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Schwerer Unfall: Ich vs. Autotür - Vorgehen bzgl. Schmerzensgeld

1.)
Ein Polizist hätte aber bei unverzüglichem Erscheinen am Unfallort festgestellt, dass die Gefährdungsstelle ungenügend gesichert war.
Zum Thema KFZ vs. Fahrrad: Ich finde es grundsätzlich gut, dass eine evtl. Schuld des KFZlers meistens sehr genau geprüft wird.
Es gibt aber auch Fälle, die ich nicht ganz nachvollziehen kann:
Der Vater eines Freundes, Taxifahrer von Beruf; stand mit seinem Taxi ordnungsgemäß in einer für Taxis ausgewiesenen Haltebucht. Es war hell, sehr übersichtliche Stelle. Jedenfalls schafft es eine Radfahrerin irgendwie von hinten gegen sein Taxi zu fahren und tut sich auch ordentlich weh bei dem Kräftemessen. 2.)
In der späteren Gerichtsverhandlung bekommt aber der Taxifahrer die volle Schuld zugesprochen. Ich bin kein großer Freund von Taxifahrern, aber dieses Urteil verstehe ich nicht.

zu 1.)...hab ich ja auch geschrieben. (Da meinst Du sicher den Beitrag von Amigo, der wegen eines ungesicherten Hindernis einen Salto gemacht hat, des TE, Cmus, der in eine, vor seiner "Nase" geöffnete Autotür gerumpelt ist, da kann der Polizist/später hinzugekommene Personen auch nur noch das "Ergebnis" sehen, nicht wie es sich zugetragen hat).

2.) siehe § 7 StVG (...und das meinte ich z. B. mit den evtl. unglücklichen Richtern/Staatsanwälten, die manchmal nicht anders entscheiden können, obwohl ihnen möglicherweise eine andere/s Entscheidung/Urteil lieber wäre).
 
1.)

2.) siehe § 7 StVG (...und das meinte ich z. B. mit den evtl. unglücklichen Richtern/Staatsanwälten, die manchmal nicht anders entscheiden können, obwohl ihnen möglicherweise eine andere/s Entscheidung/Urteil lieber wäre).

Die Frage ist wohl, ob das Parken in der Haltebucht als "Betrieb" zu werten ist bzw. ob es denn genügt, wenn der Zündschlüssel steckt, ähnlich wie bei Alkohol im Straßenverkehr.
Die nächste Frage ist dann, ob der Fahrzeughalter dann in den Haftpflichtvers.beiträgen hochgestuft wird, wenn es nicht eindeutig sein Verschulden war.
Wenn nicht, kann's ihm ja egal sein. Zumal es ja in dem Fall nur um die zivilrechtliche Klage ging.
 
Ist dann schon 'ne Schweinerei. Stell mir grad vor, dass 'ne 747 gegen mein Haus fliegt und ich das Flugzeug ersetzen muss.
 
zum Thema Polizei nachträglich ... als ich am ersten April letzten Jahres schwer verunglückt bin, wurde versäumt die Polizei zu verständigen ... ich selbst konnte es nicht ... danach waren fünfzehn Tage stationär ... erst nachdem ich ein paar Tage zuhause war, habe ich die Polizei verständigt .... wird circa drei Wochen nach dem Unfall gewesen sein .... die Polizei konnte trotzdem noch Beweise sichern ... auch an dem Kfz des Unfallverursachers hier wäre das eventuell oder ist immer noch - falls noch nicht repariert - möglich ... so etwas kann wichtig sein ... es macht daher in meinen Augen immer Sinn, das notfalls auch noch nachträglich zu tun ... selbst wenn das Auto bereits repariert ist, wird man den Fahrer befragen und eine Aussage zu Protokoll nehmen ... je zeitnäher das ganze geschieht, umso besser kann man sich erinnern ... wenn alles zu lange dauert, dann werden Fragen gestellt, die ehrliche Antwort ist dann oft - ich kann mich nicht mehr genau erinnern .... dem Threadersteller wünsche ich baldige und vollständige Genesung.
 
Sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe und danke für eure Beiträge und Besserungswünsche! Letztere haben echt geholfen. Klingt seltsam, wo wir doch in einem anonymen Forum sind und ich kenn hier niemanden, aber ich hab mich sehr gefreut. Ihr seid echt Super :)

Ich war inzischen beim Anwalt und hab den Unfall gemeldet. Allerdings noch ohne Schadenshöhe, da meine medizinische Bestandsaufnahme noch andauert. Ist allerdings doch mehr geworden, als ich dachte. Sehnenteilruptur und Knorpelschaden an der Schulter, Fibulaschaft gebrochen. Womöglich noch Meniskuriss und weitere Knorpelschäden an den Knien, MRT steht noch aus.

Mein Anwalt hat bei dem Stapel an Arztbriefen und Radiologiebefunden dieses Pfeiffen gemacht, das Bauarbeiter im Fernsehen machen, wenn eine heiße Blondine vorbeiläuft. Er meinte, das wird ein deutlich fünfstelliges Schmerzensgeld. Was nicht unbedingt gut ist, da Haftpflichtversicherungen bei steigender Höhe der Forderung weniger kooperativ werden.

ich glaube der TE hat hier einfach den falschen Begriff benutzt. Ersetzt man Vergleich durch Einigung, macht das Ganze schon mehr Sinn.

Genau. Ich kenne das Wort Vergleich nur aus amerikanischen Anwaltsserien (dieselbe Folge wie die o.g. Bauarbeiter/Blondine:)) und er schien mir daher jede Form von Einigung zu bezeichnen, die kein Gerichtsurteil involviert :)


Dem TE geht es wahrscheinlich aufgrund seiner schlechten körperlichen Verfassung nur um möglichst wenig Stress und Ärger...

So ist es. Ich will mich mit der Geschichte so wenig wie möglich beschäftigen, das ist schmerzhaft. Ich musste für meinen Anwalt eine sehr präzise Schilderung des Unfalls und der bisherigen Folgen schreiben. Waren etwa 2 DIN-A4-Seiten. Das hat mich eine ganze Woche gekostet, weil ich alle zwei Sätze pausieren musste. Das war einfach emotional extrem anstrengend. War eben auch psychisch ein großes Trauma, vor allem die ganze Behandlung danach, inkl. der 3-4 menschenfeindlichen Ärzte im Krankenhaus. Und dann der ständige Kampf um Arzttermine und Überweisungen zu MRTs. Und das stundenlange Sitzen im Wartezimmer (darf ich nicht, Bettruhe - wissen die auch, ist ihnen egal). Und die anderen Gemeinheiten, die ich euch erspare. Tut echt weh, vom Gesundheitssystem so mies behandelt zu werden und so ohnmächig zu sein. Meine Hüftgelenke versuch ich garnicht abzuklären, zuviel Stress.

Bei einem Unfall Fahrrad vs. Kfz kommt es auf "Schuld" mitunter nur am Rande an, manchmal eigentlich gar nicht.
Der Kfz-Halter haftet z.B. allein aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, u.U. auch wenn er gar nicht gefahren ist.
Ein Verschulden ist hier unerheblich.
Stichworte: Gefährdungshaftung, § 7 StVG

Danke für die Info. Darüber hat mich mein Anwalt garnicht aufgeklärt. Hat mich schon gewundert, dass ihm die Schuldfrage völlig egal zu sein schien. Ich hab mir darüber echt Gedanken gemacht. Ich dachte, die Gegenseite kann mit subtiler Glättung der Wahrheit bzgl. Schuldfrage meinen ganzen Schmerzensgeldanspruch zu Fall bringen.
 
