...Denke das der Autofahrer den Führerschein ab geben muss. Sowas geht überhaupt nicht und uns allen ist das nicht fremd.
Da wäre ich mir nicht so sicher - im Großen Ganzen ist ja wohl die Rechtslage in D und A recht vergleichbar, denke ich mal und soweit ich weiß.
Hier in A weiß ich von einem Fall wo ein Autofahrer einen Radfahrer niedergefahren hat, es gibt Zeugenberichte dazu, allerdings keine echten Unfallspuren, beim Eintreffen der Rennleitung hatten der Täter und ein Zeuge sowohl das Fahrrad als auch den Radfahrer aus der Unfallendposition verbracht, der Täter auch nicht sofort angehalten sondern erst mal eine Runde um den Block gedreht um dann "von hinten" und zeitverzögert dem Radfahrer "zu Hilfe" zu eilen. Zudem hat der Täter behauptet den geforderten Abstand eingehalten zu haben, der Radfahrer hatte zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung keine direkte Erinnerung an den Unfall - Traumafolgen auf Grund der schweren Verletzungen - und der gerichtliche Sachverständige hat sich darauf berufen dass es eine Stelle gibt welche breit genug ist für ein sicheres Überholen. Statisch korrekt, allerdings war das Ganze nolens volens eine dynamische Sache, wohlgemerkt, bei ca. 15 km/h des Radfahrers und auf einer vorhandenen Strecke von gerade mal 15 Metern für das Überholmanöver des Autofahrers, war eine verschwenkte Parkbucht mit baulichen Maßnahmen an beiden Enden, mehr Platz gab's somit nicht.
Freispruch.
Nicht mal im Zweifel und auch keine Teilschuld des Autofahrers, was an sich de facto in A nicht vorkommt so weit ich weiß.
Richterin in der Urteilsbegründung; "Na ja, so ein Radfahrer kann ja schon mal durchaus 1,5 m nach links oder rechts pendeln." Der Radfahrer dürfte somit einen Flux-Generator verbaut haben, denke ich mal, zumindest ich schaffe es nicht in Sekundenbruchteilen 1,5 m nach links oder rechts zu pendeln.
Lange Geschichte, je nun. Und wenn Ihr jetzt meint dass sowas überhaupt nicht geht - Conclusio: Der Autofahrer hat nach wie vor den Führerschein.
Nur mal so am Rande angemerkt was auch so Alles möglich ist.
Gruß aus dem Wein/4, André.