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Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Für DICH. DU hast ein Problem damit wenn Leute ihre Rechte warnehmen und Ansprüche ausschöpfen.
Überhaupt nicht. Will nur darauf hinweisen, dass es so einfach nicht ist, wie es hier teilweise dargestellt wird. Wer Recht hat, soll es bekommen und dabei seine Rechte in Anspruch nehmen. Die Frage, ob man bestimmte Ansprüche hat, ist nun mal nicht immer einfach zu beantworten. Einen Automatismus bei RA-Kosten gibt es nicht. Meinetwegen auch leider nicht. Mir ist es ziemlich egal, ob Anwälte oder Versicherungen Geld verdienen. Nur sollte niemand aufgrund einer falschen , da verkürzenden Darstellung nachher den Schaden haben und auf den Kosten hängen bleiben.
Du hast in vielen Bereichen Ahnung und bist eine Hilfe. In rechtlichen Angelegenheiten magst du Erfahrungen haben. Diese mögen auch bisweilen mit der Rechtslage übereinstimmen. Aber das sind Erfahrungen, keine Kenntnisse. Alle Entscheidungen, die hier zitiert wurden, sind auf Unfälle mit Schäden am Kfz bezogen. In der oben angesprochenen Entscheidung des AG Düsseldorf wird dies auch ausdrücklich benannt und wegen der Besonderheiten bei Schäden am PKW der Anspruch auf die RA-Kosten bestätigt.
 
Alle Entscheidungen, die hier zitiert wurden, sind auf Unfälle mit Schäden am Kfz bezogen. In der oben angesprochenen Entscheidung des AG Düsseldorf wird dies auch ausdrücklich benannt und wegen der Besonderheiten bei Schäden am PKW der Anspruch auf die RA-Kosten bestätigt.
Ich kann mich nur auf Juristen verlassen. Wenn mein Anwalt sagt das seine Arbeit mit zum Unfallschaden zu rechnen ist, auch bei Fahrrädern, dann ist das so. Also gibt es diesen Automatismus. Warum auch sollte das nur für KFZ gelten, nicht aber für Fahräder? Da fehlt mir die Logik. Mein Wohnungsnachbar ist auch Anwalt, mit eigener Kanzlei. Den werd ich bei Gelegenheit mal drauf ansprechen.
 
Ich kann mich nur auf Juristen verlassen. Wenn mein Anwalt sagt das seine Arbeit mit zum Unfallschaden zu rechnen ist, auch bei Fahrrädern, dann ist das so. Also gibt es diesen Automatismus. Warum auch sollte das nur für KFZ gelten, nicht aber für Fahräder? Da fehlt mir die Logik. Mein Wohnungsnachbar ist auch Anwalt, mit eigener Kanzlei. Den werd ich bei Gelegenheit mal drauf ansprechen.
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind zu erstatten, soweit sie erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn der Schuldner trotz Aufforderung nicht zahlt oder die Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt geboten ist, weil sie schwierig ist. Das ist bei Unfällen und Schäden am Kfz regelmäßig der Fall, weil bei den Werkstattkosten und dem Nutzungsausfall eigentlich immer Probleme liegen, die der Laie nicht erkennen und beantworten kann. Das sehe ich auch so. Bei einem beschädigten Fahrrad sind aber diese Punkte, die zum Standardprogramm eines jeden VU mit 2 Kfz gehören, in der Regel eben nicht zu erwarten, so dass m.E.n. zunächst die Regulierung ohne Anwalt versucht werden sollte. Stellt die Versicherung sich quer, ist das ne andere Sache. Dann sollte der Rechtsanwalt ins Boot geholt werden.

