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Rennradfahren auf der Strasse

Banshee schrieb:
Zum einen muss ich sagen, dass ich, wenn auf mich geschossen würde auch heftig reagieren würde...

Auf mich ist auch schon mal aus dem fahrenden Auto raus geschossen worden, und ich schwörs euch ich hätte mindestens so reagiert wie Paves Kamerad, hätte ich den Burschen zu fassen gekriegt....

Gruß Frank
 
Das heftigste in Sachen Autofahrerdummheit (bin auch einer, aber nicht so aggressiv gegenüber anderen) war mal, dass einer ratz fatz direkt vor mir auf den Radweg fuhr um dort zu halten (Besuch am Kiosk). Ich mit dem MTB vom Radweg (hoher Bordstein runter auf die Straße -> nichts los). Als ich auf seiner höhe war riss er die Tür mit einem Schlag bis hinten auf und springt förmlich aus dem Auto (bei der Figur ein Wunder). Also einen Schlenker gemacht (wohlwissend war der Abstand ohnehin schon recht groß) und dabei nur "vorsicht" gerufen. Daraufhin springt der Typ wieder ins Auto, knallt mit Vollgas den hohen Bordstein runter. Ich mit Bunny Hop wieder zurück auf den Radweg. So fuhr der Kerl dann parallel zum Radweg und schimpfte rum wie ein Rohrspatz. Weil mich das nicht interessierte, ich aber dennoch grinsen musste, fing er an im Abstand der Laternen immer den hohen Borstein mit 2 Rädern (bei Tempo 20-25!!!) rauf und runterzufahren...Au Mann...wie kann man das seinem Auto antun??? :spinner: das hat der so 4-5 mal gemacht, blieb irgendwann quer auf der Straße stehen und schrie "das machste nicht nochmal mit mir". SEHR ÄMUSANT!!! :D

Die Felgen an seinem Auto waren bestimmt 8eckig
 
MiketheBike schrieb:
@alle
Ja, wenn das mit den Radlwegen so einfach wäre...

Dazu gab es in einer Tour-Ausgabe von 2003 oder 2004 tatsächlich einen
Bericht und ich glaube Gerichtsentscheidung.
Sinngemäß ist es so, dass der Radweg immer zu nutzen ist. Entspricht
er aber nicht den Vorschriften, ist also voller Schlaglöcher, Mülleimer
u.Ähnl. also mit dem Rennvelo nicht zu nutzen, darf man auf der Strasse
fahren. Es muss aber vorher angezeigt werden, dass dieser Radweg nicht nutzbar ist. Genauer ist es in der Tour nachzulesen, finde sie aber jetzt nicht....

Tour 10 von 2004, S. 116:

Sinngemäß zusammen gefasst:
– Ausgeschilderte Radwege müssen benutzt werden, nicht ausgeschilderte können.
– Benutzungspflichtige Radwege müssen an der Fahrbahn entlangführen, breit genug, frei befahrbar und in gutem Zustand sein, sonst kann von der Behörde die Entfernung des Schildes verlangt werden.
– Nach jeder Straßeneinmündung muss ein Radwegschild stehen, sonst endet der benutzungspflichtige Radweg.
– Ist der Zustand des Radweges so, dass er zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht. (OLG-Urteil 1994)
– Um gegen einen Radweg Klage einreichen zu können, reicht es, ihn 1x befahren zu haben. (BVerwG-Urteil 2004)

Der Trend geht also schon pro Radfahrer, es ist mir aber auch schon passiert, dass ich von Bullizisten zum Benutzen eines Radweges aufgefordert wurde, der statt des (notwendigen) blauen Schildes lediglich eins trug, das vor Schäden im Radweg warnte, und die Polizisten meinten, ich solle dann langsam auf diesem Radweg fahren. Denen hab ich dann mal was erzählt, und von dem angedrohten (erhöhten) Bußgeld habe ich nichts mehr gehört.

Gruß Andi
 
Gut gebrüllt, Löwe!

Im Ernst: es ist mir noch nie passiert, daß ich wegen Nichtbenutzung eines Radweges von den grünen Männchen zur Kasse gebeten wurde. Und selbst wenn dies 2-3mal im Jahr der Fall wäre, hätte ich kein Problem damit - denn auf diese Weise würde ich mir gutes Vorwärtskommen quasi erkaufen :-)

Da kommen dann vielleicht EUR 30,- pro Jahr zusammen. Ist immer noch billiger, als in die Falle der unübersichtlichen Urteile zu geraten und bei einem Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit auf einem Radweg eine Teilschuld zu bekommen, bei der es dann wesentlich teurer wird.

