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Rennrad nach Zusammenstoß Totalschaden; Was tun?

OK, thread opener - die Sache ist ganz einfach:

1. Nur der Rahmen ist ein Totalschaden. Die Anbauteile nicht oder nur hier und da.

2. Du rufst bei ROSE an und schilderst den Fall. Sag denen das Du das komplette Rad an Rose senden wirst, die sollen alle noch brauchbaren Teile abbauen und die alten Teile dann mit einem neuen Rahmen wieder aufbauen. Die kaputten Teile sollen die nicht wegwerfen. Die willst Du zurück haben. Oder frag die Versicheurng was mit denen geschehen soll. Lass Dir von Rose einen Kosten voranschlag geben. VORHER rufst Du bei der Versicherung an und fragst was die dazu sagen. Wenn einverstanden, lass Dir das schriftlich bestätigen und auch was die für Kosten übernehmen. Wenn auch Versicherung einverstanden ist, dann bring oder sende das Rad nach Rose.

3. In der Regel wird es den Rahmen den Du fährst nicht mehr geben. Du musst also einen vermeintlich gleichwertigen nehmen oder mit der Versicherung aushandeln das Du einen höherwertigen bekommst und eventuelle Differenzen aus eigener Tasche bezahlst. Lass Dir das alles schriftlich bestätigen. Mach nichts mündlich.

Bei mir hat das wunderbar funktioniert.
 
Ich finde nicht, dass das Versicherungsbetrug ist.
Wenn die Teile Kratzer haben, dann sollen die ersetzt werden. Auch wenn sie noch voll funktionieren. Ich ärgere mich über solche Schäden am Rad und sehe nicht ein, warum ich (als Geschädigter) auf dem Schaden sitzen bleiben soll.

Klar ist es happig, dass ein STI deutlich über 100€ kostet, nur weil der Hebel verkratzt ist. Aber das wären nunmal die Kosten, um den Originalzustand wieder herzustellen.
 
Ich finde nicht, dass das Versicherungsbetrug ist. ...

Mit Verlaub: Es ist ziemlich egal, was Du findest bzw. wie Du das rechtlich wertest.
Der oben in #12 beschriebene Sachverhalt könnte gut eine Anfänger-Übungsklausur im Strafrecht sein.
Die Prüfung des § 263 StGB geht hier glatt durch. Das ist dogmatisch gar kein Problem.
Deshalb würde ich hier mal besser nicht so eine Welle machen, wenn es im Einzelfall gelingt,
der Versicherung mehr zu berechnen als tatsächlich zur Schadensbeseitigung erforderlich.
 
Nun, ich habe ihn so verstanden, dass die Teile beschädigt waren, er aber auf die Beseitigung der Kratzer und sonstigen leichten Beschädigungen verzichtet hat. Und das ist sein gutes Recht. Der Geschädigte hat Anspruch auf den Geldbetrag, der erforderlich ist, um das Rad fachgerecht in den Zustand versetzen zu lassen, den es vor dem Unfall hatte. Was er dann mit dem Geld macht, ist seine Sache, er braucht weder reparieren lassen noch neu kaufen. Ein Geschädigter verhält sich völlig korrekt, wenn er sich die fachgerechte Beseitigung der Kratzer bezahlen lässt (das kostet im Zweifel mit allem drum und dran mehr als ein gebrauchter Rahmen wert ist) und dann aber lieber nicht reparieren lässt, weil er mit den Schäden leben kann. Und wenn er den Schaden gegenüber der Versicherung transparent mit Bildern und Kostenvoranschlag dokumentiert hat und die Versicherung sich dann mit ihm auf eine Pauschalzahlung geeinigt hat, dann vermag ich auch keine Täuschung zu erkennen.
 
Das stimmt. Dann muß die Versicherung aus dem zu zahlenden Geldbetrag allerdings die Mehrwertsteuer herausrechnen,
die beim Geschädigten ja nicht anfällt.

Bei mir haben sie es nicht rausgerechnet.
Ich lasse mein Rad nämlich nicht für über 1000€ reparieren.

Zu Post #12: ich sehe da keinen Betrug. Es gibt ein Gutachten mit den Kosten.
Und man muss mal sehen: was ist, wenn der Rahmen in einem Jahr bricht. Wenn sich der Hersteller dann querstellt und keine Garantie einräumt, weil es man einen Unfall gab?
Dann steht man blöd da. Diesen Garantiewegfall hätte ich gerne ersetzt.
Mein zukünftiges Trek hat eine lebenslange Garantie. Die ist bei einem Crash natürlich dahin...
 
Bei mir haben sie es nicht rausgerechnet.
Ich lasse mein Rad nämlich nicht für über 1000€ reparieren.

