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Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

wenn der andere wagen durch deinen spurwechsel abbremsen muss hast du ihm die vorfahrt genommen. ganz einfache regelung...

Kenne ich so noch aus der Führerscheinzeit (80er Jahre). meine Schwester ist nämlich durch Ihre 2. Prüfung gerauscht, weil Sie so in eine Bundeststrasse eingebogen ist, dass der vorfahrtsberechtigte Verkehr abbremsen musste.

Kwak rückt ja mit seinem Urteil bzgl. "interessantes Urteil" nicht raus. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen (was per se ja erst mal nix heißen muss :cool:), dass man auf der Bahn im Rückspiegel erkennen muss, dass da in 2km Abstand ein Audi mit 250 angeschossen kommt und ich deshalb nicht überholen darf. Hat hier vielleicht die Richtgeschwindigkeit einen juristsichen Einfluss?
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Kwak rückt ja mit seinem Urteil bzgl. "interessantes Urteil" nicht raus. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen (was per se ja erst mal nix heißen muss :cool:), dass man auf der Bahn im Rückspiegel erkennen muss, dass da in 2km Abstand ein Audi mit 250 angeschossen kommt und ich deshalb nicht überholen darf. Hat hier vielleicht die Richtgeschwindigkeit einen juristsichen Einfluss?

Ja. Hatte sie. Entscheidenden sogar. Alles aber aus meiner Erinnerung.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Meinst du das stimmt? Die Vorfahrt genommen?

Kenne ich so noch aus der Führerscheinzeit (80er Jahre). meine Schwester ist nämlich durch Ihre 2. Prüfung gerauscht, weil Sie so in eine Bundeststrasse eingebogen ist, dass der vorfahrtsberechtigte Verkehr abbremsen musste.

so habe ich das auch beim führerschein gelernt.
sehr schön finde ich auch immer die leute, welche an einerm beschleunigungsstreifen -trotz verkehr- nach links wechseln um jemanden auf die autobahn zu lassen. einem anderen die vorfahrt zu nehmen um sie -generös- einem nicht vorfahrtberechtigten zu überlassen.
 
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Antwort gibt wie immer die StVO, denn dort ist ausdrücklich nur von einer Gefährdung durch den Spurwechsel die Rede!

Also:

Auf die linke Spur wechseln und überholen, während der andere hinter Dir einmal kurz vom Gas muß: Braves Mädchen

Rüberziehen, obwohl 10 Meter weiter hinten ein Testarossa mit voller Christbaumbeleuchtung und etwa 280km/h im Tiefflug ankommt: Ganz ganz pfui (und saublöd)
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Die Erinnerung habe ich auch und dadurch:
http://www.zeit.de/1992/13/Tempolimit-durch-die-Hintertuer
wird sie gestützt.

Das ist wohl das Urteil. Beim Überfliegen des Artikels gewinne ich aber den Eindruck, dass es sich hier um eine ganz besondere Situation handelte, weil man den eigentlich Verantwortlichen, den Ausscherenden, nicht fand und nur deshalb die Geschädigten Rückgriff bei dem Porschefahrer nahmen. Letztlich scheint es damit meine hier geäußerte Erinnerung nicht zu stützen.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Meinst du das stimmt? Die Vorfahrt genommen? Wenn ich vom Beschleunigungsstreifen rüberziehe und dann jemanden zum abbremsen zwinge dann schon, aber wenn ich den Fahrsteifen wechsle und jemand abbremsen muss, dann habe ich dem doch nicht die Vorfahrt genommen?
Also das wäre mir neu.

Doch, hast Du. Der hinter Dir, auf der linken Spur schneller Fahrende ist vorfahrtsberechtigt; Du darfst Deinen Spurwechsel nur dann durchführen, wenn der nachfolgende Verkehr nicht behindert oder gar gefährdet wird.

Dieses Wissen scheint aber sehr vielen Autofahrern abzugehen.

Im wahrsten Sinne des Wortes: Rücksicht nehmen. So mancher, der sich über Drängler beschwert, hat vielleicht gar nicht erkannt, daß der Hintermann nicht zum Spass dicht aufgefahren ist, sondern seinem ausscherenden Vormann während der (Not)bremsung so nah aufgerückt ist.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Beim Überholen darf ich den hinteren Verkehr nicht gefährden. Eine Behinderung ist nur gegenüber dem Gegenverkehr und dem Überholtem verboten.

