SiSi
Aktives Mitglied
- Registriert
- 25 Oktober 2007
- Beiträge
- 2.063
- Reaktionspunkte
- 2.879
1.)
Der Vater eines Freundes, Taxifahrer von Beruf; stand mit seinem Taxi ordnungsgemäß in einer für Taxis ausgewiesenen Haltebucht. Es war hell, sehr übersichtliche Stelle. Jedenfalls schafft es eine Radfahrerin irgendwie von hinten gegen sein Taxi zu fahren und tut sich auch ordentlich weh bei dem Kräftemessen. 2.)
zu 1.)...hab ich ja auch geschrieben. (Da meinst Du sicher den Beitrag von Amigo, der wegen eines ungesicherten Hindernis einen Salto gemacht hat, des TE, Cmus, der in eine, vor seiner "Nase" geöffnete Autotür gerumpelt ist, da kann der Polizist/später hinzugekommene Personen auch nur noch das "Ergebnis" sehen, nicht wie es sich zugetragen hat).
2.) siehe § 7 StVG (...und das meinte ich z. B. mit den evtl. unglücklichen Richtern/Staatsanwälten, die manchmal nicht anders entscheiden können, obwohl ihnen möglicherweise eine andere/s Entscheidung/Urteil lieber wäre).
Es gibt aber auch Fälle, die ich nicht ganz nachvollziehen kann:Ein Polizist hätte aber bei unverzüglichem Erscheinen am Unfallort festgestellt, dass die Gefährdungsstelle ungenügend gesichert war.
Zum Thema KFZ vs. Fahrrad: Ich finde es grundsätzlich gut, dass eine evtl. Schuld des KFZlers meistens sehr genau geprüft wird.
Der Vater eines Freundes, Taxifahrer von Beruf; stand mit seinem Taxi ordnungsgemäß in einer für Taxis ausgewiesenen Haltebucht. Es war hell, sehr übersichtliche Stelle. Jedenfalls schafft es eine Radfahrerin irgendwie von hinten gegen sein Taxi zu fahren und tut sich auch ordentlich weh bei dem Kräftemessen. 2.)
In der späteren Gerichtsverhandlung bekommt aber der Taxifahrer die volle Schuld zugesprochen. Ich bin kein großer Freund von Taxifahrern, aber dieses Urteil verstehe ich nicht.
zu 1.)...hab ich ja auch geschrieben. (Da meinst Du sicher den Beitrag von Amigo, der wegen eines ungesicherten Hindernis einen Salto gemacht hat, des TE, Cmus, der in eine, vor seiner "Nase" geöffnete Autotür gerumpelt ist, da kann der Polizist/später hinzugekommene Personen auch nur noch das "Ergebnis" sehen, nicht wie es sich zugetragen hat).
2.) siehe § 7 StVG (...und das meinte ich z. B. mit den evtl. unglücklichen Richtern/Staatsanwälten, die manchmal nicht anders entscheiden können, obwohl ihnen möglicherweise eine andere/s Entscheidung/Urteil lieber wäre).