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Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Doch habe ich sehr wohl. Aber noxhmal, es ist nicht zwangsläufig nötig jedes Mal den Anwalt hinzuzuziehen!
Sagt jemand der noch nie in so ner Situation war.
Wir sind soziale Wesen, warum nicht normal miteinander reden? Da hat man am wenigsten Probleme.

Sagt jemand der noch nie Haftungsansprüche hatte und sich noch nie mit Versichrungen herumschlagen musste.
Und wenn der Fall von der Polizei aufgenommen wurde, alles was am Fahrrad montiert wurde, dann reicht es in der Regel,diese Belege einzureichen und man bekommt sein Geld und keine Versicherung stellt sich quer. Meinetwegen bei seltenen Sachen oder nicht nachweisbaren Teilen einen Gutachter welcher auch von der Versicherung übernommen wird aber einen Rechtsanwalt? Irgendwo sollte es aufhören. Wenn die Versicherung sich quer stellen sollte darf man natürlich zum Anwalt gehen aber diesen sofort hinzuziehen und bewusst unnötige Kosten zu verursachen ist zumindest sehr unsozial gedacht weil diese Kosten die Versicherung durch höhere Beiträge für alle wieder an den Verbraucher zurück geben.
Und diese Weisheit hast Du jetzt woher? Wie oft warst Du schon in so ner Situation? Ich hab jedenfalls schon andere Erfahrungen gemacht. Da hat die Versichrung gemauert und wollte alles an Belegen doppelt und dreifach und hat auf Zeit gespielt. Erst als mein Anwalt mit Klage gedroht hat ging es auf einmal. Aber Du Neunmal Kluger weist es natürlich besser. Mit nem Gutachter ist auch nicht so wie Du glaubst. Ohne Anwaltliche Vertretung kassiert der das Honorar von Dir sofort, nach Erstellung des Gutachtens. Du musst also in Vorleistung gehen. Da ich nen Anwalt hatte lief das über den. Und Dein Gequatsche über soziale Wesen kann ich nicht mehr Ernst nehmen. Piep......Piep....Piep.....wir haben uns alle lieb:rolleyes:. In welcher Welt lebst Du eigentlich? Aber träum ruhig weiter.
Ich kann mir schon vorstellen weswegen manche hier für jede Kleinigkeit einen Anwalt benötigen, sieht man an den Umgangsformen hier sehr deutlich. Deswegen auch meine Meinung bezüglich sozialer Defizite.

Kannst du nicht weil Du in ner Taumwelt lebst die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
@Phonosophie mach dir bitte nicht zuviele Gedanken bezüglich meiner Räder und meiner Sorgen bezüglich zwischenmenschlichen Verhaltens ich bekomme sämtliche Probleme völlig ohne zur Hilfe nahme eines Anwalts geregelt auch ohne Schäden meinerseits. Ich gehe einfach respektvoll und freundlich mit dem gegenüber um und jeder Mensch verhält sich dann dementsprechend mir gegenüber. Nur Mal als kleiner Denkanstoß ?
Ach weist Du ob Du und wie Du Deine Probleme löst interessiert mich überhaupt nicht. Und ausserdem hast Du immer noch nicht kapiert das es hier um geschäftliche Dinge geht, also um Geld. Aber das spielt in Deiner Traumwelt mit Kleingemeinschaft und Tausch (Kohlkopf gegen Wollhose) eh keine Rolle. Über so einen blühenden Unsinn muss ich nicht nachdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider wurde meine Nachfrage bezüglich des Paragraphen 823 BGB eben keineswegs beantwortet, welcher ja genannt wurde um nachzuweisen, dass ein Anspruch auf anwaltliche Vertretung in jedem Fall gilt. Denn in diesem Paragraphen 823 BGB steht nur, dass der Verursacher für den Schaden aufkommen muss und dieser setzt sich zusammen aus dem Schaden am Rad, an der Ausrüstung und gegebenfalls aus Schmerzensgeld aber eben nicht zusätzlich den Anwaltskosten die unnötig und unverhältnismäßig hoch sein können.
Weder das eine noch das andere. Wer mal nen Fall mit ner Versicherung hatte weis wie anstrengend das sein kann und das man als Privatperson bisweilen nicht ernst genommen wird. Im übrigen betreffen die Anwaltskosten nur den Vorgang VOR einer Klage. Und das sind nicht so hohe Kosten. Liegt natürlich auch an der Versicherung. Wenn die nicht verzögern und schnell regulieren kostet es weniger als wenn der Anwalt noch mehrmals Schreiben aufsetzen muss. Jedes Schreiben kostet Geld. Wenn Du nicht glaubst das Anwaltskosten zum Schadenersatz gehören und erstattet werden müssen, dann frag doch einfach nen Anwalt. Aber warscheinlich würdest Du selbst dem nicht glauben und unterstellen das der nur Geld machen will.
 