Es ist also durchaus legetim den hinteren zur absenken seiner Geschwindigkeit zu veranlassen, wenn man selbst überhohlen will. Tut er das nicht und drängelt begeht er eine Straftat.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

ich bin heute morgen auf dem weg zur arbeit an der frischen unfallstelle des ersten tötlich verunfallten fahradfahrers 2009 in berlin vorbeigegommen.
kein schöner anblick :( die junge frau wurde von einem riesen kieslaster beim rechtsabbiegen erfasst. eine stelle an der ich jeden morgen angehupt werde, weil ja ein fahradweg da ist, den ich eben dieser gefahr wegen nicht nutze...

nachdem ich die stelle nun passiert hatte und gerade wieder fahrt aufnahm, kommt ein anderer rennradler an mir vorbei und schießt erstmal über die nächste rote ampel an der die gefrusteten KFZler aus der unfallumleitung rauskamen:confused: der hat die leiche und das rad auch liegen sehen!

also entweder ALLE reißen sich sich zusammen oder das ganze funktioniert nicht. immer dieses obercoole gehabe der superfahrradhelden und genauso die arroganz der KFZler, das gefährdet einfach sinnlos jeden von uns :mad:
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

ich bin heute morgen auf dem weg zur arbeit an der frischen unfallstelle des ersten tötlich verunfallten fahradfahrers 2009 in berlin vorbeigegommen.
kein schöner anblick :( die junge frau wurde von einem riesen kieslaster beim rechtsabbiegen erfasst. eine stelle an der ich jeden morgen angehupt werde, weil ja ein fahradweg da ist, den ich eben dieser gefahr wegen nicht nutze...

nachdem ich die stelle nun passiert hatte und gerade wieder fahrt aufnahm, kommt ein anderer rennradler an mir vorbei und schießt erstmal über die nächste rote ampel an der die gefrusteten KFZler aus der unfallumleitung rauskamen:confused: der hat die leiche und das rad auch liegen sehen!

also entweder ALLE reißen sich sich zusammen oder das ganze funktioniert nicht. immer dieses obercoole gehabe der superfahrradhelden und genauso die arroganz der KFZler, das gefährdet einfach sinnlos jeden von uns :mad:

im allgemeinen stimm ich dir voll zu.
nur bei deinem letzen absatz würde ich differenzieren.
leider bringt ein kleiner teil"superradfahrhelden" und ein kleiner teil "KFZler" die wesentlich grösseren gruppen der vernünftig am strassenverkehr teilnehmenden immer wieder in verruf.:(
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Meinst du das stimmt? Die Vorfahrt genommen? Wenn ich vom Beschleunigungsstreifen rüberziehe und dann jemanden zum abbremsen zwinge dann schon, aber wenn ich den Fahrsteifen wechsle und jemand abbremsen muss, dann habe ich dem doch nicht die Vorfahrt genommen?
Also das wäre mir neu.

Doch, hast du.
Wer die Spur wechselt, hat dem, der schon auf der Spur ist, die Vorfahrt zu lassen. Die einzige Ausnahme dabei ist das Reißverschlußverfahren vor Baustellen etc. Also egal ob du nach rechts oder nach links die Spur wechselst, mußt du warten und die Lücke abpassen...

Also wenn du einfach mal eben mit 90 hinter einem LKW rausziehst, egal was da kommt, und dir kracht jemand auch nur mit 130 rei, ist das rechtlich dein Problem.

Und wenn wir schon beim Beschleunigungsstreifen sind: Auf diesem Streifen und innerorts darf man auch rechts überholen (sonst nicht). Da bekomme ich auch immer wieder ein schönes Scheinwerfergewitter hinter mir, wenn jemand gleich zu Beginn des Beschleunigungsstreifens mit 60km/h nach links auf die Autobahn einfädelt, ich jedoch den Striefen bis zum Ende ausnutze, auf 140km/h voll durchbeschleunige und dann vor ihm einfädele... :rolleyes:
Ja, wenn der Motor warm ist, beschleunige ich auf dme Streifen mit dem Gaspedal auf dem Bodenblech bzw. dem Gasgriff am Anschlag und drehe die Gänge bis kurz vorm roten Drehzahlbereich voll aus.

Naja, mich hat halt schonmal die Polizei innerorts rausgezogen, eben weil ich sie nicht rechts überholt hätte (die dachten wohl, ich sei besoffen). Da kam das dann alles mal zur Sprache... :rolleyes:
 
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Das ist wohl das Urteil. Beim Überfliegen des Artikels gewinne ich aber den Eindruck, dass es sich hier um eine ganz besondere Situation handelte, weil man den eigentlich Verantwortlichen, den Ausscherenden, nicht fand und nur deshalb die Geschädigten Rückgriff bei dem Porschefahrer nahmen. Letztlich scheint es damit meine hier geäußerte Erinnerung nicht zu stützen.


