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Unfall mit/durch anderem Radfahrer

cux

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hi ,komm gerade aus dem krankenhaus schulterprellung rippenbruch.
da es heute mal trocken war bin ich mit dem neuen renner los erst die zweite ausfahrt, ich könnte heulen
ablauf war folgender landstraße rechts bordstein und rasenfläche links grundstücksauffahrten ohne gehweg
also ich bin rechts gefahren vor mir zwei radler geschätzt 5m platz und nein dritter die zwei habe ich überholt und in dem moment schert der dritte nach links aus um auf die andere strassenseite zu gelangen
ich dann vollbremsung und überschlag
die zwei haben dann polizei und krankenwagen gerufen
der verursacher gibt wohl seinen fehler zu und ist auch haftpflichtversichert
wie währe denn jetzt die weitere vorgehensweise
ich möchte niemanden anzeigen oder sonst was nur halt meinen schaden ersetzt haben
läuft das mit der normalen haftpflicht genauso wie beim auto
hat wer erfahrungswerte über den weiteren ablauf
ich will gleich erst mal das rad abholen

gruß
 

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Re: Unfall mit/durch anderem Radfahrer
ok, dein Beitrag ist ein wenig schwer zu lesen mit all den Fehlern und ohne Punkt und Komma,
vor allem das,"nein dritter" irretiert mich

aber probiern wir's mal :
du überholst 2 RR Fahrer, der 3te schert aus und du, als von hinten kommender
bremst deswegen so stark daß es dich auf die Waffel haut .... soweit richtig ?

und nun willst du jemanden finden, den du für deinen eigenen Fahrfehler, nicht vorausschauende Fahrweise, und vermutlich zu geringem Abstand verantwortlich machen kannst ....


einfach grandios :daumen:

sollte ich das alles mißverstanden / interpretiert haben bitte ich schonmal um Entschuldigung :)

ach ja und natürlich noch Gute Besserung !
 
Da Du gerade online bist, will ich Dich wissen lassen, daß Ihr mit dem Herbeirufen der Polizei schon den ersten richtigen Schritt zum ordnungsgemäßen Umgang mit dem Unfall gemacht habt. Der nächste wichtige Schritt für Dich wäre es, einen Anwalt hinzuzuziehen, der für Dich die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung übernimmt, zu der auch der Ausgleich eventueller gesundheitlicher Folgen und Spätfolgen gehört, die jetzt vielleicht noch gar nicht absehbar sind. Dabei solltest Du Dich nicht von einem, aus meiner Sicht fragwürdigen, Ehrenkodex der Rücksichtnahme gegenüber anderen Rennradfahrern ermahnt sehen, Dich selbst in Deinem Recht zu beschneiden, Deine Interessen als Unfallgeschädigter angemessen und fachlich versiert vertreten zu lassen, was Dir selbst als Nichtjurist in Unkenntnis der Möglichkeiten und Nötigkeiten in einem solchen Fall kaum möglich ist.
 
Danke für die Hilfe.
ich versuche es mal genauer zu erklären
eine Straße ohne Radweg ,vor mir drei "normale" Radfahrer.
von mir aus gesehen erst ein Paar dann ca 5 Meter Lücke dann ein älterer Mann
da ich mit dem Rennrad ja schneller bin möchte ich überholen
das Paar überhole ich problemlos aber kurz vor dem älteren Mann zieht dieser einfach nach Links rüber
sein Verhalten war für mich nicht vorraus zu sehen, er hat unvermittelt ohne erkennbare Anzeichen einfach links rübergezogen
für mich war wegen der kurzen Distanz zu dem Mann nur eine Vollbremsung möglich
der Mann hat wohl auch bei der Polizei seinen Fehler einräumt.
da der Unfall aber ohne Kfz verursacht wurde sollte ja die normale Haftpflichtversicherung des Mannes einspringen
läuft das bei dieser Versicherung genauso wie beim Unfall mit einem KFZ?
die Polizei fragte mich ob ich den Mann anzeigen will ,tut das not?
das Rad hat sich einmal mit mir und nochmal alleine Überschlagen
auf den ersten Blick sehe ich nur Kratzer und Schrammen an Anbauteilen aber wie prüfe ich den Rahmen und die Gabel beides Carbon
ich bitte um etwas Hilfestellung da ich noch nie einen Unfall hatte.
danke für die Genesungswünsche
 
flammberg hat es ja schon geschrieben. Nimm Dir einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten. Wenn der Anwalt meint das Du im Recht bist kostet dich das nichts, zahlen muss dann die gegnerische Versicherung. Der Anwalt regelt auch alle Schäden nebst Schmerzensgeld und macht den ganzen Papierkram. Du solltest Dich aber nicht auf irgend etwas mit der gegnerischen Versicherung einlassen. Lass alles den Anwalt regeln.