Das glaubst Du doch wohl selber nicht?:D
Doch. Wüsste nicht, dass Versicherungen über die Berechtigung von Fordern entscheiden. Das machen im Zweifel Gerichte.
Ich glaube ja, @thomen will nur trollen.
Dafür spricht der Inhalt, das Gesieze und die pseudogestelzte Sprache. :)
Mit Sprache und Umgangsformen haben es hier nicht alle. Ist mir auch schon aufgefallen.
Man muss ja nicht meiner Meinung sein, komm ich gut mit klar. Ich gebe aber zu, dass die Pornosofie irgendwann den Troll in mir geweckt hat - nachdem sie zeigte, wes' Geistes Kind sie ist. Außerdem mag ich dumme Menschen nicht.

Whatever
Recht ist nun mal nicht so einfach wie n Schaltröllchen austauschen. Ist ja zum Glück auch kein Jura-Forum - da würde schon nicht mit dieser ignoranten Absolutheit rangegangen werden und man würde dem anderen zuhören.

Soll jeder machen, wie er mag. Ist ein freies Land und zum Glück muss ich der ein oder anderen Hohlfritte im analogen Leben nicht begegnen. Ihr seht, ich kann mich anpassen, so dass ihr erkennen könntet, dass ich nicht trolle. In diesem Sinne ... Finger in den Po, Mexiko
 
Weder das eine noch das andere. Wer mal nen Fall mit ner Versicherung hatte weis wie anstrengend das sein kann und das man als Privatperson bisweilen nicht ernst genommen wird. Im übrigen betreffen die Anwaltskosten nur den Vorgang VOR einer Klage. Und das sind nicht so hohe Kosten. Liegt natürlich auch an der Versicherung. Wenn die nicht verzögern und schnell regulieren kostet es weniger als wenn der Anwalt noch mehrmals Schreiben aufsetzen muss. Jedes Schreiben kostet Geld. Wenn Du nicht glaubst das Anwaltskosten zum Schadenersatz gehören und erstattet werden müssen, dann frag doch einfach nen Anwalt. Aber warscheinlich würdest Du selbst dem nicht glauben und unterstellen das der nur Geld machen will.
Dich nehme ich auch nicht ernst. Kommste im nächsten Post mit nem Anwalt? So nem richtig guten?
Nur weil du was nicht kannst oder willst, muss nicht jemand anders für dich zahlen. Mittlerweile glaube ich aber, dass du tatsächlich Anspruch auf einen Anwalt hast. Immer. Scheinst wirklich nicht in der Lage zu sein, die einfachsten Dinge alleine zu regeln. Selbst die Einreichung einer Rechnung nach Reparatur wird dich überfordern und du rennst zum Anwalt. Wahrscheinlich auch im Sinne der Versicherung, denn so muss sie nicht mit Dir kommunizieren. dass wir da nicht früher draufgekommen sind ?
 