Beispiel:
Unfall und es ist klar, dass der Gegner zuv100% verantwortlich ist. Ihr Fahrrad ist defekt. Sie reichen die Rechnung beider Versicherung ein - egal, ob Reparatur oder Neuanschaffung, etwa Laufräder. Die Versicherung zahlt. Wofür den Anwalt? Wäre wohl nicht erforderlich und es könnte sein, dass ihnen dann das Gericht bei Weigerung der Versicherung sagt, dass sie gegen die Schadensminderungspflicht mach 254 BGB verstoßen hätten, da sie unnötig Kosten verursacht hätten. Ihr Anwalt aber wird kaum sagen, dass er auf sein Geld verzichtet. Nur müssten sie das zahlen.

Fragen sie ihren Nachbarn, sprechen sie explizit auf Unfall mit PKW und die Stichworte
  • Unfallersatztarif
  • Nutzugsausfall
  • Mietwagen
  • Fraunhofer
  • Schwache
  • Meisterwerkstatt
  • Markengebundene Werkstatt
an.
 
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind zu erstatten, soweit sie erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn der Schuldner trotz Aufforderung nicht zahlt oder die Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt geboten ist, weil sie schwierig ist. Das ist bei Unfällen und Schäden am Kfz regelmäßig der Fall, weil bei den Werkstattkosten und dem Nutzungsausfall eigentlich immer Probleme liegen, die der Laie nicht erkennen und beantworten kann. Das sehe ich auch so. Bei einem beschädigten Fahrrad sind aber diese Punkte, die zum Standardprogramm eines jeden VU mit 2 Kfz gehören, in der Regel eben nicht zu erwarten, so dass m.E.n. zunächst die Regulierung ohne Anwalt versucht werden sollte. Stellt die Versicherung sich quer, ist das ne andere Sache. Dann sollte der Rechtsanwalt ins Boot geholt werden.
Und das hast du jetzt woher? Ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht. Ausserdem "sollte" ist nicht "muss". Woher soll der Laie wissen das z.b. noch ne Kostenpauschale abgerechnet werden kann, und in welcher Höhe? Die Punkte die KFZ betreffen spielen beim Rad überhaupt keine Rolle.Es gibt z.b. auch keinen Nutzungsausfall. Dazu gibt es auch, laut meinem Anwalt, ein Urteil. Ist aber auch latte. Ich muss mich als Geschädigter nicht selber damit rum schlagen. Ob Du das jetzt anzweifelst ist mir mittlerweile auch egal. Ich werde, was hoffentlich nicht mehr passiert, bei nem Unfall nen RA beauftragen, den die Arbeit machen lassen und den bezahlt bekommen. Was Du machst ist Deine Sache.
 
Und das hast du jetzt woher? Ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht. Ausserdem "sollte" ist nicht "muss". Woher soll der Laie wissen das z.b. noch ne Kostenpauschale abgerechnet werden kann, und in welcher Höhe? Die Punkte die KFZ betreffen spielen beim Rad überhaupt keine Rolle.Es gibt z.b. auch keinen Nutzungsausfall. Dazu gibt es auch, laut meinem Anwalt, ein Urteil. Ist aber auch latte. Ich muss mich als Geschädigter nicht selber damit rum schlagen. Ob Du das jetzt anzweifelst ist mir mittlerweile auch egal. Ich werde, was hoffentlich nicht mehr passiert, bei nem Unfall nen RA beauftragen, den die Arbeit machen lassen und den bezahlt bekommen. Was Du machst ist Deine Sache.
Jeder so, wie er mag.
 
So. Hab jetzt Auskunft von nem Anwalt (meinem Nachbarn). Sobald ne Körperverletzung im Spiel ist, und als Radfahrer ist man ja so gut wie immer verletzt, hat man auf jeden Fall das Recht auf nen Anwalt. Pffiiger Nachsatz meines Nachbarn. Angeben das man Schmerzen hat und sich von den Sannis ins KH fahren und untersuchen lassen;). Dann ist in der Beziehung alles in Butter und auch ein, wenn auch kleines, Schmerzensgeld sicher.
 
Da sollten sich eher die zwei User zurück halten die versuchen ihre Versicherungsbranche zu schützen. Phono hat doch Recht und steht mit seiner Meinung nicht alleine da. Vor allem scheint es dem TE geholfen zu haben, damit ist der Zweck erreicht.
 
