MiketheBike schrieb:
@alle
Ja, wenn das mit den Radlwegen so einfach wäre...
Dazu gab es in einer Tour-Ausgabe von 2003 oder 2004 tatsächlich einen
Bericht und ich glaube Gerichtsentscheidung.
Sinngemäß ist es so, dass der Radweg immer zu nutzen ist. Entspricht
er aber nicht den Vorschriften, ist also voller Schlaglöcher, Mülleimer
u.Ähnl. also mit dem Rennvelo nicht zu nutzen, darf man auf der Strasse
fahren. Es muss aber vorher angezeigt werden, dass dieser Radweg nicht nutzbar ist. Genauer ist es in der Tour nachzulesen, finde sie aber jetzt nicht....
Tour 10 von 2004, S. 116:
Sinngemäß zusammen gefasst:
– Ausgeschilderte Radwege müssen benutzt werden, nicht ausgeschilderte können.
– Benutzungspflichtige Radwege müssen an der Fahrbahn entlangführen, breit genug, frei befahrbar und in gutem Zustand sein, sonst kann von der Behörde die Entfernung des Schildes verlangt werden.
– Nach jeder Straßeneinmündung muss ein Radwegschild stehen, sonst endet der benutzungspflichtige Radweg.
– Ist der Zustand des Radweges so, dass er zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht. (OLG-Urteil 1994)
– Um gegen einen Radweg Klage einreichen zu können, reicht es, ihn 1x befahren zu haben. (BVerwG-Urteil 2004)
Der Trend geht also schon pro Radfahrer, es ist mir aber auch schon passiert, dass ich von Bullizisten zum Benutzen eines Radweges aufgefordert wurde, der statt des (notwendigen) blauen Schildes lediglich eins trug, das vor Schäden im Radweg warnte, und die Polizisten meinten, ich solle dann langsam auf diesem Radweg fahren. Denen hab ich dann mal was erzählt, und von dem angedrohten (erhöhten) Bußgeld habe ich nichts mehr gehört.
Gruß Andi