Gehört jetzt auch nicht hierher, aber da wir sowieso schon off-topic sind und jeder jeden beschimpft, mache ich auch mit::D
Du nicht. Das habe ich noch aus dem 'Freitagsrotzlöffel wenden die Klimakatastrophe ab'-Thread ganz unten im off-topic-Bereich in Erinnerung. Du hängst totalitären Ideen an: Pseudoelitäres Bewusstsein muss die Welt retten, dafür wird unterdrückt und alles verboten, was die pseudoelitären Inhaber des wahren Wissens für entbehrlich oder gar verwerflich erklären. Passt irgendwie nicht zu der oben zitierten Aussage.
Wow. Es hat sich gelohnt sich das Anzeigen zu lassen. Nun denn, viel Spaß mit diesem selbst erstellten Bild über eine Person, welches weder begründet, aufgrund meiner Aussagen entstehen konnte, außer durch bewusstes falsch lesen, und so falsch ist wie, Hunde die Eier legen.
Sagt jemand der noch nie in so ner Situation war.


Sagt jemand der noch nie Haftungsansprüche hatte und sich noch nie mit Versichrungen herumschlagen musste.

Und diese Weisheit hast Du jetzt woher? Wie oft warst Du schon in so ner Situation? Ich hab jedenfalls schon andere Erfahrungen gemacht. Da hat die Versichrung gemauert und wollte alles an Belegen doppelt und dreifach und hat auf Zeit gespielt. Erst als mein Anwalt mit Klage gedroht hat ging es auf einmal. Aber Du Neunmal Kluger weist es natürlich besser. Mit nem Gutachter ist auch nicht so wie Du glaubst. Ohne Anwaltliche Vertretung kassiert der das Honorar von Dir sofort, nach Erstellung des Gutachtens. Du musst also in Vorleistung gehen. Da ich nen Anwalt hatte lief das über den. Und Dein Gequatsche über soziale Wesen kann ich nicht mehr Ernst nehmen. Piep......Piep....Piep.....wir haben uns alle lieb:rolleyes:. In welcher Welt lebst Du eigentlich? Aber träum ruhig weiter.


Kannst du nicht weil Du in ner Taumwelt lebst die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.

Ach weist Du ob Du und wie Du Deine Probleme löst interessiert mich überhaupt nicht. Und ausserdem hast Du immer noch nicht kapiert das es hier um geschäftliche Dinge geht, also um Geld. Aber das spielt in Deiner Traumwelt mit Kleingemeinschaft und Tausch (Kohlkopf gegen Wollhose) eh keine Rolle. Über so einen blühenden Unsinn muss ich nicht nachdenken.
Wow was du so alles über mich und mein Leben zu wissen glaubst ist echt beeindruckend. Du solltest Mal von deinem hohen Ross herab steigen. Leseverständnis = Note 6
Sozial Kompetenz = Note 6
Kausal Zusammenhänge bilden = Note 6.
Tut mir leid deine Versetzung ist somit ausgeschlossen.
 
Zur Information: Die bisher angefallenen Anwaltskosten wurden von der gegnerischen Versicherung bezahlt!
Freut mich für Dich.
Es ist dir zu gönnen, auch wenn ich oben zum Teil andere Ansichten vertrete, jedenfalls wenn man es pauschalisieren möchte. Wobei dein konkreter Fall vielleicht auch nicht der ist, wo die Kostenübernahme nicht geschuldet wäre, da es ja schon ne heftigere Nummer ist.

Was sind wir hier abgedriftet ?
 
Dich nehme ich auch nicht ernst. Kommste im nächsten Post mit nem Anwalt? So nem richtig guten?
Nur weil du was nicht kannst oder willst, muss nicht jemand anders für dich zahlen. Mittlerweile glaube ich aber, dass du tatsächlich Anspruch auf einen Anwalt hast. Immer. Scheinst wirklich nicht in der Lage zu sein, die einfachsten Dinge alleine zu regeln. Selbst die Einreichung einer Rechnung nach Reparatur wird dich überfordern und du rennst zum Anwalt. Wahrscheinlich auch im Sinne der Versicherung, denn so muss sie nicht mit Dir kommunizieren. dass wir da nicht früher draufgekommen sind ?
Du mich auch.:cool: ignoranter Vollpfosten.
 
