thomen
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Da liegt der Hund begrabengleich ob das Recht auf nen RA besteht oder nicht.
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Da liegt der Hund begrabengleich ob das Recht auf nen RA besteht oder nicht.
Sorry. Stimmt.Bitte nicht auch noch wehrlose Tiere hier mit hineinziehen.
Für DICH. DU hast ein Problem damit wenn Leute ihre Rechte warnehmen und Ansprüche ausschöpfen.Da liegt der Hund begraben
Überhaupt nicht. Will nur darauf hinweisen, dass es so einfach nicht ist, wie es hier teilweise dargestellt wird. Wer Recht hat, soll es bekommen und dabei seine Rechte in Anspruch nehmen. Die Frage, ob man bestimmte Ansprüche hat, ist nun mal nicht immer einfach zu beantworten. Einen Automatismus bei RA-Kosten gibt es nicht. Meinetwegen auch leider nicht. Mir ist es ziemlich egal, ob Anwälte oder Versicherungen Geld verdienen. Nur sollte niemand aufgrund einer falschen , da verkürzenden Darstellung nachher den Schaden haben und auf den Kosten hängen bleiben.Für DICH. DU hast ein Problem damit wenn Leute ihre Rechte warnehmen und Ansprüche ausschöpfen.
Ich kann mich nur auf Juristen verlassen. Wenn mein Anwalt sagt das seine Arbeit mit zum Unfallschaden zu rechnen ist, auch bei Fahrrädern, dann ist das so. Also gibt es diesen Automatismus. Warum auch sollte das nur für KFZ gelten, nicht aber für Fahräder? Da fehlt mir die Logik. Mein Wohnungsnachbar ist auch Anwalt, mit eigener Kanzlei. Den werd ich bei Gelegenheit mal drauf ansprechen.Alle Entscheidungen, die hier zitiert wurden, sind auf Unfälle mit Schäden am Kfz bezogen. In der oben angesprochenen Entscheidung des AG Düsseldorf wird dies auch ausdrücklich benannt und wegen der Besonderheiten bei Schäden am PKW der Anspruch auf die RA-Kosten bestätigt.
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind zu erstatten, soweit sie erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn der Schuldner trotz Aufforderung nicht zahlt oder die Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt geboten ist, weil sie schwierig ist. Das ist bei Unfällen und Schäden am Kfz regelmäßig der Fall, weil bei den Werkstattkosten und dem Nutzungsausfall eigentlich immer Probleme liegen, die der Laie nicht erkennen und beantworten kann. Das sehe ich auch so. Bei einem beschädigten Fahrrad sind aber diese Punkte, die zum Standardprogramm eines jeden VU mit 2 Kfz gehören, in der Regel eben nicht zu erwarten, so dass m.E.n. zunächst die Regulierung ohne Anwalt versucht werden sollte. Stellt die Versicherung sich quer, ist das ne andere Sache. Dann sollte der Rechtsanwalt ins Boot geholt werden.Ich kann mich nur auf Juristen verlassen. Wenn mein Anwalt sagt das seine Arbeit mit zum Unfallschaden zu rechnen ist, auch bei Fahrrädern, dann ist das so. Also gibt es diesen Automatismus. Warum auch sollte das nur für KFZ gelten, nicht aber für Fahräder? Da fehlt mir die Logik. Mein Wohnungsnachbar ist auch Anwalt, mit eigener Kanzlei. Den werd ich bei Gelegenheit mal drauf ansprechen.