In dem Artikel ist von mehreren Urteilen die Rede. Der Fall mit dem Porsche und dem Wohnwagen ist der Aufhänger für den Artikel.
Da steht doch auch noch was vom Landgericht Hamm. Dort wurde bei einem Unfall eine Teilschuld festgestellt, weil der Fahrer 170 km/h fuhr. Das ging damals durch die Presse, wenn ich mich recht entsinne. Die Schnellfahrerfraktion hat das ziemlich in Rage versetzt.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Das ist wohl das Urteil. Beim Überfliegen des Artikels gewinne ich aber den Eindruck, dass es sich hier um eine ganz besondere Situation handelte, weil man den eigentlich Verantwortlichen, den Ausscherenden, nicht fand und nur deshalb die Geschädigten Rückgriff bei dem Porschefahrer nahmen. Letztlich scheint es damit meine hier geäußerte Erinnerung nicht zu stützen.

Da kann ich Dir zustimmen.
 
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Doch, hast du.
Wer die Spur wechselt, hat dem, der schon auf der Spur ist, die Vorfahrt zu lassen. Die einzige Ausnahme dabei ist das Reißverschlußverfahren vor Baustellen etc. Also egal ob du nach rechts oder nach links die Spur wechselst, mußt du warten und die Lücke abpassen...

Also wenn du einfach mal eben mit 90 hinter einem LKW rausziehst, egal was da kommt, und dir kracht jemand auch nur mit 130 rei, ist das rechtlich dein Problem.

Korrekt.

Und wenn wir schon beim Beschleunigungsstreifen sind: Auf diesem Streifen und innerorts darf man auch rechts überholen (sonst nicht). Da bekomme ich auch immer wieder ein schönes Scheinwerfergewitter hinter mir, wenn jemand gleich zu Beginn des Beschleunigungsstreifens mit 60km/h nach links auf die Autobahn einfädelt, ich jedoch den Striefen bis zum Ende ausnutze, auf 140km/h voll durchbeschleunige und dann vor ihm einfädele...

Grundsätzlich ist es richtig, daß Du - allerdings nur als auf die BAB Auffahrender - auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen darfst. Allerdings ist beim Einfädeln auf die Fahrspur besondere Vorsicht geboten, da ein weiter links Fahrender den von Dir gerade Überholten ebenfalls (links) überholt haben könnte und nunmehr nach rechts einscheren will, just während Du dasselbe von rechts aus machen willst.

Es ist leider Realität auf den Autobahnen, daß kaum jemand den Beschleunigungsstreifen ausnutzt. Oft wird völlig rücksichtslos mit geringster Geschwindigkeit sofort auf die Fahrspur gewechselt. Leider bin ich selbst durch dieses hochgefährliche Verhalten schon einmal in einen schweren Unfall verwickelt worden.
 
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Varianten zu Unfällen Fahrrad vs. LKW gibt's viele ... leider :(
Westf. Nachrichten schrieb:
Hörstel - Tödlich verletzt wurde Freitagmorgen gegen 8.50 Uhr eine 39-jährige Frau aus Mettingen. Diese war zusammen mit drei weiteren Frauen auf einer Fahrradtour gen Holland unterwegs. Auf der Straße Uffelner Weg sei den Frauen nach Angaben der Polizei ein Lastwagen entgegen gekommen.

Unmittelbar, nachdem der Lkw die Frauen passiert habe, sei die Mettingerin gestürzt. Sie kam mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Osnabrück, wo sie verstarb. Die Polizei fahndete daraufhin nach dem Lkw, der am Nachmittag in Lüdinghausen angehalten und sichergestellt wurde. Ob der Lkw die Fahrradfahrerin touchiert habe oder ob sie aus anderen Gründen gestürzt sei, sei völlig ungeklärt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
http://www.westfaelische-nachrichte...oerstel_toedlicher_sturz_bei_fahrradtour.html
 
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http://www.sueddeutsche.de/Y5u38P/2943990/Lkw-Unfall-Berufung-gegen-Freispruch.html

Selten hat ein Urteil solche Empörung ausgelöst: Am vergangenen Freitag hatte das Amtsgericht einen Lkw-Fahrer freigesprochen, der in Neuhausen beim Abbiegen eine Radfahrerin überrollt hatte (die SZ berichtete). Der Freispruch war in dem Prozess auch vom Staatsanwalt beantragt worden. Doch nun hat offenbar ein Umdenken stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft München I hat Berufung gegen den von ihrem Vertreter geforderten Freispruch eingelegt. "Wir wollen uns das offen halten und die Urteilsbegründung abwarten", erklärte Behördensprecher Anton Winkler auf Anfrage.
 
