn was nützt es, wenns dann gängige 80/20 werden, du die weiteren Kosten aber hast (und den Ärger).
 
Grundsätzlich habe ich kein Problem damit für meine Fehler auch ein zustehen aber ich sehe bei mir keinen Fehler es sein denn die bloße Existenz bedingt schon eine Mitschuld.
Die besondere Rücksicht gegenüber Älteren usw., da habe ich kein Problem mit. Kinder erkenne ich an Kleidung und Statur, den Opa mit Rollator den Rollstuhlfahrer den Verletzten an Krücken alle kann ich erkennen und besondere Rücksicht nehmen
aber einen 40 jährigen kann ich nicht von einem 70 jährigen in der Rückansicht unterscheiden.Wenn dieser unsicher im Verkehr ist und besondere Rücksicht möchte soll er das zeigen ein Fahranfänger kann das ja auch durch einen Hinweis in der Heckscheibe.
Jederzeit Bremsbereit ist klar Mindestabstand in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit auch aber für ein von der Seite kommendes Hinderniss funktioniert das nicht da kann auch mit 10 kmh eine Kollision erfolgen.
Dann die Klingel, die Klingel ist ein Warnsignal kein Existenzbekanntgabesignal. Ein Auto das einen anhupt wird als Nötigung empfunden, die Klingel am Rad ist ja nichts anderes wie ne Hupe am Auto.
Muß ich als Rennradfahrer Schallzeichen bei bloßer Annäherrung geben? Dann müsste ich ja mit Tatütata oder Radlaufglocke unterwegs sein und beides denke ich ist verboten
Dazu verbietet mir der §16 Stvo das Klingeln doch auch.
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Die Gefahr sah ich erst als der Mann abbog oder ist ein Radfahrer an sich schon eine Gefahr? Sofort nach erkennen des Abbiegens musste ich bremsen, ein umgreifen zur Klingel hätte eine Kollision mit dem Abbieger bedeutet
da Bremszeit verschwendet wäre. Ich habe aber sehr laut Vorsicht oder Achtung geschrien, erschien mir sinnvoller als pling pling.
Zitat ( Schurig 11. Auflage)
Die Abgabe von Warnzeichen erfordert eine konkrete Gefahrenlage. Warnzeichen sind nach § 1 Abs 2 geboten,
wenn die Gefahr anders nicht mehr gebannt werden kann (wie Abbremsen, Anhalten) und die Abgabe eines Warnzeichens noch Erfolg verspricht.
Den seitlichen Mindestabstand habe ich auch mit 1,5 m eingehalten
Dann zur Geschwindigkeit ich habe mit ca 30-32 kmh überholt, (gutes Wetter, trockene Fahrbahn, weite Sicht, leichter Wind)
§5 (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Der Unfall geschah auf einer normalen Straße auf der auch Kfz-verkehr unterwegs war der die Radler mit 50 kmh und mehr überholt.
Zum Thema Gehör ein zugelassener Elektroroller hat auch keine Motorgeräusche ein S-Pedelec auch nicht und die fahren 45kmh.
Dann die Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrräder durch die Regel daß niemand damit rechnen muß daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden zählt auch nicht da ebend auch Kfzverkehr auf der Straße sowie ein sehr hoher Anteil an Pedelecs die können auch fast alle 27 km/h inkl. Toleranz.
Dann das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage, die „unklare Verkehrslage“ § 5 Abs. 3 ist gesetzlich nicht definiert aber der BGH formulierte das vor In-Kraft-Treten des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO –
so: Grundsätzlich darf eine Überholung nur eingeleitet und eine etwa eingeleitete Überholung nur fortgeführt werden, wenn der Überholende davon überzeugt sein darf, sie gefahrlos beenden zu können (DAR 59, 322).
Und ich war überzeugt problemlos Überholen zu können in einem Radler am rechten Straßenrand sehe ich keine Gefahr.
Dem gegenüber hat der Verursacher kein Handzeichen gegeben hat sich nicht zur Fahrbahnmitte eingeordnet und sich nicht Umgeschaut sonst hätte er mich ja gesehen.
Ich weiß echt nicht was ich falsch gemacht haben könnte, mir kommt es so vor wie wenn die Mitschuld nur ein Vorwand zur Kostenreduktion der Versicherung ist.
Sicher wird die Versicherung in irgendeiner Datenbank sehen können daß ich nicht Rechtsschutzversichert bin aber es kann doch nicht sein das man sich Recht nur erkaufen kann, sei es mit Versicherungsbeiträgen oder einem dicken Portemonnaie.
 
Sicher wird die Versicherung in irgendeiner Datenbank sehen können daß ich nicht Rechtsschutzversichert bin aber es kann doch nicht sein das man sich Recht nur erkaufen kann, sei es mit Versicherungsbeiträgen oder einem dicken Portemonnaie.
Das ist ja auch nicht richtig. Das Recht zu klagen hat jeder, leider aber auch das Risiko zu verlieren. Wenn Du so von der Rechtslage überzeugt bist, dann klage.:cool: Ausserdem kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen. Kannst Dich ja mal beim Gericht erkundigen welche Voraussetzungen da erfüllt werden müssen.
 
Ja, der Bluff nit der angeblichen Teilschuld. Man kann es ja mal versuchen.

Ich meine mich zu erinnern, dass der Abbiegende besonders zur Sorgfalt verpflichtet ist und in solchen Fällen in der Regel die Alleinschuld bekommt. Wir hatten einen ähnlichen Fall, in dem unsere Anwältin der Versicherung mit einem Scheiben geantwortet hat, in dem sie die entsprechenden Urteile zitiert hat. Danach war Ruhe mit Teilschuld. Man muss nicht immer gleich klagen, wenn der Anwalt seinen Job ernst nimmt.
 
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