Und das hast du jetzt woher? Ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht. Ausserdem "sollte" ist nicht "muss". Woher soll der Laie wissen das z.b. noch ne Kostenpauschale abgerechnet werden kann, und in welcher Höhe? Die Punkte die KFZ betreffen spielen beim Rad überhaupt keine Rolle.Es gibt z.b. auch keinen Nutzungsausfall. Dazu gibt es auch, laut meinem Anwalt, ein Urteil. Ist aber auch latte. Ich muss mich als Geschädigter nicht selber damit rum schlagen. Ob Du das jetzt anzweifelst ist mir mittlerweile auch egal. Ich werde, was hoffentlich nicht mehr passiert, bei nem Unfall nen RA beauftragen, den die Arbeit machen lassen und den bezahlt bekommen. Was Du machst ist Deine Sache.Die Kosten für den Rechtsanwalt sind zu erstatten, soweit sie erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn der Schuldner trotz Aufforderung nicht zahlt oder die Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt geboten ist, weil sie schwierig ist. Das ist bei Unfällen und Schäden am Kfz regelmäßig der Fall, weil bei den Werkstattkosten und dem Nutzungsausfall eigentlich immer Probleme liegen, die der Laie nicht erkennen und beantworten kann. Das sehe ich auch so. Bei einem beschädigten Fahrrad sind aber diese Punkte, die zum Standardprogramm eines jeden VU mit 2 Kfz gehören, in der Regel eben nicht zu erwarten, so dass m.E.n. zunächst die Regulierung ohne Anwalt versucht werden sollte. Stellt die Versicherung sich quer, ist das ne andere Sache. Dann sollte der Rechtsanwalt ins Boot geholt werden.
Jeder so, wie er mag.Und das hast du jetzt woher? Ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht. Ausserdem "sollte" ist nicht "muss". Woher soll der Laie wissen das z.b. noch ne Kostenpauschale abgerechnet werden kann, und in welcher Höhe? Die Punkte die KFZ betreffen spielen beim Rad überhaupt keine Rolle.Es gibt z.b. auch keinen Nutzungsausfall. Dazu gibt es auch, laut meinem Anwalt, ein Urteil. Ist aber auch latte. Ich muss mich als Geschädigter nicht selber damit rum schlagen. Ob Du das jetzt anzweifelst ist mir mittlerweile auch egal. Ich werde, was hoffentlich nicht mehr passiert, bei nem Unfall nen RA beauftragen, den die Arbeit machen lassen und den bezahlt bekommen. Was Du machst ist Deine Sache.
Jeder so, wie er mag.
Kennst Du nen Unfall Auto gegen RR ohne Personenschaden? Ohne wenigstens Schrammen und/oder Prellungen geht das doch eh nicht aus. Das viele das so auf sich beruhen lassen ist vieleicht löblich, und gut für die Versicherung, aber dumm. Und falls sich später raus stellt das doch was gebrochen ist hast Du noch die Beweislast, dass das vom Unfall war. Was heißt da kurz gedacht?Ne, im Ernst, der schlaue Trick mit dem Aua... wenns Dumm läuft hat der Gegner dann einen "Unfall mit Personenschaden" am Haken...
Der tolle Tipp vom Anwaltsnachbarn ist sowohl sehr kurz, als auch sehr egoistisch gedacht ..drum verstehe ich die Kritik am Beitrag sehr!!
Dann stell mich doch auf Ignore wenns Dich stört. Du musst meine Post nicht lesen.
möchte ich aber doch so nicht stehen lassen. Denn das ist nicht nur... Angeben das man Schmerzen hat und sich von den Sannis ins KH fahren und untersuchen lassen. Dann ist in der Beziehung alles in Butter und auch ein, wenn auch kleines, Schmerzensgeld sicher.
sondern als Betrugsversuch zu bezeichnen. Deshalb an @Phonosophie das, was ich schon mal in ähnlichem Zusammenhang angemerkt hatte: Wenn man schon kein Unrechtsbewusstsein hat, sollte man aber jedenfalls nicht in einem öffentlichen Forum mit solchen Empfehlungen hausieren gehen. Und nein, der Rechtfertigungsversuch ist auch daneben, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wird regelmäßig auch ohne Antrag verfolgt, weil bei Körperschäden im Straßenverkehr ein öffentliches Interesse angenommen wird und dann kein Strafantrag erforderlich ist. Unabhängig davon bleibt es auf jeden Fall Betrug.... der schlaue Trick mit dem Aua ...
Eigentlich wollte ich ja dazu nichts mehr schreiben.
Stimmt nicht!Und nein, der Rechtfertigungsversuch ist auch daneben, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wird regelmäßig auch ohne Antrag verfolgt, weil bei Körperschäden im Straßenverkehr ein öffentliches Interesse angenommen wird und dann kein Strafantrag erforderlich ist.
Dann weise mir doch mal nach das ich keine Schmerzen habe! Viel Erfolg dabei. Und ohne irgendwelche Verletzungen geht das so wieso nie ab.Und unabhängig davon bleibt es auf jeden Fall Betrug.