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Ich denke, es kommt sehr genau auf den Fall an.

Wenn der LKW zuvor den Radfahrer überholt hat, muss er selbst mit totem Winkel wissen, dass dort ein Hinderniss heranrollt. Dann muss er eben die vorsichtige Variante nehmen und erstmal anhalten. In diesem Fall würde ich dem LKW-Fahrer eine dicke Teilschuld zusprechen.

Wenn er jedoch zur Gänze überrascht wurde und der Radfahrer ungesehen zu ihm aufgeschlossen hat, so trägt der LKW-Führer keine oder eine geringe Teilschuld.
Was mich als Laie nun interessiert, ist die Frage, ob denn diese LKW-Rückspiegel nicht immer so einen Konvex-Bereich haben. So würde der tote Winkel doch der Vergangenheit angehören?! Ist das nicht sogar Pflicht? :confused:
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Was mich als Laie nun interessiert, ist die Frage, ob denn diese LKW-Rückspiegel nicht immer so einen Konvex-Bereich haben. So würde der tote Winkel doch der Vergangenheit angehören?! Ist das nicht sogar Pflicht? :confused:
Die haben schon so einen konvexen Bereich. Das Ganze ist inzw. auch Pflicht, nur:
Dadurch wurde der tote Winkel nur kleiner, aber nicht gänzlich ausgeräumt. Jetzt kannst du halt nicht mehr fünf Autos im toten Winkel verstecken sondern nur noch drei. :eyes:
Das Problem ist bei dem ganzen Spiegelkabinet inzw. aber auch, daß der Fahrer eigentlich mehrere Spiegel gleichzeitig kontinuierlich kontrollieren müßte, was einfach nicht geht.
 
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Also wenn ich mir das Luftbild ansehe (der LKW ist in die kleine Seitenstraße eingebogen), dann dürfte das nicht gerade lustig für ihn gewesen sein. Von wegen "volle Pulle" ist da nicht viel. Aber ich kann gerne noch vorbeifahren und ein paar Fotos machen!
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Es ist leider Realität auf den Autobahnen, daß kaum jemand den Beschleunigungsstreifen ausnutzt. Oft wird völlig rücksichtslos mit geringster Geschwindigkeit sofort auf die Fahrspur gewechselt. Leider bin ich selbst durch dieses hochgefährliche Verhalten schon einmal in einen schweren Unfall verwickelt worden.

In letzter Zeit fällt mir auf, dass sehr viele Autofahrer auch auf Bundesstraßen vom Beschleunigungsstreifen rücksichtslos einscheren. Während man auf einer Autobahn im Notfall nach links ausweichen kann (wenn´s gerade geht) wäre man bei einer Bundesstraße im Gegenverkehr. Habe obwohl ich sehr selten mit dem Auto unterwegs bin in letzter Zeit oft gefährliche Situationen gesehen.


Ich denke, es kommt sehr genau auf den Fall an.

Wenn der LKW zuvor den Radfahrer überholt hat, muss er selbst mit totem Winkel wissen, dass dort ein Hinderniss heranrollt. Dann muss er eben die vorsichtige Variante nehmen und erstmal anhalten. In diesem Fall würde ich dem LKW-Fahrer eine dicke Teilschuld zusprechen.

Wenn er jedoch zur Gänze überrascht wurde und der Radfahrer ungesehen zu ihm aufgeschlossen hat, so trägt der LKW-Führer keine oder eine geringe Teilschuld.
Was mich als Laie nun interessiert, ist die Frage, ob denn diese LKW-Rückspiegel nicht immer so einen Konvex-Bereich haben. So würde der tote Winkel doch der Vergangenheit angehören?! Ist das nicht sogar Pflicht? :confused:

Der LKW-Fahrer kennt seinen toten Winkel und weiß, dass sich dort jemand befinden kann den er nicht sieht. Dementsprechend muss er sich verhalten. Gefährlich ist ja auch nur ein sich bewegendes Hindernis das sich im toten Winkel befindet. Deswegen muss er im Notfall eben anhalten und warten. Ein Radfahrer ist ja in ein paar Sekunden durch den toten Winkel durchgefahren.

Bin gespannt, was in der neuen Verhandlung entschieden wird. Gibt es eine einfache Möglichkeit herauszubekommen wann die Verhandlung ist? Ich würde dann vielleicht hingehen.
 
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