Freut mich für Dich.
Es ist dir zu gönnen, auch wenn ich oben zum Teil andere Ansichten vertrete, jedenfalls wenn man es pauschalisieren möchte. ...
Wenn etwas unumstritten ist, dann doch die Kostenübernahme der außergerichtlichen RA-Kosten. Das folgt schon aus § 249 I BGB.
Deine Mindermeinung hat mit der Rechtswirklichkeit insoweit nichts zu tun.
https://www.kostenlose-urteile.de/B...ten-sind-Teil-des-Unfallschadens.news2904.htm
Das hat auch nichts zu tun mit "Pauschalisieren" - sondern mit den Grundsätzen des Schadensrechts, die Dir natürlich nicht bekannt sein können.
 
Wow was du so alles über mich und mein Leben zu wissen glaubst ist echt beeindruckend. Du solltest Mal von deinem hohen Ross herab steigen. Leseverständnis = Note 6
Sozial Kompetenz = Note 6
Kausal Zusammenhänge bilden = Note 6.
Tut mir leid deine Versetzung ist somit ausgeschlossen.
Ja. Deine (angebliche) Sozialkompetenz:rolleyes:. Da reitest du ja gerne drauf rum. Hat hier nur nix zu suchen. Im übrigen sind Deine Texte zwar wirr aber doch gerade noch zu verstehen. Und auf Deine Benotung leg ich extem wert. Wie schade das ich bei Dir jetzt soo schlecht weg komme.:D
 
Wenn etwas unumstritten ist, dann doch die Kostenübernahme der außergerichtlichen RA-Kosten. Das folgt schon aus § 249 I BGB.
Deine Mindermeinung hat mit der Rechtswirklichkeit insoweit nichts zu tun.
https://www.kostenlose-urteile.de/B...ten-sind-Teil-des-Unfallschadens.news2904.htm
Das hat auch nichts zu tun mit "Pauschalisieren" - sondern mit den Grundsätzen des Schadensrechts, die Dir natürlich nicht bekannt sein können.
Unfall mit Schäden am Kraftfahrzeug ist von einem mit Schäden am Fahrrad zu uunterscheiden. Schon wegen der Diskussion um die Werkstattkostem und Nurzungsaufall bzw. Mietwagenkosten. Diese Probleme hat man beim Rad regelmäßig nicht. Bei geschädigtem Kfz bin ich ja bei Ihnen. aber beim Rad in dieser pauschalen Aussage nicht. Mir ist auch nur obergerichtliche Rechtsprechung zu Kfz bekannt. Haben sie mehr?
249 I BGB hat ein Erforderlichkeitskriterium. Das ist der Aufänger.
 
Mannmannmann...habt Ihr den Laptop auf der Rolle und schreibt nebenher ins Forum?
Man könnte fast meinen die Ausdauer beim Schreiben sei grösser als auf dem Velo ;) :rolleyes:
 
Zur Information: Die bisher angefallenen Anwaltskosten wurden von der gegnerischen Versicherung bezahlt!
Das kann nicht sein wie wir ja von gewissen informierten Foristen erfahren haben. Das musst Du dir also einbilden. Und selbst wenn, wäre es unsozial weil Du so böse bist die arme Versicherung zu belasten. Schäm Dich.
 
Wenn etwas unumstritten ist, dann doch die Kostenübernahme der außergerichtlichen RA-Kosten. Das folgt schon aus § 249 I BGB.
Deine Mindermeinung hat mit der Rechtswirklichkeit insoweit nichts zu tun.
https://www.kostenlose-urteile.de/B...ten-sind-Teil-des-Unfallschadens.news2904.htm
Das hat auch nichts zu tun mit "Pauschalisieren" - sondern mit den Grundsätzen des Schadensrechts, die Dir natürlich nicht bekannt sein können.
Geb Dir keine Mühe. Den überzeugst du nicht. Ausserdem hat bei diesem Troll jeder seine Schäden selber abzuwickeln, gleich ob das Recht auf nen RA besteht oder nicht. Das interessiert den überhaupt nicht.
 
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