Dann hattest Du Glück. Selbstverständlich werden die 19 % Mehrwertsteuer vom Schaden abgezogen,
wenn der Geschädigte keine Reparaturrechnung vorlegt und die Mehrwertsteuer deshalb gar nicht anfällt.
Wenn der Gutachter keinen Unfallschaden am Rahmen feststellt und der Rahmen nach einem Jahr bricht, war der Bruch nicht unfallbedingt.
Falls der Gutachter einen Schaden am Rahmen feststellt, wird der Rahmen auf Kosten der Versicherung getauscht.Ganz einfach.
 
Es gibt ja auch immer noch das Gefälligkeitsgutachten - da treffen sich Betrug und Korruption und alle machen mit...
 
...Selbstverständlich werden die 19 % Mehrwertsteuer vom Schaden abgezogen,
wenn der Geschädigte keine Reparaturrechnung vorlegt und die Mehrwertsteuer deshalb gar nicht anfällt...
Nach der heutigen Gesetzeslage trifft das zu, aber selbstverständlich ist es keineswegs. Nach dem Grundprinzip des deutschen Schadensersatzrechts müsste nämlich in jedem Fall auch die Mehrwertsteuer gezahlt werden und bis vor ein paar Jahren war es auch so. Erst während der Regierung Schröder wurde das Gesetz geändert und erst seitdem bekommt der Geschädigte die Mehrwertsteuer nur noch vergütet, soweit sie tatsächlich anfällt. Das ist aber eigentlich unsystematisch und war nur ein Bonbon für die Versicherungslobby.
 
Bei einem Schaden kann das ja so sein.

ABER:
Was ist mit der Mehrwertsteuer bei:
- Schmerzensgeld
- Radausfall
- Schäden, die nicht auf dem Gutachten stehen (bei mir ein paar Kratzer im Rahmen)

Insgesamt ist das ein schwieriges Thema, wenn die Versicherung beispielsweise 500€ Abfindung anbietet und unklar is,t wie sich das zusammensetzt...

Ich habe eine Überweisung erhalten und keine Ahnung, wie sich die Summe zusammensetzt.
 
Auf das Schmerzensgeld kommt doch keine Steuer drauf. Radausfall ist machbar wenn du mit dem Rad zur Arbeit fährst und auf Ersatz angewiesen bist, für Sportgeräte glaube ich nicht.
Schäden die nicht bewertet wurden werden natürlich nicht berücksichtigt. Du hättest ja einen Kostenvoranschlag für eine Lackierung zufügen können.
Wenn die Versicherung eine Abfindung anbietet sind damit alle Schäden abgegolten auch wenn sich die Schramme am Bein entzündet und Amputiert werden muß gibt es nichts mehr.
Du kannst ja mal am Ende deines Hunde/Unfall-Themas noch mal ne Zusammenfassung schreiben und auch eventuell paar Tips geben das wird zukünftig Verunfallten sicher helfen.
 
Nunja, die Aussage
Carbonrahmen ist generell defekt bei sowas.
hört sich doch ganz stark nach "Ich lasse ohne Grund und ohne Gutachten Schäden anrechnen, die wahrscheinlich garnicht gegeben sind".
Wenn der Poster der Meinung ist, der Rahmen wäre tatsächlich defekt, dann ist er entweder (1) lebensmüde, damit trotzdem noch weiterzufahren, oder er lässt (2) den Schaden beheben.
Da ich (1) mal ausschließen möchte, (2) nicht geschehen ist, bleibt nurnoch die Tatsache übrig, dass der Rahmen eben NICHT defekt ist ==> Versicherungsbetrug

Nächste Teilaussage: Schäden die nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stehe, können ja auch gleich mit behoben werden
Stis haben immer nen Kratzer,Pedalen haben immer Kratzer,...,Laufräder zentrieren usw...
Jedes Pedal hat Kratzer, STIs idR auch, das ist nunmal nicht vermeidbar, wenn man das Rad nutzt, die aber pauschal als Unfallschaden regulieren zu lassen, ist meiner Ansicht nach Versicherungsbetrug, auch wenn ich kein Jurist bin.

Nutzungsausfall ist wie bereits genannt auch nur dann gegeben, wenn das Rad beruflich benötigt wird, (Radkurier oder RR-Profi).
Selbst wenn ich täglich damit zur Arbeit pendel, was der Texter vermutlich mit einem Radwert >3000€ eher nicht macht (reine Vermutung, aber solche Räder werden dazu eher nicht genutzt), dann kann ich als Nutzungsausfall maximal die Busfahrten einreichen, aber kein Leihrad für 300€/Woche anrechnen.
 