Ne, im Ernst, der schlaue Trick mit dem Aua... wenns Dumm läuft hat der Gegner dann einen "Unfall mit Personenschaden" am Haken...

Der tolle Tipp vom Anwaltsnachbarn ist sowohl sehr kurz, als auch sehr egoistisch gedacht ..drum verstehe ich die Kritik am Beitrag sehr!!
 
Ne, im Ernst, der schlaue Trick mit dem Aua... wenns Dumm läuft hat der Gegner dann einen "Unfall mit Personenschaden" am Haken...

Der tolle Tipp vom Anwaltsnachbarn ist sowohl sehr kurz, als auch sehr egoistisch gedacht ..drum verstehe ich die Kritik am Beitrag sehr!!
Kennst Du nen Unfall Auto gegen RR ohne Personenschaden? Ohne wenigstens Schrammen und/oder Prellungen geht das doch eh nicht aus. Das viele das so auf sich beruhen lassen ist vieleicht löblich, und gut für die Versicherung, aber dumm. Und falls sich später raus stellt das doch was gebrochen ist hast Du noch die Beweislast, dass das vom Unfall war. Was heißt da kurz gedacht?

Edit. Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Der Geschädigte muss den Gegner nicht anzeigen. Da hab ich auch drauf verzichtet. Dann hat der Gegner auch keinen "Unfall mit Persohnenschaden" am Haken.
 
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Eigentlich wollte ich ja dazu nichts mehr schreiben. Das
... Angeben das man Schmerzen hat und sich von den Sannis ins KH fahren und untersuchen lassen;). Dann ist in der Beziehung alles in Butter und auch ein, wenn auch kleines, Schmerzensgeld sicher.
möchte ich aber doch so nicht stehen lassen. Denn das ist nicht nur
... der schlaue Trick mit dem Aua ...
sondern als Betrugsversuch zu bezeichnen. Deshalb an @Phonosophie das, was ich schon mal in ähnlichem Zusammenhang angemerkt hatte: Wenn man schon kein Unrechtsbewusstsein hat, sollte man aber jedenfalls nicht in einem öffentlichen Forum mit solchen Empfehlungen hausieren gehen. Und nein, der Rechtfertigungsversuch ist auch daneben, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wird regelmäßig auch ohne Antrag verfolgt, weil bei Körperschäden im Straßenverkehr ein öffentliches Interesse angenommen wird und dann kein Strafantrag erforderlich ist. Unabhängig davon bleibt es auf jeden Fall Betrug.
 
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Reiner_2: Jetzt mach mal langsam, ein Fahrradunfall ohne Verletzung ist wie ein 6er im Lotto. Mit Betrug hat das nix zu tun, es ist eher die Frage ob man entstandene Verletzungen bagatellisiert und verschweigt. Wenn sich dann hinterher herausstellt, daß es doch schlimmer war, dann hast du erst ein Problem.
 
Und nein, der Rechtfertigungsversuch ist auch daneben, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wird regelmäßig auch ohne Antrag verfolgt, weil bei Körperschäden im Straßenverkehr ein öffentliches Interesse angenommen wird und dann kein Strafantrag erforderlich ist.
Stimmt nicht!

§229 fahrlässige Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtswegen für geboten hält (§230 Absatz 1 StGB)

Und öffentliches Interesse ist bei Antragsdelikten so gut wie nie geboten.

Ist also kein Offizialdelikt. Ich wurde im Anhörungsbogen gefragt, habe aber keine Anzeige erstattet. Und zu deiner Information. Ich hatte mehrere tiefe Abschürfungen und ne sehr schmerzhafte Rippenprellung mit der ich wochenlang ausser Gefecht war, mich kaum bewegen und auch nicht fahren konnte.
Und unabhängig davon bleibt es auf jeden Fall Betrug.
Dann weise mir doch mal nach das ich keine Schmerzen habe! Viel Erfolg dabei. Und ohne irgendwelche Verletzungen geht das so wieso nie ab.
 
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