Auf das Rad wirst Du aber erst mal verzichten müssen. Bring das zu nem Händler Deines Vertrauens und lass einen Kostenvoranschlag machen. Ausserdem musst Du (möglichst gute) Fotos von dem Rad nebst Detailfotos von den beschädigten Teilen machen. Rechnung vom Rad und den (kaputten) Klamotten, wenn vorhanden, den Kostenvoranschlag und die Fotos (als Datei) dem Anwalt geben. Es kann auch sein das die Versicherung ein Gutachten fordert. Also lass das Rad am besten so lange beim Händler stehen bis alles geklärt ist.

Auf eine Anzeige kannst Du verzichten, es sei denn du willst den Fahrer strafrechtlich belangen. Das ist aber wohl eh nur ne OW, dürfte also eingestellt werden.

Gute Besserung und viel Erfolg.
 
Guten Morgen,erst mal Danke für die Infos
ich werde dann Dienstag mal zum Anwalt gehen
nun habe ich zu einem ähnlichen Fall gerade das gelesen,ich hoffe das verkompliziert die Sache nicht so sehr
Der Haftungsanspruch besteht auch nur direkt gegen den Radfahrer, da anders als beim Kfz die Versicherung nicht direkt in Anspruch genommen werden kann.
und weiß eventuell wer wie das mit dem "Krankengeld" läuft ? ich bin ja vorraussichtlich paar Wochen arbeitsunfähig
und was währe ein fairer Preis für einen Kostenvoranschlag
 
Guten Morgen,erst mal Danke für die Infos
ich werde dann Dienstag mal zum Anwalt gehen
nun habe ich zu einem ähnlichen Fall gerade das gelesen,ich hoffe das verkompliziert die Sache nicht so sehr

und weiß eventuell wer wie das mit dem "Krankengeld" läuft ? ich bin ja vorraussichtlich paar Wochen arbeitsunfähig
und was währe ein fairer Preis für einen Kostenvoranschlag
Wie das genau mit der Haftung läuft und ob Du Anspruch hast wird dir der Anwalt sagen. Krankengeld gibt es erst nach 6 Wochen, bis dahin bekommst Du ganz normal Lohnfortzahlung. Danach bekommst Du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Den Kostenvoranschlag und alles andere bezahlst Du erstmal gar nicht. Lass das Rad vom Händler gründlich untersuchen, nen Kostenvoranschlag machen und reich alle Rechnungen (Kostenvoranschlag, Rechnung von Kleidung, Helm ect.) an Deinen Anwalt. Der regelt alles andere. Das Rad lässt Du erst mal beim Händler bis alles geklärt ist. Du musst auch noch auf den Unfallbogen von der Polizei warten. Die Versicherung schickt Dir ausserdem noch nen Unfallbogen. Mit Deinem Krankenhaus und Arzt gibt es auch was zu regeln. Aber wie gesagt, das erfährst Du alles vom Anwalt.
 
hi, ja klar ich werde über den weiteren Verlauf berichten.
 
...
Den Kostenvoranschlag und alles andere bezahlst Du erstmal gar nicht. Lass das Rad vom Händler gründlich untersuchen, nen Kostenvoranschlag machen ...

Aber selbstverständlich ist der Kostenvoranschlag vorerst vom Geschädigten zu bezahlen !
Den Dienstleister möchte ich sehen, der so nett ist und das Risiko trägt, daß der Schädiger ggf. nicht zahlt.
Auftraggeber (und Vertragspartner !) ist der geschädigte Radfahrer. Und der muß auch zahlen.
Es liegt dann - leider - in seinem Zuständigkeitsbereich, das verauslagte Geld beim Unfallgegner einzufordern.
Alles andere wäre sehr sehr kulant. Als Handwerker gehe ich für Unfallschäden jedenfalls niemals in Vorleistung
und rechne direkt mit dem Geschädigten ab.
 
da hätte ich aber auch kein Problem mit zum Beispiel eine Stunde Arbeitslohn zu zahlen.
daher fragte ich was fair währe (rad war ein onlinekauf)
 
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Den Kostenvoranschlag und alles andere bezahlst Du erstmal gar nicht. Lass das Rad vom Händler gründlich untersuchen, nen Kostenvoranschlag machen ...
da hätte ich aber auch kein Problem mit zum Beispiel eine Stunde Arbeitslohn zu zahlen.
daher fragte ich was fair währe (rad war ein onlinekauf)

Kostenvoranschlag sollte für max. 50 € machbar sein.
Mehr nehme jedenfalls ich dafür nicht. :)
Die Kostenübernahme durch die Versicherung ist in der Regel problemlos.
Ob es ein Versenderrad ist oder nicht, sollte für die Rechnungs-/Schadenshöhe belanglos sein.
 