Ich korrigiere mal ein wenig
Wenn die Teile UNFALLBEDINGT Kratzer haben UND SICH VORHER IN EINEM EINWANDFREIEM ZUSTAND BEFANDEN, dann sollen die ersetzt werden.
...
Aber das wären nunmal die Kosten, um den Originalzustand wieder herzustellen.
Stellst Du die vor dem Unfall bestehenden Kratzer auch wieder her?
Kratzerfreie STIs mag ich ja noch glauben, aber unverkratzte, gebrauchte Pedale gibt es nicht. Da den 17 Kratzer als Versicherungsschaden zu melden, wenn die 16 vorher entstandenen nutzungsbedingt sind, ist zumindest moralisch äußerst fragwürdig.
 
Was hat denn das mit Kristalkugellesen zu tun?

Blackwater hat geschrieben, dass er einen Totalschaden des Rahmens regulieren lassen hat/regulieren lassen wollte (der Versuch alleine ist strafbar, siehe § 263 StGB), im Anschluß hat er den Rahmen aber weiter genutzt, ergo kein Totalschaden, ergo Versicherungsbetrug.

Einzig meine Aussage bezüglich den Nutzungsausfalls war mit der Vermutung gespickt, dass er das Rad nicht beruflich zwingend benötigt.
 
Ich kann da was von einem Kostenvoranschlag und einem deutlich geringeren regulieren Zeitwert bei gleichzeitigem Verzicht auf Schmerzensgeld lesen. Der Rest sind starke Sprüche!

Der Kristallkugelleserei macht man sich immer dann verdächtig wenn die eigenen Interpretationen plötzlich mehr "Informationen" beinhalten als der Beitrag auf den man sich bezieht. Laß es einfach gut sein! ;)
 
Die Versicherungsdetektive haben das gleiche Problem wie die Steuerfahnder, es gibt schlicht nicht genug! Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn es ums liebe Geld geht schaltet sich bei vielen Menschen das gute Gewissen und die Moral aus. Jeder sollte seinen entstandenen Schaden ersetzt bekommen, aber nicht die Knete kassieren für Reperaturen, die nicht ausgefuehrt werden! Wenn die Leute nicht wissentlich und teils unwissentlich abzocken würden, könnten viele Versicherugen um einiges günstiger sein.
 
Ich kann da was von einem Kostenvoranschlag und einem deutlich geringeren regulieren Zeitwert bei gleichzeitigem Verzicht auf Schmerzensgeld lesen. Der Rest sind starke Sprüche!

Der Kristallkugelleserei macht man sich immer dann verdächtig wenn die eigenen Interpretationen plötzlich mehr "Informationen" beinhalten als der Beitrag auf den man sich bezieht. Laß es einfach gut sein! ;)

Was ist daran so schwer zu verstehen?

1. Der betrefende User hat einen Schaden geltend machen wollen, den er nicht reguliert hat.
2. Falls der Schaden tatsächlich vorhanden wäre, dann wäre das Rad nicht mehr gebrauchsfähig.
3. Er hat geschrieben, dass er das Rad weiterhin nutzt.
Meine logische Schlussfolgerung ist daher, der Schaden ist nicht belegbar und aus Sicht des Users auch nicht so gravierend, dass dieser eine Stilllegung der Sache rechtfertigt.
Warum dann also den Schaden der Versicherung und damit der Allgemeinheit der versicherten auferlegen? Weil man ja eh nicht erwischt wird und es alle machen. SUPER:daumen:

Was letztlich reguliert wird, ist unerheblich, der Versuch ist es, der zählt.

Und wenn ich der Meinung bin, dass jemand Mist macht, dann darf ich das auch benennen und meine Meinung vertreten, schließlich sind wir ein freies Land.
 
Bei mir haben sie es nicht rausgerechnet.
Ich lasse mein Rad nämlich nicht für über 1000€ reparieren.

Zu Post #12: ich sehe da keinen Betrug. Es gibt ein Gutachten mit den Kosten.
Und man muss mal sehen: was ist, wenn der Rahmen in einem Jahr bricht. Wenn sich der Hersteller dann querstellt und keine Garantie einräumt, weil es man einen Unfall gab?
Dann steht man blöd da. Diesen Garantiewegfall hätte ich gerne ersetzt.
Mein zukünftiges Trek hat eine lebenslange Garantie. Die ist bei einem Crash natürlich dahin...
Hatte n crash mit meinem carbon rad von rose, sie haben es untersucht, rahmen und gabel in ordnung, trotz leichter kratzer, ich fragte nach der Garantie, die antwort, "die Garantie auf Rahmen und Gabel bleibt Natürlich weiterhin bestehen"
 
Meine logische Schlussfolgerung ist daher ...
... eine konstruierte Riesengeschichte, die auf nur 2,5 Sätzen eines dir unbekannten und auf dicke Hose machenden Users basiert und in die du dich so richtig reinsteigerst!

Vielleicht hast sogar du Recht, vielleicht ist es aber auch nur viel Lärm um Nichts!

Das sagt uns dann die frisch geputzte Kristallkugel! :D
 
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