Da traue ich mich gar nicht zu sagen, dass ich dank einer befreundeten Arzthelferin einen MRT-Termin innerhalb von zwei Tagen bekommen habe - für eine Halswirbelverdrehung, welche ich schon drei Jahre mit mir herumtrug, bevor sie von mir bemerkt und dann vom Arzt diagnostiziert wurde. Ich hoffe, dass das bei Dir alles glatt ablaufen wird und Du den Scheiß endlich abhaken kannst. Vor Allem aber wünsche ich möglichst schnelle körperliche Genesung und nicht allzu derbe Langzeitfolgen. Liebe Grüße
 
Bei meiner Krankenkasse (AOK) bekomme ich auch einen Termin bei jedem Facharzt und MRT innerhalb von drei Tagen, wenn es eilig ist. Die suchen dann Arzte oder Krankenhäuser wo ich zwischengeschoben werde. Kann natürlich etwas weiter weg sein.

Weiterhin gute Besserung.
 
Hi,

Hatte vor zwei Jahren ein Unfall mit dem Rad. War auf einem Wirtschaftweg, kam von rechts und kollidierte mit einem Auto mit 30 auf dem GPS Ausdruck.
Der Vorgang dauerte ca 2 Jahre.
Meine Empfehlung Anwalt, wenn auch der Unfallgegner und das Gericht Dir Recht gibt, ist immer noch die gegnerische Versicherung ein Problem. Mit Auto ist so etwas einfacher.
Aber jeder Fall ist anders

Viel Glück

Lothar
 
Kläre bitte deine Hüfte auch ab.... Bitte!! Das ist wichtig :/

Ja, ich versprechs. Ich versuchs mal bei der Krankenkasse, danke für den Tip, Phonosophie.

Ich hab noch ein paar Fragen (hab nachgedacht): Mir ist plötzlich spontan eingefallen, dass mein Anwalt die Forderung an die Haftpflicht des Autofahrers geschickt hat. Aber was, wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist? Der Fahrer hat mir geschrieben, dass er den Unfall gemeldet hat und die Haftpflicht habe eine Fallnummer geschickt, darauf hat sich mein Anwalt bezogen. Laut Gefährdungshaftung hab ich Anspruch auf Schmerzensgeld vom Halter, nicht vom Fahrer, wenn ich das richtig verstehe. Wie kann ich mit meinem Anwalt sicher rausfinden, wer der Halter des Fahrzeugs ist, ohne die Polizei zu involvieren? Wenn mein Anwalt nicht von selber draufgekommen ist, dass der Fahrer vielleicht nicht der Halter ist, taugt er dann überhaupt was? Hab ich evtl. sogar Ansprüche gegen beide, Halter und Fahrer?

Kann der Fall jetzt noch verjähren, wenn ich eine Forderung schon gestellt habe? Mein Knorpelschaden erhöht die Wahrscheinlichkeit für Arthrose in den jeweiligen Gelenken auf fast 100%. Aber erst in 20-30 Jahren. Das wäre dann der Punkt, wo Berufsunfähigkeit ein Thema wird. Kann ich da leer ausgehen, wenn zuviel Zeit vorliegt? Ich werd das meinen Anwalt sicher auch noch fragen, aber ich bin nicht 100% sicher, dass er ein Top-1A-Superanwalt ist.
 
den Halter des KFZ kannst Du hier erfahren (Zentralruf der Autoversicherer): http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html dort steht unter welchen Voraussetzungen man Auskunft erhält. Außerdem wird die gegnerische Versicherung es sicher mitteilen, wenn der Fahrer nicht gleich Halter ist. Die Versicherung des Fahrers ist bestimmt nicht zuständig, sondern wenn dann die des KFZ. Im Moment verjährt erst mal nix, so kurz sind keine Verjährungsfristen. Wenn Dein Anwalt nicht richtig "arbeiten" sollte, kannst/könntest Du dem an "die Wäsche" den der ist jetzt zuständig, Deine Ansprüche richtig und vollständig durchzusetzen.

Mach Dir mal nicht so viele Gedanken...es wird schon. Werde erst mal wieder Gesund, Krank nützt auch viel Geld nichts.;)
 
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