Aber selbstverständlich ist der Kostenvoranschlag vorerst vom Geschädigten zu bezahlen !
Den Dienstleister möchte ich sehen, der so nett ist und das Risiko trägt, daß der Schädiger ggf. nicht zahlt.
Auftraggeber (und Vertragspartner !) ist der geschädigte Radfahrer. Und der muß auch zahlen.
Es liegt dann - leider - in seinem Zuständigkeitsbereich, das verauslagte Geld beim Unfallgegner einzufordern.
Alles andere wäre sehr sehr kulant. Als Handwerker gehe ich für Unfallschäden jedenfalls niemals in Vorleistung
und rechne direkt mit dem Geschädigten ab.
Toll was Du alles weißt. Wenn ich das Rad beim Händler stehen lasse bis die Sache mit der Versicherung geklärt ist, und diese dann (hoffentlich) zahlt, muss ich gar nichts zahlen. Erst wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung klar ist und das Geld auf dem Konto ist würde ich den Kostenvoranschlag zahlen und das Rad abhohlen.

So bin ich bei meinem Unfall im letzten Jahr vorgegangen. Das Rad reparieren zu lassen bevor die Versicherung gezahlt hat ist sowieso keine gute Idee. Eventuell wollen die einen Gutachten.
 
Toll was Du alles weißt. Wenn ich das Rad beim Händler stehen lasse bis die Sache mit der Versicherung geklärt ist, und diese dann (hoffentlich) zahlt, muss ich gar nichts zahlen. Erst wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung klar ist und das Geld auf dem Konto ist würde ich den Kostenvoranschlag zahlen und das Rad abhohlen.
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Das Rad steht bei uns in der Werkstatt zur Begutachtung genau einen Tag.
Danach wird es vom Auftraggeber zusammen mit dem KV abgeholt, und die Rechung wird bezahlt.
Warum das Rad beim Händler stehen soll, bis die Deckungszusage der Versicherung vorliegt,
erschließt sich mir nicht. Der Auftraggeber ist der geschädigte Radfahrer und nicht die Versicherung !
 
Das Rad steht bei uns in der Werkstatt zur Begutachtung genau einen Tag.
Danach wird es vom Auftraggeber zusammen mit dem KV abgeholt, und die Rechung wird bezahlt.
Warum das Rad beim Händler stehen soll, bis die Deckungszusage der Versicherung vorliegt,
erschließt sich mir nicht. Der Auftraggeber ist der geschädigte Radfahrer und nicht die Versicherung !
Zum Beispiel wenn der Händler das Rad auch reparieren soll, sofern das kein Totalschaden ist. Die Versicherung zahlt die volle Summe eh nur gegen Rechnung. Wenn man selber repariert werden 19% abgezogen. Warum sollte ich das Rad erst mal abhohlen und nach Erhalt des Geldes wieder zum Händler bringen?
 
Das Rad steht bei uns in der Werkstatt zur Begutachtung genau einen Tag.
Danach wird es vom Auftraggeber zusammen mit dem KV abgeholt, und die Rechung wird bezahlt.
Warum das Rad beim Händler stehen soll, bis die Deckungszusage der Versicherung vorliegt,
erschließt sich mir nicht. Der Auftraggeber ist der geschädigte Radfahrer und nicht die Versicherung !
Meines Wissens müssen KVe kostenlos erstellt werden. Ist eine neue Regelung. Die Masche mit der Vergütung bei
Auftrag zieht nicht mehr. Ist mir selbst so ergangen (mit einem PKW). Den Tip hat mir der Versicherungsmensch gegeben
und wurde mir vom Werkstattleiter der Kfzvertretung bestätigt.
 
also ich weiß nicht ,wenn ich zBsp vier Teile aufliste und den Preis inkl. Einbau erfrage
würde ich ein kostenfreies Angebot erwarten
aber wenn ich dem Händler das beschädigte Rad übergebe muß dieser ja erst mal eine Art Inspektion durchführen
um den Schaden fest zu stellen. diese leistung würde ich schon als geldwert ansehen
 
Gebühren für Kostenvoranschläge, sofern nicht ausdrücklich und individuell vereinbart

ich denke mal das nicht Vereinbart ist hier das Argument
stell dir mal vor du fährst mit dem Auto in die Werkstatt ,Fehlerbeschreibung : Auto geht aus während der Fahrt
dann bittest du um einen Kostenvoranschlag
ein Mechaniker sucht fünf Stunden bis er einen Kabelbruch findet .dann Kostenvoranschlag der ja gratis sein soll
da muss der händler ja schummeln um die fünf stunden irgendwie unter zu bringen
er kann ja schlecht auf der rechnung schreiben Quetschverbinder eins fuffzich zudrücken 400,-
 
Warten wir erstmal ab ob die normale Haftpflicht bei solchen Sachen überhaupt haftet? Ich müsste mal in meine Police gucken, wie dass bei meiner ist?
 
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