Ich habe übrigens einen kleinen Rückspiegel am Helm - da kann ich besser sehen, ob von hinten irgendein autofahrender Idiot kommt und mich schon mal auf ein Ausweichmanöver vorbereiten.

Außerdem sehe ich auch, wenn die grünen Männchen sich von hinten anschleichen und fahre dann schon mal zu ihrer Zufriedenheit ein paar hundert Meter auf dem Radweg - um danach wieder auf die Straße zu fahren. Denn ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und gehört deshalb auf die Fahrbahn!
 
Orbiter schrieb:
Bei Inseln fahre ich frühzeitig in die Mitte der Fahrbahn um selbiges zu verhindern. gibt natürlich wieder Huperei

Laß sie doch hupen - vom Hupen ist noch niemand gestorben oder verletzt worden. Für weiter Tätäichkeiten haben Autofahrer zum Glück immer noch den letzten Rest eine Tötungshemmung in sich (leider gibt es da auch Ausnahmen).
 
Volkeree schrieb:
Wenn man den Verkehr zu sehr behindert, sollte sich jeder fragen, ob man nicht wo anders fährt oder auch mal den Radweg in Kauf nimmt.

Als Radfahrer behinderst Du nicht den Verkehr - Du bist der Verkehr, zumindest gehörst Du dazu. Der ganze Straßenverkehr ist übrigens eine gegenseitige Behinderung - nach den Regeln der StVO.
 
Pave schrieb:
Der hat sich aber dann nicht mehr sehen lassen..

Glück für euch. Klar, im Eifer des Gefechts setzt dann oft die Logik aus. Aber nicht das AUto hat euch angegriffen, sondern der Fahrer. Hätte die ganze Angelegenheit noch ein rechtliches Nachspiel gehabt, wäre ein tätlicher Angriff von euch auf den Fahrer (Notwehr!) wohl noch eher zu rechtfertigen gewesen als die Sachbeschädigung an seinem Auto.

Daß der Fahrer dann sicherlich eine Strafe wegen Körperverletzung o.ä. bekommen hätte, hätte euch nicht geholfen - denn Dein Kumpel hätte ihm trotzdem Kotflügel und Motorhaube bezahlen müssen.

Und schade um die Kratzer am Pedal... ;-)
 
So ist das leider. Solange Dich niemand mit dem Auto tot oder zum Krüppel fährt, darf er Dich nach Herzenslust schneiden, abedrängeln etc. Ein Polizist hat mir aber einmal trotzdem empfohlen Anzeige zu erstatten. Das Verfahren wird zwar eingestellt, kommt aber zu den Akten. Wenn sich solche Anzeigen gegen bestimmte Fahre aber häufen, kann es sein, daß irgendwann einem Richter das auffällt und ein Verfahren eröffnet wird. Da haben dann nachträglich alle von dem betreffenden Fahrer gefährdeten Radfahrer etwas davon - nur kann das dauern.
 
Die letzte Instanz ist aber nicht die Tour-Webseite, sondern die StVO. Aus diversen Quellen tauchen immer Gerichtsurteile auf, die als Maßstab gelten sollen. Ein Gericht ist aber nicht in jedem Fall zwangsläufig an die Entscheidung eines anderen Gerichts gebunden - es kann eigenständig entscheiden.

Da gibt's dann alle möglichen Urteile, auf die man sich im eigenen Fall aber nicht immer 100%ig Verlassen kann. Wir haben eben in diesem unserem Lande keine Rechtssicherheit - und schon gar nicht für Radfahrer.
 
Also meiner Meinung nach ist es sicherer auf der Strasse zu fahren. Die bekommen es ja nicht mal hin vernünftige Radwege zu bauen, da nehmen die Backsteine und ordnen die so an, dass man mit nem Rennrad wie auf Schienen fährt... alles andere als sicher... Am besten sind sowieso Landstrassen :)... also immer raus aus der Stadt...
 
Ich komm aus dem Emsland kann das schonmal passierien, dass dich Autofahrer anhupen. Einfach einmal nett grüßen und dem nen Vogel zeigen dann passt das schon :dope: Außer man ist in der Gruppe unterwegs dann verhalten die sich meistens still ;) Naja aber ich bin auch der Meinung, dass die Straße sicherer ist. Die Autos sehen einen wohl, also können die auch wohl mal ausweichen :P Und auf den meisten Radwegen macht man sich nur die Reifen kaputt.
 
Hier gibt es Radwege, die mittendrin in einer Schotterwüste enden. ich fahre wenn mal abends teilstücke, da man dort dann seine Ruhe hat. Aber in der Regel sehe ich nicht ein, auf einem Radweg zu fahren, wenn ich jede 5 Minuten fast anhalten muss, weil da Leute mit Inlinern unterwegs sind.
 
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